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Autor Thema: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick  (Gelesen 33219 mal)

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Jack Black

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #90 am: 10.11.2010, 10:56 Uhr »
Was in dem Zitat beschrieben wird, ist die Wirkung

Nein - wenn Du den Thread aufmerksam liest, habe ich ihm diese "Hintertür" auch explizit angeboten - aber wurde nicht akzeptiert.

Mehr noch - er besteht ja sogar darauf, dass im Nachhinein (ohne Unterschrift des Kunden) ein irgendwie gearteter Zuschlag erhoben werden kann, nur Alamo verzichtet angeblich kulant darauf (zumindest bei ihm). Und noch mehr - er besteht sogar darauf, dass es für diesen nachträglich erhobenen Upgradezuschlag feste Preislisten gäbe, so dass es eben Deiner Unterschrift nicht bedarf und auch kein beliebiger Betrag erhoben werden kann.

Es bleibt alles Käse, aber anscheinend hast Du es nur überflogen und nicht genau gelesen. Das war jetzt die Kurzform für Dich, im Zweifel solltest Du dann doch besser alles lesen. Es ist irgendwie wenig sinnvoll, in einem Forum einen Thread für Dritte zusammenzufassen.

Jack Black

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #91 am: 10.11.2010, 11:05 Uhr »
Das wurde nirgends im Vertrag vermerkt und der Schrankenwärter winkte mich kommentarlos durch. Ich war sogar das erste Mal vorsichtshalber ins Office zurückgegangen um mich rückzuversichern, und auch das zog keine schriftliche Bestätigung nach sich.

Ach, das liest sich aber nun auf einmal ganz anders. Dadurch war das Upgrade "abgenickt". EXAKT dieses Scenario hatte ich skizziert, aber da hatte es Dir nicht zugesagt:

Selbstverständlich kannst Du einen größeren Wagen nehmen als gebucht und selbstverständlich ist dem Mann am Ausgang freigestellt, das durchgehen zu lassen, aber Deine "Beobachtung", dass Du am Ende keine Upgradegebühr bezahlt hast, ist nicht zufällig: die hätte man noch vor Verlassen von Dir verlangt (resp. den Vertrag geändert). Nämlich u.a. genau aus dem Grund, den Du selbst nennst: bei der Rückkunft weiß kein Mensch mehr, wieso Du ein anderes Fahrzeug fährst als vorgesehen.

Das ist genau das gleiche - wieso hat es Dir dort nicht zugesagt? Da hast Du noch darauf bestanden, dass der Schrankenwärter NICHT verantwortlich für das Upgrade ist, sondern lediglich dieses tut:

Der Schrankenwärter hat wohl folgende Funktionen:

1) Einscannen des Fahrzeugs zur IT-technischen Erfassung; wichtig zur Vorbereitung der Rückgabemodalitäten
2) Prüfen, ob ein Mietvertrag vorliegt (und sich nicht nur irgendjemand auf den Platz geschlichen hat und ein Auto unterschlägt)
3) Prüfen, ob der Fahrer einen gültigen Führerschein hat

Selbstverständlich sieht er am Bildschirm, dass das Fahrzeug eine Kategorie höher ist als gebucht. Er hat aber keinen Überblick darüber, ob das durch eine leere Choiceline der gebuchten Kategorie bedingt ist oder durch eine Entscheidung des Kunden. Natürlich wird er auf große Diskrepanzen (zwei Klasssen höher und mehr) und den dann garantiert fälligen Aufpreis hinweisen, z.B. Compact gebucht und Premium genommen. Vom Hof kommt man freilich trotzdem, wenn nicht anderweitige Gründe dagegen sprechen. Alamo wäre ja blöd, wenn sie sich einem grundsätzlich kostenpflichtigen Upgrade entgegenstellen würden. Wie gesagt, ich spreche immer nur von meinen Erfahrungen in Los Angeles und einem kostenlosen Upgrade von Midsize SUV auf Standardsize SUV.

