Muß - nach dem Posting von Herrn Lorenz - mein erstes Posting bezüglich der Zuständigkeit korrigieren.
Aus Elena's Posting ging leider nicht hervor, daß die Einwegmiete von AVIS verlangt wurde, es entstand vielmehr - der falsche Eindruck - daß dies durch mietwagen-usa.de geschehen ist. Zum Glück hat sich dies ausgeklärt, sodaß nun wohl kein falscher Eindruck entstanden ist.
Somit ist natürlich Herr Lorenz nicht Ansprechpartner für die Merhbelastung, sondern AVIS. Aber ich gehe mal davon aus, daß Herr Lorenz bei der Rückforderung an AVIS sicher behilflich ist.
@Elena: Du solltest vielleicht in Zukunft bei solchen Formulieren vorsichtiger sein, es kann - wie Du siehst - sehr leicht zu Mißverständnissen kommen.
@Herr Lorenz: Klar, Ihr Urlaub ist absolut verdient, keine Frage. Allerdings sollte man als Firma für diesen Fall auch einen Anrufbeantworter haben (wie ja schon vorgeschlagen wurde), damit Kunden - wie ja hier geschehen - nicht falsche Mutmaßungen machen, wenn die Firma nicht erreichbar ist. Andere Reisebüro bieten auch in der Zeit, wenn das Büro wg. Urlaub geschlossen ist, auch einen Notfall-Nummer an, die erreichbar ist. Auch ein e-mail Responder der automatisch auf eingegangene e-mails antwortet, wird heute von vielen Providern angeboten. Man könnte auch auf der Homepage schreiben, daß der Betrieb wg Urlaub geschlossen ist....
Ich will Ihnen hier nicht als Consulter sagen, wie man Ihren Betrieb führt, Herr Lorenz, aber Anregungen geben, wie man Situationen wie diese vermeidet.