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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: Zauberberg am 23.01.2010, 17:46 Uhr
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Hallo,
als bisheriger Wohnmobilist und diesjähriger Ersttäter in Sachen Mietwagen ist mir beim Stöbern durch das Forum hier aufgefallen, dass einige Urlauber das Thema "Versicherungen" umtreibt und sie sich fragen, was eigentlich die Versicherungen in den USA tatsächlich abdecken. Hinzukommt, dass die zahlreichen pauschalen Angaben von Mietwagenvermittlern und zusätzlich buchbaren Versicherungspakete teilweise verwirren, was man eigentlich braucht und was nicht. Als Jurist, der sich diesbezüglich mittlerweile ein wenig kundig gemacht hat, möchte ich hier versuchen, ein wenig Klarheit zu schaffen. Dies ist natürlich nicht als Rechtsberatung gedacht und kann sich niemals auf den Einzelfall beziehen. Vielmehr soll das eine allgemeine Übersicht sein und jeder sollte seinen Mietvertrag natürlich selbst lesen.
Was gibt es für Versicherungen?
Haftpflicht
Die wichtigste Versicherung ist natürlich die Haftpflichtversicherung, in den USA meistens als Liability Insurance bezeichnet. WIe jedem interessierten bekannt sein sollte, ist die Pflichtdeckungssumme in den USA recht gering auf wenige tausend Dollar begrenzt. Hier lohnt sich also in jedem Fall der Abschluss einer Zusatzhaftpflicht. Die meisten Anbieter in Deutschland bieten dies allerdings mit einer erhöhten Deckungssumme von 1 Mio Euro an. Es gibt auch Versicherungspakete, die darüber liegen, jedoch oftmals auch deutlich teurer sind. Es gibt einen Anbieter, der hat pauschal 2 Mio Euro zu einem verträglichen Preis, dies empfiehlt sich sicherlich. Prinzipiell ist man aber auch damit unterversichert (im Vergleich zu Deutschland), sodass man schon fast geneigt sein kann, zu sagen, dass 1 Mio oder 2 Mio Euro auch keine Rolle spielen. Die meisten Versicherungen sind jedoch nur subsidiäre Versicherungen. D.h., dass man erst die Versicherung des Mietwagenunternehmens ausschöpfen muss, um diese in Anspruch zu nehmen. Es sollte vielleicht auch bedacht werden, dass ein Unfallschaden von 1 Mio eh den Urlaub ganz schön vermiest. Dies sind ja vor allem Personenschäden und man dürfte in einem solchen Fall eh ganz andere Probleme als das reine Geld haben, wenn einem sowas in den USA passiert. In Deutschland hat man schließlich auch fast immer ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals, wenn sowas passieren sollte. Wenn man dann im Ausland ist, denke ich, dass der Urlaub eh etwas "pflichtverlängert" wird.
"Kaskoversicherung"
Hinsichtlich des Sparpotentials und der Unübersichtlichkeit ist die Kaskoversicherung sicherlich die interessanteste Versicherung, wo man ansetzen muss. Hier sind die zusätzlichen Versicherungspakete nämlich recht unübersichtlich und es drängt sich mir der Eindruck auf, dass dies die Mietwagenvermittler absichtlich tun, um teurere Pakete abzuschließen.
In den USA heißt die Kaskoversicherung Collision Damage Waiver. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Versicherung, sondern um einen Haftungsausschluss. Der Unterschied wird so deutlich: Während bei einer Versicherung das Mietwagenunternehmen weiterhin den Mieter in Anspruch nehmen könnte, der sich das Geld von der Versicherung zurückholt, schließt eine Haftungsbeschränkung (CDW) die Haftung aus. Das Mietwagenunternehmen wird also nicht den Mieter in Anspruch nehmen. Bei Alamo/National in den USA ist es grundsätzlich so, dass es keine Selbstbeteiligung gibt. Das wird bei Versicherungspaketen in Deutschland gerne verschwiegen, weshalb dann der Ausschluss einer Selbstbeteiligung zu einem höheren Preis abzuschließen ist. Das braucht man aber nicht, da es wie gesehen in der Regel eh keine Selbstbeteiligung gibt. Ferner heißt es in den Mietbedingung oft "bei manchen Mietwagenunternehmen gilt die Kaskoversicherung nicht bei Reifenpannen, Glas und Dach". Daher gibt es zusätzliche Pakete, die gerade dies dann in eine Zusatzkaskoversicherung einschließen. Alamo z.B. bezieht seine CDW aber auf alle Schäden am Mietwagen, d.h. auch auf Reifenpannen usw. Ein Zusatzpaket, in dem also auch solche Schäden ausgeschlossen werden, muss daher grundsätzlich auch nicht dazugebucht werden. Das gleiche gilt bei Alamo direkt z.B. auch für den Roadside Plan, der von Alamo wohl gerne mit dem Hinweis auf Reifenpannen "verkauft" wird.
Roadside Plan kann sich wegen Abschleppen, Schlüssel usw. eventuell lohnen. Man braucht es aber nicht, um den Reifenwechsel/reparatur selbst ersetzt zu bekommen.
Sonstige Versicherungen
Personeninsassenversicherungen usw.
Auch diese sind in der Regel nicht unbedingt die Versicherungen, die vor Ort dringend abgeschlossen werden müssen.
Insgesamt kann man also sagen, dass es in den USA oftmals reicht, dass man auf den CDW achtet und eine erhöhte Haftpflichtversicherung hat. Zusatzversicherungen wie für Glas, Dach und Reifen muss man dann in der Regel nicht mit abschließen. So lassen sich schon mal gut und gerne 80 bis 150 Euro sparen. Am besten fragt ihr vor der Buchung per email euren Mietwagenvermittler, was alles im CDW inbegriffen ist. Dann habt ihr Sicherheit und ihr könnt Euch u.U. getrost teure Zusatzkaskoversicherungen sparen.
Wie gesagt, jedem muss natürlich selbst überlassen sein, zu welchen Konditionen er bucht. Aber es empfiehlt sich immer per email mal nachzufragen, was eigentlich durch den CDW des Mietwagenunternehmens gedeckt ist.
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Vielen Dank für Deine Mühe! Ich hätte da gleich mal eine Frage an Dich und auch an die Runde:
wie ist die Versicherung genau bei holiday-autos -> Vermieter National? Gebucht wurde von uns das PRemiumpaket, auf dem oberen Teil, dem Voucher steht nun:
** ITEMS INCLUDED IN PREPAID HIRE CHARGE: ** ** Comment: **
local tax, unlm. mileage, apt fee, handling fee, state sales tax, add. driver
over 25, pec, ldw, tp, tpi, full tank petrol except for new york, incl. holiday
autos own extended liability insurance (elvia insurance company)
In der deutschsprachigen Ergänzung steht:
VERSICHERUNGEN
- Personeninsassen- und Gepaeckversicherung (PEC): inklusive. Deckt auch
Personenschaeden, wenn der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht wird,
der Fahrerflucht begeht oder unterversichert ist.
- Haftpflichtdeckungssumme: Personen- und Sachschaeden sind durch eine
Zusatzhaftpflichtversicherung in Hoehe von pauschal 2 Mio Euro durch holiday
autos gedeckt.
- Diebstahlversicherung (LDW/TP): versichert ist das Fahrzeug, jedoch
nicht im Fahrzeug befindliche Privatgegenstaende.
und erst in den AGB steht dann:
Schäden an Ihrem Mietwagen.
...
Im Mietpreis enthalten ist eine Vollkaskoversicherung
zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen, allerdings
bei einem Teil der Autovermieter mit Selbstbeteiligung.
Der Vollkaskoschutz deckt den Schaden
durch selbstverschuldete Unfälle oder Beschädigungen
ab, die nicht durch Dritte ersetzt werden.
Haltet Ihr das für ausreichend? Ich hab eigentlich wenig Lust, im Schadensfall erstmal 40tsd USD oder wieviel der Wagen kostet in Vorkasse zu treten und dann mir in Deutschland das Geld zu besorgen. Müsste nicht eigentlich im oberen Teil CDW stehen?
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Ja, das reicht.
Nochmals zur Vollkaskoversicherung und den AGBs. Die AGBs sind allgemein gefasst und gelten für alle Mietverträge. In Europa gibt es zum Beispiel fast durchweg eine Selbstbeteiligung, dafür gilt in der Regel diese Klausel. In den USA ist es bei Alamo und damit wohl auch bei National so, dass der CDW alle Schäden am Mietwagen abdeckt, egal ob Dach, Scheibe, Reifen usw (soweit sachgemäß verwendet). Selbstbeteiligung gibt es bei der CDW normaler Weise in den USA keine. Schreib aber noch mal Holiday Autos an und frage zur Sicherheit nach. Normaler Weise reicht es aber vollkommen. Hier wird gerade der Unterschied zwischen CDW und Vollkaskoversicherung deutlich. Bei einer CDW nimmt dich der Mietwagenanbieter gar nicht in Anspruch, d.h. er verzichtet einfach auf mögliche Ansprüche gegen dich. Bei einer Vollkaskoversicherung (was ein CDW nicht ist) könnte es in der Theorie anders aussehen.
