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Autor Thema: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon  (Gelesen 23572 mal)

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Gerald

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Zitat

Thank you for your e-mail.

At an airport location it requires round trip flight itinerary to travel to another state (that is included in territorial restrictions). So even with that itinerary you are only able to travel to Arizona, Oregon, Washington, and Nevada. I apologize for the inconvenience. If you wish to have your reservation cancelled I will need you to provide me with your reservation number.

Thank you for your understanding.

miwunk

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Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.

Ja, vielleicht von der deutschen Seite von Alamo! Aber nicht von einem deutschen Vermittler. Diese "Vermittler", also die genannten von ADAC bis ...... haben alle Sonderkonditionen, die besser sind.


brigi

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Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.

Ja, vielleicht von der deutschen Seite von Alamo! Aber nicht von einem deutschen Vermittler. Diese "Vermittler", also die genannten von ADAC bis ...... haben alle Sonderkonditionen, die besser sind.



Das stimmt so nicht ganz.
Gecko hat schon recht. Grundsätzlich sollte man immer   die genauen Bedingungen lesen, bevor man bucht.

Auch FTI ist ein deutscher Vermittler und bietet z.B. "Super-Spar Paket" an, da ist auch keine erhöhte Haftplicht enthalten.
Während ich schon oft direkt bei alamo  (US-Seite)buchte, wenn man da richtigerweise eingibt, daß man in Deutschland lebt, war die erhöhte Haftpflicht (1 Mio $) und CDW mit drin.

liebe Grüsse Brigi
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Gecko111

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Ich habe jetzt über den ADAC bei Hertz USA gebucht.

Der Vollständigkeit halber: Wenn man über einen deutschen Vermittler bucht, aber der Vertragspartner in den USA ist, gilt nur deutsches Recht hinsichtlich der Vermittlung. Hinsichtlich der Miete gilt amerikanisches Recht. Bei Sixt würde deutsches Recht gelten, weil Sixt ein deutsches Unternehmen ist und man in Deutschland bucht, erfüllt wird lediglich in den USA. Bei billiger-mietwagen, ect. ist das aber in aller Regel nicht der Fall. Sie vermitteln nur.

Gecko111

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Was würdet ihr nehmen?

Toyota Rav4 o.ä. (ADAC)

oder für insgesamt 120 Euro mehr einen Jeep Liberty (Alamo)?

DM1967

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Was würdet ihr nehmen?

Toyota Rav4 o.ä. (ADAC)

oder für insgesamt 120 Euro mehr einen Jeep Liberty (Alamo)?

Fällt glaub ich beides in die Midsize Kategorie.
Es ist ja nicht gesagt das du einen Rav4 oder Liberty bekommst, du bekommst lediglich zugesagt das du mindestens einen Wagen aus dieser Kategorie erhalten wirst!
Wenn die Leistungen gleich sind, würd ich das günstigere Angebot nutzen.

miwunk

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Wenn man über einen deutschen Vermittler bucht, aber der Vertragspartner in den USA ist, gilt nur deutsches Recht hinsichtlich der Vermittlung. Hinsichtlich der Miete gilt amerikanisches Recht.

Wer hat Dir denn DAS erzählt.
Wenn das wirklich stimmen sollte (bitte link), dann wäre ja alles falsch, was ich hier und überall im Netz gelesen und von sämtlichen Reisebüros erzählt bekommen habe.


brigi

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Zitat
1.
billiger-mietwagen.de tritt nur als Vermittler von Verträgen über
Beförderungsleistungen und andere touristische Einzelleistungen auf. Mietverträge
kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Mietwagenanbieter zustande.
Quelle: http://www.billiger-mietwagen.de/fileadmin/file/billiger-mietwagen_AGBs.pdf
liebe Grüsse Brigi
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miwunk

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Aber da steht doch:

3.
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von billiger-mietwagen.de.
Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs werden nicht Gegenstand des
Vertrages.


??????

Jochen

  • Gast
Aber da steht doch:

3.
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von billiger-mietwagen.de.
Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs werden nicht Gegenstand des
Vertrages.


??????


Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das so:
es werden 2 völlig voneinander getrennte Verträge abgeschlossen: einmal der Vertrag mit dem Vermittler, und einmal der Vertrag mit dem Vermieter.
Die AGB's von billiger-mietwagen beziehen sich NUR auf die Vermittlung, nicht auf die Vermietung.

miwunk

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Ich sehe das anders, aber meinetwegen. Ist nicht mein Problem, denn ich habe eine entsprechen KK, wo alles abgedeckt ist.


Bogan346

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habe mir jetzt auch mal auf der Sixt USA Seite die Bedingungen durchgelesen, ist doch zu erkennen:

- die territorialen Bestimmungen der Tabelle gelten für alle Anmietungen

- local renters (drivers license aus dem selben State) dürfen den jeweiligen State gar nicht verlassen

- einzige Möglichkeit diese Bestimmungen zu umgehen ist eine von Sixt genehmigte Einwegmiete


ganz ehrlich die Bedingungen bei Sixt sind ja eine Katastrophe, jede Station hat andere Ausnahmen und Gebühren, unter 25 kann man nicht mal einen normalen Suburban mieten, mir würde im Leben nicht einfallen bei denen in den Staaten anzumieten.

Im Vergleich dazu ist bei den grossen Playern alles im ganzen Land angeglichen, ich kann mit der Karre überall hinfahren, sogar nach Canada oder AK wenn ich will, und muss mir nicht 1000 Paragraphen durchlesen und überlegen was für mich zutrifft

hatte vorher in den Terms and Conditions gesucht, die sind auch für jeden Staat unterschiedlich in einer PDF zusammengefasst... da wird auch als Grund für das Erlöschen der Vollkasko "[damage]...resulting from use of the vehicle outside of the state of Florida" (in diesem Fall FL) genannt

keine Ahnung wie man das auslegt welcher Schaden daraus resultiert dass man ausserhalb von FL unterwegs ist und vor allem wie das gewertet wird wenn man mit dem Auto laut Tabelle ja nach GA fahren darf???

alles in allem ist Sixt ein totaler Neuling auf dem US-Markt und da läuft grad noch einiges schief... ich bleibe da lieber bei den bekannten Unternehmen

Gerald

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ich hab mit sixt gestern nochmal telefoniert und später am nachmittag kam auch nochmal diese antwort:

Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail.
 
Wie bereits telefonisch besprochen, haben wir mit Sixt USA Rücksprache bezüglich der Anmietbedingungen gehalten.
In Ihrer Interpretation dieser lagen Sie richtig. Durch den Fakt, dass die Anmietung an einem Flughafen stattfindet und
Sie kein "einheimischer Mieter" sind, gelten die Einreisebeschränkungen in der Form nicht.
 
Eine Einreise nach Utah ist also in Ihrem Fall möglich.
Damit steht Ihrer Anmietung nichts mehr im Wege.
 
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Gecko111

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Zitat
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das so:
es werden 2 völlig voneinander getrennte Verträge abgeschlossen: einmal der Vertrag mit dem Vermittler, und einmal der Vertrag mit dem Vermieter.
Die AGB's von billiger-mietwagen beziehen sich NUR auf die Vermittlung, nicht auf die Vermietung.
Das ist richtig!

Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Wenn man über einen Vermittler mietet, gilt amerikanisches Recht für den Mietvertrag und deutsches Recht für den Vermittlungsvertrag.
Uns kommt es aber darauf an, dass deutsches Mietrecht Anwendung findet. Das ist bei Vermittlern nicht der Fall.

Zitat
Ich sehe das anders, aber meinetwegen. Ist nicht mein Problem, denn ich habe eine entsprechen KK, wo alles abgedeckt ist.
Wenn du das anders siehst, müsstest du es auch begründen  :D

Zitat
ich hab mit sixt gestern nochmal telefoniert und später am nachmittag kam auch nochmal diese antwort:
Die linke Hand weiß nicht was die rechte macht.

EDVM96

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Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Wenn man über einen Vermittler mietet, gilt amerikanisches Recht für den Mietvertrag und deutsches Recht für den Vermittlungsvertrag.
Uns kommt es aber darauf an, dass deutsches Mietrecht Anwendung findet. Das ist bei Vermittlern nicht der Fall.
Und sind Hertz, Avis, Alamo, National, etc. deshalb ein Problem für dich?

Mach doch bloß nicht so einen Film von einer 0-8-15 Mietwagenbuchung in den USA.