Bei der Ausstellung des Euroführerscheins bei den FS Stellen, muss man darauf achten dass die Besitzstandswahrung gewahrt bleibt. Das heißt diese gelten in erster Linie für FS die vor dem 1.4.1980 und für den "West" FS gemacht wurden! Abweichend was ich aber nicht mit Bestimmtheit weiß, ehemalige "Ost" FS...
C1E und CE waren schon immer Bestandteil (bis 7,5 Tonnen GG, mit Einachser Anhänger sogar 12 Tonnen) des "Alten Dreiers"... auch wenn man keinen "LKW" Führerschein hatte! Ist also nichts Neues.... Für mich so wie so nicht nachvollziehbar, warum diese Regelung aufgrund der Europäisierung geopfert wurde.
Ab dem 1.1.2013 ausgestellte EU-FS haben nun ein Verfallsdatum nach 15 Jahre...
Unabhängig davon, in Kanada muss nicht ein Internationaler FS vorgelegt werden... schadet aber auch nicht wenn man einen hat. In den USA, was hier schon öfters diskutiert wurde, verlangen einige Bundesstaaten, internationalen FS wegen der englischen Sprache....