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Autor Thema: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook  (Gelesen 5039 mal)

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clint

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Hallo,

wer vielleicht demnächst die Absicht hat, einen Mietwagen für die USA über Thomas Cook zu buchen und den Wagen nicht bei der Anmietstation zurückgeben möchte ( Thema Einwegmiete ) sollte sich evtl. vorher meinen Beitrag unten durchlesen um eine böse Überraschung zu vermeiden.

Ich habe vor einigen Wochen für meine USA Reise einen Mietwagen der Fa. National über den deutschen Reiseveranstalter Thomas Cook gebucht.
Nun ist es so, daß für ein Fahrzeug eine sogenannte Einwegmiete bezahlt werden muß, wenn man dieses in einem anderen Bundesstaat abgibt, als man es übernommen hat. ( Ist den meisten sicherlich bekannt ). Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die in den jeweiligen Katalogen der Reiseveranstalter beschrieben sind.Dies ist mir sehr wohl bekannt, da ich schon oft für meinen Urlaub in den USA Mietwagen über verschiedene Reiseveranstalter gebucht habe. So hatte ich im vorliegenden Fall ein Fahrzeug in Las Vegas angemietet und in Los Angeles abgegeben. Normalerweise berechnet die Fa. National hierfür eine Einwegmiete von 199 $. Im Katalog von Thomas Cook steht allerdings, daß keine Einwegmieten anfallen, u.a. ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, also den Bundesstaaten der Anmiet, bzw. Abgabestation.
Bei der Übernahme des gemieteten Fahrzeuges in den USA wurde dann zu meiner Überraschung dennoch eine Einwegmiete über 199$ + Steuern = 255 $ abgezogen. Auf Nachfragen bei der Anmietstation wurde mir dann mitgeteilt, daß es sich bei dem von mir vorgelegten Voucher von Thomas Cook um eine Rate handelt, bei denen eine Einwegmiete zu zahlen wäre und ich dies dann mit meinem deutschen Reiseveranstalter klären solle.
So habe ich mich sofort nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub mit Th. Cook in Verbindung gesetzt und erhielt einige Tage später brieflich und - auf Nachfrage - auch telefonisch folgende Stellungnahme:

Ihre Anmietung erfolgte VON Nevada nach Kalifornien. Die Befreiung von Einweggebühr ist vertraglich nur ZWISCHEN Kalifornien und Nevada zugesichert und nicht auch in umgekehrter Richtung.

Was sagt man dazu? : :wut54:
Die Belastung ist also, was die Fa. National  betrifft , in Ordnung, da anscheinend vertraglich so vereinbart. Allerdings sind die Angaben im Katalog von Th. Cook meiner Meinung nach "mindestens" irreführend.
Für mich bedeutet es, wenn es heißt ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, daß dies eben auch zwischen diesen Bundesstaaten gilt, egal in welcher Richtung. In dem Katalog des Mitbewerbers Dertour wird übrigens eindeutig darauf hingewiesen, daß die Angabe:  zwischen, bedeutet, in beiden Richtungen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß ich bislang noch niemals eine Einwegmiete zahlen mußte zwischen diesen beiden Bundesstaaten, wenn , wie oben beschrieben, im Katalog darauf hingewiesen wurde. Egal, bei welchem Reiseveranstalter. Nicht bei Dertour und nicht bei Fti. Und auch unabhängig davon, bei welcher Autovermietung gebucht wurde. Außer diesesmal bei Thomas Cook, die hier nicht bereit sind,  die anscheinend zu Recht erhobene Gebühr, seitens des Autovermieters National, zu übernehmen. Hätte ich vorher gewußt, daß das Wörtchen „zwischen“ bei Th. Cook eine andere Bedeutung hat, wäre ich sicherlich zu einem anderen Reiseveranstalter gegangen.
D.h., ich habe hier 255§ bezahlt für die Katz. Dafür bekommt man einen Mietwagen über ne ganze Woche.
Folglich gibts für mich nur eins. Thomas Cook in Zukunft nicht mehr.
Villeicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich der einzige bin, der bei Thomas Cook einen Mietwagen gebucht hat.

