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Autor Thema: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren  (Gelesen 74229 mal)

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USAflo

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #60 am: 29.11.2008, 14:31 Uhr »
Hier sieht man mal wieder ein gutes Beispiel von einem klaren Missverständnis.

Die Cellion-Gegner in diesem Fall kennen offenbar das amerikanische Telefonsystem nicht - und gehen deshalb von "deutschen Verhältnissen" aus. Der eine glaubt, man könne einfach Ziffern anhängen, der andere glaubt, beim Empfang dürfe es keine Roaming-Gebühren geben, usw..

Leute, in USA ist das Telefon- und v.a. Mobilfunkwesen ein KOMPLETT anderes!
Ein Amerikaner würden es befremdlich finden, wenn ER für einen Anruf mehr bezahlen muss, nur weil der Angerufene ein Handy benutzt. Dort zahlt der Handybesitzer eben IMMER - und ebenso ist es bei Cellion.
Entsprechend würde auch KEIN Gericht der USA den "Deutschen mit den "falschen" Mobilfunkvorstellungen" Recht geben. SO ist nunmal das System für 300 Millionen Amerikaner - warum sollte es also für EINEN Touristen anders sein?

Ich finde es zwar übel, was Aaronp dabei vorgefallen ist und bin der Meinung, dass Cellion diese Gebühren durchaus kulanterweise übernehmen könnte - aber aus Sicht von Cellion kann ich die Entscheidung verstehen.
Ich würde mich auch ebenso aufregen - aber die Summe dann letztendlich als "Lehrgeld" schlucken. Das Leben ist zu schön. um sich wegen 10 Euro wochenlang rumzustreiten, nur "um Recht zu behalten".

Ich würde also überlegen, ob du die Abbuchung von deinem Konto nicht in Höhe der entsprechenden (zwar geringen) Beträge zurückbuchen lässt.
Die nächste geile Aussage: Kennst du einen der 3 Sätze, die in JEDER LAstschriftvereinbarung zu finden sind? "Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen".

=> Es geht nur das Geld GANZ zurückbuchen zu lassen. Dann "springt" das Mahnwesen von Cellion ein und fängt an, Gebühren drauf zu schlagen, die sich im Laufe des Streits voraussichtlich erhöhen. Letztendlich eskaliert das ganze und landet wegen 10 Euro vor Gericht. Und wegen SOLCHER Prozesse hört man dann ständig "die Gerichte sind überlastet".

Es wurde ja schon gesagt. Der Vertrag wurde mit einem deutschen Unternehmen geschlossen, also gilt deutsches Recht. Ob Cellion das dann mit einem Schweizer Unternehmen weitervermittelt, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Und, mein Gott, wenn ich eben die ganze Lastschrift zurückbuchen muss, dann mache ich das eben und überweise danach händisch den Betrag, der Cellion zusteht und behalte den Rest ein. Man kann es sich auch kompliziert machen...

Ob das dann wirklich vor Gericht landet, würde ich bezweifeln.

Und:
Schön, dass du meine Aussagen "geil" findest...

Tschau
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In-Tim

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #61 am: 29.11.2008, 14:35 Uhr »
Es wurde ja schon gesagt. Der Vertrag wurde mit einem deutschen Unternehmen geschlossen, also gilt deutsches Recht. Ob Cellion das dann mit einem Schweizer Unternehmen weitervermittelt, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Trotzdem um das nochmal richtig zu stellen:
"1.1 Die BlueBell Telecom AG (“BlueBell”) erbringt alle von ihr angebotenen
Telekommunikationsleistungen sowie alle sonstigen Leistungen (“Leistungen”) ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Geschäftsbedingungen”), die der
Vertragspartner (“Kunde”) durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender
Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn BlueBell ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich BlueBell. Die Betreuung des Kunden in der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch den unabhängigen Vermittler CallCompany
Telekommunikationsdienste GmbH (Dunckerstrasse 74, 10437 Berlin, Tel.: 030-3088300, E-Mail:
infos@callcompany.de – die “betreuende Agentur”), der für sämtliche Mitteilungen und
Beanstandungen des Kunden sowie die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke empfangsberechtigt
ist."
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ratlady

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #62 am: 29.11.2008, 16:01 Uhr »
wann wurde eigentlich der gesunde Menschenverstand abgeschafft

Offensichtlich geht viel davon verloren, wenn man in die USA auswandert.

