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Autor Thema: Rund um Versicherungen bei Mietwagen  (Gelesen 16360 mal)

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McC

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #60 am: 13.05.2012, 13:29 Uhr »


Die National-Angestellte "bedankte" sich sogar das sie mir ein Austauschfahrzeug geben durfte  :wink:

TGW712

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #61 am: 13.05.2012, 13:34 Uhr »
Autschn - wär es na Afrika Safari gewesen hätte ich jetzt Nashorn geärgert vermutet...

CK

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #62 am: 13.05.2012, 13:35 Uhr »
AUA !
Beim Rückwärtsfahren eine Ecke übersehen, oder wie kriegt man das Schadensbild hin ?
------------
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2013 : 33027-33040-33175-33928-33617-34429-32821
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EDVM96

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #63 am: 13.05.2012, 13:37 Uhr »
Ja, das ist irgendwie ein "hoher" Schaden am Wagen. Die Stoßstange wiederum hat fast nur ein paar Schrammen.  :kratzen:

mrh400

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #64 am: 13.05.2012, 18:32 Uhr »
Hallo,
Und da es sich bei den Rental Agreements immer um Standardverträge handelt (welche nationwide gelten),

Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.

das gilt in dieser Absolutheit nicht unbedingt. Bei Anmietung in unterschiedlichen Staaten gelten durchaus unterschiedliche Bedingungen - gerade auch was die Haftung bei Diebstahl angeht bzw. bei LDW/PDW. Früher bekam man bei Hertz in CA auch einen anderen Vertrag als andernorts. Inzwischen ist das alles in einem unübersichtlichen Text eingebaut. Da steht dann z.B. unter 4. c.: "1) for rentals commencing in Illinois ..." "2) for rentals commencing in Indiana ..." "3) for rentals commencing in Nevada ..." "4) for rentals commencing in Wisconsin ..." oder weiter unten unter 4. d. irgendwo versteckt: "PDW is not available in Nevada and Texas" Sinnigerweise steht dann unter 4. e. "for rentals commencing in Nevada, though, if you have accepted LDW or PDW, then your LDW or PDW will be void only in the following circumstances: ..."

Ich weiß nicht, ob alle Vermieter den ganzen unterschiedlichen Sums in einen Vertrag hineinpacken oder nicht z.T. unterschieldiche Verträge Ausfertigen.
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #65 am: 14.05.2012, 06:59 Uhr »
Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
Grundsätzlich richtig.
Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.
Insofern kann in solchen Verträgen nichts Anderes stehen.
Doch, nämlich wenn der Vermittler Dir einen anderen Vertrag- will heißen mit anderen Bedingungen - vorlegt. Dann gilt der und nicht die allg. Bedingungen des Vermieters.
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Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #66 am: 14.05.2012, 10:18 Uhr »
Da würden mich jetzt wirklich mal ein paar Quellen interessieren.


Das bezog sich ausschließlich auf die Buchung über den ADAC, hier ist es in der Tat so, dass man bei einer Buchung über Herzt keine Einschränkung in den Mietbedingungen hat wogegen bei National dann der zitierte Ausschlus enthalten ist.

Wie hier auch schon verlinkt wurde steht allerdings auf der National-Seite direkt keine diesbezügliche Einschränkung was m.E. bedeuten würde das es einen "extra" Mietvertrag von National-ADAC geben müsste bei dem eben diese besonderen Regeln mit drinstehen - bei einem Standart-Natioal-Mietvertrag sollte das also keine Rolle spielen - egal was der ADAC sagt.

Ich werde das jetzt einfach mal abwarten und mir anschauen was denn tatsächlich dann im Mietvertrag steht. Wenn keine Einschränkung enthalten ist - sehr schön, wenn doch kann ich mich hinterher immer noch mit den Gelben Engeln streiten.