Also, mit einem Satz und soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann: es reicht!
Man könnte sogar fast sagen: wenn du auf die Personeninsassenversicherung keinen Wert legst, hätteste dir das Premium-Paket auch sparen können.
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Sorry, bis zum Ende lesen hilft manchmal... jetzt verstehe ich auch deine Frage... ;-)
Also loss damage waiver ist normaler Weise ein Synonym für den collission damage waiver. Beides meint wohl das gleiche. Normaler Weise jedenfalls.
Es bleibt dabei, dass die AGB für sämtliche Mietverträge weltweit Geltung haben sollten ,daher steht da Vollkaskoversicherung.
Schreib aber noch mal ne mail an holiday autos, ob die Haftungsbefreiung LDW auch Unfallschäden abdeckt. Wie gesagt, müsste so sein
Davon unabhängig, war das mit dem Anspruch gegen den Mieter auch nur ein theoretisches Beispiel. In der Praxis glaube ich nicht, dass ein Vermieter den Mieter direkt in Anspruch nehmen wird, wenn er eine Vollkaskoversicherung hat, obwohl er es grundsätzlich theoretisch könnte.
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Haltet Ihr das für ausreichend? Ich hab eigentlich wenig Lust, im Schadensfall erstmal 40tsd USD oder wieviel der Wagen kostet in Vorkasse zu treten und dann mir in Deutschland das Geld zu besorgen. Müsste nicht eigentlich im oberen Teil CDW stehen?
Was erwartest Du ? Anders ist die deutsche Vollkasko auch nicht ausgestattet (übrigens witzig, daß viel hier in D wahrscheinlich mit einer TK oder sogar ganz ohne rumfahren, in den USA aber dann Angst haben unterversichert zu sein.... :roll:).
Interessant ist was in Deiner Buchung steht. Die AGB sind allgemein gehalten, die konkreten Buchungsbedingungen sind interesant. D.h. bei Dir ist folgendes enthalten:
VERSICHERUNGEN
- Personeninsassen- und Gepaeckversicherung (PEC): inklusive. Deckt auch
Personenschaeden, wenn der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht wird,
der Fahrerflucht begeht oder unterversichert ist.
- Haftpflichtdeckungssumme: Personen- und Sachschaeden sind durch eine
Zusatzhaftpflichtversicherung in Hoehe von pauschal 2 Mio Euro durch holiday
autos gedeckt.
- Diebstahlversicherung (LDW/TP): versichert ist das Fahrzeug, jedoch
nicht im Fahrzeug befindliche Privatgegenstaende.
Von einer Kasko sehe ich da nix (LDW ist nämlich nicht gleich CDW), es sei denn die ist per se in jedem angebotenen Vertrag drin.
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Haltet Ihr das für ausreichend? Ich hab eigentlich wenig Lust, im Schadensfall erstmal 40tsd USD oder wieviel der Wagen kostet in Vorkasse zu treten und dann mir in Deutschland das Geld zu besorgen. Müsste nicht eigentlich im oberen Teil CDW stehen?
Was erwartest Du ? Anders ist die deutsche Vollkasko auch nicht ausgestattet (übrigens witzig, daß viel hier in D wahrscheinlich mit einer TK oder sogar ganz ohne rumfahren, in den USA aber dann Angst haben unterversichert zu sein.... :roll:).
büdde nicht pauschalieren ;)
Wenn ich - in der Theorie - in Deutschland mit TK rumfahre, dann würde ICH das nur tun, wenn das Auto schon bezahlt ist und ich diesen Vermögenswert unbedenklich ausbuchen kann. Ein Mietwagen ist aber eher wie ein finanziertes Fahrzeug - den hab ich noch nicht bezahlt. Wenn ich den dann schrotte, muss ich zahlen. Im Übrigen habe ICH auch in D ne VK...
Interessant ist was in Deiner Buchung steht. Die AGB sind allgemein gehalten, die konkreten Buchungsbedingungen sind interesant. D.h. bei Dir ist folgendes enthalten:
VERSICHERUNGEN
- Personeninsassen- und Gepaeckversicherung (PEC): inklusive. Deckt auch
Personenschaeden, wenn der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht wird,
der Fahrerflucht begeht oder unterversichert ist.
- Haftpflichtdeckungssumme: Personen- und Sachschaeden sind durch eine
Zusatzhaftpflichtversicherung in Hoehe von pauschal 2 Mio Euro durch holiday
autos gedeckt.
- Diebstahlversicherung (LDW/TP): versichert ist das Fahrzeug, jedoch
nicht im Fahrzeug befindliche Privatgegenstaende.
Von einer Kasko sehe ich da nix (LDW ist nämlich nicht gleich CDW), es sei denn die ist per se in jedem angebotenen Vertrag drin.
Genau das ist das Problem. AGB sind auch nix weiter als allgemeingültige Vertragsklauseln. Wenn die in ihre AGB reinschreiben, dass IMMER Vollkasko enthalten ist, dann muss das auch so sein. Das Problem - und daher auch vielen Dank an den TE - ist, dass CDW eben keine Versicherung sondern ein Haftungsausschluss ist. Das ist juristisch nen bissl was anderes ;)
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Wieso kann ich mich manchmal eigentlich nicht richtig einloggen???
Wie gesagt, ich glaube, dass die AGB da einfach nicht für die USA gemacht sind. Du musst bedenken, die AGBs haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Juristen gemacht, die im Zweifel nicht die konkreten Bedingungen von jedem Vermieter in jedem Land durchgegangen sind. Daher steht da was von Vollkaskoversicherung. Nur weil etwas in den AGB steht, heißt es prinzipiell noch nicht, dass es auch angeboten werden "MUSS". Auch AGBs werden von Juristen manchmal in Deteails etwas fehlerhaft entworfen, sonst wären andere Juristen ja arbeitslos ;-)
Das macht für die Vermittler auch nichts aus, da es eh keine Probleme mit Schäden an dem Auto geben dürfte, da nur CDW-Autos in den USA angeboten werden. Die andere Möglichkeit ist, dass die Vermittler selbst eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sie diese also für jeden Mietwagenvertrag vermitteln. Vielleicht gibts da ja große Pakete für Vermittler, bei denen es wirtschaftlich kaum Sinn machen würde, diese für Vermietungen in den USA auszuschließen. Das könnte man sich dann allerdings sparen, weil die deutsche Vollkaskoversicherung bei CDW eh niemals in Anspruch genommen wird. Manchmal glaube ich, dass die Vermittler selbst nicht so genau wissen, was sie da anbieten. Ich habe schon gesehen, dass der Ausschluss der Selbstbeteiligung in den USA 50 Euro Aufpreis kosten sollte - das obwohl es in keinem Fall eine Selbstbeteiligung in den USA gibt. Vielleicht versucht man so auch, an mehr Geld zu kommen. Ich weiß es nicht. Es gibt einen auch hier im Forum sehr renommierten Vermittler, der stolze 300 Euro mehr kostet als vergleichbare Angebote. Dafür kriegt man "keine Selbstbeteiligung, Glas + Reifen + Dach, Diebstahl usw." und halt eine Haftpflicht in Höhe von 7,5 Mio. Abgesehen von der Haftpflicht ist der Vertrag aber der gleiche wie bei den günstigen Anbietern - nur halt 300 Euro mehr. Ich glaube gerade mit Glas, Reifen usw. kann man viele Leute ködern. Dies sind von allen Schadensrisiken am Mietwagen ja echt die wahrscheinlichsten.
Was den Unterschied CDW und LDW angeht: Mir ist im Internet aufgefallen, dass das tatsächlich sprachlich unterschiedlich gehandhabt wird. Manche schreiben LDW, andere CDW. Im Ergebnis läuft es aber auch wirklich bei allen dann auf das gleiche heraus, nämlich eine Haftungsbeschränkung für sämtliche Schäden am Auto. Hier aus den Bedingungen von National direkt:
Loss Damage Waiver - LDW
The renter or authorized driver is responsible for any loss or damage to the rental vehicle, regardless of who is at fault. In addition, unless prohibited or limited by law, the renter or authorized driver (s) is responsible for administrative and loss of use fees.*
National provides you, the renter and authorized drivers with a way to minimize or eliminate your responsibility for loss or damage to the rental vehicle through the purchase of Loss Damage Waiver (LDW). LDW is NOT insurance. It is a waiver of National's right to collect from the renter or authorized driver for the loss or damage to the rental vehicle.
Bei Alamo steht der gleiche Text, nur heißt das Teil bei denen CDW.
CDW und LDW sind also das gleiche, nur unter unterschiedlichen Namen.