Gruß,
Bernd




schnulli3

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #1 am: 11.07.2007, 23:19 Uhr »
Hallo Bernd,

ich hatte bisher nie eine Einwegmiete, dieses Jahr feier ich dann Premiere...
Aber ich finde das ist schon der Hammer. Ich hätte das genau so verstanden wie du.
Was mich aber auch noch stutzig gemacht hat ist die angegebene Tax von 56 $, das sind ja über 28%!!!. Ist das normal? Was fallen denn da für diverse "Taxes" an?

Marion
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Wolfgang

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #2 am: 12.07.2007, 00:04 Uhr »
Hi,

in solchen Fällen wäre eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil, denn "zwischen Kalifornien und Nevada" lässt Interpretationen zu. Richtig und eindeutig wäre "von Kalifornien nach Nevada" gewesen.

Auch Verbraucherschützer sind für solche Hinweise dankbar und können einem Reiseveranstalter Druck machen. Falls die auch der Meinung sind, hier handelt es sich um "Irreführung".
Gruß

Wolfgang

guenhi

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #3 am: 12.07.2007, 01:08 Uhr »
Hallo Clint,

ich sehe das auch so wie  Thomas Cook.
Es ist nun mal die Richtung "ZWISCHEN Kalifornien und Nevada" angegeben und nicht umgedreht.
Ich gebe zu, dass es vielleicht etwas verwirrend ist. Aber so steht es nun mal da.

Wir legen das nur so aus wie es uns am besten passt. Dem geht nicht so, auch nicht mit Rechtsschutzversicherung.
Vielleicht liegt es auch daran, dass ich Beamter bin und solche Texte täglich lesen musste  :roll: .

Mit der Tax habe ich auch so meine Zweifel 56 $??

Ich hoffe, dass Dein Urlaub nicht sooo weiter ging und Du trotzdem spaß hattest.
Gruß Günther
 

playmaker11

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #4 am: 12.07.2007, 07:25 Uhr »

Für mich bedeutet es, wenn es heißt ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, daß dies eben auch zwischen diesen Bundesstaaten gilt, egal in welcher Richtung. In dem Katalog des Mitbewerbers Dertour wird übrigens eindeutig darauf hingewiesen, daß die Angabe:  zwischen, bedeutet, in beiden Richtungen.




Hallo Bernd,

ich kann Deinen Ärger verstehen, muß aber leider sagen, daß Du auf eine typische "Formulierungs- Falle" reingefallen bist.
In den Reisekatalogen ist es erlaubt Leistungen in gewissem Maße verklausuliert anzubieten (man kennt das ja bei Malle- Reisen - ".... grobkörniger Sand = Kies, lebhafte Einkaufsstraße = Bars und Discos mit Lärm ohne Ende etc.).

Zwischen heißt grds. erstmal "auf der Strecke" zw. den angegebenen Orten. Da es hier abeer um eine Ausnahme von einer Einwegmiete (die grds. zu zahlen ist) geht, ist die Interpretation (Verklausulierung) zulässig, weil man eben gerade nicht von Hin- und Rückweg ausgehen muß. Ergo heißt zw. CA und NV eben nur von CA nach NV und nicht von NV nach CA.

Ich weiß, es hilft Dir nicht weiter und einsehen wirst Du es vermutlich auch nicht, aber verbuche es mal "Erfahrung gemacht", auch wenn es noch so schmerzt (ich habe gerade so eine Erfahrung mit einem Handwerker gemacht und ich dachte auch immer - so was passiert Dir nicht).
Im übrigen ging es mir mit den Einwegmieten auch schon mal ähnlich. Ich selbst habe es auch zweimal lesen müssen bis ich es kapiert habe.

Das mit der Tax ist auch korrekt. Denn es handelt sich um "vor Ort" zu zahlende Beträge und die sind in den USA immer ohne Tax ausgewiesen.


Gruß
No retreat, no surrender !

