usa-reise.de Forum

Autor Thema: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?  (Gelesen 12114 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Reggie Dunlop

  • Gast
Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« am: 01.11.2008, 17:37 Uhr »
Hallo

Mein Bruder geht im Januar wieder in die USA, nach Raleigh. Er hat dort eine Stelle die wohl erstmal auf 4 Jahre befristet ist und hat ein entsprechendes Visum bekommen.

Nun sucht er einen günstigen Flug. Er benötigt erstmal nur den Hinflug. Ein einfacher Flug ist aber recht teuer, so daß wir überlegen ob er ein Angebot einer Fluglinie nutzen soll bei dem Hin- und Rückflug dabei sind. So zum Beispiel die Möglichkeit nach New York mit Lufthansa. Das Angebot wäre deutlich günstiger als ein reiner Hinflug. Den Rest der Strecke würde er über einen günstigen Inlandsflug oder mit dem Greyhound machen.

Nun die Frage: Er würde einen Hin-und Rückflug buchen und dann nur den Hinflug nutzen. Wenn er den Rückflug nicht antritt kann ihm das zum Verhängnis werden? Kann die Fluglinie ihm da irgendwelche Konsequenzen draus drehen? Mir ist so spontan nichts eingefallen. Aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Blacklists oder so etwas, so daß er dann später nicht mehr diese Fluglinie nutzen kann. Bzw. ist sowas illegal und kann man dafür belangt werden? Wenn ja entschuldigt bitte meine Unwissenheit!

Gruß und Danke

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.389
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #1 am: 01.11.2008, 18:09 Uhr »
Er würde einen Hin-und Rückflug buchen und dann nur den Hinflug nutzen. Wenn er den Rückflug nicht antritt kann ihm das zum Verhängnis werden? Kann die Fluglinie ihm da irgendwelche Konsequenzen draus drehen?
Da sollte erstmal nichts passieren. Allerdings sollte er nicht auf den Gedanken kommen, die Steuern/Gebühren für den nicht genommenen Rückflug zu fordern. Dann könnte es zu einer Nachbelastung führen.
Oder Du fragst bei den Airlines (oder im Reisebüro) mal direkt nach, was sie für Vorschläge haben.

Als sichere Alternative bieten sich dann noch Oneway-Tickets von AB/LTU oder Condor an.
Viele Grüße,
Danilo


andi7435

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.156
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #2 am: 01.11.2008, 18:26 Uhr »
Laut einen anderen Airlineforum soll es aber so eine "Blackliste" geben bzw. die Airlines lassen da schon eine Kontrolle mitlaufen. Bei einmal passiert dir sicherlich nichts und es werden auch keine Nachforderungen seitens der Airline gestellt, da ja der Oneway-Tarif deutlich teurer ist. Sollte dein Bruder aber z.B. viele male das so handhaben, dann kann es sicherlich zu Nachforderungen kommen. Und wie Danilo schon schrieb, Steuern/Gebühren bekommst du nicht erstattet.
Alternativ, wenn der Zielflughafen New York ist, eventuell einen Flug bei AB buchen. Die bieten den Oneway-Tarif ja normal an.

Andreas

Palo

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.087
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #3 am: 02.11.2008, 01:12 Uhr »
Da passiert nix
Gruß

Palo

In-Tim

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.987
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #4 am: 02.11.2008, 01:21 Uhr »
Da passiert nix

Genau. Ganz im Gegenteil, du kannst die Steuern und Gebühren für den nicht angetretenen Flug zurückverlangen (wenn in Deutschland gebucht). Habe ich selbst gemacht diesen Sommer. Hatte einen Flug Hamburg-New York und zurück mit der LTU und wollte eigentlich den Rückflug stornieren weil ich länger bleiben wollte und von San Francisco zurück. Ging aber nicht... Also habe ich einfach den Rückflug unangekündigt nicht angetreten und nach Rückkehr in Deutschland per Email die Erstattung gefordert. Ging absolut problemlos und wurde ohne Gebühr und sogar inkl. Kerosinzuschlag erstattet (habe 175€ pro Strecke bezahlt, 100€ davon wurden erstattet).

Nachforderungen hat es seitens der Lufthansa wohl wirklich mal gegeben, hat aber keine rechtliche Relevanz. Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen. Das hat der europäische Gerichtshof klar entschieden. Du als Kunde bist nicht dafür verantwortlich was die Airlines für unlogische Preissysteme haben. Also auf jeden Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen! Wäre ja noch schöner... Mehr als das zu verweigern können sie nicht.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #5 am: 02.11.2008, 08:33 Uhr »
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.

magnum

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.020
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #6 am: 02.11.2008, 08:47 Uhr »
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.
Ich denke, das sollte/muß aber in den Beförderungsbedingungen der Airline stehen. Steht da nix, dann können sie auch IMHO nichts fordern.