Das Problem, was sich stellen würde, wenn tatsächlich nicht CDW, sondern nur eine Diebstahlhaftungsbefreiung enthalten würde, ist aber noch nicht mal der Rückgriff auf dein Konto. Ich kann mir nicht vorstellen, dass National dann tatsächlich so vorgehen würde, sondern sie würden direkt die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Das eigentlich Problem wäre, dass bei der Vollkaskoversicherung Glas, Reifen und Dach nicht eingeschlossen wären, was im Urlaubsalltag dann zu Problemen führen könnte: Steinschlag kann immer mal vorkommen, platter Reifen ebenso...
So wie sich das für mich allerdings alles anließt, schließt LDW auch sonstige Schäden mit ein, ist also nicht nur die Haftungsbefreiung bei Diebstahl. Frag aber ruhig mal bei dem Vermittler nach. Ich hab Antwort innerhalb von 5 Stunden bekommen, war ziemlich problemlos.
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Hallo Zauberberg,
Wieso kann ich mich manchmal eigentlich nicht richtig einloggen???
Dafür gibt es meist einen ganz simplen Grund. Mache bitte folgendes:
Gib http://www.usa-reise.de UND http://www.usa-reise.net zu den vertraueswürdigen Sites und lasse Smileys zu.
Nahezu immer funktioniert danach das Einloggen ständig. Der Grund, warum .de und .net ist, dass das Forum auf 2 Servern liegt.
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Hallo,
übrigens witzig, daß viel hier in D wahrscheinlich mit einer TK oder sogar ganz ohne rumfahren, in den USA aber dann Angst haben unterversichert zu sein.... :roll:
da schließe ich mich TGW712 an: hier fahren wohl die meisten, die nur TK oder keine haben, mit einem Auto rum, das (anders als ein Mietwagen) keinen hohen Zeitwert mehr hat und finanziert ist (bei einer Finanzierung wird nämlich in aller Regel VK vorausgesetzt).
Wenn das Auto geschrottet wird, ist es halt weg und man kann alternativ auf Öffis oder Fahrrad umsteigen oder ggfs. wieder ein Billigfahrzeug erwerben - und alles spielt sich hier ab. Wenn ich drüben einen Mierwagen schrotte, ist der meist nicht ganz billig - und ich habe jede Menge Korrespondenzprobleme über den großen Teich hinweg; beginnt wohl schon damit, daß die wenigsten ein KK-Limit haben, das die Kosten abdeckt.
Im übrigen ist die VK im Vergleich zu den sonstigen Kfz-Kosten so günstig, daß imho ein Verzicht wirklich nur bei Altfahrzeugen sinnvoll ist.
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@angie: besten Dank, hat mit dem log-in geklappt!
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@angie: besten Dank, hat mit dem log-in geklappt!
Gern geschehen! Wie so oft: Kleine Ursachen, große Wirkung :wink: Hauptsache, jetzt funktioniert es.
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Hallo,
übrigens witzig, daß viel hier in D wahrscheinlich mit einer TK oder sogar ganz ohne rumfahren, in den USA aber dann Angst haben unterversichert zu sein.... :roll:
da schließe ich mich TGW712 an: hier fahren wohl die meisten, die nur TK oder keine haben, mit einem Auto rum, das (anders als ein Mietwagen) keinen hohen Zeitwert mehr hat und finanziert ist (bei einer Finanzierung wird nämlich in aller Regel VK vorausgesetzt).
Wenn das Auto geschrottet wird, ist es halt weg und man kann alternativ auf Öffis oder Fahrrad umsteigen oder ggfs. wieder ein Billigfahrzeug erwerben - und alles spielt sich hier ab. Wenn ich drüben einen Mierwagen schrotte, ist der meist nicht ganz billig - und ich habe jede Menge Korrespondenzprobleme über den großen Teich hinweg; beginnt wohl schon damit, daß die wenigsten ein KK-Limit haben, das die Kosten abdeckt.
Im übrigen ist die VK im Vergleich zu den sonstigen Kfz-Kosten so günstig, daß imho ein Verzicht wirklich nur bei Altfahrzeugen sinnvoll ist.
Das mag auf Euch zutreffen, meine täglichen Erfahrungen sprechen aber eine ganz andere Sprache, aber darum gehts hier auch nicht.
Meine Aussage war die, daß die dt. VK auch nicht anders ausgestaltet ist als die, die es bei den MW in den USA gibt, d.h. mit SB (wobei man die Reduzierung der SB eben bezahlt).
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@playmaker:
ähm, scheinbar hast du meine Beiträge nicht gelesen. In den USA gibt es bei den großen Anbietern immer CDW, der grundsätzlich von Alamo/National OHNE Selbstbehalt ausgestaltet ist. Wenn ein Anbieter in Deutschland einen Aufpreis für den Ausschluss des Selbstbehaltes verlangt, ist das -soweit es sich um Buchungen bei Alamo oder National handelt- entweder Unwissenheit des Mietwagenvermittlers oder schlichtweg Geldmacherei.
Und nochmal @playmaker: auch wenn es eigentlich total off-Topic ist, da Neuwagen in Deutschland mittlerweile im Vergleich zu der Zeit vor 10 - 15 Jahren wirklich schweineteuer geworden sind, sind Neuwagen heutzutage so gut wie gar nicht mehr cash bezahlt worden, sondern finanziert oder geleast. Daher kann man eigentlich davon ausgehen, dass diese Auts auch VK haben, da es Bedingung der Verträge ist. Was ältere Karren angeht, ist das natürlich eine andere Frage. Aber ich muss hier mrh400 und TGW Recht geben, dass das im Ausland und dann noch im Urlaub anders aussieht als in Deutschland. Ich habe jedenfalls (noch nicht *G*) einen Kreditrahmen in dieser Höhe auf meiner Karte und ich hätte dann ernsthafte Probleme im Schadensfall. Am Kreditrahmen arbeite ich aber noch fleissig ;-)
Aber wie jetzt schon öfters gesagt, mit CDW oder LDW wird man in diese Verlegenheit nie kommen, da der Haftungsausschluss bei Alamo/National sämtliche Schäden betrifft.
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In den USA gibt es bei den großen Anbietern immer CDW, der grundsätzlich von Alamo/National OHNE Selbstbehalt ausgestaltet ist.
@ Zauberberg: Ich hoffe jetzt mal, daß Du Jurist bist, denn bei denen heißt grundsätzlich immer: "es gibt Ausnahmen".
Denn diese Aussage ist einfach falsch. Schau z.B. einfach mal bei billiger-mietwagen rein und Du wirst sehen, was da alles angeboten wird (ganz groß in diesem Zusammenhang ist drive-fti). Daneben unterscheiden einige Unternehmen noch zwischen LDW und CDW, auch hier muß man schon genauer hinsehen.
Daher kann man eigentlich davon ausgehen, dass diese Auts auch VK haben,
@ZauberbergII: Auch diese Aussage ist einfach falsch. Zum einen sind nur ein geringer Prozentsatz der Fahrzeuge geleast (bei denen mag das vielleicht noch hinkommen), aber bei finanzierten Fahrzeugen (von denen es auch nicht so wahnsinnig viele gibt) und bei anderen kann ich Dir versichern (im wahrsten Sinne des Wortes), daß es noch eine ganz hohe Anzahl an Fahrzeugen gibt die ganz ohne Kasko oder nur mit TK rumfahren (ich sehe das hier täglich auf meinem Schreibtisch).
Ich gebe Dir recht, daß ich es - für mich - sparen am falschen Ende ist (mein fast 10 Jahre alter Golf ist auch noch VK versichert). Denn meine Aussage ging ja nicht dahin daß DU nun immer ohne Kasko rumfährst. Meine Aussage war die, daß die dt. VK auch nicht anders ausgestaltet ist als die, die es bei den MW in den USA gibt, d.h. mit SB (wobei man die Reduzierung der SB eben ggf. bezahlt).
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@playmaker: ja ich bin Jurist: Das "grundsätzlich" bezog sich auch wirklich darauf, dass es Ausnahmen geben kann. Ich hab nämlich keine Lust bei sämtlichen Mietwagenfirmen in den USA nachzuschauen, was bei ihnen im CDW/LDW enthalten ist. Ich kann nur für Alamo/National sprechen, da ich mir hier die Mühe mal gemacht habe. Die meisten dürften nämlich mit den beiden unterwegs sein. Und hier ist es so, wie ich es gesagt habe, dsas CDW/LDW alle Schäden abdeckt. Dein Hinweis auf billiger-mietwagen.de ist auch richtig, aber genau das habe ich ja angeprangert: die Vermittler scheinen offenbar erfolgreich Verwirrung zu stiften, um teure Versicherungspakete zu verkaufen. CDW und LDW ist das gleiche Produkt nur unter verschiedenen Namen.
Hier übrigens noch eine email von holiday autos an mich:
vielen Dank für Ihre Email und Ihr damit verbundenes Interesse an mietwagen.com.
Wie in den Mietbedingungen beschrieben, gibt es bei Buchungen für die USA keine Selbstbeteiligung. Dies gilt auch für Schäden an Glas, Dach und Reifen. Aus diesem Grund gibt Ihnen das System die Möglichkeit des Abschlusses einer Superkaskoversicherung für USA-Buchungen nicht an.