Das ist doch nun definitiv ein feister Widerspruch?! Also entscheidet jetzt der Mann an der Schranke, ob das Upgrade kostenlos ist? Und es gibt also doch keine festen Preislisten, weswegen der Mann an der Schranke unwichtig ist und erst bei Rückkunft entschieden wird, ob es ein Upgrade ist?

Was denn jetzt?

P.S.:
Das ist nicht die Realität und in der Tat entscheidet sich die Sache tatsächlich spätestens an der Schranke.

Na immerhin - jetzt habe ich mal zu schnell abschickt - HALLELUJA! Du hast es verstanden. Wenn der Wagen den Hof verlassen hat, ist der Fisch gegessen - egal wie.

Thannhauer

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #92 am: 10.11.2010, 15:04 Uhr »
Das grundsätzliche Problem ist, dass niemand von uns die offiziellen Dienstanweisungen und die praktischen lokalen Ausführungsbestimmungen von Alamo kennt. Wir alle können nur aus den Erfahrungen berichten, die wir gemacht haben oder von denen wir gehört haben und aus denen wir entsprechende Rückschlüsse ziehen. Wir sollten uns deshalb dafür hüten die Diskussion zu pseudoverwissenschaftlichen.

Ich reise seit über einem Vierteljahrhundert in die USA und miete dort mehrmals pro Jahr Fahrzeuge an. Es gibt Unterschiede im Zeitverlauf, manches ändert sich eben, es hängt manches von der Location ab, wahrscheinlich sogar von Jahreszeit, Tag, Uhrzeit, von den handelnden Personen, vom individuellen Moment. So wird manchmal der Führerschein bei der Ausfahrt verlangt, mal nicht. Sicherlich hat der Schrankenwärter auch noch neben den drei von mir aufgeführten Kernaufgaben weitere situationsabhängige Dienstanweisungen, die wir alle nicht kennen. Ich finde es aberwitzig, mir deshalb irgendwelche Widersprüche nachweisen zu wollen.

Ich kann nur soviel sagen, dass ich mir über ein Dutzendmal in L.A. selbst - ohne Rückfrage - ein SUV-Upgrade verordnet hatte, kein Schrankenwärter jemals etwas gesagt hatte und es immer am Schluss kommentarlos eine Balance von $0,00 gegeben hatte. Ich fand diese Erfahrung im Rahmen des Threads "Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick" einfach mitteilenswert, nicht mehr und nicht weniger.

Ich fordere auch nicht zur Nachahmung auf.

Ich mache mir auch keinen Kopf, sondern freue mich, wenn ich für 199 EUR eine error fare an die Westküste erwischt habe, was auch schon passiert ist. Oder wie jüngst einen Nonstop-Flug nach L.A. mit der LH für 480 EUR Endpreis bekommen habe, der sonst 6, 7, 800 EUR kostet.

Vielleicht bin ich dann in den Augen mancher kein Gutmensch mehr, aber ich werde es überleben.          

Microbi

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GermanWho - Alamo Insider
« Antwort #93 am: 12.01.2011, 15:20 Uhr »
Zurück zu germanWho und Alamo Insider:

Bei einer Probebuchung in Miami bekomme ich mit dem Link v. GermanWho, also Link zu deutschen Seite, einen FFAR Preis für 23 Tage v. 862,- €
Über Alamo.com mit den Codes v. GermanWho einen Preis v. 1.251,- $ also ca. 964,- €.

Mache ich irgendetwas falsch, oder ist das quasi ein Zuschlag für den Zusatzfahrer, den man als Insider "frei" hat?

Mic

2x4

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #94 am: 12.01.2011, 15:38 Uhr »
Ich kann die Free-Upgrade These ebenfalls 3 x bestätigen.

1 x San Francisco - 2 Premium Autos vorhanden, allerdings innen nicht ganz sauber. Anweiser meint: Nehm dir dann eines höher.
1 x San Francisco - MID-SUV waren ebenfalls eher Dodge Family Cars und einer war ebenfalls etwas schmutzig. Anweiser meint: Nehm dir dann eines höher.
1 x Los Angeles    - MID-SUV waren genug da, allerdings merkten wir, daß wir etwas mehr Platz hätten. Anweiser meint: Nehm dir dann eines höher.

