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Autor Thema: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?  (Gelesen 12135 mal)

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Aaronp

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #15 am: 02.11.2008, 12:57 Uhr »
Ihr vergesst dabei nur, wenn die Airline vor Gericht geht, braucht ihr auch
mal erst einen Anwalt. Wenn keine Rechtschutzvers. besteht, geht ihr in
Vorkasse. Ob ihr dann gewinnt, hängt widerum vom Richter, da es wie
gesagt Einzeluteile sind und kein Grundsatzurteil. Recht haben und Recht
bekommen sind auch in D zwei Paar Schuhe...

Gruß
Aaronp

In-Tim

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #16 am: 02.11.2008, 13:28 Uhr »
Ihr vergesst dabei nur, wenn die Airline vor Gericht geht, braucht ihr auch
mal erst einen Anwalt. Wenn keine Rechtschutzvers. besteht, geht ihr in
Vorkasse. Ob ihr dann gewinnt, hängt widerum vom Richter, da es wie
gesagt Einzeluteile sind und kein Grundsatzurteil. Recht haben und Recht
bekommen sind auch in D zwei Paar Schuhe...

Gruß
Aaronp

Nochmal: Reden wir hier immer noch über Nachforderungen?



Also, in welcher Welt leben hier manche eigentlich? Bei mir ist die Zeitung nicht voll von Berichten wie Airlines ihre Kunden verklagen.. Kommt mal wieder runter. Die Vorstellung ist absolut utopisch. Bei dem einzig mir bekannten Fall ging es um eine Firma und hunderte Buchungen.

Viel Spass in eurer Welt wo der kleine Bürger gnadenlos bis auf die nackte Haut ausgenommen wird. Wo Recht und Gesetz nicht respektiert werden und wo eine Airline anscheinend euer Konto plündern darf und ihr könnt nichts dagegen unternehmen... Also wirklich, warum wollt ihr eigentlich jedem so eine Angst vor den bösen Airlines machen?

Vielleicht sollte man einfach mal etwas freundlicher und nicht immer nur über Paragraphen mit anderen Menschen verhandeln, wenn es zu Differenzen kommt. Normalerweise will einem keiner etwas böses.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

Aaronp

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #17 am: 02.11.2008, 14:14 Uhr »
Wenn du von der Airline eine Rechnung erhalten solltest und diese
nicht bezahlst (du bist ja im Recht), erhälst du einen Mahnbescheid,
hier musst du Widerspruch einlegen und schon bist du im Rechtsstreit...
lässt du es laufen, erkennst du nach 14 Tagen den Mahnbescheid als
richtig an (ich kann dir auch einfach so einen zukommen lassen ohne
eine berechtigte Forderung, aber nach 14 Tage ohne dein zutun habe
ich eine berechtigte Forderung) und schon erhält der Kläger einen Titel,
den er 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann.

Gruß
Aaronp

Reggie Dunlop

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #18 am: 02.11.2008, 14:16 Uhr »
Okay Danke für Eure Statements. Ich denke mein Bruder wird sich mal im Reisebüro schlau machen was die meinen was er für Möglichkeiten hat.


magnum

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #19 am: 02.11.2008, 14:31 Uhr »
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Der Vertrag ist aber ungültig, wenn sein Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.
Ein Vertrag wird nicht zur Gänze ungültig wenn Teile der Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen. Dann werden nur die entsprechenden Vertragsbestandteile unwirksam (sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, daß der gesamte Vertrag dadurch unwirksam wird).

Rein persönlich würde ich der Sache auch eher gelassen gegenüber stehen. Wir hatten für den nächsten Urlaub auch ähnliches überlegt und den Heimflug via Asien durchzuführen. Auch dann hätten wir für den Hinflug ein Return-Ticket gekauft, es aber verfallen lassen.

Natürlich wären wir in dem Fall nie auf die Idee gekommen, hier auch noch was zurückzufordern.

Andre

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #20 am: 02.11.2008, 14:48 Uhr »
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Es gilt auch hier: Tarifregeln beachten!
Es gibt teilweise Nachforderungen, aber eben nicht bei jeder Airline und nicht in jedem Tarif. Eine Pauschalantwort gibt's deshalb auch nicht.

Vegasfan

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #21 am: 02.11.2008, 17:56 Uhr »
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Wenn man so ein Vorhaben "plant", sollte man eben per Überweisung zahlen und umgeht somit das eventuelle Problem einer KK-Belastung...


