Hallo zusammen,
manche von euch, die meinen Reisebericht Hawai'i 2007 auf meiner Homepage gelesen haben, werden sich
an diesem Tag gefragt haben, was ist, wenn der Pass nicht mehr aufgetaucht wäre? Kopien des Passes, die wir hatten, wurden nicht anerkannt, ohne Pass kann man nicht von einer Insel auf die andere, geschweigedenn zurück nach Europa fliegen.
Welche Lösung gibt es für Österreicher?Um das herauszufinden, habe ich vergangene Woche unsere kurze Österreich-Deutschland-Tour genutzt und mich in Linz beim Passamt erkundigt.
Am einfachsten ist es, sich vor der Abreise einen Zweitpass ausstellen zu lassen (man reist dann also mit zwei Reisepässen). Diesen Anspruch hat jeder und es ist
keine Verlustmeldung vom Erstpass nötig.
Was wird benötigt?- 1 Passfoto (am Linzer Passamt im Neuen Rathaus steht ein Automat zur Verfügung, für € 6,00 bekommt man 4 Fotos)
- € 69,00 für den Zweitpass
- eine gute Begründung zur Ausstellung für den Zweitpass
Nun wird sich jeder fragen, was ist eine "gute Begründung"?
Uns wurde angeraten, dass es am einfachsten und sichersten sei, "intensive Reisetätigkeit" anzugeben, was wir getan haben.
Wie lange ist der Zweitpass gültig?3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Wann erhält man den Zweitpass?Ca. 1 Woche nach Antragsstellung, er wird mit der Post zugeschickt.
Wie ist die Vorgehensweise bei Auslandsösterreichern?Die oben angeführten Punkte werden ebenso benötigt. Hat man keine österreichische Wohnadresse und wohnt man länger als 5 Jahre im Ausland, wird von Seiten des Passamtes kontrolliert, ob man noch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (man muss sich nicht selbst darum kümmern).
Wohnt man kürzer als 5 Jahre im Ausland, entfällt die Kontrolle mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis.
Hat man als Auslandsösterreicher keine österreichische Wohnhadresse, muss man eine solche angeben (Adresse von Freunden z. B.). Der Zweitpass wird
nicht ins Ausland verschickt!! Dies ist dann die Aufgabe des Freundes.
Stand: 15. Oktober 2009In ca. 2 Wochen werden wir im Besitz von Zweitpässen sein
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Wichtig ESTA muss vor der Reise für den Erst- und den Zweitpass beantragt werden
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Welche Lösung gibt es für Deutsche?In Deutschland ist man
sehr stark von den örtlichen Handhabungen in der Wohnsitzgemeinde abhängig.
brigi hat für
Köln folgendes in Erfahrung gebracht (Quelle:
Stadt Köln Bürgerservice) - herzlichen Dank, brigi
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Sie erhalten mehrere Pässe:
wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel. Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.
Der Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt. Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa vier Wochen, bis der zusätzliche Reisepass abgeholt werden kann. Wenn Sie nicht so lange warten können, beantragen Sie bitte einen Expresspass oder, falls auch dieser nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass.
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren:
37,50 Euro für einen Zweitpass für Personen unter 24 Jahren
59 Euro für einen Zweitpass für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Zweitpass. Dieser wird für ein Jahr ausgestellt.
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass************
mrh400 hat für
München folgendes in Erfahrung gebracht - herzlichen Dank!
Vor der Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.
Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.Quelle************
Wenn man mit zwei Reisepässen den Urlaub auf die Inseln im Pazifik antritt, ist man auf der sicheren Seite, solange man die Pässe nicht miteinander aufbewahrt und im Falle des Falles beide gestohlen/verloren werden.
LG, Angie