Niemals wurde an der Schranke etwas gesagt, weder in SFO noch in LAX und die Upgrades waren for free. Die Anweiser scheint es anscheinend auch nicht die Bohne zu interessieren, da meine Gründe eher banal sind, erst recht dieser, daß wir merkten, daß eine Kategorie höher die SUV`s bequemer aussahen, was uns das mal davor nicht aufgefallen war.

Nun buchen wir natürlich immer Standart-SUV.

Aber bezahlt haben wir dafür letztendlich nie und es scheint auch niemanden zu stören, ob Sommer oder Winter.
August  2010 SFO-YOSEMITE-CRATER LAKE-RAINIER-SEATTLE-VANC
Februar 2011 JOSHUA-GC-PAGE-VALLEY-MOAB-BRYCE-ZION
Juli       2011 SEATTLE-OLYMPIC-VANC-BANFF-JASPER-YELLOWSTO-DEN-FLORIDA
Oktober 2011 LA-ARIZONA-NEW MEXICO
April      2012 4 WOCHEN OSTKÜSTE

cr001

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #95 am: 21.01.2011, 13:41 Uhr »
@Thannhauer:
ich kenne natürlich das amerikanische Recht hier nicht, aber in Deutschland wäre es meines Erachtens Betrug, einfach ein größeres Auto
zu nehmen, ohne daß Alamo explizit zugestimmt hat:
-Vorsatz: vorhanden
-Täuschung: vorhanden
-Vermögensschaden: vorhanden

Aber ich bin kein Anwalt und das sind nur meine 2 Cts zu dem Thema ...

lurvig

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #96 am: 21.01.2011, 14:25 Uhr »
ich kenne natürlich das amerikanische Recht hier nicht, aber in Deutschland wäre es meines Erachtens Betrug, einfach ein größeres Auto
zu nehmen, ohne daß Alamo explizit zugestimmt hat:

kann ja hierzulande auch nicht passieren: Choice Lines habe ich in Deutschland noch nicht gesehen ;)

Ein vollkommen eigenmächtiges Pardeck-Upgrade ohne Zustimmung seitens des Parkdeck-Menschen würd eich wohl auch nicht wagen.
Wobei es mal interessant wäre. Womöglich funktioniert das problemlos.
Wie auch immer: mit Genehmigung durch den Parkdeck-Menschen ist es meist überhaupt kein Problem, eine grössere Fahrzeugklasse
zu bekommen. Was spricht dagegen, das zu versuchen?

Lurvig

cr001

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #97 am: 21.01.2011, 14:35 Uhr »
ich kenne natürlich das amerikanische Recht hier nicht, aber in Deutschland wäre es meines Erachtens Betrug, einfach ein größeres Auto
zu nehmen, ohne daß Alamo explizit zugestimmt hat:
Wie auch immer: mit Genehmigung durch den Parkdeck-Menschen ist es meist überhaupt kein Problem, eine grössere Fahrzeugklasse
zu bekommen. Was spricht dagegen, das zu versuchen?
Dagegen spricht natürlich nichts. Wobei ich nicht weiß, wie es bezüglich Bestechung aussieht, wenn das Trinkgeld sehr großzügig ausfällt
und man es noch womöglich vorher gibt ...

Tommy

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #98 am: 22.01.2011, 21:25 Uhr »
Ohne jetzt den Trick für die Schnäppchenjagende Internetmeute bestätigen zu wollen:.:-) :

Was wäre der Unterschied zum"einfach nehmen", wenn man(n) vorher eine Parkdeck-Aushilfe gefragt hätte, die eh keine vertragliche Relevanz hat, wie beispielsweise eine Agent-Anweisung/-unterschrift im Vertrag?

