Unterhaltsam geschrieben, aber entweder hat Herr Stein schlampig recherchiert oder sich ein paar "künstlerische Freiheiten" herausgenommen. Beispielsweise bekommt man bei einem Gewinn in der GC-Lotterie mit Sicherheit keinen Anruf von U.S. Customs, und es ist etwas schwammig formuliert, dass man innerhalb (wieso eigentlich innerhalb?) von sieben Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen kann. Sofern man die Voraussetzungen bzgl. Anwesenheit in den USA etc. erfüllt, qualifiziert man sich dafür, fünf Jahre nach Erhalt der GC die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Floriana