Ist aber immer wieder spannend wie so eine banale Sache wie eine Mietwagenbuchung solches Diskussionspotential bietet. Kann doch auch nicht im Sinne der Vermieter sein.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #67 am: 15.05.2012, 06:51 Uhr »
Zitat
Kann doch auch nicht im Sinne der Vermieter sein.
Doch klare Regelungen bedeuten Transparenz und die ist nicht im Sinne der vermieter, weil sie sonst ihre unterschiedlichen Preise nicht an den Man bringen können.
Was die Versicherungen betrifft,  so ist auch hier gerade gewünscht, daß der Kunde nicht durchblickt - zum einen um weitere Versicherungen zu verkaufen, zum anderen, weil im Zweifel von 10 Leuten 5 erstmal sagen: "Ach laß mal". Das rechnet sich am Ende allemal.
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Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #68 am: 15.05.2012, 09:23 Uhr »
Ich hatte das jetzt eher auf das durch den ADAC verursachte Chaos bezogen - hier kann es m.E. nicht im Interesse von National sein wenn der ADAC Wagen zu schlechteren Bedingungen anbietet als es National selber tun würde.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #69 am: 16.05.2012, 07:13 Uhr »
Ich hatte das jetzt eher auf das durch den ADAC verursachte Chaos bezogen - hier kann es m.E. nicht im Interesse von National sein wenn der ADAC Wagen zu schlechteren Bedingungen anbietet als es National selber tun würde.
Doch. Die Flotten der großen Anbieter sind zu rund 65% ausgebucht (geht man davon aus, daß D und USA etwa gleich sind), d.h. da ist massig Platz nach oben und jedes vermietete Auto rentiert sich (geleast sind da ja sowieso).
Zudem: wenn Du eben gerade die Schäden an Glas etc. nicht eingeschlossen hast, gibt es genügend Leute, die auf Nummer sicher gehen und diese vor Ort gegen die Zahlung von X$/ Tag noch "versichern". Auch das ist wieder ein Zusatzgeschäft was sich richtig lohnt.
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Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #70 am: 16.05.2012, 11:37 Uhr »
Zudem: wenn Du eben gerade die Schäden an Glas etc. nicht eingeschlossen hast, gibt es genügend Leute, die auf Nummer sicher gehen und diese vor Ort gegen die Zahlung von X$/ Tag noch "versichern". Auch das ist wieder ein Zusatzgeschäft was sich richtig lohnt.

Womit wir wieder bei dem Problem wären, dass man (zumindest bei National) keine zusätzliche Versicherung für Glas abschließen kann - was irgendwo ja auch wieder logisch ist wenn bei denen das zur Standardversicherung bereits dazu gehört - und damit schließt sich endgültig der Kreis der absoluten Verwirrung... :D

Hatte zwischenzeitlich noch einen recht lustigen Mailverkehr mit dem ADAC, zum einen möchte man meine Anregung nach mehr Transparenz beim Buchungsvorgang aufgreifen (werde das mal im Auge behalten und bin gespannt ob sich da was tut) zum anderen hat man darauf verwiesen, dass eine ausländische Versicherung ja nicht mit einer deutschen Vollkasko zu vergleichen sein. Auf meinen diskreten Hinweis warum der ADAC denn selbst groß und fett mit einer "Volkasko" wirbt bzw. dieses sogar noch garantiert und das die Einschränkung dieses Versprechens im Kleingedruckten rechtlich ja wohl kaum haltbar wäre wurde mir mitgeteilt man hätte das Ganze jetzt mal der Rechtsabteilung zur Prüfung weitergeleitet - auch hier bin ich mal gespannt ob ich von denen noch was hören werden.

playmaker11

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #71 am: 16.05.2012, 13:23 Uhr »
Zitat
und damit schließt sich endgültig der Kreis der absoluten Verwirrung...
Nicht unbedingt. Das würde heißen, daß Du die Sachen nicht versichert hast und auch nicht versichern kannst. Das wäre ärgerlich, aber einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Praktisch wäre natürlich möglich, daß National dann doch davonkommen läßt, weil sie es über Ihre VK abrechnen (soweit sie überhaupt eine für das Fahrzeug haben).

Zitat
bzw. dieses sogar noch garantiert und das die Einschränkung dieses Versprechens im Kleingedruckten rechtlich ja wohl kaum haltbar wäre
Du hast ja kein Anrecht darauf, eine Vollkasko abzuschließen mit allen Leistungen inkl.. In D gelten (als Minimum) die AKB, wovon (nach dem Günstigkeitsprinzip) nicht zu Lasten des Kunden abgewichen werden kann. Danach gilt: Glas ist immer in der VK versichert, Reifen nur, wenn auch ein anderer Fahrzeugschaden entstanden ist.
Aber hier reden wir von einem Vertrag mit einem US-Anbieter.


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Detritus

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #72 am: 16.05.2012, 13:44 Uhr »
Aber hier reden wir von einem Vertrag mit einem US-Anbieter.

Bei dem offensichtlich ja die vom ADAC proklamierten Einschränkungen gar nicht zum tragen kommen...
Und grds. ist es egal ob Vertrag mit US Anbieter oder nicht - wenn der ADAC auf seiner Homepage als Vermittler mit einer Vollkasko ohne Risiko und Haftung unabhänig von der Verschuldensfrage wirbt und man dann im Kleingedruckten Einschränkungen der eigenen Werbeversprechen macht dann muss sich der ADAC das im Schadenfall auch selbst zurechnen lassen. Aber darüber kann man sich dann immer noch den Kopf zerbrechen wenn es tatsächlich so kommen sollte.