 

cr001

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #99 am: 22.01.2011, 23:06 Uhr »
Woher weißt Du, daß eine Äußerung eines Alamo-Mitarbeiters keine vertragliche Relevanz hat?

IMO ist davon auszugehen, daß wenn ein Mitarbeiter Dir sagt, es ist okay einen Wagen zu nehmen, das in Ordnung ist.

Ggf. mußt Du beweisen, daß diese Äußerung statt fand. Selbst dann könnte es sein, daß sie wegen Vertragsbedingungen unwirksam ist.

Aber es fand keine Täuschung statt. Also strafrechtlich sollte man aus dem Schneider sein.

Ich denke, es macht schon einen großen Unterschied, ob man nur über eine Zivilrechtliche Komponente (d.h. extra Kosten) oder zusätzlich
eine strafrechtliche Komponente (d.h. Betrug) redet.

Tommy

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #100 am: 23.01.2011, 19:33 Uhr »
Nur kurz zu deutschen Rechtslage (wo ich mich berufsbedingt sehr gut auskenne) und analog dazu die US-Rechtslage:

Die Frage der Beweisbarkeit wird sich immer stellen, nämlich dann, wenn der betreffende Alamo-Angestellte verneint, nicht mehr weis oder sich mißverstanden fühlt.
Zudem stellt sich die Frage, ob der PArkdeck-Mitarbeiter überhapt berechtigt ist, Vetragsänderungen im Namen von Alamo durchzuführen; der Check-In Agent wird dies mit Sicherhiet tun dürfen.

Ergo heist das im deutschen Recht: Du kannst dir auch gleich einen größeren Wagen nehmen, wenn du nichts vozuweisen hast, außer die evtl. Aussage des Parkdeck-Guy.

Strafrechtlich ist hier eh keine Relevanz gegeben, die Anwendung von Betrugsdelikten wird regelmässig am fehlenden Vermögensschaden (Upgrade) oder an der Beweisbarkeit des Vorsatzes scheitern.


cr001

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #101 am: 23.01.2011, 21:02 Uhr »
Strafrechtlich ist hier eh keine Relevanz gegeben, die Anwendung von Betrugsdelikten wird regelmässig am fehlenden Vermögensschaden (Upgrade) oder an der Beweisbarkeit des Vorsatzes scheitern.

Beweisbarkeit des Vorsatzes ist natürlich schwer, es sei denn man findet ein entsprechendes Forumposting der betreffenden Person  :wink:

Beim Thema Vermögensschaden muß ich Dir widersprechen: der ist bei Nutzung einer höheren Klasse regelmäßig vorhanden, das Auto war halt teurer als die gebuchte Klasse. Damit hat der Verleiher höhere Kosten, ich weiß nicht, wo da kein Vermögensschaden sein soll?

Tommy

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #102 am: 23.01.2011, 23:11 Uhr »
der Vermögensschaden triit nur dann ein, wenn du wissentlich und gewollt die höhere Klasse nimmst, in dem Wissen, das sie auch teurer ist.

Zumal der Vermieter dann auch noch beweisen müsste, das er genau mit diesem Fahrzeug zu deinem Mietzeitpunkt ein besseres Geschäft hätte machen können.

Ergo in kurzen Worten: Er kann dir nicht beweisen, das er die nicht ein "kostenloses" Upgrade hätte anbieten können/wollen, welches du angenommen hättest.
Quasi die Analogie zum Parkdeck-Guy.

cr001

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #103 am: 23.01.2011, 23:36 Uhr »
Kann man auch anders sehen (Rechenbeispiel):
der Vermieter kauft einen Wagen ab Werk für $20.000 und einen für $30.000, beide werden mit 50.000 Meilen wieder abgestoßen, sagen wir mal für $10.000 bzw. $15.000.

D.h. jede Meile mit dem teuren Wagen kostet ihn 50% mehr als mit dem billigen, das spiegelt sich auch in seiner Kalkulation der Vermietpreise wieder.