Was ich mir vorstellen könnte, wäre die Nachforderung der Stornierungs-/Änderungsgebühr.

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #7 am: 02.11.2008, 08:57 Uhr »
Ich denke, das sollte/muß aber in den Beförderungsbedingungen der Airline stehen.

Sagte ich doch :wink:. Mir ging es lediglich um die allgemeine Aussage, dass man ruhig "mehr" buchen kann, ohne das dann auch wahrzunehmen [weil es auf diese Weise billiger ist]. Auch wenn das bei LH evtl. moeglich ist, kann man das IMHO nicht derart verallgemeinern.

In-Tim

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.987
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #8 am: 02.11.2008, 09:48 Uhr »
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.

1. Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
2. In der EU ist eine solche Praxis nicht erlaubt. Wenn es tatsächlich noch Airlines gibt die etwas nachfordern, dann einfach nicht drauf eingehen. Was wollen sie machen? Dich verklagen? Ich bin mir sicher das schlimmste was denen in den Sinn kommt ist die Steuernund Gebühren nicht zu erstatten (was auch schon illegal ist).

Ich zumindest verschenke kein Geld weil ich zu feige bin da mal anzurufen oder ne kurze Mail hinzuschicken.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

magnum

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.020
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #9 am: 02.11.2008, 09:52 Uhr »
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Dann muß man sich das hinterher erstreiten. Und darauf hat nicht jeder Lust.

andi7435

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.156
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #10 am: 02.11.2008, 09:52 Uhr »
@In-Tim

Du wagst dich ziemlich weit hinhaus mit deiner Meinung. LTU stellt einen Sonderfall dar, weil Sie die Strecken jeweils als Oneway-Ticket verkaufen. Deshalb auch die Rückerstattung bei dir. Wenn es so einfach ginge mit der Rückerstattung, möchte ich mal wissen, wieso LH diese teuren Oneway-Tickets auf den Markt wirft und nicht alle Geschäftsreisenden auf deine Idee kommen, billige Tickets mit möglichst vielen Beschränkungen zu buchen und die dann nicht abgeflogenen Tickets einzufordern. Überkreuzbuchungen nehme ich davon mal aus. Solltest du dich jetzt noch auf einzelne Gerichtsurteile in D nennen die den Kunden einen Schadenersatz bzw. Rückerstattung zugesprochen haben, sind das Einzelurteile. Du musst dann selber wieder klagen.

@Reggie

Dein Bruder wird ja pro Jahr doch bestimmt einmal Euch besuchen kommen. Warum nimmt er nicht einfach ein Ticket mit offenen Rückflug ?

Andreas

In-Tim

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.987
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #11 am: 02.11.2008, 10:10 Uhr »
Ich merke: Weicheier hier, die Airlines für mächtiger halten als den Staat. Lasst euch doch von denen nicht verarschen!

Was soll den passieren? zur Not war man halt irgendwo hängengeblieben, Domestic-Flight nicht bekommen, war krank oder was weiß ich. Braucht man aber eh nicht, da es in den letzten Jahren anscheinend keine Fälle von Nachforderungen mehr gab.

Warum sollte ich als Passagier klagen? Die Airline will was von mir, nicht umgekehrt. Also muss sie klagen. Schonmal von sowas gehört?
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

andi7435

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.156
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #12 am: 02.11.2008, 10:19 Uhr »
@In-Tim

Apropo krank. Der Freund meiner Arbeitskollegin war gebucht auf VIE-DRS-VIE. Rückflug konnte er nicht antreten wegen Krankheit. Anruf bei AUA, selbst mit Attest gibt es die Steuern+Tax nicht zurück. Du kannst die AGB nicht nur zu deinen Vorteil auslegen. Klar musst du schon klagen, du willst doch Steuern+Gebühren zurück für den nicht angetretenen Flug.

Andreas

In-Tim

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.987
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #13 am: 02.11.2008, 11:08 Uhr »
Ja, aber ging es hierbei nicht darum, ob die Airline Nachforderungen stellen kann? Das war doch die Frage. Und dafür muss sie klagen!

Mit den nicht erstatteten Steuern&Gebühren kann man kann man sich ja vielleicht abfinden. Aber zumindest versuchen sollte man es doch.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

Jack Black

  • Gast
Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #14 am: 02.11.2008, 11:16 Uhr »
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Der Vertrag ist aber ungültig, wenn sein Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.