Da du scheinbar immer noch nicht den Unterschied zwischen Haftungsbeschränkung und Versicherung verstanden hast, kommt es im Übrigen auch gar nicht darauf an, was der Broker für Versicherungen verkauft, sondern nur darauf, wass Alamo selbst für eine Geschäftsregelung bezüglich Schäden hat. Und hier ist sowohl bei Alamo als auch bei National beim LDW/CDW der Haftungsausschluss für ALLE Mietwagenschäden.
Wenn du es nicht glauben willst, bitte. Dann buch weiter teure Zusatzversicherungen, um dein Gewissen zu beruhigen. Man kann es allerdings auch billiger haben.
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@Zauberberg
bin auch Jurist und halte die Aussage so pauschal für riskant. Vertragspartner ist für mich der deutsche Vermittler. Ich kann schlicht nicht prüfen, zu welchen Konditionen die bei Alamo und Co einkaufen. Woher willst Du den Anspruch direkt gegen Alamo herleiten bzw. herleiten, dass die Vermittlung sich auf eine 1 zu 1 Vermittlung der USA-Konditionen handelt. Zumindest in der Theorie denkbar wäre es, dass ein Großabnehmer wie drive-fti mit Alamo eine Sonderkonditionenvereinbarung hat, in der sinngemäß drinsteht, dass der Wagen pur, ohne jeden Waiver und ohne jede Versicherung vermietet wird als Grundlage. Hinzu kommen dann die explizit im Paket gebuchten Waiver/Insurances und on top die Versicherungen, die drive-fti vermittelt.
Ich halte es zwar für unwahrscheinlich aber wie gesagt: mein Vertragspartner ist holiday autos und co und nicht alamo direkt - somit haben die mir gegenüber auch erstmal keine Pflichten, es sei denn, es sind gesetzliche.
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@tgw712:
Na ja, so ganz wie du es gesagt hast, stimmt es aber auch nicht. Der Vermittler ist natürlich dein Vertragspartner. Aber nicht der einzige. Man schließt nämlich zwei Verträge. Der erste ist tatsächlich mit dem deutschen Vermittler. Das ist ein Vermittlungsvertrag, dürfte also i.E. wohl hier ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein. Der zweite Vertrag ist aber ein Mietvertrag und den schließt man sehr wohl mit Alamo direkt.
Das wird ja auch deutlich darin, dass man z.B. die Kaution an Alamo zahlt und nicht an den Vermittler. Alamo würde sich im Schadensfall direkt an dich halt, nicht der Vermittler. Bei Problemen mit dem Mietwagen müsstest du dich auch direkt an Alamo halten und nicht an den Vermittler. Das wird gerne übersehen. Die Vermittler helfen einem in der Regel bei der Durchsetzung der Rechte, sie wären aber z.B. nicht Partei. Das einzige was der Vermittler einem schuldet ist also die richtige Aufklärung, Beratung und die vertragsgemäße Vermittlung. Du zahlt den vereinbarten Preis und sie stellen dir den Voucher aus, also einen Gutschein... auf den ersten Blick demnach ein Wertpapier.
Sie garantieren dir also, dass der Vertrag mit alamo so zustande kommt, wie sie ihn angeboten haben. Wenn sie einem also cdw/ldw vermitteln, garantiert das, dass du die Haftungsbeschränkungen auch so kriegst, wie alamo das anbietet. Und das richtet sich nach den AGBs von alamo, der Vermittler hat damit also nichts zu tun. Und in den AGBs von Alamo kann man eben nachlesen, was vom Haftungsausschluss umfasst ist. Dort findet man dann die Regelung, dass alles umfasst ist.
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die Vermittler scheinen offenbar erfolgreich Verwirrung zu stiften, um teure Versicherungspakete zu verkaufen.
Mein Reden....... - allerdings nicht nur die Vermittler, sondern insb. auch die Vermieter. Da liegt eben einfach nur leicht verdientes Geld drin.
CDW und LDW ist das gleiche Produkt nur unter verschiedenen Namen.
Das stimmt so nicht. Mag für Alamo/ National sein, aber die sind durchaus unterschiedlich ausgestaltet. Bei der CDW ist teilweise der Diebstahl nur mit SB versichert. Bei der LDW ist möglicherweise nur der Diebstahl versichert, aber keine Beschädigung versichert.
Mal ganz abgesehen von der Frage der SB.
Da du scheinbar immer noch nicht den Unterschied zwischen Haftungsbeschränkung und Versicherung verstanden hast,
Oh, doch, doch, den Unterschied kenn ich sehr wohl - s. hier: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=18009.0 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=18009.0).
Was ich aber nicht weiß ist worauf (auf was in meinem Post) diese Aussage abzielt.
Wenn sie einem also cdw/ldw vermitteln, garantiert das, dass du die Haftungsbeschränkungen auch so kriegst, wie alamo das anbietet. Und das richtet sich nach den AGBs von alamo, der Vermittler hat damit also nichts zu tun. Und in den AGBs von Alamo kann man eben nachlesen, was vom Haftungsausschluss umfasst ist. Dort findet man dann die Regelung, dass alles umfasst ist.
ja, aber nur wenn diesbzgl. keine Sonderregleungen getroffen werden.
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Das es bei Alamo keine Selbsbeteiligung gibt gilt dann aber auch wirklich nur für die USA oder? Sowie ich das sehe gibt es in Kanada nämlich eine SB von $300.
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Sowie ich das sehe gibt es in Kanada nämlich eine SB von $300.
Ja.
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Kannst du mir sagen was es kostet die SB auf $0 zu drücken? Gibt doch bestimmt eine Option dafür.
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Noch kurz zum Insassenunfallschutz (der kam hier nämlich zu kurz):
Der Name ist etwas verwirrend, weil die Insassen im Grunde in jedem Falle versichert sind (entweder durch die Haftpflicht des eigenen Autos oder der des Unfallgegners).
Wenn man aber als Fahrer selbst zu Schaden kommt und kein eindeutiger Verursacher da ist (z.B. Steinsschlag, Tiere etc.) und man verletzt sich, greift der Insassenunfallschutz.
Im die CDW/LDW Verwirrung etwas aufzulockern:
CDW ist die normale Vollkaskoversicherung (bleiben wir beim Begriff Versicherung, auch wenn es sich real um eine Haftungsbefreiung handelt. Das macht für den Mieter keinen Unterschied).
Diese greift bei Schäden, die durch Unfälle entstehen.
Die LDW ist im Grunde ein erweitereter Vollkaskoschutz, der auch Diebstahl und höhere Gewalt abdeckt.
Ob nun mit oder ohne Selbstbehalt hängt vom Vermieter oder Vermittler ab (je nach Vertrag).
Es ist durchaus denkbar, dass ein Vermittler mit dem Vermieter Tarife mit Selbstbehalt vereinbart, obwohl der Vermieter selbst solche Tarife nicht hat.
Was nun genau in der CDW bzw. LDW enthalten ist, hängt auch vom Vermieter bzw. Vermittler ab.
Es gibt CDWs, die nur Schäden durch Unfälle abdecken und andere, bei denen auch höhere Gewalt abgedeckt ist.
Dies darf man dann den Mietbedingungen entnehmen.
Bei Buchung über einen Vermittler gilt in erster Linie das, was im Vermittlervertrag steht.
In weiten Teilen Europas ist es üblich, dass Mietwagen einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung haben (also eine CDW).
Die Vermittler übernehmen (je nach AGB) normalerweise die Selbstbeteiligung.
Bucht man über einen deutschen Vermittler einen Mietwagen in den USA (je nach AGB), ist in der Regel der komplette Haftpflicht-/Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung inklusive (inkl. Schutz gegen Unterversicherung des Unfallgegners).
Die Premiumpakete enthalten (wie schon geschrieben wurde) i.d.R. Zusatzversicherungen, die nicht für jeden nötig sind (Gepäckversicherungen mit "engen" AGBs, Insassenunfallschutz etc.). Aber eben meist auch Bonbons wie erste Tankfüllung o.ä.
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wobei die erste Tankfüllung dann teilweise mit 100 Euro und mehr entlohnt wird. Nur für die Tankfüllung lohnt sich das premium paket nicht, möchte man Gepäck- Insassenversicherung haben, kann man sie natürlich abschließen. Für alle anderen lohnt es sich m.E. nicht - zumindest bei den meisten deutschen Vermittlern
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Ja, das stimmt.
Was ich ganz vergessen habe: Gebuehren für zusätzliche Fahrer sind meist auch erst im Premiumpaket enthalten.
In Kalifornien fallen diese Gebuehren normalerweise nicht an, in den anderen Staaten aber schon.
Erst dann lohnt sich das Premiumpaket wirklich...
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wobei die erste Tankfüllung dann teilweise mit 100 Euro und mehr entlohnt wird. Nur für die Tankfüllung lohnt sich das premium paket nicht, möchte man Gepäck- Insassenversicherung haben, kann man sie natürlich abschließen. Für alle anderen lohnt es sich m.E. nicht - zumindest bei den meisten deutschen Vermittlern
Das stimmt.