Der Vermögensschaden hat hier überhaupt nichts mit "hätte mit dem Wagen mehr Geld verdienen können", sondern nur mit "unbezahltem Verschleiß" zu tun.

Außerdem bist Du mit Deiner Argumentation schon ganz schön auf dem "kann er nicht beweisen, kann er nicht beweisen, kann er nicht beweisen" Pfad. Meines Erachtens sehr dünnes Eis: ist eine Straftat okay, nur weil sie nicht beweisbar ist?

Microbi

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Re: Bei Alamo ein paar $$$ sparen Trick
« Antwort #104 am: 24.01.2011, 10:30 Uhr »
Wenn wir schon über Straftatbestände sprechen, so würde es nach deutschem Recht etwa so aussehen (nur zur Orientierung):

Der Tatbestand des § 263 I StGB fordert das Vorliegen der folgenden Merkmale:

 - Täuschung über eine Tatsache.
Könnte darin liegen, dass man einen Wagen nimmt, der nicht der gebuchten Klasse entspricht, man aber so tut, als ob es einem zustünde. Getäuscht werden kann immer nur eine Person, also der jeweilige Mitarbeiter des Vermieters.

 - Irrtumserregung.
Irrtum ist der Unterschied zwischen subjektiver Vorstellung und der Wirklichkeit. Wenn der Mitarbeiter also glaubt, der größere Wagen stünde dem Täter zu, oder sei er anderweitig berechtigt, so liegt ein Irrtum vor.

 - Vermögensverfügung
Der Getäuschte muss eine Vermögensverfügung veranlassen, die kausal mit dem Irrtum zusammenhängt. Hier könnte man die Genehmigung das Gelände zu veranlassen als finale Handlung der Verfügung sehen, denn hier hätte der Vermieter die letzte Gelegenheit den Vertrag zu berichtigen.
Diese Handlung wird bei der Frage der "Rechtswidrigkeit" näher zu betrachten sein.

 - Es muss hierdurch ein Schaden entstehen. Der Schaden muss nicht mal zwingend auf der Seite des Getäuschten entstehen.
Ein Schaden tritt ein, wenn die Verfügung zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwertes führt.
Die Nutzung des Wagens ist so eine Minderung, denn zum einen nutzt sich der Wagen ab, zum anderen erhält man ein geringeres Entgelt. Ausgeglichen wäre es, wenn man die dafür übliche Miete bekommen würde. Hier gibt es zwar Raum für Diskussionen: Man könnte behaupten, dass nur die Dispostionsfreiheit beschränkt sei, weil der Wagen nicht wie zu erwarten zur Verfügung steht, doch eine Vermögensminderung wird man auf jedem Fall bejahen können.

 - Vorsatz.
Der Vorsatz muss sich auf den durch Täuschung erregten Irrtum beziehen und die Vermögensschädigung umfassen.
Das können wir ebenfalls bejahen, wenn der Täter weiß, dass ihm der Wagen nicht zusteht. Nachdem es ihm auch klar ist, dass er für einen größeren Wagen mehr bezahlen müsste, kennt er auch die wesentlichen Umstände die den Schaden begründen und er nimmt es zumindest billigend in Kauf.

 - Bereicherungsabsicht.
Die Tat muss  auf die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils gerichtet sein.
Die Antwort heißt wieder "ja", denn - vereinfacht - der Täter will den größeren/besseren Wagen, ohne mehr dafür zu bezahlen.

 - Stoffgleichheit.
Der Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein.
Hier könnte man ins Grübeln geraten, denn "stoffgleich" sind Schaden und Vorteil nur, wenn man als Schaden die Mindereinnahme des Vermieters ansetzt. Die Abnutzung könnte man zunächst für einen mittelbaren Schaden und daher für nicht stoffgleich halten. Es spricht aber Einiges dafür, dass bei einem hochwertigeren Fahrzeug auch die höheren Kosten der Abnutzung einen Teil der Mitpreiskalkulation ausmachen. Es bleibt eine Frage der Argumentation.