Muss wohl :mrgreen:

Zitat
Der Vertrag ist nun einmal hier in Deutschland abgeschlossen worden, da gelten deutsche AGBs und deutsche Rechtssprechung, und wenn mit "voller Kostenkontrolle" geworben wird, ist das Betrug, wenn der Anbieter weiß, dass genau das eben nicht der Fall ist.

Evtl. solltest Du Dir den Vertrag mal ansehen... insbesondere die Ueberschrift und Punkte 6.4, 7.6, 7.7.

Mit "voller Kostenkontrolle" werben uebrigens auch noch andere - und heisst i.d.R. nicht mehr, als dass die Kosten jederzeit "einsehbar" sind.

Jack Black

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #63 am: 29.11.2008, 18:41 Uhr »
Jeder muss selbst wissen ob er wegen 10€ sich so viel Ärger aufhalst.

Mehr noch - muss insbesondere jeder selbst wissen, ob sich der ganze Akt überhaupt noch lohnt - denn ich telefoniere auch mit meinem teuren Handyvertrag und Roaminggebühren nie mehr als 10,- Euro im Urlaub. Nur ganz selten mal ein Telefonat oder eine SMS.

Dann lohnt auch Cellion nicht mehr, wenn man ggf. 40 unerwünschte SMS bezahlen muss - dann lasse ich das eben sein mit Cellion. Nachkarten würde ich (wie auch gesagt) nicht - aber daraus lernen, eine bessere Lösung zu finden.

MichaelAC

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #64 am: 29.11.2008, 23:59 Uhr »
Hallo.

Evtl. solltest Du Dir den Vertrag mal ansehen... insbesondere die Ueberschrift und Punkte 6.4, 7.6, 7.7.
...

Weder 6.4, noch 7.6 noch 7.7 sagen etwas über vorkonfigurierte Telefonnr. oder vorkonfigurierte SMS-Abos / Werbe-SMS aus. Noch irgendetwas darüber, dass man Werbe-SMS bezahlen muss.

(Ach ja, nur zur Sicherheit: auf meinem US-Handy brauche ich Werbe-SMS nicht zu bezahlen!)

Ich habe mir das auch nicht bieten lassen, den täglichen Werbemüll zu bezahlen. Da er sogar von AT&T selber kam, also dem Roaming-Partner, war ich auch nicht misstrauisch geworden.

Bei mir hat sich der Verwaltungsratpräsident der Bluebell persönlich mit einer Email gekümmert. Nach einem etwas unfruchtbaren Hin-und-Her bin ich nach der folgenden Email dann als unerwünschter Kunde auf den Index gekommen  :lol:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

es ist ja durchaus bekannt, dass Schweizer nicht in allen Punkten das Rechtsverständnis der EU teilen.

Aber für mich gilt hier in der EU die Rechtsauffassung, dass ich Leistungen, die ich nicht bestellt habe, auch nicht bezahlen muss. Und eine bereits benutzte US-Telefonnummer, auf der SMS-Abos konfiguriert sind, habe ich nicht bestellt.

Diese Auffassung hat übrigens in genau der gleichen Weise Ihre (deutsche!) Vertretung CallCompany hier vor Ort – der Sachverhalt war sofort klar und in keinster Weise strittig. Es ging ja lediglich darum, dass eine Verrechnung mit der nächsten Rechung nicht möglich war, weil ich nicht mehr Cellion-Kunde bin. Meine Ursprungs-Email war demnach keine Beschwerde o.ä., sondern eine Zusammenfassung des Telefonats.

