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Autor Thema: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon  (Gelesen 23910 mal)

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gecko1

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Ihr könnt sicherlich besser Englisch als ich: Kann mir jemand sagen, ob Reifenschäden bei Sixt inklusive sind?

Kann jemand der AGB entnehmen, ob Glasschäden auch mitversichert sind? Ich finde die AGB wirklich nicht eindeutig.

DM1967

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also ich hab gerade den rückruf bekommen. also die tabelle gilt wirklich. der Satz mit Anmietung NICHT an Flughäfen und Häfen, gilt dann anscheinend nicht.

anmietung in kalifornien wirklich nur nach arizona, nevada, oregon und washington.

die dame hat irgendwas von versicherungstechnischen gründen gesagt.

Selbiges wurde mir auch in einer Email bestätigt ;)
Deswegen hab ich Abstand genommen, weil wenn der Service schon so anfängt will ich gar nicht wissen, was passiert, wenn man dann drüben mal ein Problem hat :)
Da zahle ich lieber 50€ mehr, aber bin bei einem "größeren" Anbieter, der mir mehr Vertrauen gibt.


gecko1

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Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.

Habt ihr andere AGB als ich?

In meinen deutschen Bedingungen steht:

Zitat
Das Mietfahrzeug darf nur im angemieteten Bundesstaat sowie den angrenzenden Bundesstaaten (Die Region) genutzt werden:


Bundesstaat der Anmietung

Region

Florida  Alabama, Georgia  
Arizona California, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Kalifornien Arizona, Oregon, Washington, Nevada  
Georgia Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
North Carolina Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina Georgia, North Carolina
Washington British Columbia (Canada), California, Idaho, Nevada, Oregon  
Nevada Utah, Arizona, California, Idaho, Oregon
Massachusetts Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Connecticut Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Texas Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
New Jersey New York  

Für Anmietungen an Flughäfen und Häfen:

Für einheimische Mieter (Wohnort & Bundesstaat der Anmietung müssen übereinstimmen) gelten folgende Bestimmungen:
 Einheimische Mieter, welche an einem Flughafen oder Hafen anmieten, dürfen das Mietfahrzeug nicht ausserhalb des angemieteten Bundesstaats fahren, wenn sie nicht im Besitz eines Rückflugtickets sind. Versicherungsnachweis kann erforderlich sein.

gecko1

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Noch eine Frage an euch Englisch-AGB-Experten:

Ist der Unterboden bei Sixt versichert, sind also nur Glasschäden ausgenommen oder auch der Unterboden?

Sixt

  • Gast
In meinen deutschen Bedingungen steht:

Nein, Du zitierst nur zu kurz - danach erst kommt die Einschränkung auf Anmietung außerhalb von Flughäfen und Häfen. Und davor eben die Einschränkung für Einheimische (die hast Du drin). Zitier mal ein paar Zeilen mehr.

Gerald

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ändert trotzdem nichts daran, dass das ganze mist ist. ich versuch es kostenfrei zu stornieren. auf den Satz in den Bedingungen verlass ich mich nicht, dass ich da auch wenn ich am Flughafen gemietet habe, trotzdem überall hinfahren kann.

und jetzt auch nochmal gerade eine mail direkt von sixt usa bekommen:

Zitat
Thank you for your e-mail.
When renting from California you are not able to take the vehicle to Utah.
I apologize for the inconvenience.
 
If you have further questions please feel free to contact us again.

Sixt

  • Gast
Kannst Du gut Englisch? Dann schreibe denen doch zurück, dass es aktuell eine Diskussion in einem deutschen USA Reiseforum gibt und da werden jetzt alle Urlauber (Dich eingeschlossen) ihre SIXT Wagen wieder stornieren, weil es eine unglaublich schlechte Einschränkung ist, damit könnte man keine deutschen Mieter gewinnen. Die Konkurrenz wäre da ausnahmslos besser.

Mal sehen, was dann kommt.

Gerald

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ja hab schon zurückgeschrieben. keine sorge. hab es auch den deutschen schon gesagt.

Gecko111

  • Gast
Zitat
Für Anmietungen an allen anderen Stationen (nicht Flughafen und Hafen):

Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.


Mieter, welche mit dem Mietfahrzeug gegen die geltenden regionalen Bestimmungenverstoßen, wird eine Gebühr von USD 0,50 für jede gefahrene Meile berechnet.

