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Autor Thema: United Airlines - eMail-Kontaktadresse  (Gelesen 6506 mal)

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Smokey-the-Bear

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #30 am: 31.08.2020, 09:33 Uhr »
Ich habe während eines ähnlichen Verfahrens - allerdings bei der gleichen Bank - die Kreditkarten gewechselt:

Gebucht wurde mit KK A. Vor Erstattung wurde auf KK B gewechselt. Erstattung erfolgte formell via KK A, allerdings erschien die Erstattung auf der Abrechnung für KK B.

Niemand kann gezwungen werden, solange bei der KK zu bleiben, bis "irgendwann" vielleicht mal eine Erstattung erfolgt.

Allerdings würde ich explizit darauf hinweisen, dass meine KK, unter der ich zum Zeitpunkt X einmal gebucht habe, zwischenzeitlich ungültig geworden ist und ersatzweise ein andere Rückerstattungsziel (andere KK, PayPal oder Bankkonto) angeben.
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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partybombe

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #31 am: 31.08.2020, 09:38 Uhr »
Ansprechpartner ist die kontoführende Bank der KK. Aus meiner Sicht bleibt diese natürlich auch zuständig nach Kündigung. Ich sehe allerdings 2 mögliche  Probleme:
Zum einen ist eine Rückführung des Geldes auf das KK-Konto etwas schwieriger geworden. Die Bank führt allerdings gerade für weitere Verbuchungen das Konto noch einige Zeit weiter; bei mir waren es mal 3 Monate.
Zum anderen wird die Bank möglicherweise deutlich weniger Interesse an einer aufwändigen Prüfung des Falls haben, auch wenn diese zuständig ist und bleibt.

Eine Lösung sehe ich darin, die Kündigung der KK erst nach Abschluss des Verfahrens auszusprechen. Das Verfahren dauert etwa 4 bis 6 Wochen.

motorradsilke

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #32 am: 31.08.2020, 09:45 Uhr »
Ok. Danke für eure Einschätzungen. Die Flüge hätten ja erst im Oktober gehen sollen. Danach muss ich der Airline noch Zeit geben. Ich könnte also vermutlich erst im November oder Dezember das Verfahren durchführen. Aber dann werde ich sie mal so lange noch behalten.

partybombe

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #33 am: 31.08.2020, 09:45 Uhr »
Die Erfahrung von Smokey The Bear „Erstattung erfolgte formell via KK A, .........“  stützt meine Erfahrung, dass das Konto eine gewisse Zeit noch für derartige Buchungen formal weitergeführt wird.

Jack Black

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #34 am: 31.08.2020, 11:00 Uhr »
Gestern nachmittag war mein Schwager mit Frau und Familie zu Besuch, die sind beide Rechtsanwälte, er ist für Arbeitsrecht beim Einzelhandel fest angestellt, was ihr Gebiet ist, weiss ich nicht. Ich habe denen die Condor Geschichte erzählt und die Sache mit dem Gutschein. Die sind beide überzeugt, dass der Gutschein einzig ein Problem von Condor ist und sehen nicht, wo das Betrug sein kann. Sie ist dennoch unsicher (das ist aber sowieso ihre Art), er würde definitiv den Gutschein einsetzen.

Unabhängig davon glauben die beide nicht, dass Condor überlebt. Weiss man natürlich nicht, aber so lange Deutsche nicht einmal in die USA einreisen können, ist der Gutschein für mich sowieso wertlos.
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
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Kanada: '08

partybombe

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« Antwort #35 am: 31.08.2020, 17:55 Uhr »
Gestern nachmittag war mein Schwager mit Frau und Familie zu Besuch, die sind beide Rechtsanwälte, er ist für Arbeitsrecht beim Einzelhandel fest angestellt, was ihr Gebiet ist, weiss ich nicht. Ich habe denen die Condor Geschichte erzählt und die Sache mit dem Gutschein. Die sind beide überzeugt, dass der Gutschein einzig ein Problem von Condor ist und sehen nicht, wo das Betrug sein kann. Sie ist dennoch unsicher (das ist aber sowieso ihre Art), er würde definitiv den Gutschein einsetzen.

Unabhängig davon glauben die beide nicht, dass Condor überlebt. Weiss man natürlich nicht, aber so lange Deutsche nicht einmal in die USA einreisen können, ist der Gutschein für mich sowieso wertlos.

3 Juristen, 4 Meinungen

Jack Black

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Antw: United Airlines - eMail-Kontaktadresse
« Antwort #36 am: 02.09.2020, 20:58 Uhr »
3 Juristen, 4 Meinungen

Immer noch besser als 0 Juristen und nur Herumgerate. Oder nicht?

Es wurden allerdings auch durchaus interessante Aspekte genannt, die hier niemand genannt hat. Also an Betrug glaube ich auch überhaupt gar nicht mehr. Es ist eher noch wilder, es ist durchaus vorstellbar, dass Condor den Gutschein einlösen MUSS, obwohl ich mein Geld von der Vertragsbank zurückbekommen habe.

Ich habe bei Condor keinen Gutschein gekauft, ich habe nie zugestimmt, für mein Geld einen Gutschein zu bekommen. Ich habe einen Flug gekauft, Condor hat keinen Flug geliefert. Condor hat "aus Kulanz" (O-Ton) einen Gutschein überreicht. Aus Kulanz heißt: ich schenke Dir etwas. Ohne Rechtsanspruch. Aber eben auch ohne Abgeltung. Ich habe nichts unterschrieben, dass ich den Gutschein als Ersatz für mein Ticket akzeptiere. Condor hat genau NICHT diesen Weg gewählt und mir eine Unterschrift abgenötigt, dass ich den Gutschein an Stelle eines Tickets akzeptiere.

Stattdessen sagt Condor, dass mein Ticket ungültig ist. Deswegen steht Mastercard dafür ein. Unabhängig davon (und das ist genau der Wunsch von Condor, dass das "unabhängig" ist, sie nennen das "Kulanz", sprich "ein Geschenk an Dich") hat Condor mir einen Gutschein überreicht. Condor hat ganz bewusst den Gutschein entkoppelt vom eigentlichen Geschäft.

So gesehen klingt das schon ganz anders, oder nicht? Ich könnte auch noch den Vater der Frau fragen, die ganze Familie ist ja "verseucht"; der Vater ist Richter am LG Düsseldorf. Aber last not least glaube ich nicht, dass ich den Gutschein einsetze. Aber mein Schwager sieht da gar nichts, was ich damit falsch mache. Condor fällt die eigene Art auf die Füße.
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partybombe

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« Antwort #37 am: 03.09.2020, 09:41 Uhr »
Ob Condor oder wer überhaupt überlebt, ist ein Blick in die Glaskugel.
Wenn du den Gutschein nicht nutzt bzw. die Nutzung bei KK anzeigst, ist es eh kein Problem - also alles ist gut.