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Autor Thema: Dirtroad erlaubt bei Dollar?  (Gelesen 4184 mal)

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wilma61

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #15 am: 15.01.2009, 14:01 Uhr »
Hi.

Weder in den Mietbedingungen noch in den AGB wird das Fahren auf unbefestigten Strassen verboten bzw. wird auf den Wegfall der Versicherung hingewiesen.

Die einzigen Einschränkungen sind folgende:

Zitat
* Mietfahrzeuge dürfen NICHT auf Fähren mitgenommen werden, ohne vorherige Genehmigung von Dollar Rent A Car
* Fahrten in alle US-Bundesstaaten auf dem Kontinent erlaubt. Fahrten nach Mexiko von ausgewählten Stationen bei Abschluss einer Zusatzversicherung möglich. Muss zum Buchungszeitpunkt auf dem Voucher vermerkt werden. Fahrten nach Kanada erlaubt /muss auf dem Voucher vermerkt sein), allerdings nicht per Fähre oder Bahn. Während Fahrten in Kanada keine Pannendienst des Vermieters möglich, Kunde/Fahrer übernimmt sämtliche Risiken und Verantwortung.
* Bei Anmietung in Alaska und im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters $500.
* Kein Versicherungsschutz falls Fahrer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht.

Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.

Wilma

EDVM96

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #16 am: 15.01.2009, 14:42 Uhr »
Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.
Ich behaupte mal, dass die Einschränkungen die auf der Website aufgelistet sind alles andere als vollständig sind. Entscheidend ist, was später im Rental Agreement steht, und dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stehen: Dollar strictly prohibits using the vehicle off of paved roads (oder so ähnlich).



freddykr

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #17 am: 15.01.2009, 15:29 Uhr »
Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.
Ich behaupte mal, dass die Einschränkungen die auf der Website aufgelistet sind alles andere als vollständig sind. Entscheidend ist, was später im Rental Agreement steht, und dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stehen: Dollar strictly prohibits using the vehicle off of paved roads (oder so ähnlich).
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?
Viele Grüße,
Danilo


wilma61

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #18 am: 15.01.2009, 15:35 Uhr »
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?

Die Leute hier buchen nur bei Alamo, alles andere ist Teufelszeug.  :lol: :lol:

Google hab ich schon ausgiebigst ausgekundschaftet...NÜX...

Ich werde wohl mal FTI anmailen. Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.

Alles andere würde ich mal als mindestens Semibeschi... bezeichnen.

Wilma

EDVM96

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #19 am: 15.01.2009, 15:43 Uhr »
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?
Hab leider nur welche von Avis, Hertz und Alamo da.  :zuck:

Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.
Juristisch schließt du den Mietvertrag erst bei Unterschrift des Rental Agreements ab. Aber du hast recht, solche nicht ganz unwichtigen Sachen sollte man seitens Dollar vorher schon angeben. Vielleicht steht es dort nicht extra, weil es als selbstverständlich gilt?

AndyOne

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #20 am: 15.01.2009, 15:52 Uhr »
Zitat
Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.
Juristisch schließt du den Mietvertrag erst bei Unterschrift des Rental Agreements ab. Aber du hast recht, solche nicht ganz unwichtigen Sachen sollte man seitens Dollar vorher schon angeben. Vielleicht steht es dort nicht extra, weil es als selbstverständlich gilt?

Als selbstverständlich würde ich das aber auch nicht ansehen. Es kennt sich ja nicht jeder mit allen Ausnahmen bei Mietwägen aus.

Aber ohne, dass wir einen Vertrag zitieren können, nützt die ganze Diskussion hier nichts.
bye
Andy

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freddykr

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #21 am: 15.01.2009, 16:31 Uhr »
Ich habe Daniel mal angehauen. Er bucht doch öfters bei Dollar.
Einfach mal Geduld. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


Daniel

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #22 am: 15.01.2009, 22:31 Uhr »
So, Auszug aus meinem Rental Agreement von Dollar vom September 2007:

Prohibited Uses:

(Verschiedene verbotene Dinge wie Fahren unter Alkoholeinfluss und anderes)

For purposes of this agreement, willful, wanton or reckless misconduct includes, but is not limited to:

(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;


Duc1098

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #23 am: 15.01.2009, 23:23 Uhr »
Hallo Wilma

Ich weiss nur eins; dass wenn Du im Yukon/Alaska auf einer Dirt Road mit einem gemieteten Fahrzeug bei welchem der Vermieter explizit die Versicherungsleistung ablehnt ,einen Unfall/Panne hast kommt dich nämlich der Vermieter nicht holen, sondern Du wirst ein Abschleppdienst anfordern müssen und diese Kosten gehen dann ins Geld. Diese verlangen pro KM/resp. Meile  $ 2-3. plus die anfallen Reparaturkosten
Daher möchte ich z.B. auf dem Campbell Hwy keine Panne oder Unfall haben! Da wartest Du so nebenbei eine zünftige Weile bis effektive Hilfe kommt.

Ausser du hast dein Portemonnaie gut gefüllt.


Duc1098

EDVM96

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #24 am: 16.01.2009, 03:03 Uhr »
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
Alles andere hätte mich auch schwer gewundert.

AndyOne

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #25 am: 16.01.2009, 07:34 Uhr »
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
Alles andere hätte mich auch schwer gewundert.


Und ich hätte an meinem "Glauben" zweifeln müssen.  :wink:
bye
Andy

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wilma61

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #26 am: 16.01.2009, 07:34 Uhr »
Hi.

Schade aber auch :( :(

W.

AndyOne

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #27 am: 16.01.2009, 07:43 Uhr »
Liebe W.
wenn Dollar hier eine "Lücke" im Vertrag hätte, wäre das doch hier längst bekannt und viele die gerne Offroad fahren möchten, würden nur noch bei Dollar mieten, als bei Alamo oder anderen großen Vermieter.
Dafür bleiben nur die bekannten Jeep-Rentals in Moab und Page. Selbst bei kleineren Jeep Verleihern, haben wir als Europäer ein Problem, da sie manchmal keine Versicherungen mit anbieten (können/wollen), da die Amis ja ihre private Fahrzeug Versicherung auch auf ein Mietfahrzeug übertragen können.
bye
Andy

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wilma61

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #28 am: 16.01.2009, 08:41 Uhr »
Liebe W.
wenn Dollar hier eine "Lücke" im Vertrag hätte, wäre das doch hier längst bekannt

HI.

Hätte ja sein können, das es eine unentdeckte Änderung gegeben hat. Die wenigsten beschäftigen sich hier mit Dollar, da ja Alamo das goldene Kalb ist... :lol:

Wilma (ist kein Mädchen) :lol:

mrh400

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Re: Dirtroad erlaubt bei Dollar?
« Antwort #29 am: 16.01.2009, 10:14 Uhr »
Hallo,
For purposes of this agreement, willful, wanton or reckless misconduct includes, but is not limited to:

(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
ist das ein Vertrag aus California?.

Das entspricht nämlcih - bis auf die von mir hervorgehobene Passage - weitgehend den üblichen Verträgen (die Einbeziehung unbefestigter Parkplätze, die ja nicht gerade selten sind, ist mir allerdings neu). Die hervorgehobene Passage hatte ich auch einmal, und zwar in einem Vertrag aus California, wo imho insoweit andere Regeln gelten. In den anderen Verträgen (CO, GA) hat die regelmäßig gefehlt. Ich interpretiere diese Passage so, daß nur unmittelbar auf die Straßenverhältnisse zurückzuführende Schäden nicht gedeckt sind, andere aber schon. Ich hatte hier vor langer Zeit schon einmal eine Diskussion zu dieser Frage angezettelt.
Gruß
mrh400