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Autor Thema: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai  (Gelesen 7415 mal)

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mrh400

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #30 am: 19.05.2009, 09:19 Uhr »
Hallo,
Ach kommt Leute, mein Kommentar zu den Bildern war weniger gegen bestimmte Bilder gerichtet, sondern ich war verwundert wo die wirklich hervorstechenden Bilder geblieben sind. Wir haben hier im Forum doch so tolle Fotografen. Ich war erstaunt, dass ihr anscheinend exzellente Fotos von Landschaften und anderen statischen Dingen macht, aber keine Personen ablichtet. Ist das wirklich so oder haben diejenigen einfach diesmal versäumt teilzunehmen.

Versteht ihr? Ich bin da echt erstaunt drüber.. Laufen unsere Profis alle nur in den einsamsten Canyons rum?
wenn ich mir das Gedöns vor Augen halte, das immer entsteht, wenn jemand aus Versehen in einen Bildausschnitt hineinläuft, dann ist die - oft vermeintliche - Einsamkeit auf den meisten Bildern auf der Festplatte eigentlich kein Wunder (ich nehme mich da gar nicht aus, bilde mir aber ein, etwas geduldiger mit "Störenfrieden" zu sein).

Ein weiterer Punkt dürfte das (zurecht) geforderte Einverständnis der Abgebildeten mit der Veröffentlichung sein. Ich glaube auch nicht, daß z.B. alle auf den Fotos abgebildeten Natives mit einer Veröffentlichung im Internet einverstanden wären. Ich für meinen Teil habe jedenfalls davon abgesehen, Suzie Yazzie oder die in Madrid, NM auf der Mauer herumlungernden Künstler einzustellen (abgesehen von der mäßigen Qualität letzterer Aufnahmen)
Gruß
mrh400

In-Tim

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #31 am: 19.05.2009, 11:56 Uhr »
Künstler die in der Öffentlichkeit auftreten geben automatisch das Recht am eigenen Bild ab. Dazu machen sie das ja! Die Tanzvorführungen der Indianer sind ja extra für Touristen, genauso wie die Strassenkünstler.

Personen bei einer normalen Handlung, wie sie in der Öffentlichkeit geschah, zu fotografieren und diese Bilder zu veröffentlichen ist ok. Aber es muss dabei um die Situation gehen und nicht um eine spezielle Person oder Gruppe selber. Also ein Portraitaufnahme eines Menschen ist nicht ok. Ein Strassencafe mitsamt Menschen zu fotografieren hingegen schon.

Aber eigentlich sagt einem das der logische Menschenverstand. Bilder wie man sie von sich selbst nicht ohne Wissen publiziert haben möchte sind in der Regel verboten.
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mrh400

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #32 am: 19.05.2009, 12:07 Uhr »
Hallo,
Künstler die in der Öffentlichkeit auftreten geben automatisch das Recht am eigenen Bild ab.
mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig - jedenfalls was unseren Rechtsrahmen und die Verwendung über den rein privaten Gebrauch hinaus angeht; außerdem hatte ich etwas anderes im Fokus.
Gruß
mrh400

In-Tim

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #33 am: 19.05.2009, 12:09 Uhr »
Hallo,
Künstler die in der Öffentlichkeit auftreten geben automatisch das Recht am eigenen Bild ab.
mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig - jedenfalls was unseren Rechtsrahmen und die Verwendung über den rein privaten Gebrauch hinaus angeht; außerdem hatte ich etwas anderes im Fokus.

Richtig, du darfst es nicht gewerblich verwenden. Ich habe mich dazu aber mal ausgiebig im DSLR-Forum eingelesen. Wenn du dich aktiv in der Öffentlichkeit darstellst musst du es akzeptieren, dass du fotografiert wirst. Nur wenn jemand mit den Bildern Geld verdienen will muss er das natürlich abklären (geht ja auch im Beteiligungen).

Was anderes ist es wenn man einzelne Menschen oder Gruppen in den Fokus nimmt ohne dass diese das mitbekommen. Z.B. wenn der Künstler eine Zigarettenpause macht. Auch wenn er noch so ein tolles Kostüm anhat, der Teil gehört nicht zu seiner Darstellung und ist seine Privatsphäre.

Aber im Endeffekt ist das auch egal, den wir reden über Bilder die in den USA gemacht wurden und nicht in Deutschland..
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ilnyc

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #34 am: 19.05.2009, 12:20 Uhr »
Bilder wie man sie von sich selbst nicht ohne Wissen publiziert haben möchte sind in der Regel verboten.

Ich weiß wie Du das meinst, aber rechtlich hat das sicher keinen Bestand. Man mag im Zweifel jemand sein, der sehr offen mit Fotos mit eigenem Konterfei umgeht, aber andere müssen das deswegen keineswegs genauso. Außerdem ist es doch ein Unterschied, ob ich selbst MEIN Bild irgendwo veröffentliche - und entscheide, welches Bild, wo und für was - oder ob es andere tun und ich mitunter gar nicht weiß, wo mein Bild überall kursiert. Man kann da IMHO wirklich nicht von sich auf andere schließen.

