Ich weiß ja nicht, bei wem du deine Kreditkarten hast, aber im Zweifelsfall bekomme ich bei meinem Herausgeber bei einem geringen Betrag i. H. von 50 EUR den Betrag zurückerstattet, wenn irgendwas nicht damit in Ordnung ist. Bei einer PIN hätte man da wohl keine Chance.
Wenn überhaupt muss außerdem der Händler nachweisen, ob das meine Unterschrift ist, oder nicht. Entsprechend müsste er auch die Kosten übernehmen, wenn eine andere Person unberechtigterweise bei ihm eingekauft hat. Notfalls muss er sich eben auch den Ausweis beim Einkauf zeigen lassen.
Das ist die Kulanz deiner Bank, wenn deine Karte physikalisch (also kein Interneteinkauf) eingesetzt
wird, und die Unterschrift grob mit der auf der Karte übereinstimmt, Bögen und Form, dann
musst du beweisen, das du es nicht warst, denn sowohl das physikalische Vorhandensein
der Karte, als auch die Unterschrift legen diesen Schluss nahe.
Mehr kann einer Akzeptanz-Stell nicht zugemutet werden. Eine komplette Schriftanalyse,
sowie Ausweisabgleich sind nicht in den Verträgen für die Akzeptanz vorgesehen.