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Autor Thema: Flugstornierung bei Opodo  (Gelesen 5881 mal)

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Flightfox_Lucas

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lonewolf81

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #16 am: 03.08.2015, 13:48 Uhr »
Dann sag aber auch dabei, dass man dafür höchstwahrscheinlich klagen muss. Die Airlines interessiert das nicht, sie sagen das ist ein Einzelfall, ein Einzelurteil und kein höchstrichterliches Urteils zur Fragestellung ob man Stornierung in AGBs wirksam ausschließen kann. Mit einem einfachen Link zu einem Spiegel Artikel wird sich keine Airline "überzeugen" lassen.

freddykr

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #17 am: 03.08.2015, 14:36 Uhr »
Wen es interessiert, hier das Aktenzeichen: 31 C 2314/12(10)

M.E. hat der Richter einen gravierenden Fehler gemacht:
"Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung
hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
Rechtsprechung erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO.
"

Da er die Revision nicht zu ließ, bleibt es faktisch eine Einzelentscheidung und jeder Richter kann trotzdem entscheiden, wie er mag. Das hatten wir schon öfters; LG Frankfurt sagt rechts rum, LG Hamburg sagt links rum.
Es wäre für alle Seiten besser gewesen, man prozessiert das Thema bis zum BGH oder EuGH durch, aber so wird das Urteil leider im Nichts untergehen.
Viele Grüße,
Danilo


lurvig

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #18 am: 03.08.2015, 17:00 Uhr »
Wenn die Beziehung eh nicht mehr zu kitten ist, würde ich ja alleine fahren

genau.
Deswegen auf die Reise zu verzichten und trübsalblasend zu hause hocken ist sicher auch keine gute Idee.

Im Ernst, schon mal über diese Option nachgedacht?

Lurvig

mrh400

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #19 am: 03.08.2015, 17:19 Uhr »
M.E. hat der Richter einen gravierenden Fehler gemacht:
"Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung
hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen
Rechtsprechung erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO.
"

Da er die Revision nicht zu ließ, bleibt es faktisch eine Einzelentscheidung und jeder Richter kann trotzdem entscheiden, wie er mag. Das hatten wir schon öfters; LG Frankfurt sagt rechts rum, LG Hamburg sagt links rum.
Es wäre für alle Seiten besser gewesen, man prozessiert das Thema bis zum BGH oder EuGH durch, aber so wird das Urteil leider im Nichts untergehen.

Zum einen kann man gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen - zum anderen kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die Airline auch bei zugelassener Revision darauf verzichtet hätte, eben genau um ein möglicherweise negatives höchstrichterliches Urteil zu vermeiden. Der Kläger hätte ohnehin keine Revision einlegen können, da er erfolgreich war. Es ist insoweit also ziemlich wurscht, was das Gericht hier zur Rechtsmittelfähigkeit entschieden hat.

Ein höchstrichterliches Urteil wird man erst erhalten, wenn ein Kläger auch in zweiter Instanz unterlegen ist und (meist geschieht das ja unter Mitwirkung von Verbraucherschutzverbänden, die sich an den Kosten beteiligen) Revision gegen die Airline einlegt.
Gruß
mrh400

rici3000

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #20 am: 07.08.2015, 01:29 Uhr »
Also hab gestern 192,80 € wieder bekommen. Da sind wohl 100 € Bearbeitungsgebühren von Opodo schon ausgerechnet. Wären also knapp 300 € gewesen.

PS: Alleine wollte ich nicht fahren. :-)

MisterB

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #21 am: 07.08.2015, 11:24 Uhr »
Blöde Frage.
Ich habe jetzt nicht gesehen ob irgendwo stand welche Airline es ist. Aber hättest du dich nicht nach Ablauf des Fluges selbst an die Airline wenden können und die Steuern und Gebühren zurückfordern können ? Dann hättest du doch die 100 Euro Opodo Gebühr (100 Euro für auf zwei Knöppe auf der Tastatur drücken ! Absurd!) umgehen können.

Gruß
Bernd
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Flightfox_Lucas

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #22 am: 07.08.2015, 14:53 Uhr »
Kommt drauf an, wie hoch die Steuern sind.
basefare + fuel surcharge (YQ/YR) wird nicht erstattet, sondern wirklich nur die taxes, wenn es eine nicht stornierbare fare ist.
Falls die fare stornierbar ist, gilt natürlich das, was in den fare rules drin steht.

rici3000

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #23 am: 07.08.2015, 19:23 Uhr »
Blöde Frage.
Ich habe jetzt nicht gesehen ob irgendwo stand welche Airline es ist. Aber hättest du dich nicht nach Ablauf des Fluges selbst an die Airline wenden können und die Steuern und Gebühren zurückfordern können ? Dann hättest du doch die 100 Euro Opodo Gebühr (100 Euro für auf zwei Knöppe auf der Tastatur drücken ! Absurd!) umgehen können.

Gruß
Bernd


Ja, wäre wohl sinnvoller gewesen. Naja, zu spät... Airline war TAP Portugal. Aber da hätte es am Ende auch wieder Stress gegeben. Denk mal, bei ner deutschen Airline wäre das einfacher gegangen...

miwunk

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Re: Flugstornierung bei Opodo
« Antwort #24 am: 07.08.2015, 19:58 Uhr »
Denk mal, bei ner deutschen Airline wäre das einfacher gegangen...

Ne, bestimmt nicht  :roll:


timberwolf

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Re:
« Antwort #25 am: 07.08.2015, 22:23 Uhr »
Bei der Stornierung gehts doch sowieso viel mehr um den Tarif der Airline, weniger um das Reisebüro. Opodo entscheidet ja nicht, ob der Tarif stornierbar ist oder nicht.