Gepäckversicherung braucht man nicht wenn man eine Hausratversicherung hat (läuft nämlich unter Hausrat).
Insassenunfallschutz braucht man auch nicht wenn die Insassen eine private Unfallversicherung haben und die Kosten der Heilbehandlung werden ohnehin von Krankenkasse übernommen.
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Es ging mir halt einfach nur darum, dass der weit verbreitete Glaube herrscht, dass man nur vollkaskoversichert und ohne Selbstbehalt wäre, wenn man zum Teil teure Premium-Pakete bucht, bzw. darum, dass manche Vermittler damit werben, dass in ihren Mietbedingungen auch Glas, Reifen, Dach usw. von der Haftungsbefreiung umfasst wären.
Viele meinen dann, eben diese teureren Angebote zu nehmen, nur damit sie ne ordentliche Kaskoversicherung haben. Und so allgemein gilt das eben nicht.
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Weil immer wieder davon die Rede ist, dass der Mietwagen am besten mittels eines deutschen Vermittlers gebucht werden soll, damit die Versicherungen enthalten sind. Das stimmt meines erachtens nicht.
Man kann sein Auto genauso gut bei alamo.com buchen. Es gibt dort ein Feld in dem man das Heimatland eingeben kann. Wenn ich dort Austria auswähle, dann habe ich die kompletten Versicherungen bereits inkludiert, die man auch bei einem deutschen Vermittler bekommt. Der Wagen ist obendrein noch günstiger als über den Alamo link auf dieser Seite.
Lg
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wenn ich einen Mietwagen gesucht habe, war dieser direkt über Alamo noch nie billiger als über einen Vermittler - jedenfalls nicht bei gleichen Leistungen
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:winke:
Dann such mal bitte über deinen Vermittler mir einen Fullsize PKW von 20.03.2009 - 09.04.2009 raus.
Bitte danke :D
ich zahl 560€
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super Beschreibung... :shock:
weder Ort, noch Versicherungsleistungen.... :lol:
auf gut Glück habe ich etwas um 590 Euro gefunden - Glückwunsch, wenn Du etwas Passendes für Dich gefunden hast
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sorry hast recht, eine nähere Beschreibung wäre gut:
Ich habe über den Germanwho.com link gebucht
Zeit 20.3.2009 - 09.04.2009
Ort Abholung und Abgabe LAX
Beschreibung Preis Gesamt
CAR Fullsize, Chevrolet Impala o.ä. €560,79
Inklusivleistungen:
Collision Damage Waiver Full
Extended Protection
Refueling Service Charge
Concession Recoup Fee 10.60%
Tourism Fee 3.5%
Customer Facility Charge
Sales Tax
Unlimited Mileage
1 Tankfüllung. Außer Bei Abgabe In Manhatten
Man kann das Package aber auch bei Alamo.com um 530€ buchen, hat dann aber die 1. Tankfüllung nicht dabei.
Achja Extendet Protection ist bei Alamo 1Mio$.
Denke jetzt passen die Angaben
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Nicht so schlecht, aber es geht besser:
1Mio $ = 723.000,- EUR, d.h. Du erhöhst Dein Risiko mal eben um locker 277.000,- EUR.
Im übrigen:
530,- EUR über Drive Fti (via billiger-mietwagen.de), 1 Mio EUR Zusatzhaftpflicht, Glas, Reifen, Diebstahl und Vk ohne SB, freie KM, Zusatzfahrer - alles inkl.
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Hallo,
Im übrigen:
530,- EUR über Drive Fti (via billiger-mietwagen.de), 1 Mio EUR Zusatzhaftpflicht, Glas, Reifen, Diebstahl und Vk ohne SB, freie KM, Zusatzfahrer - alles inkl.
hab's auch mal probiert; da bekomme ich für die genannten Daten bei DriveFti zwar auch ein Angebot zu 530 EUR, aber bei Haftpflicht 1 Mio USD (!!!)
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Es gab bei mir 3 Angebote zu 530,- EUR. Ich weiß aus täglicher Erfahrung, daß sich manchmal die Angebote im Minutentakt verändern......
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Hallo!
Möchten über usarei***.de einen Midsize SUV mieten. Nun stellt sich die Frage welches Paket man nehmen sollte.Super-Spar-PLUS oder Super-Inklusiv-PLUS?
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Hallo!
Möchten über usarei***.de einen Midsize SUV mieten. Nun stellt sich die Frage welches Paket man nehmen sollte.Super-Spar-PLUS oder Super-Inklusiv-PLUS?
Welche Antwort erwartest du?
Das kommt ganz drauf an, was die Pakete enthalten und was ihr braucht.
Normalerweise sollte Vollkasko und Haftpflichtschutz ohne SB bestehen.
Alles andere kommt auf euch an. Zusatzfahrer, erste Tankfüllung, Gepäck etc...
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Zusatzfahrer muss mit drin sein. Ich meinte welche Versicherungen nötig sind.
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Lies Dir doch bitte diesen Threat mal durch, da weißt Du welche Versicherungen notwendig sind....
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Da ich gerade aus anderem Anlass mal meine aktuelle Buchungsbestätigung rausgekramt habe bin ich gerade leicht verwirrt.
Gebucht über den ADAC (warum auch immer hatten die zum Buchungszeitraum die mit Abstand günstigten Preise) bei National.
Eigentlich wähnte ich mich auf der sicheren Seite, schließlich wirbt der ADAC ja extra mit:
"Vollkasko ohne Selbstbeteiligung
Soweit die Benutzung des Fahrzeuges nicht gegen die Bestimmungen des Mietvertrags verstößt, genießen Sie bei Beschädigung des Mietwagens - unabhängig von der Schuldfrage - eine Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteilung. Ihre Kreditkarte wird nicht belastet!"
In den Mietbedingungen habe ich jetzt aber folgendes entdeckt:
Leistungen inklusive:
unbegrenzte Kilometer, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Kfz-Diebstahlversicherung, ein Zusatzfahrer über 25 Jahren, erhöhte Haftpflichtdeckungssumme, alle Steuern und Gebühren auf die inkludierten Leistungen. Keine Umbuchungs- und Stornierungsgebühren vor Anmietung.
Das im Preis inkludierte Versicherungspaket wird bei National als Basis Versicherungspaket oder "basic insurance" bezeichnet, enthält jedoch alle gebuchten Leistungen. Nicht inklusive und auf Wunsch vor Ort abschließbar sind: Kauf der ersten Tankfüllung, Personeninsassenund
Gepäckversicherung und Roadside Service.
und weiter:
Versicherungen:
Haftungsausschluß und Diebstahlschutz (CDW / LDW): inklusive Soweit die Benutzung des Fahrzeuges nicht gegen die Bestimmungen des
Mietvertrages verstößt, genießen Sie bei Verlust oder Beschädigung (unabhängig von der Schuldfrage) eine Haftungsbefreiung nach den
Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Fahrten auf unbefestigten Straßen sind nicht versichert. Schäden an Glas, Reifen, Dach u. Unterboden können nicht versichert werden.
erweiterte Haftpflichtversicherung (SLI / LP): inklusive Mit der "Extended Protection" beträgt die Haftpflichtdeckungssumme 1 Mio USD für Personen- und Sachschäden.
In der "EP" ist auch die "Uninsured Motorist Protection (UMP)" inklusive. Diese biete Schutz gegen unterversicherte Unfallgegner. Die Deckungssumme
beträgt 100.000 USD und versichert den Fahrzeugmieter und dessen Angehörigen im National-Fahrzeug.
Wie darf ich das jetzt interpretiert wissen?
1.) Ich habe zwar CDW aber Reifen und Glas (und damit ja auch Steinschlag) sind davon ausgeschlossen
oder
2.) Reifen und Glas können nicht versichert werden (keinen Zusatzversicherung) aber das kann mir egal sein, da im Schadenfall (sofern nicht gegen Mietbedingungen verstoßen) die CDW greift und die Kosten damit dann doch vom Vermieter and die CDW Versicherung gehen?
Und ja ich habe den ADAC auch schon angeschrieben, bislang aber noch keine Antwort erhalten. ;) Schlaflose Nächte wird mir das auch nicht bereiten, aber es wäre einfach mal interessant zu wissen was im worst case passieren kann.
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1, 2 oder 3 du musst dich entscheiden....
Ich stehe auf 2, warum, weil ich mir den Threat durchgelesen habe.
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1.) Ich habe zwar CDW aber Reifen und Glas (und damit ja auch Steinschlag) sind davon ausgeschlossen
Richtig.
2.) Reifen und Glas können nicht versichert werden (keinen Zusatzversicherung) aber das kann mir egal sein, da im Schadenfall (sofern nicht gegen Mietbedingungen verstoßen) die CDW greift und die Kosten damit dann doch vom Vermieter and die CDW Versicherung gehen?