In der Hoffnung, dass noch möglichst viele sperrige Kunden wie ich "unnötige Kosten" verursachen, damit sich für Ihr Unternehmen diese Art der Deckungsbeitrag-Generierung wenigstens kaufmännisch nicht mehr rechnet, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Michael ...

PS: Zu Ihren Rechtfertigungsbemühungen der Telekom-Industrie fällt mir als einziges das Folgende ein:
Ich rate Ihrem Unternehmen dringend, das Gleiche zu tun, was die Großen der Branche auch tun: mit allen Kräften vermeiden, mit diesen "Kleckerbeträgen" auf den Radarschirm der deutschen Verbraucherzentralen zu geraten, oder – noch schlimmer – es zu einem Rechtsfall vor Gericht kommen zu lassen.

Good Luck.

Gruß, Michael
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In-Tim

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #65 am: 30.11.2008, 09:54 Uhr »
Tja, zu solchen Kunden sage ich auch nur: Und Schüß!

Ich finde die Art unverschämt und überheblich. Hoffentlich gehst du z.B. mit deiner Bank nicht genauso um..
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mrh400

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #66 am: 30.11.2008, 10:11 Uhr »
Hallo,
Noch irgendetwas darüber, dass man Werbe-SMS bezahlen muss.
nein, das steht nicht in den AGB - aber in der Tarifübersicht. Auch Werbe-SMS ist SMS und der SMS-Eingang kostet laut Tarifübersicht eindeutig Geld - ebenso wie der EIngang von Anrufen. Es steht nirgends, daß unerwünschte Telefonate oder SMS von der Berechnung freigestellt sind - egal ob aufgrund von stalking oder verwählt oder automatisch generiert oder aufgrund Rufnummernidentität (wobei mir letzteres bislang auch nicht geläufig war, aber es ist halt so). 
Gruß
mrh400

USAflo

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #67 am: 30.11.2008, 10:54 Uhr »
Es wurde ja schon gesagt. Der Vertrag wurde mit einem deutschen Unternehmen geschlossen, also gilt deutsches Recht. Ob Cellion das dann mit einem Schweizer Unternehmen weitervermittelt, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Trotzdem um das nochmal richtig zu stellen:
"1.1 Die BlueBell Telecom AG (“BlueBell”) erbringt alle von ihr angebotenen
Telekommunikationsleistungen sowie alle sonstigen Leistungen (“Leistungen”) ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Geschäftsbedingungen”), die der
Vertragspartner (“Kunde”) durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender
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widerspricht.
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Beanstandungen des Kunden sowie die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke empfangsberechtigt
ist."

Aber...
Wer Vertragsparnter ist, wird nicht durch AGB`s geregelt, sondern richtet sich nach den Umständen bzw. wie es der Vertragsparnter verstehen darf. Das wäre ja noch schöner, wenn man durch AGB`s beliebig den vertragspartner einseitig bestimmen könnte. Deshalb würde ich auf die AGB nicht alles geben. Außerdem sind die AGB nicht "der Vertrag", sondern nur Vertragsbestandteil, aber auch nur soweit, wie sie wirksam sind.
Naja, aber das würde jetzt hier alles juristisch zu weit führen, ich sagen nur man sollte sich nicht alles von seneim Vertragspartner gefallen lassen, deshalb finde ich...


Ich habe mir das auch nicht bieten lassen, den täglichen Werbemüll zu bezahlen. Da er sogar von AT&T selber kam, also dem Roaming-Partner, war ich auch nicht misstrauisch geworden.

Bei mir hat sich der Verwaltungsratpräsident der Bluebell persönlich mit einer Email gekümmert. Nach einem etwas unfruchtbaren Hin-und-Her bin ich nach der folgenden Email dann als unerwünschter Kunde auf den Index gekommen  :lol:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

es ist ja durchaus bekannt, dass Schweizer nicht in allen Punkten das Rechtsverständnis der EU teilen.