Andre

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #22 am: 02.11.2008, 18:08 Uhr »
Welche Linienflugairline akzeptiert denn Zahlung per Ueberweisung?
Unabhaengig davon befreit die gewuenschte Zahlweise nicht von eventueller Schuld. Im Zweifelsfall stellt die Airline ein ADM (Agent Debit Memo) aus und holt sich das Geld vom ticketausstellenden Agent, der sich dann wiederum mit dem Schuldner auseinandersetzen muss oder aber auf den durch den Schuldner verursachten Kosten sitzen bleibt.

Vegasfan

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #23 am: 02.11.2008, 18:35 Uhr »
Welche Linienflugairline akzeptiert denn Zahlung per Ueberweisung?
Unabhaengig davon befreit die gewuenschte Zahlweise nicht von eventueller Schuld. Im Zweifelsfall stellt die Airline ein ADM (Agent Debit Memo) aus und holt sich das Geld vom ticketausstellenden Agent, der sich dann wiederum mit dem Schuldner auseinandersetzen muss oder aber auf den durch den Schuldner verursachten Kosten sitzen bleibt.

Überweisung nicht, aber Lastschrift (LH z.B.). Eine evtl. ungerechtfertigte nachträgliche Abbuchung kann mit einem Mausklick bei der Bank rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Autorisierung (Unterschrift bzw. Einwilligung) liegt ja für diesen Betrag auch nicht vor! Da hat die Airline erst mal Arbeit mit und eine Klage wird sie sich überlegen!

Smartmatze

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #24 am: 02.11.2008, 20:48 Uhr »
Eine evtl. ungerechtfertigte nachträgliche Abbuchung kann mit einem Mausklick bei der Bank rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Autorisierung (Unterschrift bzw. Einwilligung) liegt ja für diesen Betrag auch nicht vor! Da hat die Airline erst mal Arbeit mit und eine Klage wird sie sich überlegen!

Bei einer KK ist es aber auch nicht anders. Bei der Buchung autorisierst du ja nur die Zahlung der vereinbarten Summe.
Jegliche Nachforderung (selbst wenn sie berechtigt ist - DARÜBER urteilt die KK-Firma aber nicht!) stellt also erst einmal eine "unautorisierte Zahlung" dar. Damit dürfte sie sich zurückholen lassen.
2005 LV-SF-LA-GC-MV-LV www.janaundmatze.de
2007 SF, LV, Caymans und N.Y.
2008 FL und N.Y.
2010 Hawaii (Oahu, Kauai, Big Island)

djohannw

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #25 am: 02.11.2008, 21:19 Uhr »
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Was für ein Quatsch. Wir sind hier in Deutschland, und da muss eine Belastung der Kreditkarte durch eine konkludente Willenserklärung des Inhabers "gedeckt" sein. Das bedeutet z.B., dass ein Hotel die No-Show Gebühr erheben darf, wenn der Kunde zur Garantie die Kreditkarte hinterlegt hat. Anders bei einer Flugbuchung: Dort wird die Karte nur zur Begleichung des vereinbarten Flugpreises genutzt. Damit fehlt die Willenserklärung des Kreditkarteninhabers und macht eine eventuell dadurch veranlasste Abbuchung schlicht zu einer unutorisierten Belastung, die man problemlos zurückgeben kann.

Faktisch darf die Airline nicht einmal alle Kreditkartendaten nach Erhalt der Kreditkartenautorisierung über den vereinbarten Betrag mehr aufbewahren - PCI DSS sei Dank. Dort ist festgelegt:

Zitat
Sensitive authentication data must not be stored after authorization (even if encrypted).

Und da CVV2/CVC2/CAV2 genau zu diesen Daten gehören, die aber bei einer "Card not present"-Transaktion benötigt werden, kann eine einmal hinterlegte Kreditkarte im Regelfall nicht ohne weiteres nochmals belastet werden. In sofern ist die Nachbelastung von irgendwelchen Beträgen per Kreditkarte seitens der Airline eine nicht einmal eine theoretische Möglichkeit.

Viele Grüße - Dirk

Andre

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #26 am: 02.11.2008, 23:43 Uhr »
Das ist einfach Unsinn.
Du kannst jede beliebige Flugbuchung aufrufen und wirst darin die KK-Daten des Kunden finden, solange die Flugbuchung gelistet ist (ich meine, Buchungen werden bis 6 Monate nach Abflug des letzten Segments geloescht). Und selbst danach kann man noch eine Booking History aufrufen.
Und wenn im "Kaufvertrag" steht, dass bei NoShow Gebuehren anfallen, dann duerfen diese Betraege auch belastet werden und auch das KK-Institut kann nichts dagegen unternehmen. Mehrfach schon erlebt. Es gibt ein zwar ein kurzes Pruefungsverfahren, aber letzten Endes geht es ausschließlich darum, was beim Kauf schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.
Das gilt uebrigens fuer Deutschland.

djohannw

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #27 am: 03.11.2008, 06:15 Uhr »
Das ist einfach Unsinn.
Du kannst jede beliebige Flugbuchung aufrufen und wirst darin die KK-Daten des Kunden finden, solange die Flugbuchung gelistet ist (ich meine, Buchungen werden bis 6 Monate nach Abflug des letzten Segments geloescht). Und selbst danach kann man noch eine Booking History aufrufen.

Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden, nicht aber der Full Magnetic Stripe (der bei Card-present Transaktionen für die Authorisierung benötigt wird) und auch nicht die CVV2 Werte. Beides findest Du demzufolge auch nicht in der Buchungsrückschau. Buchungen werden übrigens einen Tag nach dem letzten Segment gelöscht - es seie denn, es existiert noch ein weiterer Eintrag in der Buchung, der zu einem späteren Zeitpunkt liegt. Dann einen Tag nach dem letzten Element...

Zitat
Und wenn im "Kaufvertrag" steht, dass bei NoShow Gebuehren anfallen, dann duerfen diese Betraege auch belastet werden und auch das KK-Institut kann nichts dagegen unternehmen. Mehrfach schon erlebt. Es gibt ein zwar ein kurzes Pruefungsverfahren, aber letzten Endes geht es ausschließlich darum, was beim Kauf schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.
Das gilt uebrigens fuer Deutschland.

Wie oben bereits erwähnt - wenn bei einem Hotel die Kartennummer als Sicherheit hinterlegt wird, sind zwei Parameter gegeben:

- Die Authorisierung wurde noch nicht durchgeführt, deshalb kann das Hotel die vollen Daten solange speichern, bis es entweder beim Check-In oder eben beim No-Show darauf zurückgreift
- Es liegt genau das konkludente Handeln vor, das man diese Vorgehensweise durch das Hinterlegen der Karte vereinbart hat.

Bei Airlines liegt der Fall anders, da die Zahlung (und damit die Authorisierung) bereits erfolgt ist, wenn der No-Show eintritt. Daher kann dort mit den noch gespeicherten Resten der Kreditkarteninformation keine Belastung mehr herbeigeführt werden. Und ein konkludentes Handeln, dass die Übermittlung der Kreditkartendaten zum Zweck einer Garantie erfolgt ist, liegt erst recht nicht vor - hier war die Zahlung des vereinbarten Flugpreises vereinbart und eben keine Garantie für irgendwas.

Und das ganze ist jetzt ohne jede Wertung, in wie weit die Belastung wegen No-Show gegen geltendes deutsches Recht verstoßen würde. Der Meinung wäre ich dann übrigens auch noch, und kein Kreditkartenanbieter in Deutschland würde sich in so einem Zusammenhang so aus dem Fenster lehnen und da der Airline das Geld überlassen.

In sofern kann ich mir schlicht nicht vorstellen, dass Du schon jemals eine nachträgliche Belastung der Kreditkarte eines Kunden für ein No-Show bei einem Flug gesehen hast. Dass ein Reisebüro - bei einer Häufung solcher Fälle - ein ADM bekommen kann ist mir klar, aber der Kunde (oder Fluggast) ist beim No-Show des letzten Segments fnanziell vollkommen sicher.

Viele Grüße - Dirk

magnum

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #28 am: 03.11.2008, 06:22 Uhr »
Zitat
Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden
Bin zwar kein Bank-Fachmann, aber reicht nicht die Nummer aus um eine Karte zu belasten?

playmaker11

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #29 am: 03.11.2008, 07:15 Uhr »
Wo ist das Problem ? Du buchst eine Leistung, die bezahlst Du und nimmst sie nachher nicht in Anspruch....
Mal abgesehen von der Rückforderung - die ich als ein wenig problematisch ansehe - was will die Airline Dir vorwerfen ???
Da hat sie keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung.
No retreat, no surrender !