 - Absicht
Es muss dem Täter darauf ankommen, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Das ist zu bejahen, denn das Erlangen eines besseren Fahrzeuges zum geringeren Preis ist sogar das Motiv.

 - Rechtswidrigkeit des Vorteils

Der erlangte Vorteil muss rechtswidrig sein; das ist dann der Fall, wenn nach materiellem Recht kein Rechtsanspruch auf den Vorteil besteht.
Zunächst müssen wir diesen Punkt auch bejahen: Man hat eine billigere Klasse gebucht. Es ist jedem klar, dass er keinen Anspruch auf eine höhere Klasse hat.

Der Täter muss auch dessen bewusst sein, dass er keinen Anspruch auf die Leistung hat.
Das ist auch gegeben.

Doch: Bedenken könnten sich bei der Bejahung der Rechtswidrigkeit ergeben, wenn man davon ausgeht, dass der Vermieter die Tat quasi "genehmigt" hat. Die Genehmigung würde nämlich die Rechtswidrigkeit wieder beseitigen.

Hier spielt der Mitarbeiter bei der Ausfahrt, und somit bei der letzten Kontrolle, eine entscheidende Rolle. Bei fast jedem Vermieter ist es möglich als bevorzugter Kunde, ohne zum Schalter zu gehen, gleich mit dem Wagen rauszufahren. Eine Prüfung der Unterlagen, also auch des Umstandes, ob die richtige Klasse genommen wurde, findet erst hier statt. Wenn der Mitarbeiter hier anscheinend das Befugnis hat zu entscheiden, ob das genommene Fahrzeug mit dem vorgelegten Vertrag im Einklang steht, oder dieses getauscht bzw. die Modalitäten des Vertrages, sprich der Preis geändert werden muss, so kann er vermutlich einen Parkdeck-Upgrade auch genehmigen.

Freilich bleibt es eine Tatfrage, ob er dieses Befugnis besitzt, und wenn ja, in welchem Umfang, sowie die Frage, ob er die Abweichung zwischen Fahrzeug und Vertrag gemerkt hat, ob also ein Irrtum vorliegt.

Das alles ist aber höchst spekulativ und hat mit dem US Recht ggf. nichts zu tun.
Es zeigt aber, dass jeder, der so handelt, zur Erfüllung der Tatbestandsmermale beiträgt und wir würden hier nicht darüber diskutieren, wenn man der Meinung wäre, dass das 100%-ig ok ist.
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass letztlich der Mitarbeiter bei der Ausfahrt das letzte Wort hat; wenn es dem ok ist, warum sollte man selbst zweifelt, oder gar ein schlechtes Gewissen haben?
Ist eine Möglichkeit, die aber die unklare Frage ignoriert, wie weit Pflichten und Befugnisse des Mitarbeiters bei der Ausfahrt gehen und ob er sich im konkreten Fall nicht doch irrt. Hat man in diesem Fall alles dazu beigetragen die Diskrepanz zwischen gebuchtes und tatsächlich genommenes Fahrzeug aufzudecken? Dei Tathandlungen sind auch durch Unterlassen begehbar, wenn eine Pflicht zur Handlung bestand und dieser kann auch aus vertraglichen Nebenpflichten, wozu Aufklärungs- und Offenbarungspflichten gehören, bestehen.
Auch der Versuch ist gem. Abs. II strafbar.

Unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber als fiktiver Fall, geeignet zur Orientierung. In einem konkreten Fall könnten die Tatbestandsmermale erheblich abweichen und zu einem anderen Ergebnis führen.
Die Frage, ob und wie weit der Vermieter ein derartiges Handeln duldet, oder genehmigt, wird letztlich von entscheidender Bedeutung sein. Man merkt aber auch, dass die Umstände unregelmäßig sind, daher lässt sich kaum ein "Anspruch" daraus herleiten, oder kann als Ausrede dienen.
Und wie es hier immer empfohlen wird: Man soll die Klasse buchen, die man auch haben möchte!

Mic