Aber für mich gilt hier in der EU die Rechtsauffassung, dass ich Leistungen, die ich nicht bestellt habe, auch nicht bezahlen muss. Und eine bereits benutzte US-Telefonnummer, auf der SMS-Abos konfiguriert sind, habe ich nicht bestellt.

Diese Auffassung hat übrigens in genau der gleichen Weise Ihre (deutsche!) Vertretung CallCompany hier vor Ort – der Sachverhalt war sofort klar und in keinster Weise strittig. Es ging ja lediglich darum, dass eine Verrechnung mit der nächsten Rechung nicht möglich war, weil ich nicht mehr Cellion-Kunde bin. Meine Ursprungs-Email war demnach keine Beschwerde o.ä., sondern eine Zusammenfassung des Telefonats.

In der Hoffnung, dass noch möglichst viele sperrige Kunden wie ich "unnötige Kosten" verursachen, damit sich für Ihr Unternehmen diese Art der Deckungsbeitrag-Generierung wenigstens kaufmännisch nicht mehr rechnet, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Michael ...

PS: Zu Ihren Rechtfertigungsbemühungen der Telekom-Industrie fällt mir als einziges das Folgende ein:
Ich rate Ihrem Unternehmen dringend, das Gleiche zu tun, was die Großen der Branche auch tun: mit allen Kräften vermeiden, mit diesen "Kleckerbeträgen" auf den Radarschirm der deutschen Verbraucherzentralen zu geraten, oder – noch schlimmer – es zu einem Rechtsfall vor Gericht kommen zu lassen.

Good Luck.

Gruß, Michael

...diese Aussagen auch nicht so schlimm. Es hat ja scheinbar Erfolg gezeigt.

Aaronp, du kannst ja mal einen Zwischenbricht über deinen Erfolg hier posten!

Tschau
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Jack Black

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #68 am: 30.11.2008, 11:32 Uhr »
Ich finde die Art unverschämt und überheblich. Hoffentlich gehst du z.B. mit deiner Bank nicht genauso um..

Ich finde es auch unverschämt - allerdings vom Anbieter.

Der Vergleich zur Bank hinkt - aber dennoch versuche ich mal, die Kurve zu kriegen: bei Banken sind Kontoauszüge in schriftlicher Form meist kostenpflichtig - bei einer mir bekannten Bank kosten sie pro Sendung 1.- Euro.

Nehmen wir an, Du hättest so eine Bank.

Nehmen wir an, Du fährst für sechs Wochen in den Urlaub.

Wenn Du nach sechs Wochen zurückkommst, stellst Du fest, dass Dir die Bank jeden Tag einen Kontoauszug mit dem aktuellen Kontostand gesandt hat - täglich aktualisiert, egal ob sich was getan hat oder nicht. Auf dem letzten Auszug taucht dann entsprechend der Kostenpunkt "Kontoauszüge" auf und beläuft sich auf 30,- Euro.

Das würdest Du anstandslos zahlen, weil es ja vertraglich vereinbart wurde, dass Kontoauszüge 1,- Euro kosten.

In-Tim

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #69 am: 30.11.2008, 22:33 Uhr »
@USAflo: Man macht keinen Vertrag mit Cellion. "Cellion" ist ein Vermittler - in anderen Branchen auch Makler genannt.

@Jack: Ich finde es von Cellion auch nicht toll, dass sie so unkulant sind. Aber ich finde es absolut nicht gerechtfertigt so einen Ton anzuschlagen. Ich bekomme übrigens von meiner Bank kostenpflichtige Kontoauszüge. Und zwar zweimal im Jahr. Und selbstverständlich bezahle ich die auch. Das die jeden Tag kommen würden ist ja kein Vergleich zu den Werbe-SMS. Den für ndie SMS kann ja Cellion nicht. Aberdes wäre es wenn Cellion die SMS selber gesendet hätte.

