Hallo Bernd,
ich habe ja auch Kataloge zu Hause und hier ist es auch schon gepostet worden. Da verwendet jeder Veranstalter, teilweise jeder Anbieter andere Formulierungen.
Die Aussage, daß es in/ aus Deiner Erfahrung anders war, Du abewr andererseits noch nie bei Th. Cook gebucht hast, vernichtet Dein Argument schon wieder. Jeder ist eben in der Ausgestaltung seiner Verträge frei.
Mit der Formulierung haben Sie Dir Deinen Verständnisfehler aufgezeigt oder aufzeigen wollen.
Der Punkt an der Formulierung ist der, daß man im Sprachgebrauch mit einer Formulierung verschiedene Sachen ausdrücken kann. Wie hier schon das Bsp. Verkehrsnachrichten angeführt wird: Stau auf der A7 zwischen Hildesheim und Hannover heißt auf der Richtungsfahrbahn Norden, weil Hildesheim nunmal südlich von Hannover liegt und man erst an HI vorbei muß. Wenn Du daraus "in beide Richtungen" interpretierst ist das aus logischen Gesichtspunkten falsch.
Man kann aber auch sagen: "Stau zw. HI und H in beiden Richtungen (oder in Fahrtrichtung Süden)". Dann stimmts wieder.
Hier heißt es "zw. NV und CA", womit eigentlich logisch ist, daß es von NV (weil zuerst genannt) ausgeht.
Wie gesagt, ich verstehe Deinen Ärger, aber das ist nunmal die hohe Kunst der Formulierungen, bei der man sehr schnell, nicht nur im Reisebereich, reinfallen kann.
Für gefährlich halte ich allerdings den Ratschlag von thorsti. Gerade im Bereich des Reiserechts (und bitte jetzt nicht kommen und wieder auf den Unterschied zw. Pauschalreisen und Individualreisen hinweisen, ich weiß daß mein Terminus nicht genau ist) hat die Rspr. solche kleinen Gemeinheiten zugelassen.
Ich sehe da alles andere als gute Chancen.
Gruß