Nein, Glas, Reifen usw. können versichert werden - entweder vor Ort oder Du buchst ein anderes Paket von hier aus. Die CDW greift nur für die Beschädigung des Fahrzeugs mit Ausnahme von Glas und Reifen oder den Verlust (o.k. - in diesem Fall sind natürlich Glas und Reifen mit drin).
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2 Antworten, 2 Ergebnisse - insofern muss ich also nicht gleich an mir zweifeln, dass ich das nur durch lesen dieses Beitrags nicht gleich vollumfänglich verstanden habe... ;)
Würde also bedeuten, bei einem Glas- oder Reifenschaden lieber die Karre gleich komplett im Canyon zu versenken, dann wäre man aus der Nummer wieder raus... Tolle Logik :D:D
Zumindest wenn man die Mietbedingungen in den USA über die National DE HP aufruft findet sich dort keine Möglichkeit nur eine Zusatzversicherung für Reifen und Glas oder die berühmte "Roadside Assistence" als Option zu buchen. Über die US Seite gibt es "Roadside" aber auch hier ist Glas nicht mit inkludiert, andere Zusatversicherungen für Glas sind (zumindest online) nicht zu buchen.
Ergebnis: Man würde egal ob mit oder ohne Roadside auf einem Steinschlagschaden sitzen bleiben. Folgerung: Wer es für sein Sicherheitsgefühl braucht bucht künftig nur noch bei Anbietern bei denen in der CDW Glas und Reifenschäden nicht ausgeschlossen sind.
Interessiert mich dann doch nur noch was der ADAC dazu sagt, denn eine Einschränkung der Werbeversprechen hinsichtlich der Haftungsbefreiung das diese für Reifen- und Glas nicht greift lässt sich dort nicht finden.
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Hallo,
ich hatte letztes Jahr ueber den ADAC einen Wagen bei Hertz gemiertet.
Bei meinem Voucher stand folgender Text:
Versicherungen:
Haftungsausschluss und Diebstahlschutz: (LDW)
Soweit die Benutzung des Fahrzeuges nicht gegen die Bestimmungen des
Mietvertrages verstößt, genießen Sie bei Verlust und Beschädigung
(unabhängigvon der Schuldfrage) eine Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen
einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, inkl. Schäden an Glas
und Reifen.
Damit sollte es mit versichert sein.
Grüße
Keie
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der ADAC deckt einige Schäden dann aus eigener Tasche. Hatte ich mal mit einem Wildunfall in Österreich/Italien. Die Mietwagenfirma hatte für Wildunfälle (bei uns Teil der Teilkasko) eine Selbstbeteiligung von 1.000 €, die erstmal meiner KK belastet wurden. Hat der ADAC dann langsam aber ohne Beanstandung erstattet.
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(unabhängigvon der Schuldfrage) eine Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen
einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, inkl. Schäden an Glas
und Reifen.
Damit sollte es mit versichert sein.
Natürlich ist es versichert wenn es inkludiert ist ;) Gerade noch mal geschaut, das unterscheidet sich aber je nach Anbieter wenn man über den ADAC geht, bei Hertz ist es bspw. inkludiert bei National eben nicht. Wäre aber dann durchaus freundlich wenn der ADAC das ähnlich transparent gestalten würde wie andere Mietwagenportale auch, denn so geht man erstmal davon aus das "Rundumsorglospaket" zu haben und stolpert dann hinterher über etwaige Einschränkungen (ok man hätte sich die Mietbedingungen auch vor der Buchung im Detail durchlesen können, aber wer macht das schon?).
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Die CDW greift nur für die Beschädigung des Fahrzeugs mit Ausnahme von Glas und Reifen
Wie kommst Du darauf? Ich gehe davon aus, dass der Text des Mietvertrags gültig ist und wenn da kein Auschluss steht, dann ist auch nichts ausgeschlossen. Willkürlich irgendwelche Bestandteile eines Mietwagens auszuschließen (ohne es zu benennen) ist sicher nicht der Normalfall in den USA. In meinen Mietverträgen war noch nie irgendein Teil ausgeschlossen.
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Leistungen inklusive:
unbegrenzte Kilometer, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Kfz-Diebstahlversicherung, ein Zusatzfahrer über 25 Jahren, erhöhte Haftpflichtdeckungssumme, alle Steuern und Gebühren auf die inkludierten Leistungen. Keine Umbuchungs- und Stornierungsgebühren vor Anmietung.
...Schäden an Glas, Reifen, Dach u. Unterboden können nicht versichert werden.
Wenn er das so schreibt - und ich gehe mal davon aus, es ist einfach nur aus den Bedingungen kopiert, dann gehts wohl nicht deutlicher.
Und - das ist jetzt allerdings lediglich ein Indiz - bei den meisten Mietwagen- Verträgen sind gerade Glas und Reifen nicht in der CDW enthalten. Es könnte natürlich hier anders sein, paßt aber zu dem ausdrücklich oben Stehenden.
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Wenn er das so schreibt - und ich gehe mal davon aus, es ist einfach nur aus den Bedingungen kopiert
Korrekt.
Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschlus wogegen bei anderen Anbietern kein Ausschlus vorhanden ist. Insofern würde ich auch erst einmal davon ausgehen, dass im Schadenfall heißt: "Selber zahlen..."
Damit relativiert sich der National Vorteil der günstigeren Einwegmiete ein wenig, solange es "nur" ein Reifen ist ok das wäre verschmerzbar, ein Steinschlag in der Scheibe kommt aber sicher teurer. Ich will allerdings nicht ausgeschlossen halten das ggf. der ADAC dann doch einspringt oder etwaige Kosten erstattet - wobei die sich auch erstmal auf die Hinterbeine stellen könnten nach dem Motto: "Steht doch in den Mietbedingungen so drin..." - auch wenn die hauseigene Werbung das vor der Buchung geflissentlich auslässt.
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Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschluss
Eben - "expliziter Ausschluss". Das ist Voraussetzung, damit es nicht gedeckt ist.
Meine aktuelle Buchung (TUI/Alamo) hat keinen Ausschluss, dann ist es auch nicht ausgeschlossen. O-Ton:
Fully comprehensive insurance: included and covers material damage to your
rented car regardless of who caused it. Theft of the vehicle is also included,
as well as an accident with an underinsured other party .
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So der ADAC hat sich auch zurückgemeldet, auch die legen das so aus die CDW eben nicht für Reifen und Glas gilt - aber man könnte mir gern ja auch eine Umbuchung auf Hertz zum aktuellen Tagespreis anbieten.
Kostet für die gewählte Wagenklasse dann fast das doppelte und mit der teureren Einwegmiete bei Hertz würde das nur schlappe 1.000,- € Mehrkosten bedeuten.
Ja ne ist klar... :shock: :shock:
Dann lasse ich es lieber drauf angekommen, für die Kohle kann ich dann 2 Reifen und eine neue Scheibe bezahlen wenn es sein müsste. Damit ist der ADAC für mich zukünftig für Mietwagenbuchungen in den USA gestorben, andere Anbieter können National auch mit Reifen- und Glas anbieten.
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Explizit das UND den Hinweis auf die Verbraucherschutzzentrale würde ich dem ADAC nochmal schreiben. Die Werbung des ADAC ist eindeutig und dann - je nach Mietwagenanbieter - im Kleingedruckten von der Werbung Eisnchränkungen zu machen halte ich für mehr als fragwürdig...
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Ich habe denen schon freundlich aber bestimmt meine Meinung dazu mitgeteilt was ich von so einem Vorgehen halte - bin mal gespannt ob da noch irgendeine Reaktion drauf kommt oder nicht.
Da ich normalerweise aber nicht dazu neige mir über die berühmten ungelegten Eier den Kopf zu zerbrechen bleibt jetzt erstmal alles so wie gebucht - sollte es uns erwischen *toitoitoi* dann kann ich mich hinterher ja immer noch mit dem ADAC rumschlagen ob die aufgrund ihrer irreführenden Werbung dann nicht doch einspringen müssen.
Für die Zukunft werde ich dann aber derartige Dingen wohl nicht mehr über die Gelben Engel laufen lassen.
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Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn man den Wagen total zu Schrott fährt, muss man (obwohl "ohne Selbstbeteiligung") die Reifen und das Glas bezahlen? Und bei Diebstahl auch?
Oder gilt das nur, wenn auschließlich ein Reifen kaputt ist (beispielsweise)? Wenn man einen Unfall baut, keinen Totalschaden, aber Motorhaube und Windschutzscheibe sind Schrott - muss man die Scheibe bezahlen?
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Sorry aber das werde ich in der Praxis nicht austesten :D
Würde aber mal davon ausgehen, dass nur reine Reifen- und Glasschäden ausgeschlossen sind aber bei wirklichen Unfällen da keiner anfängt rauszurechnen.
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Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn man den Wagen total zu Schrott fährt, muss man (obwohl "ohne Selbstbeteiligung") die Reifen und das Glas bezahlen? Und bei Diebstahl auch?