Lass es mal anders drehen. Sagen wir mal ich habe ein Tagesgeldkonto das ich nur zum ansparen benutze. Ich habe mit der Bank einen Vertrag wonach sie mir bei jeder Veränderung des Guthabens einen Kontoauszug zuschicken. Jetzt zahlen andere aus der Familie da Geld ein und irgendwer bucht da auch was ab usw.. Ich komme aus dem Urlaub zurück und finde mehrere Kontoauszüge im Briefkasten. Natürlich bezahle ich die!
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Jack Black

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #70 am: 30.11.2008, 22:46 Uhr »
@Jack: Ich finde es von Cellion auch nicht toll, dass sie so unkulant sind. Aber ich finde es absolut nicht gerechtfertigt so einen Ton anzuschlagen.

Da hast Du etwas falsch verstanden - der "unverschämte" Text von Michael war nicht an Cellion gerichtet, sondern an den Vertragspartner BlueBell. Das ist ein Unterschied.

Den Ton kann ich nicht beurteilen, weil es eine Antwort ist auf eine Stellungnahme von BlueBell, die wir nicht kennen.

MichaelAC

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #71 am: 30.11.2008, 23:43 Uhr »
Hallo.

Noch einmal zur Klarstellung und - vielleicht - "Ehrenrettung":

- Es handelte sich, wie sich später rausstellte, um SMS-Abos, die auf meiner Telefonnr. eingerichtet waren.
- Ich hatte zunächst bei der Cellion-Hotline angerufen. Die kannten das Thema, haben überprüft, wer die Sendenummern waren, haben eine bisher nicht bekannte notiert, und mir die Gutschrift sofort zugesagt. Ich brauchte noch nicht einmal fragen.
- Ich erfuhr hier zum ersten Mal, dass Cellion die Telefonnummern wieder verwendet, und wenn einer der Vornutzer einen SMS-Abodienst einrichtet (hier war es u.a. der tägliche NASCAR-Nachrichtenservice), dann ist das leider ungünstig.
- Ich schreibe nach solchen Telefonaten aus Prinzip eine Email, in der ich das Ergebnis zusammenfasse. (Kann ja immer sein, dass subjektiv bei mir oder dem anderen was falsch war).
- Auf diese Email meldete sich dann der Verwaltungsratpräsident von Bluebell. Die Begriffe "sachliche Unkenntnis", "kleinlich" und "Arbeit verursachen" haben mich dann zu meiner Antwort veranlasst.

Naja:  "unverschämt" ... weiß nicht. Aber beabsichtigt polemisch ... ja.

Im übrigen bin ich tatsächlich der Meinung, dass Cellion es entweder nicht offen legt, oder sehr gut versteckt, dass die Telefonnummern wieder verwendet werden.
Und da ist die EU eben sehr wohl recht strikt - hier reicht es nicht, dies im Kleingedruckten zu nennen. Eventuell ist das ja in der Schweiz anders - mehr habe ich ja gar nicht gesagt  :wink:

Und: ich hätte keine Cellion-Nummer genommen, wenn ich das mit den benutzen Nummern gewusst hätte!
Gruß, Michael
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ratlady

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #72 am: 01.12.2008, 03:56 Uhr »
Hallo.

Evtl. solltest Du Dir den Vertrag mal ansehen... insbesondere die Ueberschrift und Punkte 6.4, 7.6, 7.7.
...
Weder 6.4, noch 7.6 noch 7.7 sagen etwas über vorkonfigurierte Telefonnr. oder vorkonfigurierte SMS-Abos / Werbe-SMS aus. Noch irgendetwas darüber, dass man Werbe-SMS bezahlen muss.

