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Autor Thema: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon  (Gelesen 23576 mal)

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Gecko111

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Zitat
Und sind Hertz, Avis, Alamo, National, etc. deshalb ein Problem für dich?
Mit "wir" sind die Personen hier im Forum gemeint.
Wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt, nur weil man über billiger-mietwagen.de bucht, dann stimmt das einfach nicht.
Ob jemand damit ein Problem hat, muss er/ sie selbst entscheiden. Aber man soll sich nur dessen bewusst sein, dass es eine Illusion ist, wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt.

Ich habe nun über den ADAC bei Hertz USA gebucht. Ich habe damit kein Problem. Trotzdem wäre mir ein deutscher Anbieter lieber gewesen, wenn ich zu gleichen Kondiktionen die Wahl gehabt hätte.

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Selbst da wäre ich nicht so sicher angesichts der AGB, denen man bei Buchung zustimmt. Vermieter ist offenbar nicht die Sixt AG in Deutschland, sondern "Sixt Rent a Car LLC, P.O. Box 46096, Fort Lauderdale, FL 33346-0967, USA" - zumindest soll man sich laut der Sixt Rental Information bei Stornierungen etc. an dieses Unternehmen wenden. Für Verzugsfälle wird laut "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" Betrugsversuch unterstellt und section 812.155, Florida statutes für anwendbar erklärt. Und schließlich wird ebenda ein amerikanischer Gerichtsstand vereinbart: "you consent to be sued in an appropriate State or Federal court in Dade County, Florida."

Des legt für mich den Schluß nahe, daß Sixt AG ebenfalls nur als Vermittler für die US-amerikanische Tochtergesellschaft auftritt (nur zum Vergleich: wenn ich üblicherweise bei hertz.de buche, kommt im Ergebnis auch ein Vertrag mit Hertz USA zustande).
Gruß
mrh400

Gecko111

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Selbst da wäre ich nicht so sicher angesichts der AGB, denen man bei Buchung zustimmt. Vermieter ist offenbar nicht die Sixt AG in Deutschland, sondern "Sixt Rent a Car LLC, P.O. Box 46096, Fort Lauderdale, FL 33346-0967, USA" - zumindest soll man sich laut der Sixt Rental Information bei Stornierungen etc. an dieses Unternehmen wenden. Für Verzugsfälle wird laut "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" Betrugsversuch unterstellt und section 812.155, Florida statutes für anwendbar erklärt. Und schließlich wird ebenda ein amerikanischer Gerichtsstand vereinbart: "you consent to be sued in an appropriate State or Federal court in Dade County, Florida."

Des legt für mich den Schluß nahe, daß Sixt AG ebenfalls nur als Vermittler für die US-amerikanische Tochtergesellschaft auftritt (nur zum Vergleich: wenn ich üblicherweise bei hertz.de buche, kommt im Ergebnis auch ein Vertrag mit Hertz USA zustande).
Sixt ist so eine Sache. Scheinbar kommt es auch darauf an, wo und wie man bucht.

Wenn man online bucht, werden die amerikanischen AGB angezeigt. Meines Erachtens ist das juristisch äußerst fragwürdig. Ich würde sogar sagen, dass die AGB nicht wirksam Vertragsbestandteil werden. Jedenfalls könnte man hier noch diskutieren, welches Recht Anwendung findet. Ich bin aber der Meinung, dass trotzdem deutsches Recht gilt, weil Sixt eben nicht als Vermittler auftritt, selbst wenn sie das gerne würden. Das wird nicht ausreichend deutlich.

Wenn man telefonisch bucht, wird gar nicht auf AGB hingewiesen, man bekommt aber per Email einen Link zu deutschen AGB. Zumindest bei dieser Variante gilt deutsches Recht.

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Wenn man online bucht, werden die amerikanischen AGB angezeigt....
man bekommt aber per Email einen Link zu deutschen AGB.
Online billigt man zwei Texte - einen deutschen (:arrow: "Anmietbedingungen" = "Landesspezifische Mietinformationen für Sixt Mietfahrzeuge" - aus dem ist mein erstes Zitat mit dem US-Unternehmen als Ansprechpartner; auch die Zitate zu den erlaubten Staaten in diesem Thread scheinen mir daraus zu stammen) und einen englischen (:arrow: "AGB" = "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" - daraus resultieren meine beiden anderen Zitate.)

Schon die völlig verkorksten Regelungen, wer mit seinem Mietwagen in welchem Staat fahren darf, wären für mich ein Ausschlußkriterium. Auch sonst wird der Kunde offenbar gerne an der Nase herumgeführt. So findet man im Internetauftritt u.a. die Aussage: "Wenn Sie auch unwegsames Gelände entdecken möchten, ist es zudem vielleicht hilfreich, wenn Sie die Selbstbeteiligung Ihres Mietwagens auf 0 EUR reduzieren." In "unwegsamem Gelände" gilt die LDW aber gerade nicht.

Mich würde mal interessieren, ob hier schon mal jemand bei Sixt einen Mietwagen für die USA gebucht hat und wie der drüben unterschriebene Vertrag dann wirklich ausschaut.
Gruß
mrh400

Gecko111

  • Gast
Zitat
Schon die völlig verkorksten Regelungen, wer mit seinem Mietwagen in welchem Staat fahren darf, wären für mich ein Ausschlußkriterium. Auch sonst wird der Kunde offenbar gerne an der Nase herumgeführt. So findet man im Internetauftritt u.a. die Aussage: "Wenn Sie auch unwegsames Gelände entdecken möchten, ist es zudem vielleicht hilfreich, wenn Sie die Selbstbeteiligung Ihres Mietwagens auf 0 EUR reduzieren." In "unwegsamem Gelände" gilt die LDW aber gerade nicht.
Mir auch schon aufgefallen, dass man mit etwas wirbt, was der Mieter dann nicht darf. Die Überraschung, wenn doch etwas passiert und sich das Vermietunternehmen dann auf diese Klausel beruft, will ich nicht erleben.

Alle Unternehmen haben die Klausel drin, dass das Befahren von unbefestigten Straßen verboten ist. Was genau ist mit "unbefestigten" Straßen gemeint? Sind das alle Straßen, die nicht asphaltiert sind? Ich kann mir nämlich vorstellen, dass man in Death Valley oder beim Grand Canyon in der Versuchung kommen könnte, eine Straße zu nehmen, die "sicher" ist, aber nicht asphaltiert.

Gerald

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so... ich hab jetzt bei sixt reserviert und sogar ohne storno-gebühr. schauen wir mal, bis auf der kreditkarte auftaucht.

dann steht jetzt dollar oder alamo nix mehr im wege.

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Hallo,
Alle Unternehmen haben die Klausel drin, dass das Befahren von unbefestigten Straßen verboten ist. Was genau ist mit "unbefestigten" Straßen gemeint? Sind das alle Straßen, die nicht asphaltiert sind?
bei Hertz ist im englischen Originaltext von "unpaved roads" die Rede - also ganz klar ungeteert

Ich kann mir nämlich vorstellen, dass man in Death Valley oder beim Grand Canyon in der Versuchung kommen könnte, eine Straße zu nehmen, die "sicher" ist, aber nicht asphaltiert.
Kann ich mir an vielen Orten vorstellen :wink: - dann ist man eben auf eigenes Risiko unterwegs, was Fahrzeugschäden angeht. Wobei ebenfalls bei Hertz davon die Rede ist, daß der Schaden nur dann nicht gedeckt ist, wenn er unmittelbar auf das Befahren der unbefestigten Straße zurückzuführen ist - ein schönes Thema für Auslegungsstreitigkeiten.
Gruß
mrh400

Gecko111

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Kann ich mir an vielen Orten vorstellen Wink - dann ist man eben auf eigenes Risiko unterwegs, was Fahrzeugschäden angeht. Wobei ebenfalls bei Hertz davon die Rede ist, daß der Schaden nur dann nicht gedeckt ist, wenn er unmittelbar auf das Befahren der unbefestigten Straße zurückzuführen ist - ein schönes Thema für Auslegungsstreitigkeiten.
Verliert man den Versicherungsschutz nur für die Dauer der Fahrt auf der unbefestigten Straße oder dauerhaft bis zum Ende der Mietzeit?

Kann jemand bestätigen, dass die Fahrzeuge mittels GPS überwacht werden?

mrh400

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nur für die Dauer der Fahrt auf der unbefestigten Straße
Gruß
mrh400

Gecko111

  • Gast
Na, dieses Risiko kann man dann ja evtl. noch eingehen.

Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass in manchen Versicherungsbedingungen stünde, dass man dann für die gesamte Mietdauer den Versicherungsschutz verlöre.

Gecko111

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Gerade mit Hertz geschrieben:

Eine Verbindung mit der Hertz-Gold-Card ist nicht möglich. Ich soll die Buchung stornieren und neu mit Eingabe der Kartennummer buchen.

Tja, wenn ich das aber mache, kostet es mich nahezu 80 Euro mehr. Den Goldstatus ist mir das aber nicht wert oder meint ihr, dass sich der Mehrpreis "rechnet"?

Gecko111

  • Gast
So, ich habe das jetzt anders gelöst und habe zu einem minimalen Mehrpreis eine neue Buchung mit der Hertz Gold Karte.

Ist es also richtig, dass aufgrund dessen, dass ich nun die Hertz Gold-Karte besitze, ich einfach zum Gold-Schalter gehen kann und dann eine Choice Line haben werde, was ich vorher nicht hätte?
Ist es richtig, dass ein Fahrzeug für mich schon vorbereitet sein wird (oder zumindest sein sollte)?

usa-rookie

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    • romaniswelt
Nur die Karte nützt Dir wenig  :lol: Du musst natürlich auch mit Deiner Gold-Nr. gebucht haben. Denn nur dann sind Deine Daten (Führerschein-Nr., Kreditkarte) schon im System von Hertz hinterlegt.
Davon ausgehend, daß Du das so gemacht hast, gehst Du am Airport einfach am "normalen" Hertz-Schalter vorbei bis zum Gold-Service. Dort gibt es eine Tafel auf der Dein Name und der Parkplatz (Stall-Nr.) steht. Dort "wartet" Dein Wagen auf Dich. Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, wo Du ankommst. In Las Vegas ist der Gold-Service z.B. die Treppe hoch direkt am Eingang des Parkdecks.
Was ich erst hier im Forum erfahren habe.. falls Dir dieser Wagen nicht zusagt, kannst Du auch einen anderen aus der gleichen Kategorie auswählen. Habe ich aber noch nie gemacht und kann deshalb nix näheres dazu beitragen.

LG Romy

miwunk

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Was ich erst hier im Forum erfahren habe.. falls Dir dieser Wagen nicht zusagt, kannst Du auch einen anderen aus der gleichen Kategorie auswählen.

Das kann man aber auch ohne Gold-Member zu sei und bei jedem anderen Vermieter, auch Alamo, genauso machen.


mrh400

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Hallo,
Ist es also richtig, dass aufgrund dessen, dass ich nun die Hertz Gold-Karte besitze, ich einfach zum Gold-Schalter gehen kann und dann eine Choice Line haben werde, was ich vorher nicht hätte?
Ist es richtig, dass ein Fahrzeug für mich schon vorbereitet sein wird (oder zumindest sein sollte)?

nach meiner Erinnerung ist Dein Ziel LA. Als wir 2011 in LA waren, hatte der Shuttlebus eine eigene Haltestelle für den Gold-Bereich - da mußte man an keinen normalen Schaltern vorbei. Eine große Anzeigetafel hat Namen und Stellplatz angezeigt. Ob man damals hätte tauschen können, weiß ich nicht - gab auch keinen Anlaß bei einem praktisch neuen Traverse (205 Meilen).
Gruß
mrh400