Antje

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #5 am: 12.07.2007, 08:20 Uhr »
Hallo,

mh - als ich das Thema Einwegmiete bei Mietwagen hatte, habe ich mich mit den Feinheiten dieser Materie sehr genau beschäftigt und habe seinerzeit festgestellt, daß man da das Kleingedruckte wirklich GANZ genau lesen muß und bei Unklarheiten auch nochmal nachfragen muß - auch Avis hat da feine Unterschiede in der Formulierung.

Im Einzel- bzw. Klagefall mag dann das Ergebnis anders aussehen - ich würde an Deiner Stelle womöglich in Zusammenarbeit mit einer Verbraucherzentrale da nochmals insistieren.

Grundsätzlich sage ich auch: Es wäre mir schon klar gewesen, daß es eben nur von Kalifornien nach Nevada gratis ist und nicht in umgekehrter RIchtung. Ich bin aber, was solche Formulierungsfeinheiten angeht vorbelastet und ob das allgemein verständlich ist, kann ich somit nicht beurteilen.

Auch nicht, inwieweit das Kleingedruckte allgemein verständlich sein müßte! Denn es gibt viele Verträge im alltäglichen Bereich, deren AGB sehr verklausiliert sind und ich bezweifle, daß jeder das Juristendeutsch versteht, das dahintersteckt.

Viele Grüße

Antje




Hank

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #6 am: 12.07.2007, 08:27 Uhr »
Hm, das ist wirklich dumm gelaufen und von Thomas Cook nicht sehr kundenfreundlich, vor allem natürlich die Formulierung.

Was ich mich allerdings frage - warum hast Du denn überhaupt bei denen gebucht, hier im Board werden ja viele Vermittler diskutiert, aber TC kommt da kaum bis gar nicht vor. Zumal Du ja vorher schon bei anderen gebucht hattest:

Ich möchte noch darauf hinweisen, daß ich bislang noch niemals eine Einwegmiete zahlen mußte zwischen diesen beiden Bundesstaaten, wenn , wie oben beschrieben, im Katalog darauf hingewiesen wurde. Egal, bei welchem Reiseveranstalter. Nicht bei Dertour und nicht bei Fti. Und auch unabhängig davon, bei welcher Autovermietung gebucht wurde.


Die Tax von 56 Dollar bei 199 Dollar "Grundbetrag" kommt mir auch sehr hoch vor, was für zusätzliche Gebühren außer des sales tax sind denn dort noch drin?
Cheers,

Hank !




thorsti

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #7 am: 12.07.2007, 09:07 Uhr »
Ich denke, wenn Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt hast Du gute Chancen ihn zu gewinnen. Die von TC verwendete Formulierung verwendet fast jeder Reiseveranstalter!

Ich habe 2003 über DerTour ein Auto bei Alamo gebucht. Da stand genau dieselbe Formulierung im Katalog! Ich habs in LAS gemietet und in SFO zurückgegeben. Da ist natürlich keine Einwegmiete angefallen.

Das ist nur ein Abzockversuch von Thomas Cook!

Scooby Doo

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #8 am: 12.07.2007, 09:31 Uhr »
Nun ist es so, daß für ein Fahrzeug eine sogenannte Einwegmiete bezahlt werden muß, wenn man dieses in einem anderen Bundesstaat abgibt, als man es übernommen hat.

Ergänzung: Einwegmieten fallen sogar an, wenn man den Wagen generell an einer anderen Mietwagen Station abgibt wie abgeholt, selbst, wenn die beiden Stationen im sleben Bundesstaat, ja sogar in der selben Stadt liegen, z.B. Boston Flughafen, Boston Stadt.
Erst die formulierten Ausnahmen machen es kostenlos.

Was mich mal interessiert: Ist denn bei National die Einwegmiete kostenlos von Nevada nach Kalifornien, wenn man einen anderen Veranstalter als TC wählt?

Und ich verstehe die Formulierung 'zwischen Kalifornien und Nevada' auch als in beide Richtungen, denn sonst müsste es ja 'von Kalifornien nach Nevada' heißen. Für mich ganz klar Irreführung.