In-Tim

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #35 am: 19.05.2009, 12:40 Uhr »
Das Problem ist, dass es keine klaren Gesetze zu dem Thema gibt, sondern nur Gerichtsurteile. Und die bewegten sich eigentlich alle in dem Rahmen, das man sagt "Ja, ist ja ganz klar!". Im Zweifel etwas zurückhaltender, aber es geht im Endeffekt halt nach Gutdünken des Richters.

- Man fotografiert keine Personen in peinlichen, herabsetzenden oder anderen unangenehmen Situationen
- Man macht keine Porträtfotos fremder Personen ohne Einwilligung
- Man verkauft keine Bilder fremder Personen ohne ihre Einwilligung

- Menschengruppen im Alltagsgeschehen ok
- Einzelpersonen wenn sie aktiv mitmachen/posieren ok


Also ganz einfach: Keine heimlichen Fotos von Personen machen die im Vordergrund des Bildes stehen oder Hauptbestandteil sein. Dann ist man als Touri-Fotograf auf der sicheren Seite.
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ilnyc

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #36 am: 19.05.2009, 12:47 Uhr »
Das Problem ist, dass es keine klaren Gesetze zu dem Thema gibt, sondern nur Gerichtsurteile.

Gesetze gibts (zumindest in Deutschland): http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html

freddykr

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #37 am: 19.05.2009, 12:52 Uhr »
Das Problem ist, dass es keine klaren Gesetze zu dem Thema gibt, sondern nur Gerichtsurteile.
Falsch. Prinzipiell greift hier immer der § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG).

§23 KUG zählt dann Ausnahmen auf:
    * (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
         1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
         2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
         3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
         4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    * (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


So ist zumindest die Gesetzgebung in Deutschland. Wie sie in den USA ist k.A.
Einzelne Bilder im laufenden Wettbewerb sind zumindest fraglich, da bestimmt nicht 100%ig klar ist, daß alles keine Deutschen sind.
Viele Grüße,
Danilo


In-Tim

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #38 am: 19.05.2009, 12:59 Uhr »
Es gibt für alles Gesetze, nur sind die so schwammig, dass von Totalverbot bis zum spanen alles möglich wäre. Deswegen sagte ich ja keine "klaren Gesetze".

Zitat
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt....

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Da steht genau das drin was ich gesagt habe und was der Menschenverstand einem verrät. Nur ist es z.B. eine rein subjektive Sache ab wann Personen Beiwerk sind und ab wann dein Bild von höherem künstlerischen Interesse ist. Deswegen Hirn ein, Gesetzesbuch zu..

Die Gesetze sagen so wie sie da stehen rein garnichts aus..
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Crimson Tide

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #39 am: 19.05.2009, 13:16 Uhr »
 :lol:  Hallo, was ist denn hier schon wieder für eine heiße Diskussion entbrannt, da kriegt man ja Angst, überhaupt noch ein Bild reinzusetzen!  :wink:

Vielleicht sollten wir das nächste Mal Blümchen als Motiv aussuchen, laßt Blumen sprechen, die sind ganz friedlich, außer vielleicht Kakteen.Da kann sich (hoffentlich!) keine Pflanze beschweren, wenn sie sich auf dem Foto  wiedererkennt, oder man verändert sie dermaßen, daß man schon genau hinsehen muß!  :lol:  Etwa so:



Meine American folks, also meine Indianerin und meine Jazz-Band wurden z.B. vorher gefragt, ob ich sie fotografieren darf, und ich habe denen jeweils auch erzählt, daß sie vielleicht in einem Reisebericht erscheinen werden.Die waren ganz begeistert davon.
Das mache ich immer so, wenn ich (seltenerweise) Menschen aufs Bild banne.

Ich bevorzuge sonst, Menschen auf Fotos zu vermeiden, da sie meist (und das nicht nur auf dem Bild) die Landschaften zerstören!  :wink:


L.G. Monika

NickMUC

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #40 am: 19.05.2009, 13:38 Uhr »

Zitat
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt....

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Da steht genau das drin was ich gesagt habe und was der Menschenverstand einem verrät. Nur ist es z.B. eine rein subjektive Sache ab wann Personen Beiwerk sind und ab wann dein Bild von höherem künstlerischen Interesse ist. Deswegen Hirn ein, Gesetzesbuch zu..


Nein, das sagt etwas ganz anderes als Du gesagt hast. Richtig ist lediglich, dass die Grenzen z.B. zwischen "Beiwerk" und einem Menschen als Hauptmotiv fließend sind. Rein subjektiv ist das leider nicht und seit wann hat denn Gesetzgebung etwas mit gesundem Menchenverstand zu tun?

Richtig ist übrigens auch nicht, dass die Frage der Verbreitung etwas mit gewerblicher oder nicht-gewerblicher Nutzung eines Bildes zu tun hat.
Es geht nur und ausschließlich um die Frage der Veröffentlichung, völlig wurscht ob in einem Buch, einer Zeitschrift, einer Ausstellung oder im Internet und ob kommerziell oder zum reinen Vergnügen.
Es geht übrigens auch nicht um das Fotografieren - das ist kaum zu verbieten,  anders eben als die Veröffentlichung. Leider hilft es auch im Ernstfall nicht, den Abgebildeten gefragt zu haben. Nur eine von ihm unterschriebene Einverständniserklärung hilft da (model release).

Und das gilt nicht nur für Menschen, sondern - oh Schreck lass nach - unter bestimmten Umständen auch für Bauwerke oder andere Anlagen wie Zoos, Parks, Gärten etc. Da geht es allerdings meist mehr um die kommerzielle Nutzung. Ein Foto vom nächtens beleuchteten Eiffelturm, als Postkarte ohne Genehmigung verkauft, kann richtig teuer werden... an der Illumination hat nämlich jemand das Copyright!
Grüße,
Nick
_________________________________________

"Photography is not about the thing photographed. It is about how that thing looks photographed"
(Garry Winogrand)

http://fotogalerie-im-blauen-haus.de

ilnyc

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #41 am: 19.05.2009, 13:44 Uhr »
Das mache ich immer so, wenn ich (seltenerweise) Menschen aufs Bild banne.

Vorbildlich!

Übrigens: tolles Foto!

mrh400

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #42 am: 19.05.2009, 13:48 Uhr »
Hallo,
da kriegt man ja Angst, überhaupt noch ein Bild reinzusetzen!
...
Das mache ich immer so, wenn ich (seltenerweise) Menschen aufs Bild banne.
wenn Du das immer tust, mußt Du ja auch keine Angst haben (auch wenn streng genommen NickMUC recht hat) - ich tu das eher nicht und wenn dann gerade mal den ersten Teil - also stelle ich keine einschlägigen Bilder rein.

Ich bevorzuge sonst, Menschen auf Fotos zu vermeiden, da sie meist (und das nicht nur auf dem Bild) die Landschaften zerstören!
Bestätigt meine obige These zur beschränkten Zahl der Teilnehmerfotos.

PS: alles weitere hat NickMUC als einschlägig kundiger Profi richtig dargestellt (was mich übrigens noch zu der OT-Bemerkung veranlaßt, daß nach einem meiner früheren (Strafrechts-)Lehrer der Übergang vom "gesunden Menschenverstand" zum Schwachsinn ein fließender ist - eine meiner wenigen Erinnerungen an dieses Rechtsgebiet).
Gruß
mrh400

Crimson Tide

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #43 am: 19.05.2009, 18:20 Uhr »

Übrigens: tolles Foto!


Danke!  :oops: 

Dafür bin ich vor zwei Wochen bäuchlings auf einer Wiese herumgekrochen und hinterher vom Tau ziemlich naß gewesen, aber es hatte sich gelohnt!  :lol:

Naja, und die Menschen zu fragen, ob man sie evtl. fotografieren darf, ist doch das mindeste, weil es ja eigentlich typisch Touri ist, einfach loszuknipsen. Wenn hier ein Australier uns Eingeborene vom Deich einfach beim Grasen ablichten würde, würde mir das auch nicht recht sein.  :|

Und nun hoffe ich mal, daß mein "Folk" keine Anzeige startet, daß sowohl die Navaho- Sqaw als auch díe Band aus New Orleans keine Anklage erheben.  :wink:

Entlohnt wurden beide, die Navaho-Frau sowieso reichlich, wo wir ihr doch 5 Schmuckstücke abgekauft haben, ( :oops:) und die Band hatte auch hinterher mehr $ in ihrem Gitarrenkasten! 

L.G. Monika

DocHoliday

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Re: Fotowettbewerb - Bilder des Monats Mai
« Antwort #44 am: 26.05.2009, 09:04 Uhr »
Kleines Update für alle, die sich wundern, dass die "überzähligen" Bilder immer noch drin sind. Das Problem ist, dass ich sowieso keine Bilder in der Wettbewerbsgalerie löschen kann. Das kann nur Thomas und der ist zur Zeit in Florida. Dort möchte ich ihn ehrlich gesagt nicht damit bleästigen. Vor allem, weil von den 5 Indianerbildern allenfalls eins die Chance hat, auf dem Treppchen zu landen. Bei In-Tims Bildern würde ich es so halten, dass automatisch der nächstplazierte aufs Treppchen wandert, wenn es zwei seiner Bilder unter die besten drei schaffen sollten.
So klauen wir Thomas nicht seine Urlaubszeit und hätten denke ich eine faire Lösung.
Könnten damit alle leben?

Beim Juni-Wettbewerb werde ich dann nochmal explizit auf die Grenze von 2 Bildern/User hinweisen.
Gruß
Dirk