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Er würde einen Hin-und Rückflug buchen und dann nur den Hinflug nutzen. Wenn er den Rückflug nicht antritt kann ihm das zum Verhängnis werden? Kann die Fluglinie ihm da irgendwelche Konsequenzen draus drehen?
Da passiert nix
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.
Zitat von: In-Tim am 02.11.2008, 01:21 Uhr Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen. In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.
Ich denke, das sollte/muß aber in den Beförderungsbedingungen der Airline stehen.
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
ZitatWas in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.