Aber solche Fehlleitungen kommen wohl häufig vor. Ich hatte mal einen Helikopterflug auf den Grund des Grand Canyon gebucht, die auf den selben Seiten wie Hotels für den Grand Canyon (South Rim) angeboten wurde. Ergebnis: Der Abflugort lag am West Rim, 1 Stunde von Dolan Springs entfernt, was grob zwischen Kingman und dem Hoover Dam liegt. Und der Flughafen war nur über eine 18 Meilen lange Staubstraße erreichbar, die man ja mit dem Mietwagen nicht fahren dürfte. Und so etwas bieten die im Katalog an! Ich hatte mich beschwert und 30% des Preises der Tour zurückbekommen, aber sie schrieben mir, siie würden die Tour weiterhin anbieten. Eine absolute Frechheit, noch mehr damit reinzulegen.
Viele Grüße, Markus

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freddykr

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #9 am: 12.07.2007, 12:52 Uhr »
Das ist nur ein Abzockversuch von Thomas Cook!
Das kann ich hier nicht sagen, denn die Einwegmiete kassiert National. TC sieht davon keinen Cent.

Was mich mal interessiert: Ist denn bei National die Einwegmiete kostenlos von Nevada nach Kalifornien, wenn man einen anderen Veranstalter als TC wählt?
Bei National direkt kostet sie was (199$). Es kommt somit immer auf den Voucher des Veranstalters drauf an.
Viele Grüße,
Danilo


PK

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #10 am: 12.07.2007, 13:57 Uhr »
Zitat
Es ist nun mal die Richtung "ZWISCHEN Kalifornien und Nevada" angegeben und nicht umgedreht.
Das ganze ist sehr Veranstalter abhängig, TC wird es so auslegen da es bei denen nirgendwo anderst erwähnt ist.

Bei Dertour im Katalog ist sogar angegeben was der Spruch "Zwischen Kalifornien und Nevada" bedeutet, da steht im Text zum Thema Einwegmieten z.B. bei Alamo, Hertz und AVIS in Klammer folgendes:
Zitat
(Zwischen/und - bedeutet in beide Richtungen)

Bei TUI wird die bezeichnung "Zwischen" bei Alamo verwendet mit der Zusatzinfo "und umgekehrt", bei AVIS wird es dann mit "Von - Nach" beschrieben, z.B so: Von Kalifornien nach Arizona/Oregon/Washington (zurück gegen Gebühr).

Interessant ist das ich bei Dertour und TUI wo im Katalog auch die umgekehrte Fahrt als "Zwischen" gilt die erwähnte Erklärung auf deren Webseite nicht finden kann.

Bei FTI steht ja der selbe "Zwischen" Spruch bei ALAMO und Dollar wie TC bei National erwähnt, aber bei FTI Buchungen musste ich bei den Anbietern mit den "Zwischen" Sprüchen nie eine Gebühr bezahlen wenn ich das Fahrzeug in umgekehrter richtung angemietet habe.



Was mich mal interessiert: Ist denn bei National die Einwegmiete kostenlos von Nevada nach Kalifornien, wenn man einen anderen Veranstalter als TC wählt?

Also bei FTI und Meiers im Katalog ist bei National die Ausnahme "zwischen Kalifornien und Nevada" gar nicht zu finden und somit kostet es bei denen wohl auch die USD 199.-- (egal in welche Richtung)


Ich selber werde mein Fahrzeug für die Einwegmiete im November von Phoenix nach L.A. bei meinem Kollegen im RB über einen Veranstalter buchen welcher dies im Katalog eindeutig beschreibt und lasse es mir vom Kollegen im RB noch bestätigen. 

Gruss Patric

Britt19

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #11 am: 12.07.2007, 14:25 Uhr »
Steuern auf car rentals sind in den USA eine sehr beliebte Möglickeit für Lokalpolitiker Geld einzunehmen ohne es sich mit ihren Wählern zu verscherzen. Die meisten Mietwagen Anmieter kommen eben von ausserhalb und wählen also nicht lokal. Also, warum sollten die Gäste nicht gleich für das neue Football-Stadion (oder in LV das neue performing arts center) bezahlen...
Am Flughafen in LV zahlt man soweit ich weiss (also ohne Gewähr):
- $3/d "consumer facility charge"
- 4% "reimbursement of registration and license fee"
- 6% "Nevada rental service fee"
- 7.5% "state "sales tax"
- 10% "airport concession recovery fee"
Macht zusammen: 27.5% an Steuern.