Momentan würde ich eher davon ausgehen das man bei Fahrzeugübergabe einen Mietvertrag erhält bei dem Glas und Reifen inkludiert ist (dann ist es wurscht was in den Mietbedingungen vom ADAC steht) und National regelt das im Schadenfall intern. Sollte es doch nur einen Vertrag mit Ausschluss von Glas und Reifen geben und es tritt ein Schaden ein den National vom Mieter ersetzt haben will würde ich das zunächst begleichen und die RE dann eiskalt an den ADAC weiterreichen, hier ist sich die Verbraucherschutzzentrale sehr sicher, dass die vom ADAC gemacht Einschränkgung eine überraschende und damit unwirksame AGB darstellt.

(Wobei man sich jetzt rechtstheoretisch auch trefflich streiten könnte mit wem man denn wirklich den Vertrag geschlossen hat - gebucht und bezahlt wurde über die ADAC Autovermietung GmbH, in den Buchungsunterlagen wird National lediglich als "local partner" angegeben.)

EDIT:
Weil zufällig per Mail gerade der finale Voucher reinkam, dort steht bei "Included items":

Alle Steuern und Bearbeitungsgebühren (handling fee, airport tax, road tax), KFZ-Diebstahlversicherung
(TP -without excess-), Vollkaskoschutz (SCDW/SLDW -without excess-), unbegrenzte Kilometer
(unlimited mileage), Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner (UM/UIM), Vollkaskoschutz
(LDW without excess), Zusatzfahrer (additional driver), Zusatzhaftpflichtversicherung (LIS third party
liability)

Nun wurde plötzlich aus dem CDW / LDW aus der Buchungsbestätigung eine SCDW / SLDW - auch nicht schlecht, dafür gibt es dann zusätzlich noch mal die "normale" LDW - muss kein Mensch verstehen oder? (Die Einschränkung im Kleingedruckten steht aber nach wie vor da - allerdings erst auf Seite 3 und in deutsch, muss man ja nicht unbdingt mit ausdrucken :) )

tom22

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #73 am: 17.05.2012, 11:12 Uhr »
Hallo,

ich buche am liebsten über DERTours, da dort die Versicherungsbedingungen immer recht klar sind und dort steht, dass Reifen, Glas und Unterboden mitversichert sind.

Zitat
Vollkasko-/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung in USA inklusive - gültig auch für Reifen, Glas und Unterboden.

Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch dieses zusätzliche Risiko versichert. Die CDW-Haftungsbefreiung (= Collision Damage Waiver) ist in unseren Mietpreisen bereits eingeschlossen. Bei DERTOURCars fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz keine Selbstbeteiligung an.

Es gibt in der aktuellen Zeitschrift Finanztest Juni 2012 einen kurzen Bericht über Online-Portale zum Buchen von Mietwagen und darin wird kritisiert, dass die Versicherunsgbedingungen meistens unklar sind.

Zum Thema Reifen, Glas und Unterboden steht dort, dass diese Dinge meistens nicht versichert sind und man einen Aufpreis zahlen muss, wenn man hierzu eine Versicherung haben möchte. Im Zweifel wird empfohlen eher dort zu buchen, wo Reifen, Glas und Unterboden mitversichert sind.

Speziell für die USA wird darauf hingewiesen, dass die Mietwagenversicherung aus Sicht der Stiftung Warentest unzureichend sind. Empfohlen wird eine Haftlichtversicherungssumme von 7,5 Mio EURO für Personenschäden und 50 Mio EURO für Sachschäden. Versicherungen mit diesen Summen gibt es aber für die USA nicht und als Tip steht dort nur, dass man über ein Portal buchen sollte, wo die Summen möglichst hoch sind.

Gruss Tom

EDVM96

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Re: Rund um Versicherungen bei Mietwagen
« Antwort #74 am: 17.05.2012, 11:49 Uhr »
Speziell für die USA wird darauf hingewiesen, dass die Mietwagenversicherung aus Sicht der Stiftung Warentest unzureichend sind. Empfohlen wird eine Haftlichtversicherungssumme von 7,5 Mio EURO für Personenschäden und 50 Mio EURO für Sachschäden.
Stiftung Warentest - waren das nicht die, die 4 von 12 deutschen WM-Stadien 2006 die Note mangelhaft in puncto Sicherheit gaben?  :lol:
Vielleicht sollten sie doch lieber wieder Kaffeemaschinen und Toaster testen. Schuster, bleib bei deinem Leisten.  :wink: