usa-reise.de Forum

Autor Thema: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon  (Gelesen 23543 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tubapower

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 265
Wenn man an Sixt USA schreibt, bekommt man auch die Bestimmungen von Sixt USA als Antwort - ist doch logisch. Wenn du ueber Sixt USA gebucht hast, gelten die USA-Bestimmungen. Wenn du ueber Sixt Deutschland gebucht hast, gelten die Deutschland-Bestimmungen.

Die deutschen Bestimmungen sind bzgl. der Einschraenkungen der Region offenbar die gleichen, nur schlecht uebersetzt. Leider auch nicht ganz klar: sie stellen Regelungen fuer einheimische Mieter an Flughaefen auf - aber machen keine Aussage ueber nicht-einheimische Mieter. Und das ist genau dein Fall. Dummerweise steht ueber der Tabelle dieser Satz: "Das Mietfahrzeug darf nur im angemieteten Bundesstaat sowie den angrenzenden Bundesstaaten (Die Region) genutzt werden:" - da dein Fall weiter unten nicht gesondert behandelt bzw. ausgeschlossen wird, musst du davon ausgehen, dass die Beschraenkungen in der Tat gelten. Wenn du damit leben kannst gut, wenn nicht, dann storniere lieber.

Meine persoenliche Meinung ist: wenn ein Vermieter solch detaillierte Einschraenkungen macht, die doch einigermassen ungewoehnlich sind, dann fliegt er gleich aus meiner Liste. Es gibt genuegend andere, die nicht so einen Affentanz auffuehren.

wolfi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.272
Das ist dasselbe in grün ...

Zitat

Pick-up at locations servicing an airport or port:

For local renters (local renters are defined as renters who pick up in the state of their residence as identified by the address on their driver's license) the following territorial restrictions apply:
Local renters picking up a vehicle at locations servicing an airport or port may not use the rental vehicle outside the State of pick-up if they do not have a return airline ticket/boarding pass orround trip itinerary. Proof of insurance might be required.
Pick up at all other locations not servicing an airport or port:

The territorial restrictions stated in the table above apply to all renters who pick-up at locations not servicing an airport or port.

Renters using the rental vehicle in violation of the applicable territorial restrictions will be charged a fee of $0.50 for each mile the vehicle has been driven during the rental.

For one-way rentals across state lines (one-way rentals across state lines are defined as rentals where the vehicle is returned in a state other than the state of pick-up) the following applies:

Theterritorial restrictions described in the table above may not apply to renters with both a reservation and a matching rental agreement stating the return location is in a state other than the state of pick-up. However, the Vehicle may only be used in the continental United States and British Columbia, Canada.

Das mit den "local renters" ist eh merkwürdig - und was ist mit anderen renters am airport?

Sixt

  • Gast
Angeblich sind in einigen Fahrzeugen GPS-Sender installiert, die es dem Vermieter ermöglichen nachzuschauen, wo sich das Fahrzeug befindet. Dadurch ist die Versicherung günstiger. Es ist ihm jedoch damit auch möglich, Verstöße gegen Mietbedingungen festzustellen und dann dem Mieter entsprechende Strafen zu berechnen.

Das wäre wenig schlau, das hat vor 2 Jahren auch Europcar schon eine Konventionalstrafe gekostet: w w w.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-gps-ortung-von-mietwagen.html

Das mit den "local renters" ist eh merkwürdig - und was ist mit anderen renters am airport?

Für die gilt das nicht. Ganz einfach. Eigentlich sind die Regeln klar und deutlich formuliert, wer NICHT local ist und am Flughafen oder Hafen bucht, für den gelten keinerlei Einschränkungen.

Wenn Sixt da selbst nicht durchsteigt (oder mindestens deren Callcenter nicht), ist das sicher deren Problem.

Gerald

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 256
nächste Antwort aus den USA:

 
Zitat
Thank you for your e-mail.
The restrictions still apply at airport locations. Certain locations allow further travel,
but this would require permission from the branch you will be picking up the vehicle
from.
 
If you have further questions please feel free to contact us again.


also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche

Wenn Du Dich nicht einmal auf die schriftlichen Vertragsbedingungen verlassen willst, kannst Du gar kein Fahrzeug mieten, dann ist ja Willkür pur angesagt. Das stellt ja jeden Sinn von Verträgen auf den Kopf.

Natürlich kannst Du buchen, wo und was Du willst, aber Du bekommst überall "nur" schriftliche Verträge und wenn Du Dich darauf nicht verlassen magst, stelle ich mir das sehr schwierig vor.

wer kann dir wirklich sagen, was da steht? kann sein, das es auf der homepage steht, vor ort, wenn man soweit ist, was anderes geregelt ist und dann? steht man da und kann womöglich seine reise übern haufen schmeissen.

und auch wenn die das jetzt schreiben, wer hat denn recht? wissen die ihre eigenen terms & conditions nicht? ich hab jetzt sowohl mit deutschen ansprechpartnern telefoniert als auch den kollegen vor ort in e-mail-kontakt. beide sagen oder schreiben das gleiche.

ich versuch zu stornieren. dann bin ich auf der sicheren seite.

Gecko111

  • Gast
Zitat
Das wäre wenig schlau, das hat vor 2 Jahren auch Europcar schon eine Konventionalstrafe gekostet: w w w.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-gps-ortung-von-mietwagen.html
Datenschutz in Deutschland ist aber strenger als in den USA.

In dem Bericht steht auch, dass es "heimische" Fahrzeuge betrifft.

Zitat
Wenn Sixt da selbst nicht durchsteigt (oder mindestens deren Callcenter nicht), ist das sicher deren Problem.
Ich habe bei Sixt angerufen und das ganze Problem erklärt, also dass mir Death Valley und Grand Canyon verboten wurden, obwohl das so in den AGB nicht steht. Ferner habe ich auch das Utah-Problem angesprochen. Die Dame war merklich überrascht. Sie war aber interessiert und sagte, dass sie die Hinweise weitergeben wird, dass die AGB-Fassungen abweichen, unvollständig und unklar sind. Sie hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und kostenlos storniert.

Was ich interessant fand: Laut den AGB ist eine Stornierung kostenpflichtig. Ich habe mich also schon auf eine Diskussion eingestellt, warum ich eine Stornogebühr nicht akzeptieren werde. Bevor ich aber etwas sagen konnte, teilte sie mir mit, dass ich den Flexitarif gewählt hätte, sodass die Stornierung kostenfrei sei.

Ich habe aber keinen Flexitarif gewählt. In meiner Buchung steht auch nichts darüber. In den AGB auch nicht.

Zumindest habe ich jetzt eine kostenlose Stornierung und kann woanders buchen.

Gecko111

  • Gast
Ich habe mir bei Alamo die Fahrzeugklasse "Intermediate SUV: Toyota RAV4 o.ä."

ausgesucht. Dort wird als inkl. angezeigt

Zitat
Vollkasko/Diebstahlschutz
(USA:ohne Selbstbeteiligung)
Flughafengebühren 11.11 %
Customer Facility Charge
Tourism Fee 2.60%
Steuern
Unbegrenzte KM

Fehlt etwas?

Unterbodenschutz, Glas- und Reifenschäden sind vom Versicherungsumfang erfasst, richtig?

miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493
Ich habe mir bei Alamo die Fahrzeugklasse "Intermediate SUV: Toyota RAV4 o.ä."



Fehlt etwas?



Ja, die Haftpflichtversicherung!!!


Gecko111

  • Gast
Stimmt! So ein Mist.

wolfi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.272
@Gecko:

Auf welcher Seite willst Du denn buchen?

Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC.

Re Sixt:

Diese Ausschlussklauseln bei Sixt sind für mich völlig unlogisch, z. B.:

Zitat
For local renters (local renters are defined as renters who pick up in the state of their residence as identified by the address on their driver's license) the following territorial restrictions apply:
Local renters picking up a vehicle at locations servicing an airport or port may not use the rental vehicle outside the State of pick-up if they do not have a return airline ticket/boarding pass orround trip itinerary. Proof of insurance might be required.

Ein "local renter" wäre für mich in den USA also ein Amerikaner - und der soll ein Flugticket vorzeigen, wenn er am Flughafen ein Auto mietet, damit er in die Nachbar-Staaten fahren kann?

Müsste es nicht gerade umgekehrt sein?

miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493
Stimmt! So ein Mist.

Hallo Gecko,

irgendwie verstehe ich diesen ganzen Heckmeck hier nicht. Einen Mietwagen buchen ist doch ganz einfach:

Schau bei billiger-mietwagen.de nach, oder beim ADAC, oder bei trans-amerika-reisen.de, das sind alles deutsche Vermittler. Und bei jedem bekommst Du ganz genau aufgezeigt, was in dem Preis inclusive ist.
Und wenn Du dem ganzen nicht traust, dann gehe ins Reisebüro, hol Dir einen Katalog von DERtour, FTI oder wen auch immer. Auch dort hast Du alles genau erklärt. Auh evtl. Einwegmieten sind klar dargestellt.

