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Autor Thema: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?  (Gelesen 6152 mal)

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mrh400

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #30 am: 21.07.2008, 10:07 Uhr »
Hallo,
Zudem dürfte es wohl kaum vorkommen, daß eine Direktverbindung gecancelled wird.
kommt aber vor: die Lufthansa hat z.B. den (bereits gebuchten) Direktflug DEN - MUC ab 30.09. ausgedünnt. Jetzt muß ich in FRA umsteigen. Da keine andere Ariline diese Verbindung fliegt, ist das Bestehen auf der Direktverbindung wohl reine Theorie - es sei denn, ich fliege an einem anderen Datum.
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #31 am: 21.07.2008, 15:23 Uhr »

Sorry, aber das stimmt so nicht. Du schließt mit der Airline ein Fixgeschäft ab, das bestimmten Rahmenbedingungen im Rahmen der Ticketausstellung festschreibt, und eine davon kann die Beförderung auf einem Non-Stop-Flug sein. Wird dieser nun gestrichen, verletzt die Airline erstmal den abgeschlossenen Vertrag.

Was dann daraus wird, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall wird es aber sehr aufwendig und erstmal sehr teuer, seine Wünsche durchzusetzen, wenn man sich mit der Airline nicht gütlich einigen kann - vermutlich müsste man dann den Flug stornieren und einen Ersatzflug buchen, wobei man dann die Kosten dafür gerichtlich geltend machen müsste.

Allerdings sind Airlines gerade bei Flugstreichungen oft sehr kulant und erlauben bei der Umbuchung viele Freihaieten, so dass man mit ein wenig gutem Willen immer zu einem gemeinsam tragfähigen Ergebnis kommt.

Viele Grüße - Dirk
Nein !
Ein Fixgeschäft ist es nicht, weder dem Sinn nach und schon gar nicht juristisch gesehen, denn dann wäre jegliche Umbuchung, Verschiebung etc. und sei es nur um Minuten oder Sekunden nicht zulässig und würde das Geschäft zu nichte machen.

Der Rahmen ist grds. 24 Stunden. D.h. an einem bestimmten Tag von A nach B. Mehr nicht. Nett sind ja dann gerade diese Fälle, wo man um 0:05 Uhr ankommt, denn gerade das fällt aus dem Rahmen raus. Aber selbst da sind die Gerichte kulant (ist ja nicht ganz verkehrt, denn es macht keinen Sinn hier eine Grenze zu setzen, wenn es sich beispielsweise nur um 10 Minuten Verschiebung handelt, während ein Verschiebung von 12 Stunden (09:00 ab 21:00 Uhr zulässig sein sollte).
No retreat, no surrender !

djohannw

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #32 am: 21.07.2008, 16:26 Uhr »
Nein !
Ein Fixgeschäft ist es nicht, weder dem Sinn nach und schon gar nicht juristisch gesehen, denn dann wäre jegliche Umbuchung, Verschiebung etc. und sei es nur um Minuten oder Sekunden nicht zulässig und würde das Geschäft zu nichte machen.

Dann sollte Dich zum Beispiel folgendes Urteil jetzt aber in basses Erstaunen versetzen:

Zitat
Der auf die Personen-Beförderung gerichtete Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Bei erheblicher Verschiebung der Flugzeiten wird demzufolge die vertragliche Beförderungsleistung unmöglich. Der Luftfrachtführer ist zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet. So hat er dem Flugreisenden die Kosten des selbstorganisierten Rückfluges zu ersetzen, wenn der Rückflug von 19.15 Uhr auf 10.15 Uhr vorverlegt wird.

Aus einem Urteil des AG Hamburg vom 13.03.1998, zitiert in TranspR 1999, 210. Und auch in der für Reiserecht einschlägigen Literatur wird diesbezüglich immer wieder genau auf diesen Terminus verwiesen...

Zitat
Der Rahmen ist grds. 24 Stunden. D.h. an einem bestimmten Tag von A nach B. Mehr nicht.

Denk' doch mal bitte darüber nach, was das bedeuten würde - das KANN schon gar nicht sein. Damit wäre keine Geschäftsreise mehr zu planen. Wenn ich um 10 Uhr einen Termin in Hamburg habe und einen Flug bei LH um 8 Uhr morgens buche, dann kann man mich nicht einfach mal so auf den Flug um 20 Uhr umbuchen.

Zitat
Nett sind ja dann gerade diese Fälle, wo man um 0:05 Uhr ankommt, denn gerade das fällt aus dem Rahmen raus. Aber selbst da sind die Gerichte kulant (ist ja nicht ganz verkehrt, denn es macht keinen Sinn hier eine Grenze zu setzen, wenn es sich beispielsweise nur um 10 Minuten Verschiebung handelt, während ein Verschiebung von 12 Stunden (09:00 ab 21:00 Uhr zulässig sein sollte). 

Ich glaube, Du verwechselst hier Pauschalreisen (also Kombination aus z.B. Flug und Hotel) mit Linienflügen. Da ist die Rechtslage wohl in der Tat eine andere...aber bei einem separat gebuchten Flug von A nach B greifen definitiv die Regelungen des Fixgeschäfts.