Für Einwegmieten in andere Bundesstaaten (Einwegmieten werden als Mieten bezeichnet, bei denen das Fahrzeug in einem anderen Bundesstaat als angemietet zurückgegen wird) gelten folgende Bestimmungen:

 Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten nicht, wenn der Mieter eine Reservierung für eine Einwegmiete in einem anderen als den angemieteten Bundesstaat hat und der Mietvertrag beinhaltet, dass das Fahrzeug in einem anderen Bundesstat als angemietet abgegeben wird.
 Das Fahrzeug darf nur in den Vereinigten Staaten sowie British Columbia (Kanada) genutzt werden.


Stimmt, du hast Recht. Die AGB sind eindeutig: Man kann fahren, wohin man will.
Sehr merkwürdig, dass sie etwas anderes behaupten.

Rechtlich gesehen dürfest du nach Utah fahren. Wahrscheinlich würden sie dir aber trotzdem die Kreditkarte mit der Vertragsstrafe belasten und dann müsste man sich mit denen streiten, ob das zulässig war oder nicht.

Wieso schreibst du mit Sixt eigentlich auf englisch? Du hast doch in Deutschland gebucht und der Emailverkehr wird doch bei denen auf deutsch geführt.

Gerald

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Die haben mir das jetzt per e-mail und telefonisch zweimal bestätigt! Man darf eben NICHT nach Utah. auch wenn in den Bedingungen was anderes steht. riskieren würde ich das nicht.

Sixt

  • Gast
Die haben mir das jetzt per e-mail und telefonisch zweimal bestätigt! Man darf eben NICHT nach Utah. auch wenn in den Bedingungen was anderes steht.

Diese Bedingungen sind aber doch Bestandteil des Vertrags, das hast Du schwarz auf weiss. Die Aussagen vom Telefon sind völlig irrelevant. Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).

Ich halte das ganze für ziemlich wenig durchdacht und wie gesagt: es zählt der Vertrag, nicht die Aussage eines Callcenters am Telefon.

Gerald

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ich hab auch in die usa geschrieben. so ist es nicht. und hab sie auch nochmal auf diesen satz in den bedingungen hingewiesen.

so what? verlassen würde ich mich nicht. und was wäre, wenn im worst-case wirklich was in Utah passiert? dann hat man erst recht die kacke am dampfen.

also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche oder mündliche aussage per mail/telefon.

Sixt

  • Gast
also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche

Wenn Du Dich nicht einmal auf die schriftlichen Vertragsbedingungen verlassen willst, kannst Du gar kein Fahrzeug mieten, dann ist ja Willkür pur angesagt. Das stellt ja jeden Sinn von Verträgen auf den Kopf.

Natürlich kannst Du buchen, wo und was Du willst, aber Du bekommst überall "nur" schriftliche Verträge und wenn Du Dich darauf nicht verlassen magst, stelle ich mir das sehr schwierig vor.

wolfi

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Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).


Ich habe mir gerade die Bedingungen in englisch durch gelesen - wie bei den deutschen steht dort, dass in dem Fall für JEDE gefahrene Meile 50 Cent anfallen, nicht nur für die "außerhalb gefahrenen"!

Überhaupt sind die Bedingungen so formuliert, dass ein normaler Mensch garantiert den Überblick verliert!

Vor einiger Zeit war hier schon mal eine Diskussion zu Sixt USA und ich habe auch auf http://www.sixt.com/car-rental/usa gesucht - aber schnell die Flinte ins Korn geworfen bei diesem Tohuwabohu, sowohl was die Preise als die Konditionen angeht!

Da sind ja Alamo, National etc viel einfacher - und sogar günstiger!

PS re GC:

Sixt bietet sogar explizit "Grand Canyon Rental" an ab Vegas oder Phoenix:
http://www.sixt.com/car-rental/usa/grand-canyon


Gecko111

  • Gast
Zitat
Diese Bedingungen sind aber doch Bestandteil des Vertrags, das hast Du schwarz auf weiss. Die Aussagen vom Telefon sind völlig irrelevant. Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).

Angeblich sind in einigen Fahrzeugen GPS-Sender installiert, die es dem Vermieter ermöglichen nachzuschauen, wo sich das Fahrzeug befindet. Dadurch ist die Versicherung günstiger. Es ist ihm jedoch damit auch möglich, Verstöße gegen Mietbedingungen festzustellen und dann dem Mieter entsprechende Strafen zu berechnen.

Zitat
Ich habe mir gerade die Bedingungen in englisch durch gelesen - wie bei den deutschen steht dort, dass in dem Fall für JEDE gefahrene Meile 50 Cent anfallen, nicht nur für die "außerhalb gefahrenen"!
Kannst du bitte die entsprechenden Auszüge aus den AGB hier reinkopieren?