Das Urteil kenne ich.
Absoluter Ausrutscher eines Amtsrichters. Wird immer wieder gern zitiert,zeigt aber nicht die herrschende Rspr. auf. Was die Literatur dazu meint, interessiert allenfalls im kleinen BGB- Schein, weil es dogmatischer Natur ist.
Fakt ist, daß die Gerichte (und auch die Instanz und Obergerichte) eine Verschiebung zulassen.
Wie weit und wie lange ist wie gesagt Einzelfall (wie Du selbst sagst und wie ich auch schon klar gemacht hatte).
Ansonsten: wenn ein Jurist
grds. sagt, dann gibt eben Ausnahmen, auch hier. Deswegen sagte ich, daß man eine Verschiebung von 23:55 auf 0:05 Uhr - trotz Datumswechsel - dulden muß. Das hat auch nix mit Pauschalreise und Linieflug zu tun.
Nur noch mal allgemein:
Fixgeschäfte gibt es ja mehrere Arten. Aber ein absolutes Fixgeschäft....
Das bedeutet, daß keine Sekunde Abweichung erlaubt wäre, weil das das Geschäft nur so (wie gebucht) zu stande käme.... (Da lag aber einer mal wieder mächtig neben der Sache, wobei er es ja gleich relativiert, weil er von
erheblich spricht). Außerdem wäre das (dogmatische Merkmal eines absoluten Fixgeschäfts, daß es eben nicht nachholbar wäre - was es aber ohne weiteres ist).
By the way: die Motivation des Geschäftsreisenden (der termine hat) ist da egal. Hier kommt man wiederum ins Schadenersatzrecht, indem man nämlich fragen muß, welche Kosten entstehen dem (umgebuchten) Passagier dadurch und sind die möglicherweise Ersatzpflichtig (oder Vermögensschaden).
Aber das schweift jetzt doch sehr weit ab.