Vor allem ist bei Buchung über deutsche Veranstalter gewährleistet, dass mindestens 1 Mill.Dollar, meistens jedoch noch mehr, Haftpflichtversicherung dabei ist. Und ausserdem hast Du im Zweifelsfall dann deutsches Recht und deutschen Gerichtsstand. D.h. Du musst nicht für eine evtl. Anhörung oder Gerichtsverhandlung in die USA fliegen.

Überlege mal einfach, ob Dir ein paar Euro (wahrscheinlich weniger als 50) diesen ganzen Ärger wert sind.


Gecko111

  • Gast
Zitat
Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC
Habe ich schon. Bei billiger-mietwagen ist jedoch Alamo nicht drin.

Ich finde Alamo gut, weil ich die AGB schön geschrieben finde und weil ich dann in den USA die Unterlagen auf deutsch bekomme.

Zitat
Hallo Gecko,

irgendwie verstehe ich diesen ganzen Heckmeck hier nicht. Einen Mietwagen buchen ist doch ganz einfach:

Schau bei billiger-mietwagen.de nach, oder beim ADAC, oder bei trans-amerika-reisen.de, das sind alles deutsche Vermittler. Und bei jedem bekommst Du ganz genau aufgezeigt, was in dem Preis inclusive ist.
Und wenn Du dem ganzen nicht traust, dann gehe ins Reisebüro, hol Dir einen Katalog von DERtour, FTI oder wen auch immer. Auch dort hast Du alles genau erklärt. Auh evtl. Einwegmieten sind klar dargestellt.

Vor allem ist bei Buchung über deutsche Veranstalter gewährleistet, dass mindestens 1 Mill.Dollar, meistens jedoch noch mehr, Haftpflichtversicherung dabei ist. Und ausserdem hast Du im Zweifelsfall dann deutsches Recht und deutschen Gerichtsstand. D.h. Du musst nicht für eine evtl. Anhörung oder Gerichtsverhandlung in die USA fliegen.

Überlege mal einfach, ob Dir ein paar Euro (wahrscheinlich weniger als 50) diesen ganzen Ärger wert sind.

Naja, so gaaanz einfach ist es ja nicht. Wenn ich mich vorher (bzw. nachher) nicht informiert hätte, hätte ich jetzt einen Wagen von Sixt "einfach" gebucht, jedoch vermutlich Probleme bekommen, wenn ich dann doch durch Death Valley und zum Grand Canyon gefahren wäre. Das ist aber auf den "esten Blick" nicht erkennbar gewesen. Ebenso hätte ich nie vorher gedacht, dass in einer Vollkasko nicht Glas- und Reifenschäden enthalten seien, weil eine deutsche Vollkasko dies eben enthält und man bei deutschen Seiten, die mit Vollkasko werben durchaus vertrauen könnte, dass mit "Vollkasko" eine "Vollkasko" gemeint ist.

Bei Alamo meint man auch alles Wichtige inkl. zu haben. Wie gezeigt, ist aber die erhöhte Haftpflichtversicherung nicht drin. Zumindest nicht in der Vorausberechnung, sodass ich in meinem Fall noch ca. 200 Euro addieren muss.

Das, was du schreibst, ist richtig, wenn man schon zumindest einmal einen Mietwagen in den USA hatte und weiß, worauf es ankommt. Ich weiß es nicht, daher informiere ich mich lieber vorher, als nachher mir anhören zu müssen: "Tja, hättest du dich mal vorher informiert".

miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493
Zitat
Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC
Habe ich schon. Bei billiger-mietwagen ist jedoch Alamo nicht drin.



Das kann nicht sein. Wir buchen immer über billiger-mietwagen und haben schon jedesmal Alamo gehabt.


miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493

Bei Alamo meint man auch alles Wichtige inkl. zu haben. Wie gezeigt, ist aber die erhöhte Haftpflichtversicherung nicht drin. Zumindest nicht in der Vorausberechnung, sodass ich in meinem Fall noch ca. 200 Euro addieren muss.


Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Gecko111

  • Gast
Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.

wolfi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.272
Bei Alamo.de habe ich die Haftpflichtversicherung gefunden (1 Mio $):

Sie ist im Master-Paket, das man dazu buchen kann - besser gesagt sollte!