Wilder Löwe

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #12 am: 12.07.2007, 14:52 Uhr »
Ich hätte bei der Angabe "zwischen Kalifornien und "Nevada" auch nur an diese Fahrtrichtung gedacht. Denn wenn ich im Verkehrsfunk höre: "Stau auf der A7 zwischen Würzburg und Nürnberg", dann gehe ich doch auch davon aus, daß der Stau Richtung Nürnberg ist und nicht auch gleichzeitig in Fahrtrichtung Würzburg.

Allerdings ist die Formulierung wirklich irreführend, besonders wenn man weiß, daß dies bei den meisten Anbietern bedeutet, daß die Einwegmiete in beiden Richtungen kostenlos ist.

Katrin
Viele Grüße
Katrin

In-Tim

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #13 am: 12.07.2007, 15:03 Uhr »
Das Wort "zwischen" enthält meinem Verständnis nach nicht eindeutig eine Angabe über die Richtung. Und so wird es ja auch bei allen anderen Anbietern eingesetzt. Wenn man zum Ausdruck brigen will, dass es nur in eine Richtung gilt benutzt man im Deutschen doch üblicherweise "von" und "nach"

Beispiel:
"Ich pendele zwischen den USA und Deutschland" - Ist doch auch eindeutig hin- und zurück? Und wo wohnt er nun?

€: Hier im Verkehrsfunk heißt es immer: "Stau auf der A7 Hamburg RICHTUNG Flensburg"
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

clint

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #14 am: 12.07.2007, 22:05 Uhr »
Hallo zusammen,

hier sind wohl doch einige Fragen enstanden, zu denen ich gerne etwas sagen möchte:

Hallo Bernd,
Was mich aber auch noch stutzig gemacht hat ist die angegebene Tax von 56 $, das sind ja über 28%!!!. Ist das normal? Was fallen denn da für diverse "Taxes" an?

Marion

Die Tax ergibt sich so: 19,90 §  Concession Recovery Fee
                                 3,98 §  2 PCT CTY Car Rental Fee
                                 7,96 §  Lic Recovery Surcharge
                               11, 66 § Tax Recoup
                               13, 13 § NV GVT SVC Fee




Für mich bedeutet es, wenn es heißt ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, daß dies eben auch zwischen diesen Bundesstaaten gilt, egal in welcher Richtung. In dem Katalog des Mitbewerbers Dertour wird übrigens eindeutig darauf hingewiesen, daß die Angabe:  zwischen, bedeutet, in beiden Richtungen.




Hallo Bernd,

ich kann Deinen Ärger verstehen, muß aber leider sagen, daß Du auf eine typische "Formulierungs- Falle" reingefallen bist.
In den Reisekatalogen ist es erlaubt Leistungen in gewissem Maße verklausuliert anzubieten (man kennt das ja bei Malle- Reisen - ".... grobkörniger Sand = Kies, lebhafte Einkaufsstraße = Bars und Discos mit Lärm ohne Ende etc.).

Zwischen heißt grds. erstmal "auf der Strecke" zw. den angegebenen Orten. Da es hier abeer um eine Ausnahme von einer Einwegmiete (die grds. zu zahlen ist) geht, ist die Interpretation (Verklausulierung) zulässig, weil man eben gerade nicht von Hin- und Rückweg ausgehen muß. Ergo heißt zw. CA und NV eben nur von CA nach NV und nicht von NV nach CA.


