Es gilt nicht nur für die LH, sondern für alle Verträge auf die deutsches Recht anwendbar ist (s. auch den unteren Abschnitt, bei dem die BA die Beklagte vor dem LG Köln war).
Abgesehen davon, daß es noch nicht rechtskräftig ist und auch das Urteil des OLG Köln noch aussteht, stellt sich die Frage wie sehr sich die unteren Instanzen daran halten, nicht jeder kommt zum LG bzw. OLG !! Und das Urteil lässt denen nämlich auch offensichtlich Spielraum, weil es aussagt, daß man den Einzelfall beachten muß.