Gute Frage, weil es ja eben nur eine Haftungsbefreiung ist, keine Kaskoversicherung. Hast Du eine Vollkasko sind natürlich auch Schäden die normalerweise über die Teilkasko abgedeckt sind gedeckt, d.h. der Wert des Wagens insg. wird veranschlagt.
Umgekehrt bekommst Du, wenn Du nur eine TK hast und den Wagen voll zerlegst, immerhin die Kosten für den Glasbruchschaden....
Allerdings heißt es ja nicht zwingend, daß jemand anfängt und aus dem WBW des Fahrzeugs den Wert der Verglasung (inkl. Scheinwerferglas !) und der Reifen reuszurechnen, zumal die Reifen an sich z.T. wohl noch verwendbar wären.
Hier ist das wirklich eine interessante Frage.
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Gebucht über den ADAC (warum auch immer hatten die zum Buchungszeitraum die mit Abstand günstigten Preise) bei National.
Fahrten auf unbefestigten Straßen sind nicht versichert. Schäden an Glas, Reifen, Dach u. Unterboden können nicht versichert werden.
Ich nehme mal an, die deutschsprachigen Mietbedingungen stammen vom Vermittler, also in diesem Fall dem ADAC?
Ich habe hier ein aktuelles Rental Agreement von National (USA) liegen, es ist keine 2 Monate alt.
Dort steht unter Punkt 17 (Optional Loss Damage Waiver LDW):
"LDW DOES NOT PROVIDE PROTECTION FOR LOST KEYS, KEY FOBS, TRANSPONDERS OR OPTIONAL ACCESSORIES."
Das ist alles. Also kein Wort davon, dass die Haftungsbefreiung für Glas, Reifen, etc. nicht gilt.
Das D in CDW/LDW steht schließlich für "Damage".
Und da es sich bei den Rental Agreements immer um Standardverträge handelt (welche nationwide gelten), kann grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass Reifen und Glas bei National mitversichert sind. So wie bei allen anderen großen Vermieten in den USA auch.
Entscheidend ist, was man vor Ort für einen Vertrag bekommt, und nicht das was ein deutscher Vermittler im Vorfeld geschrieben hat.
Hier liegt meiner Meinung nach der ADAC falsch. In anderen Ländern ist es weit verbreitet, dass Reifen und Glas nicht in der Haftungsbefreiung mit eingeschlossen sind.
In den USA gibt es diese Unterscheidung nicht.
Und wie ich dann ja jetzt nach einiger Recherche rausgefunden habe ist bei National eben das alles nicht im CDW bzw. es gibt einen expliziten Ausschlus wogegen bei anderen Anbietern kein Ausschlus vorhanden ist.
Da würden mich jetzt wirklich mal ein paar Quellen interessieren.
Ich habe zudem bei Wagenrückgaben (auch bei National) in den USA noch nie erlebt, dass das Fahrzeug auf Schäden an den Glasscheiben oder gar am Unterboden untersucht wurde.
Es interessiert halt niemanden, solange CDW/LDW included ist.
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Ich habe zudem bei Wagenrückgaben (auch bei National) in den USA noch nie erlebt, dass das Fahrzeug auf Schäden an den Glasscheiben oder gar am Unterboden untersucht wurde.
Das ist eine andere Frage. Habe ich auch noch nie erlebt und ich habe schon 2 Chips in der Windschutzscheibe gehabt - hatte aber keine Auswirkungen (obwohl wir beim ersten Mal sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, daß Glasschäden nicht versichert sind).
Auf der deutschsprachigen Seite von National steht:
Wie bei allen Autovermietungen sind Sie für jede Beschädigung des Mietwagens
bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem
Fahrzeug während Ihrer Abwesenheit zugefügt worden ist oder wenn Sie in
einen Unfall verwickelt wurden an dem Sie selbst schuldfrei sind. CDW ist in unseren Paketen immer inklusive und enthebt Sie der Verantwortung für die Kosten des Schadens, unabhängig von der Schuldfrage. In Kanada beträgt die Selbstbeteiligung Can $ 300, die vor Ort als Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen ist. CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer 1. den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat; 2. unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgiften gestanden hat; 3. an einem Wett- oder Autorennen teilgenommen hat; 4. den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; 5. den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt hat; 6. den Wagen als Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Sachen oder zum Abschleppen oder Anschieben irgendwelcher Sachen benutzt hat; 7. den Zündschlüssel im Wagen gelassen hat und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde; 8. das Einreiseverbot nach Mexiko missachtet hat; 9. es unterlassen hat, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrags angegebene nächstgelegene Alamo-Station anzurufen; 10. einem unbefugten, nicht angemeldetem Fahrer erlaubt hat, den Wagen zu fahren; 11. auf unbefestigten Straßen gefahren ist.
Also auch nichts von Glas und Reifen.
Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
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Ich habe meinen Leihwagen letztes Jahr geschrottet..... Glasschaden inkl.
Hingefahren und schrottreifen Wagen getauscht...... die Vollkasko ist quasi "idiotensicher" für den Mieter, egal in welchen Zustand man den Wagen abgibt.
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Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
Grundsätzlich richtig.
Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.
Insofern kann in solchen Verträgen nichts Anderes stehen.
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Ich habe meinen Leihwagen letztes Jahr geschrottet..... Glasschaden inkl.
Oops! :?
Erzähl mal ein paar Details. Totalschaden?
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(http://www.web-house.net/usa/tour/11/bilder/nw_108.jpg)
Die National-Angestellte "bedankte" sich sogar das sie mir ein Austauschfahrzeug geben durfte :wink:
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Autschn - wär es na Afrika Safari gewesen hätte ich jetzt Nashorn geärgert vermutet...
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AUA !
Beim Rückwärtsfahren eine Ecke übersehen, oder wie kriegt man das Schadensbild hin ?
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Ja, das ist irgendwie ein "hoher" Schaden am Wagen. Die Stoßstange wiederum hat fast nur ein paar Schrammen. :kratzen:
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Hallo,
Und da es sich bei den Rental Agreements immer um Standardverträge handelt (welche nationwide gelten),
Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.
das gilt in dieser Absolutheit nicht unbedingt. Bei Anmietung in unterschiedlichen Staaten gelten durchaus unterschiedliche Bedingungen - gerade auch was die Haftung bei Diebstahl angeht bzw. bei LDW/PDW. Früher bekam man bei Hertz in CA auch einen anderen Vertrag als andernorts. Inzwischen ist das alles in einem unübersichtlichen Text eingebaut. Da steht dann z.B. unter 4. c.: "1) for rentals commencing in Illinois ..." "2) for rentals commencing in Indiana ..." "3) for rentals commencing in Nevada ..." "4) for rentals commencing in Wisconsin ..." oder weiter unten unter 4. d. irgendwo versteckt: "PDW is not available in Nevada and Texas" Sinnigerweise steht dann unter 4. e. "for rentals commencing in Nevada, though, if you have accepted LDW or PDW, then your LDW or PDW will be void only in the following circumstances: ..."
Ich weiß nicht, ob alle Vermieter den ganzen unterschiedlichen Sums in einen Vertrag hineinpacken oder nicht z.T. unterschieldiche Verträge Ausfertigen.
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Sollte allerdings es im konkreten Mietvertrag anders stehen, gilt dieser !
Grundsätzlich richtig.
Nur sind es bei allen großen US-Vermietern - wie gesagt - Standardverträge, die an allen Stationen des jeweiligen Vermieters gleich sind.
Insofern kann in solchen Verträgen nichts Anderes stehen.
Doch, nämlich wenn der Vermittler Dir einen anderen Vertrag- will heißen mit anderen Bedingungen - vorlegt. Dann gilt der und nicht die allg. Bedingungen des Vermieters.
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Da würden mich jetzt wirklich mal ein paar Quellen interessieren.
Das bezog sich ausschließlich auf die Buchung über den ADAC, hier ist es in der Tat so, dass man bei einer Buchung über Herzt keine Einschränkung in den Mietbedingungen hat wogegen bei National dann der zitierte Ausschlus enthalten ist.
Wie hier auch schon verlinkt wurde steht allerdings auf der National-Seite direkt keine diesbezügliche Einschränkung was m.E. bedeuten würde das es einen "extra" Mietvertrag von National-ADAC geben müsste bei dem eben diese besonderen Regeln mit drinstehen - bei einem Standart-Natioal-Mietvertrag sollte das also keine Rolle spielen - egal was der ADAC sagt.
Ich werde das jetzt einfach mal abwarten und mir anschauen was denn tatsächlich dann im Mietvertrag steht. Wenn keine Einschränkung enthalten ist - sehr schön, wenn doch kann ich mich hinterher immer noch mit den Gelben Engeln streiten.
Ist aber immer wieder spannend wie so eine banale Sache wie eine Mietwagenbuchung solches Diskussionspotential bietet. Kann doch auch nicht im Sinne der Vermieter sein.
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Kann doch auch nicht im Sinne der Vermieter sein.