Viele Grüße - Dirk

freddykr

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #33 am: 21.07.2008, 16:31 Uhr »
Hallo Dirk,
Nein !
Ein Fixgeschäft ist es nicht, weder dem Sinn nach und schon gar nicht juristisch gesehen, denn dann wäre jegliche Umbuchung, Verschiebung etc. und sei es nur um Minuten oder Sekunden nicht zulässig und würde das Geschäft zu nichte machen.

Dann sollte Dich zum Beispiel folgendes Urteil jetzt aber in basses Erstaunen versetzen:

Zitat
Der auf die Personen-Beförderung gerichtete Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Bei erheblicher Verschiebung der Flugzeiten wird demzufolge die vertragliche Beförderungsleistung unmöglich.
So ganz "Fixgeschäft" ist es aber nicht, da auch in Deinem Urteil von "erheblicher Verschiebung" gesprochen wird.
Auch in den aktuellen Fluggastrechten sind Verschiebungen von mehreren Stunden (ich glaub, bis zu 4h) für den Passagier hinzunehmen.
Von Umbuchung "nonstop --> umsteigen" ist in den Fluggastrechten gar nicht die Rede.
Viele Grüße,
Danilo


djohannw

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #34 am: 21.07.2008, 17:55 Uhr »
So ganz "Fixgeschäft" ist es aber nicht, da auch in Deinem Urteil von "erheblicher Verschiebung" gesprochen wird.

Schon klar, das habe ich auch nicht anders behauptet. Es ging erstmal um die Aussage, dass mit einer Flugbuchung nur die Beförderung von A nach B am Tag X garantiert ist, was falsch ist. Die Flugzeit und weitere Parameter der Beförderung - z.B. non-stop vs. Umsteigeverbindung - sind eindeutig Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags.

Zum zweiten dann noch um die Aussage, dass eine Flugbuchung ein Fixgeschäft ist oder nicht. Und da ist sich die einschlägige Literatur vollkommen einig, dass dies so ist - auch wenn dann in der letztendlich entwickelten Rechtsprechung von dieser Norm wieder abgewichen wird.

Zitat
Auch in den aktuellen Fluggastrechten sind Verschiebungen von mehreren Stunden (ich glaub, bis zu 4h) für den Passagier hinzunehmen.

Ob vier Stunden als Grenze anzusetzen ist, hängt sicher von mehreren Parametern wie z.B. der planmäßigen Flugzeit ab. Während ich bei einem Flug nach Los Angeles bei vier Stunden Verschiebung durchaus eine Angemessenheit bejahen würde, bin ich da bei einem Flug von Köln nach Paris völlig anderer Meinung.

Diese Einschätzung teilt übrigens auch die Lufthansa - in meinem Fall (Flug wurde von 8:45 auf 12:50 Uhr verschoben) wurde ich auf eine andere Strecke zu einem benachbarten Flughafen mit ähnlichen Zeiten wie ursprünglich umgebucht und mir zudem zugesagt, die zusätzlichen Kosten für die Verschiebung (Mietwagen) zu übernehmen.

Zitat
Von Umbuchung "nonstop --> umsteigen" ist in den Fluggastrechten gar nicht die Rede.

Was hier auch nicht maßgeblich ist. Hier ist dann allgemeines Vertragsrecht und das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft -> Sachmangel gefragt.

Viele Grüße - Dirk

freddykr

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #35 am: 21.07.2008, 21:00 Uhr »
Zitat
Von Umbuchung "nonstop --> umsteigen" ist in den Fluggastrechten gar nicht die Rede.

Was hier auch nicht maßgeblich ist. Hier ist dann allgemeines Vertragsrecht und das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft -> Sachmangel gefragt.
Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.
Bei meiner diesjährigen Buchung bei Orbitz von LAX nach HNL steht z.B. nirgends, daß es nonstop ist.
Viele Grüße,
Danilo


djohannw

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #36 am: 21.07.2008, 21:43 Uhr »
Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.
Bei meiner diesjährigen Buchung bei Orbitz von LAX nach HNL steht z.B. nirgends, daß es nonstop ist.

Ist es denn (derzeit) ein Non-Stop-Flug? Wenn ja steht es im Vertrag...Dein Ticket (bzw. die Buchungsbestätigung) ist das entsprechende Dokument, dass die Vertragseigenschaften beschreibt...

Viele Grüße - Dirk

freddykr

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #37 am: 22.07.2008, 07:53 Uhr »
Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.
Bei meiner diesjährigen Buchung bei Orbitz von LAX nach HNL steht z.B. nirgends, daß es nonstop ist.

Ist es denn (derzeit) ein Non-Stop-Flug? Wenn ja steht es im Vertrag...Dein Ticket (bzw. die Buchungsbestätigung) ist das entsprechende Dokument, dass die Vertragseigenschaften beschreibt...
Ja, es ist ein Nonstop-Flug (zwischen LAX und HNL gibts nicht wirklich viel zum Zwischenlanden ;-))
In der Buchungsbestätigung stehen nur Abflug- und Ankunftsflughäfen mit ihren Zeiten plus die ganzen Buchungscodes. Von Nonstop war nicht mehr die Rede. Das hab ich zum letzten Mal auf der Buchungsseite direkt gesehen.