Ich sehe das natürlich anders, da Th. Cook hier denselben Wortlaut benutzt wie andere Reiseveranstalter und bei denen kostet es eben nichts. Ich spreche da aus Erfahrung.
Außerdem verwendet selbst Th. Cook kurioserweise, wie ich bereits beschrieben habe, in ihrem Antwortschreiben an mich die Worte:
Ihre Anmietung erfolgte VON Nevada nach Kalifornien. Die Befreiung von Einweggebühr ist vertraglich nur ZWISCHEN Kalifornien und Nevada zugesichert und nicht auch in umgekehrter Richtung.
warum schreiben sie dann nicht: Ihre Anmietung erfolgte ZWISCHEN Nevada und Kalifornien....und ist vertraglich zugesichert nur ZWISCHEN Kalifornien und Nevada???

Hm, das ist wirklich dumm gelaufen und von Thomas Cook nicht sehr kundenfreundlich, vor allem natürlich die Formulierung.

Was ich mich allerdings frage - warum hast Du denn überhaupt bei denen gebucht, hier im Board werden ja viele Vermittler diskutiert, aber TC kommt da kaum bis gar nicht vor. Zumal Du ja vorher schon bei anderen gebucht hattest:

Die Tax von 56 Dollar bei 199 Dollar "Grundbetrag" kommt mir auch sehr hoch vor, was für zusätzliche Gebühren außer des sales tax sind denn dort noch drin?

Da der Mietwagen SUV bei Th. Cook im Paket B um 20 € günstiger war ( pro Woche ) als jeder andere. Du kannst ja selbst mal nachschauen. Und genau hier liegt wahrscheinlich der Pferdefuß.



Zum Tax
siehe oben



Nun ist es so, daß für ein Fahrzeug eine sogenannte Einwegmiete bezahlt werden muß, wenn man dieses in einem anderen Bundesstaat abgibt, als man es übernommen hat.

Was mich mal interessiert: Ist denn bei National die Einwegmiete kostenlos von Nevada nach Kalifornien, wenn man einen anderen Veranstalter als TC wählt?


Thomas Cook sind die einzigen, die diese Formulierung angegeben haben. Bei Meiers z.B. ist es kostenlos nur innerhalb Kaliforniens und Florida. Ich hätte ja auch bei Alamo oder einem anderen buchen können. Dieses Angebot von Th. Cook war allerdings wie bereits oben erwähnt das günstigste. ( bis dahin ! )

Das ist nur ein Abzockversuch von Thomas Cook!
Das kann ich hier nicht sagen, denn die Einwegmiete kassiert National. TC sieht davon keinen Cent.

Was mich mal interessiert: Ist denn bei National die Einwegmiete kostenlos von Nevada nach Kalifornien, wenn man einen anderen Veranstalter als TC wählt?
Bei National direkt kostet sie was (199$). Es kommt somit immer auf den Voucher des Veranstalters drauf an.

Stimmt, aber Th. Cook kann auf Grund des zunächst günstigen Angebots mehr Kunden anlocken. National gebe ich hier keine Schuld. Wäre bei Alamo genau so gewesen. ( National und Alamo sind sowieso eine Gesellschaft ). Ist einfach Vertragssache zwischen Mietwagenfirma und Reiseveranstalter. Und vielleicht deshalb kostet es bei den anderen Veranstaltern etwas mehr, dafür fallen aber keine Einwegmieten an.

Im übrigen sehe ich es genau so wie PK, was die verschiedenen Reiseveranstalter betrifft. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Auch den Worten von In-Tim kann ich mich anschließen. Ohne wenn und aber.
Auf einen Rechtsstreit werde ich es wohl nicht ankommen lassen, denn es wird sicher schwierig sein, hier TC etwas unterstellen zu können. Es ist halt Haarspalterei, wie das Wort Zwischen hier zu deuten ist. Mein Deutschverständnis ist nun mal so, daß Zwischen eben Zwischen und nicht Daneben oder Von-Nach ist.
Ich werde meine Konsequenzen aus dieser Geschichte ziehen und mit Sicherheit nichts mehr bei TC buchen.
Und für die, die es dennoch tun wollen, ist es vielleicht besser, sich etwas schriftlich geben zu lassen.
Noch ein Wort zu guenhi. Der Urlaub war spitze, außer das ich diesesmal in Vegas nicht so viel Glück hatte. :roll:
Aber das ist ne andere Geschichte. :lol:
Viele Grüße,
 
Bernd