Das ist einfach Unsinn.
Du kannst jede beliebige Flugbuchung aufrufen und wirst darin die KK-Daten des Kunden finden, solange die Flugbuchung gelistet ist (ich meine, Buchungen werden bis 6 Monate nach Abflug des letzten Segments geloescht). Und selbst danach kann man noch eine Booking History aufrufen.
Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden, nicht aber der Full Magnetic Stripe (der bei Card-present Transaktionen für die Authorisierung benötigt wird) und auch nicht die CVV2 Werte. Beides findest Du demzufolge auch nicht in der Buchungsrückschau. Buchungen werden übrigens einen Tag nach dem letzten Segment gelöscht - es seie denn, es existiert noch ein weiterer Eintrag in der Buchung, der zu einem späteren Zeitpunkt liegt. Dann einen Tag nach dem letzten Element...
Und wenn im "Kaufvertrag" steht, dass bei NoShow Gebuehren anfallen, dann duerfen diese Betraege auch belastet werden und auch das KK-Institut kann nichts dagegen unternehmen. Mehrfach schon erlebt. Es gibt ein zwar ein kurzes Pruefungsverfahren, aber letzten Endes geht es ausschließlich darum, was beim Kauf schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.
Das gilt uebrigens fuer Deutschland.
Wie oben bereits erwähnt - wenn bei einem Hotel die Kartennummer als Sicherheit hinterlegt wird, sind zwei Parameter gegeben:
- Die Authorisierung wurde noch nicht durchgeführt, deshalb kann das Hotel die vollen Daten solange speichern, bis es entweder beim Check-In oder eben beim No-Show darauf zurückgreift
- Es liegt genau das konkludente Handeln vor, das man diese Vorgehensweise durch das Hinterlegen der Karte vereinbart hat.
Bei Airlines liegt der Fall anders, da die Zahlung (und damit die Authorisierung) bereits erfolgt ist, wenn der No-Show eintritt. Daher kann dort mit den noch gespeicherten Resten der Kreditkarteninformation keine Belastung mehr herbeigeführt werden. Und ein konkludentes Handeln, dass die Übermittlung der Kreditkartendaten zum Zweck einer Garantie erfolgt ist, liegt erst recht nicht vor - hier war die Zahlung des vereinbarten Flugpreises vereinbart und eben keine Garantie für irgendwas.
Und das ganze ist jetzt ohne jede Wertung, in wie weit die Belastung wegen No-Show gegen geltendes deutsches Recht verstoßen würde. Der Meinung wäre ich dann übrigens auch noch, und kein Kreditkartenanbieter in Deutschland würde sich in so einem Zusammenhang so aus dem Fenster lehnen und da der Airline das Geld überlassen.
In sofern kann ich mir schlicht nicht vorstellen, dass Du schon jemals eine nachträgliche Belastung der Kreditkarte eines Kunden für ein No-Show bei einem Flug gesehen hast. Dass ein Reisebüro - bei einer Häufung solcher Fälle - ein ADM bekommen kann ist mir klar, aber der Kunde (oder Fluggast) ist beim No-Show des letzten Segments fnanziell vollkommen sicher.
Viele Grüße - Dirk