Andere Buchungen kann ich jetzt leider nicht vergleichen.
Viele Grüße,
Danilo


playmaker11

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #38 am: 22.07.2008, 14:27 Uhr »
Das Urteil kenne ich.
Absoluter Ausrutscher eines Amtsrichters. Wird immer wieder gern zitiert,zeigt aber nicht die herrschende Rspr. auf. Was die Literatur dazu meint, interessiert allenfalls im kleinen BGB- Schein, weil es dogmatischer Natur ist.
Fakt ist, daß die Gerichte (und auch die Instanz und Obergerichte) eine Verschiebung zulassen.
Wie weit und wie lange ist wie gesagt Einzelfall (wie Du selbst sagst und wie ich auch schon klar gemacht hatte).

Ansonsten: wenn ein Jurist grds. sagt, dann gibt eben Ausnahmen, auch hier. Deswegen sagte ich, daß man eine Verschiebung von 23:55 auf 0:05 Uhr - trotz Datumswechsel - dulden muß. Das hat auch nix mit Pauschalreise und Linieflug zu tun.

Nur noch mal allgemein:
Fixgeschäfte gibt es ja mehrere Arten. Aber ein absolutes Fixgeschäft.... :roll: Das bedeutet, daß keine Sekunde Abweichung erlaubt wäre, weil das das Geschäft nur so (wie gebucht) zu stande käme.... (Da lag aber einer mal wieder mächtig neben der Sache, wobei er es ja gleich relativiert, weil er von erheblich spricht). Außerdem wäre das (dogmatische Merkmal eines absoluten Fixgeschäfts, daß es eben nicht nachholbar wäre - was es aber ohne weiteres ist).
By the way: die Motivation des Geschäftsreisenden (der termine hat) ist da egal. Hier kommt man wiederum ins Schadenersatzrecht, indem man nämlich fragen muß, welche Kosten entstehen dem (umgebuchten) Passagier dadurch und sind die möglicherweise Ersatzpflichtig (oder Vermögensschaden).
Aber das schweift jetzt doch sehr weit ab.
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djohannw

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #39 am: 22.07.2008, 19:18 Uhr »
Das Urteil kenne ich.
Absoluter Ausrutscher eines Amtsrichters.

Dann noch ein Beispiel...auch ein Ausrutscher?

Zitat
Beim Amtsgericht Köln kamen weitere 2.200 EUR dazu (117 C 164/01). Der zwischen Anwaltskanzlei und Lufthansa geschlossene 'Luftbeförderungsvertrag' sei ein 'absolutes Fixgeschäft', urteilte der Amtsrichter, d.h. die Fluggesellschaft schulde dem Kunden die Beförderung zu einer bestimmten Zeit.

Wobei ich Dir Recht geben würde, dass generell die Sache mit dem absoluten Fixgeschäft sicher nicht die vollständig korrekte Bezeichnung ist. Aber in allen Entscheidungen, die ich gefunden habe, war es immer so, dass bereits eine Verschiebung um einen relativ zur Flugdauer erheblichen Zeitraum die Airline zum Schadensersatz verurteilt wurde - ein Urteil, bei dem z.B. bei einer Verschiebung einer Langstrecke um sechs Stunden mit Verweis auf "ist doch noch der selbe Tag" die Entschädigung abgewiesen wurde habe ich nicht gefunden.

Zitat
Fakt ist, daß die Gerichte (und auch die Instanz und Obergerichte) eine Verschiebung zulassen.
Wie weit und wie lange ist wie gesagt Einzelfall (wie Du selbst sagst und wie ich auch schon klar gemacht hatte).

Genau, aber eben nicht nur von A nach B am selben Tag. Das ist schlicht zu sehr vereinfacht, da spielen auch andere Parameter wie eben Uhrzeit, Anzahl der Umsteigeverbindungen usw. durchaus eine Rolle.

Zitat
By the way: die Motivation des Geschäftsreisenden (der termine hat) ist da egal. Hier kommt man wiederum ins Schadenersatzrecht, indem man nämlich fragen muß, welche Kosten entstehen dem (umgebuchten) Passagier dadurch und sind die möglicherweise Ersatzpflichtig (oder Vermögensschaden).
Aber das schweift jetzt doch sehr weit ab.

Naja, die Motivation ist da tatsächlich nicht die Ursache, aber eben die aus der Umbuchung resultierende Folgen. Aber Du hast Recht, jetzt schweift es tatsächlich zu sehr ab...

Viele Grüße - Dirk

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Re: Umbuchungen - Wieviele sind annehmbar?
« Antwort #40 am: 23.07.2008, 07:08 Uhr »
Wie Du siehtst sind wir uns einig:
man muß sehr genau hinsehen wie die einzelnen Umstände sind und trotzdem kann es einmal positiv ausgehen und einmal negativ (weil jeder Richter anders ist).

Übrigens: Vorsicht bei privat ins Internet gestellten Urteilen, da stecken häufig Interessen dahinter, die nur einseitig berichten.
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