Geh zur nächsten Zollstelle und zwar mit Rechnungen/Zollrechnung und einer Liste, wo die Waren aufgeführt sind, mit einer "Nämlichkeit", im besten Falle die Seriennummer, diese ist einzigartig. (Oder am Zoll vorm Abflug im Flughafen, aber dann beizeiten, nicht auf den letzten Drücker)
Damit fragst du nach der Nämlichkeitsbescheinigung für die Sachen, da du ja damit wieder nach Deutschland zurück willst und bei einer Kontrolle bei der Einreise beweisen musst, dass alle erforderlichen EU Steuern dafür bereits abgeführt wurden.
Als Beweis bei der Wiedereinreise werden idR auch Kopien der Rechnungen zugelassen.
So habe ich es von einem Mitarbeiter des Reisezolls in FRA erfahren.