Noe, aber sie sagen was ueber unbefugte Nutzung durch Dritte, unverzuegliche Mitteilungspflicht, und Verantwortlichkeit des Kunden fuer die Kosten - und die sind ebenfalls bekannt. Das ist genau das, was ich (und andere) doch schon angesprochen habe(n) - wieweit muss sowas "aufgeschluesselt" werden? Der naechste verweigert die Zahlung, weil er nicht ausruecklich drauf hingewiesen wurde, dass seine Nummer zu sehr der Walmart-complaints-hotline aehnelt, und irgendwann wird irgendjemand irgendwie vermutlich auch einen super-cleveren Weg finden, total fuer umsonst zu telefonieren (oder zumindest alle "Eingaenge" als unerwuenscht = gratis zu deklarieren)...  8)

Und: ich hätte keine Cellion-Nummer genommen, wenn ich das mit den benutzen Nummern gewusst hätte!

Ich persoenlich halte Cellion fuer absolut ueberteuert und wuerde es deshalb von vornherein nicht nehmen. "Benutzte Nummern" sehe ich dagegen prinzipiell nicht als unloesbares Problem.  :)

Jack Black

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #73 am: 01.12.2008, 11:26 Uhr »
wieweit muss sowas "aufgeschluesselt" werden?

Ganz einfach - so weit wie möglich, um den Kunden schadenfrei zu halten.

Der naechste verweigert die Zahlung, weil er nicht ausruecklich drauf hingewiesen wurde, dass seine Nummer zu sehr der Walmart-complaints-hotline aehnelt, und irgendwann wird irgendjemand irgendwie vermutlich auch einen super-cleveren Weg finden, total fuer umsonst zu telefonieren (oder zumindest alle "Eingaenge" als unerwuenscht = gratis zu deklarieren)...  8)

Sehr gut! Genau getroffen - und der Zustand, dass der Empfänger nicht zu bezahlen hat, ist in Deutschland der Normalzustand. In den USA eigentlich auch, früher brauchte man explizit einen R-Call, um den Empfänger zahlen zu lassen.

Wenn also jemand auf die "super-clevere" Idee kommt, grundsätzlich den Empfänger an den Kosten zu beteiligen, dann ist es nach deutschem Rechtsempfinden eben so, dass auch der Betreiber sicherstellen muss, dass auch nur erwünschte Informationen durchgestellt werden. Insbesondere wo es dem Kunden selbst technisch nicht möglich ist, einen Empfangsfilter für SMS o.ä. zu aktivieren.

Wenn dann noch dazu kommt, dass dem Betreiber dieses Problem sehr wohl bekannt ist (wie im vorliegenden Fall) und er dennoch weder im Vertrag noch in den AGBs auf dieses besondere Problem hinweist, dürfte ein solcher Vertrag und die daraus generierten Erträge nach deutschem Empfinden rechtswidrig sein.

Dabei wäre es ja beispielsweise ein leichtes, zumindest den SMS Empfang per Default erst einmal zu deaktivieren und es in einem zweiten Schritt dem Benutzer zu überlassen (mit dem entsprechenden Kostenhinweis), entweder einzelne Nummern oder auch den ganzen SMS Empfang zu ermöglichen. Aber das würde ja den Umsatz deutlich reduzieren...

USAflo

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Re: Cellion - mit dem Handy von den USA nach Deutschland telefonieren
« Antwort #74 am: 01.12.2008, 13:58 Uhr »
@USAflo: Man macht keinen Vertrag mit Cellion. "Cellion" ist ein Vermittler - in anderen Branchen auch Makler genannt.

Ok, ok, gehen wir mal davon aus, dass Bluebell Vertragspartner ist (ist ja auch nur eine "Nebenkriegsschauplatz"). Es gilt trotzdem das Recht der Bundesrepublik (selbst nach deren AGB Punkt 12.2). Und dann kommt das zum Tragen, was JackBlack und ich nun schon länger versuchen verständlich zu machen:


Wenn dann noch dazu kommt, dass dem Betreiber dieses Problem sehr wohl bekannt ist (wie im vorliegenden Fall) und er dennoch weder im Vertrag noch in den AGBs auf dieses besondere Problem hinweist, dürfte ein solcher Vertrag und die daraus generierten Erträge nach deutschem Empfinden rechtswidrig sein.


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