Hallo,
wer vielleicht demnächst die Absicht hat, einen Mietwagen für die USA über Thomas Cook zu buchen und den Wagen nicht bei der Anmietstation zurückgeben möchte ( Thema Einwegmiete ) sollte sich evtl. vorher meinen Beitrag unten durchlesen um eine böse Überraschung zu vermeiden.
Ich habe vor einigen Wochen für meine USA Reise einen Mietwagen der Fa. National über den deutschen Reiseveranstalter Thomas Cook gebucht.
Nun ist es so, daß für ein Fahrzeug eine sogenannte Einwegmiete bezahlt werden muß, wenn man dieses in einem anderen Bundesstaat abgibt, als man es übernommen hat. ( Ist den meisten sicherlich bekannt ). Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die in den jeweiligen Katalogen der Reiseveranstalter beschrieben sind.Dies ist mir sehr wohl bekannt, da ich schon oft für meinen Urlaub in den USA Mietwagen über verschiedene Reiseveranstalter gebucht habe. So hatte ich im vorliegenden Fall ein Fahrzeug in Las Vegas angemietet und in Los Angeles abgegeben. Normalerweise berechnet die Fa. National hierfür eine Einwegmiete von 199 $. Im Katalog von Thomas Cook steht allerdings, daß keine Einwegmieten anfallen, u.a. ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, also den Bundesstaaten der Anmiet, bzw. Abgabestation.
Bei der Übernahme des gemieteten Fahrzeuges in den USA wurde dann zu meiner Überraschung dennoch eine Einwegmiete über 199$ + Steuern = 255 $ abgezogen. Auf Nachfragen bei der Anmietstation wurde mir dann mitgeteilt, daß es sich bei dem von mir vorgelegten Voucher von Thomas Cook um eine Rate handelt, bei denen eine Einwegmiete zu zahlen wäre und ich dies dann mit meinem deutschen Reiseveranstalter klären solle.
So habe ich mich sofort nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub mit Th. Cook in Verbindung gesetzt und erhielt einige Tage später brieflich und - auf Nachfrage - auch telefonisch folgende Stellungnahme:
Ihre Anmietung erfolgte VON Nevada nach Kalifornien. Die Befreiung von Einweggebühr ist vertraglich nur ZWISCHEN Kalifornien und Nevada zugesichert und nicht auch in umgekehrter Richtung.
Was sagt man dazu? :
Die Belastung ist also, was die Fa. National betrifft , in Ordnung, da anscheinend vertraglich so vereinbart. Allerdings sind die Angaben im Katalog von Th. Cook meiner Meinung nach "mindestens" irreführend.
Für mich bedeutet es, wenn es heißt ZWISCHEN Kalifornien und Nevada, daß dies eben auch zwischen diesen Bundesstaaten gilt, egal in welcher Richtung. In dem Katalog des Mitbewerbers Dertour wird übrigens eindeutig darauf hingewiesen, daß die Angabe: zwischen, bedeutet, in beiden Richtungen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß ich bislang noch niemals eine Einwegmiete zahlen mußte zwischen diesen beiden Bundesstaaten, wenn , wie oben beschrieben, im Katalog darauf hingewiesen wurde. Egal, bei welchem Reiseveranstalter. Nicht bei Dertour und nicht bei Fti. Und auch unabhängig davon, bei welcher Autovermietung gebucht wurde. Außer diesesmal bei Thomas Cook, die hier nicht bereit sind, die anscheinend zu Recht erhobene Gebühr, seitens des Autovermieters National, zu übernehmen. Hätte ich vorher gewußt, daß das Wörtchen „zwischen“ bei Th. Cook eine andere Bedeutung hat, wäre ich sicherlich zu einem anderen Reiseveranstalter gegangen.
D.h., ich habe hier 255§ bezahlt für die Katz. Dafür bekommt man einen Mietwagen über ne ganze Woche.
Folglich gibts für mich nur eins. Thomas Cook in Zukunft nicht mehr.
Villeicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich der einzige bin, der bei Thomas Cook einen Mietwagen gebucht hat.
Gruß,
Bernd