Doch klare Regelungen bedeuten Transparenz und die ist nicht im Sinne der vermieter, weil sie sonst ihre unterschiedlichen Preise nicht an den Man bringen können.
Was die Versicherungen betrifft, so ist auch hier gerade gewünscht, daß der Kunde nicht durchblickt - zum einen um weitere Versicherungen zu verkaufen, zum anderen, weil im Zweifel von 10 Leuten 5 erstmal sagen: "Ach laß mal". Das rechnet sich am Ende allemal.
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Ich hatte das jetzt eher auf das durch den ADAC verursachte Chaos bezogen - hier kann es m.E. nicht im Interesse von National sein wenn der ADAC Wagen zu schlechteren Bedingungen anbietet als es National selber tun würde.
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Ich hatte das jetzt eher auf das durch den ADAC verursachte Chaos bezogen - hier kann es m.E. nicht im Interesse von National sein wenn der ADAC Wagen zu schlechteren Bedingungen anbietet als es National selber tun würde.
Doch. Die Flotten der großen Anbieter sind zu rund 65% ausgebucht (geht man davon aus, daß D und USA etwa gleich sind), d.h. da ist massig Platz nach oben und jedes vermietete Auto rentiert sich (geleast sind da ja sowieso).
Zudem: wenn Du eben gerade die Schäden an Glas etc. nicht eingeschlossen hast, gibt es genügend Leute, die auf Nummer sicher gehen und diese vor Ort gegen die Zahlung von X$/ Tag noch "versichern". Auch das ist wieder ein Zusatzgeschäft was sich richtig lohnt.
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Zudem: wenn Du eben gerade die Schäden an Glas etc. nicht eingeschlossen hast, gibt es genügend Leute, die auf Nummer sicher gehen und diese vor Ort gegen die Zahlung von X$/ Tag noch "versichern". Auch das ist wieder ein Zusatzgeschäft was sich richtig lohnt.
Womit wir wieder bei dem Problem wären, dass man (zumindest bei National) keine zusätzliche Versicherung für Glas abschließen kann - was irgendwo ja auch wieder logisch ist wenn bei denen das zur Standardversicherung bereits dazu gehört - und damit schließt sich endgültig der Kreis der absoluten Verwirrung... :D
Hatte zwischenzeitlich noch einen recht lustigen Mailverkehr mit dem ADAC, zum einen möchte man meine Anregung nach mehr Transparenz beim Buchungsvorgang aufgreifen (werde das mal im Auge behalten und bin gespannt ob sich da was tut) zum anderen hat man darauf verwiesen, dass eine ausländische Versicherung ja nicht mit einer deutschen Vollkasko zu vergleichen sein. Auf meinen diskreten Hinweis warum der ADAC denn selbst groß und fett mit einer "Volkasko" wirbt bzw. dieses sogar noch garantiert und das die Einschränkung dieses Versprechens im Kleingedruckten rechtlich ja wohl kaum haltbar wäre wurde mir mitgeteilt man hätte das Ganze jetzt mal der Rechtsabteilung zur Prüfung weitergeleitet - auch hier bin ich mal gespannt ob ich von denen noch was hören werden.
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und damit schließt sich endgültig der Kreis der absoluten Verwirrung...
Nicht unbedingt. Das würde heißen, daß Du die Sachen nicht versichert hast und auch nicht versichern kannst. Das wäre ärgerlich, aber einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Praktisch wäre natürlich möglich, daß National dann doch davonkommen läßt, weil sie es über Ihre VK abrechnen (soweit sie überhaupt eine für das Fahrzeug haben).
bzw. dieses sogar noch garantiert und das die Einschränkung dieses Versprechens im Kleingedruckten rechtlich ja wohl kaum haltbar wäre
Du hast ja kein Anrecht darauf, eine Vollkasko abzuschließen mit allen Leistungen inkl.. In D gelten (als Minimum) die AKB, wovon (nach dem Günstigkeitsprinzip) nicht zu Lasten des Kunden abgewichen werden kann. Danach gilt: Glas ist immer in der VK versichert, Reifen nur, wenn auch ein anderer Fahrzeugschaden entstanden ist.
Aber hier reden wir von einem Vertrag mit einem US-Anbieter.
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Aber hier reden wir von einem Vertrag mit einem US-Anbieter.
Bei dem offensichtlich ja die vom ADAC proklamierten Einschränkungen gar nicht zum tragen kommen...
Und grds. ist es egal ob Vertrag mit US Anbieter oder nicht - wenn der ADAC auf seiner Homepage als Vermittler mit einer Vollkasko ohne Risiko und Haftung unabhänig von der Verschuldensfrage wirbt und man dann im Kleingedruckten Einschränkungen der eigenen Werbeversprechen macht dann muss sich der ADAC das im Schadenfall auch selbst zurechnen lassen. Aber darüber kann man sich dann immer noch den Kopf zerbrechen wenn es tatsächlich so kommen sollte.
Momentan würde ich eher davon ausgehen das man bei Fahrzeugübergabe einen Mietvertrag erhält bei dem Glas und Reifen inkludiert ist (dann ist es wurscht was in den Mietbedingungen vom ADAC steht) und National regelt das im Schadenfall intern. Sollte es doch nur einen Vertrag mit Ausschluss von Glas und Reifen geben und es tritt ein Schaden ein den National vom Mieter ersetzt haben will würde ich das zunächst begleichen und die RE dann eiskalt an den ADAC weiterreichen, hier ist sich die Verbraucherschutzzentrale sehr sicher, dass die vom ADAC gemacht Einschränkgung eine überraschende und damit unwirksame AGB darstellt.
(Wobei man sich jetzt rechtstheoretisch auch trefflich streiten könnte mit wem man denn wirklich den Vertrag geschlossen hat - gebucht und bezahlt wurde über die ADAC Autovermietung GmbH, in den Buchungsunterlagen wird National lediglich als "local partner" angegeben.)
EDIT:
Weil zufällig per Mail gerade der finale Voucher reinkam, dort steht bei "Included items":
Alle Steuern und Bearbeitungsgebühren (handling fee, airport tax, road tax), KFZ-Diebstahlversicherung
(TP -without excess-), Vollkaskoschutz (SCDW/SLDW -without excess-), unbegrenzte Kilometer
(unlimited mileage), Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner (UM/UIM), Vollkaskoschutz
(LDW without excess), Zusatzfahrer (additional driver), Zusatzhaftpflichtversicherung (LIS third party
liability)
Nun wurde plötzlich aus dem CDW / LDW aus der Buchungsbestätigung eine SCDW / SLDW - auch nicht schlecht, dafür gibt es dann zusätzlich noch mal die "normale" LDW - muss kein Mensch verstehen oder? (Die Einschränkung im Kleingedruckten steht aber nach wie vor da - allerdings erst auf Seite 3 und in deutsch, muss man ja nicht unbdingt mit ausdrucken :) )
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Hallo,
ich buche am liebsten über DERTours, da dort die Versicherungsbedingungen immer recht klar sind und dort steht, dass Reifen, Glas und Unterboden mitversichert sind.
Vollkasko-/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung in USA inklusive - gültig auch für Reifen, Glas und Unterboden.
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch dieses zusätzliche Risiko versichert. Die CDW-Haftungsbefreiung (= Collision Damage Waiver) ist in unseren Mietpreisen bereits eingeschlossen. Bei DERTOURCars fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz keine Selbstbeteiligung an.
Es gibt in der aktuellen Zeitschrift Finanztest Juni 2012 einen kurzen Bericht über Online-Portale zum Buchen von Mietwagen und darin wird kritisiert, dass die Versicherunsgbedingungen meistens unklar sind.
Zum Thema Reifen, Glas und Unterboden steht dort, dass diese Dinge meistens nicht versichert sind und man einen Aufpreis zahlen muss, wenn man hierzu eine Versicherung haben möchte. Im Zweifel wird empfohlen eher dort zu buchen, wo Reifen, Glas und Unterboden mitversichert sind.
Speziell für die USA wird darauf hingewiesen, dass die Mietwagenversicherung aus Sicht der Stiftung Warentest unzureichend sind. Empfohlen wird eine Haftlichtversicherungssumme von 7,5 Mio EURO für Personenschäden und 50 Mio EURO für Sachschäden. Versicherungen mit diesen Summen gibt es aber für die USA nicht und als Tip steht dort nur, dass man über ein Portal buchen sollte, wo die Summen möglichst hoch sind.
Gruss Tom
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Speziell für die USA wird darauf hingewiesen, dass die Mietwagenversicherung aus Sicht der Stiftung Warentest unzureichend sind. Empfohlen wird eine Haftlichtversicherungssumme von 7,5 Mio EURO für Personenschäden und 50 Mio EURO für Sachschäden.
Stiftung Warentest - waren das nicht die, die 4 von 12 deutschen WM-Stadien 2006 die Note mangelhaft in puncto Sicherheit gaben? :lol:
Vielleicht sollten sie doch lieber wieder Kaffeemaschinen und Toaster testen. Schuster, bleib bei deinem Leisten. :wink: