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Autor Thema: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?  (Gelesen 12126 mal)

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magnum

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #30 am: 03.11.2008, 07:22 Uhr »
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, daß die Airline hier was nachfordert. Der Aufwand wäre viel zu groß.

Das Ticket ist ja schließlich bezahlt und eigentlich kann es der Airline egal sein, ob jemand auf dem Sitz sitzt oder ob er leer zurückfliegt.

Man sollte halt nicht so dreist sein und die Steuern&Gebühren wieder zurückfordern.

In-Tim

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #31 am: 03.11.2008, 10:19 Uhr »
Man sollte halt nicht so dreist sein und die Steuern&Gebühren wieder zurückfordern.

Warum nicht? Das ist bei vielen Leuten die öfter mal einen Rückflug nicht antreten gängige Praxis und dein gutes Recht. Die Airline wird nicht plötzlich, weil du ja so "dreist" bist und das forderst, was alle Medien inzwischen als dein Recht publiziert haben, auf einmal eine Rechnung über den mehrfachen Flugpreis schicken. Und sollten sie es doch tun ist das ein schöner Fall für die Medien und die Verbraucherzentrale. Schonmal von sowas gehört? Ich nicht..

Der einzige Fall der mir bekannt ist wo die Airline geklagt hat war eine Agentur die gewerbsmäßig an Firmen Cross-Over-Flüge verkauft hat.

Also lass es doch bei "ich werde nicht so dreist sein". Meine klare Empfehlung ist: Fordert es zurück. Fragen kostet nix!
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magnum

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #32 am: 03.11.2008, 10:25 Uhr »
Zitat
was alle Medien inzwischen als dein Recht publiziert haben,
gibts auch einen oder mehrere Links dazu?

In-Tim

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #33 am: 03.11.2008, 10:33 Uhr »
Soll ich dir etwa Links zum heute-Journal, Tagesschau, FAZ, hunderten Tageszeitungen, Spiegel, Focus, Stern, und allen privaten Fernsehsendern geben?

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/sendungsbeitraege/2007/0828/02_fluggebuehren.jsp
http://www.focus.de/schlagwoerter/themen/r/rueckzahlung
http://www.welt.de/finanzen/article1082501/Nur_wer_fragt_bekommt_sein_Geld_zurueck.html
http://www.welt.de/reise/article2568793/Wer-zu-spaet-kommt-hat-das-Nachsehen-Oder.html

Zitat
Beim sogenannten "Cross-Ticketing" bleibt der Rückflug gültig
Das Amtsgericht Erding (AZ: 4 C 129/07) entschied in einem Urteil zum Thema "Cross-Ticketing" zu Gunsten des Fluggastes. Das "Cross-Ticketing" bezeichnet den Vorgang, wenn ein Hin- und Rückflug gebucht, tatsächlich aber nur eine Teilstrecke geflogen wird. In diesem Fall hat der Fluggast einen Hin- und Rückflug gebucht, wollte aber nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Die betroffene Fluggesellschaft verwies allerdings auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkannte die Gültigkeit des Rückflugtickets nicht an, weil dieses nur gültig sei, wenn der Hinflug angetreten wurde. Nach dem Urteil der Richter ist diese Regelung unzulässig. (Westdeutsche Zeitung, Leben, "Rückflug bleibt gültig", S.17, 12.11.2007)

Zitat
Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden. (www.zdf.de, Ratgeber > Reise & Freizeit > Reiseservice "Zu Unrecht abkassiert: Fluggesellschaften drücken sich vor Zahlungen", 16.05.2006)


Und wenn es Probleme mit bestimmten Fluggesellschaften gibt (LH scheint ja hier der Kandidat zu sein), dann wird man es sicher hier finden:
http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448


Ich habe inzwischen durch etwas lesen herausgefunden, dass einige es bei Air France so hatten (2006), dass sie nach Rückforderung der Steuern & Gebühren ein Schreiben bekommen haben, welches besagte, dass die Rückerstattung nur möglich ist wenn der Tarif neu berechnet wird. Dann kann man es ja sein lassen wenn man keine Lust auf einen Rechtsstreit hat... Aber so wie es hier dargestellt wird, dass man nach der Rückforderung gleich der böse Kunde ist dem die Kreditkarte belastet wird ist es nun wirklich nicht.
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magnum

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #34 am: 03.11.2008, 10:58 Uhr »
Danke

djohannw

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Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
« Antwort #35 am: 03.11.2008, 21:02 Uhr »
Zitat
Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden
Bin zwar kein Bank-Fachmann, aber reicht nicht die Nummer aus um eine Karte zu belasten?

Nicht mehr. Früher war das ausreichend, aber heutzutage wird eben je nach Art der Transaktion der komplette Magnetstreifeninhalt oder alternativ die CVV2-Zahl benötigt. Es gibt Ausnahmen (z.B. wenn man eine Transaktion als Abo anlegt für alle Folgebelastungen oder bei "manuellen" Transaktionen), aber die Regel ist das nicht.

Viele Grüße - Dirk