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Autor Thema: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?  (Gelesen 26813 mal)

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partybombe

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Hallo zusammen,
ich habe bei Apollo Las Vegas ein Wohnmobil 25 angemietet.
Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird wohl empfohlen - ist sehr versteht auf einer der vielen Seiten.....
Meine Frage: Wir dies nachgefragt vor Ort? wie sind Eure Erfahrungen?
Wir besuchen auch Arizona und Utha und Colorado.

Ich war bereits mehrfach in den Staaten. Bisher wurde noch nie nach dem Internationalen Führerschein gefragt.

Freundliche Grüße
Partybombe

Soulfinger

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #1 am: 15.01.2016, 18:22 Uhr »
empfohlen heisst nicht, dass es verlangt wird. Der Cop tut sich halt leichter, wenn er ne passende Übersetzung - nichts anderes ist der IF - zum deutschen FS hat. Spart evtl. Diskussionen und Nervkram . . .
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

bacchus85

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #2 am: 15.01.2016, 19:28 Uhr »
Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht. Und die Bildchen dazu sind ja auf dem normalen FS auch vorhanden. Vom daher wage ich echt zu bezweifeln ob einem der internationale FS bei einer Kontrolle wirklich weiter hilft.
Schaden kann er aber natürlich auch nicht.

Las Vegas Fan

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #3 am: 15.01.2016, 21:43 Uhr »
Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht.

Was u.a. daran liegt, dass das der internationale Führerschein gem. des "Wiener Übereinkommens" ist, an diesem Abkommen (1968) hat die USA nicht teilgenommen und in Folge dessen ist dieser "internationale Führerschein" auch nicht in den USA bekannt resp. anerkannt.

Die USA meinen mit dem "internationalen Führerschein" den Führerschein nach dem "Genfer Abkommen" von 1949, da wiederum aber hat Deutschland nicht teilgenommen. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich an dem Genfer Abkommen teilgenommen, dort wird also der "USA-konforme" internationale Führerschein auf Wunsch ausgestellt.
In der Summe der Dinge bedeutet das, dass man als Deutscher nur den internationalen Führerschein gem. des Wiener Übereinkommmens erhalten kann, der aber gar nicht der Führerschein ist, der in den USA (wenn überhaupt) als "internationaler Führerschein" verlangt wird. Es nützt also sowieso nichts, wenn man sich als Deutscher um diesen internationalen Führerschein kümmert, im Ernstfall ist das nicht das Dokument, was in den USA evtl. gefordert wird.

Eine Aufstellung der Länder, die an den einzelnen Abkommen teilgenommen haben, kann man u.a. im Wikipedia nachschlagen, wo auch noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass man als Deutscher nicht in der Lage ist, den gewünschten Führerschein für die USA überhaupt zu erhalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein
Last not least ist man als Deutscher dann eben doch darauf angewiesen, dass der normale Führerschein in den USA toleriert wird, was letztendlich ja auch funktioniert. Der "internationale Führerschein" bringt keine größere Sicherheit, denn er ist in der Tat auf französisch ausgestellt und entspricht in den USA sowieso nicht dem geforderten internationalen Führerschein.

kennz1310

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #4 am: 15.01.2016, 22:25 Uhr »
Um es kurz zu machen, wenn dein Führerschein in "normalen" Buchstaben ausgestellt wurde, also nicht griechisch kyrillisch chinesisch japanisch usw., brauchst du keinen internationalen.

bacchus85

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #5 am: 15.01.2016, 22:30 Uhr »
Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht.

Was u.a. daran liegt, dass das der internationale Führerschein gem. des "Wiener Übereinkommens" ist, an diesem Abkommen (1968) hat die USA nicht teilgenommen und in Folge dessen ist dieser "internationale Führerschein" auch nicht in den USA bekannt resp. anerkannt.

Die USA meinen mit dem "internationalen Führerschein" den Führerschein nach dem "Genfer Abkommen" von 1949, da wiederum aber hat Deutschland nicht teilgenommen. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich an dem Genfer Abkommen teilgenommen, dort wird also der "USA-konforme" internationale Führerschein auf Wunsch ausgestellt.
In der Summe der Dinge bedeutet das, dass man als Deutscher nur den internationalen Führerschein gem. des Wiener Übereinkommmens erhalten kann, der aber gar nicht der Führerschein ist, der in den USA (wenn überhaupt) als "internationaler Führerschein" verlangt wird. Es nützt also sowieso nichts, wenn man sich als Deutscher um diesen internationalen Führerschein kümmert, im Ernstfall ist das nicht das Dokument, was in den USA evtl. gefordert wird.

Eine Aufstellung der Länder, die an den einzelnen Abkommen teilgenommen haben, kann man u.a. im Wikipedia nachschlagen, wo auch noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass man als Deutscher nicht in der Lage ist, den gewünschten Führerschein für die USA überhaupt zu erhalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein
Last not least ist man als Deutscher dann eben doch darauf angewiesen, dass der normale Führerschein in den USA toleriert wird, was letztendlich ja auch funktioniert. Der "internationale Führerschein" bringt keine größere Sicherheit, denn er ist in der Tat auf französisch ausgestellt und entspricht in den USA sowieso nicht dem geforderten internationalen Führerschein.

Wow, danke für diese detaillierten Informationen! Ich wusste bis jetzt nicht, dass es so gesehen zwei verschiedene internationale Führerscheine gibt. So macht das aber schon etwas mehr Siin.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #6 am: 16.01.2016, 09:21 Uhr »
Danke für Eure schnellen Antworten. Nun bin ich ein wenig schlauer.
Wenn ich das richtig zusammenfasse, ist der Internationale "besser" bei einer Polizeikontrolle. Da mache ich mir weniger Gedanken, das würde ich schon auf eine Touri-Bonus hoffen. Der Hntergrunf ist für uns auch, dass wie die rosa Ausweise noch haben. Zum IF benötigt man jedoch einen neuen im Scheckkartenformat und die gelten dann lediglich noch 15 Jahre..............

Ich möchte deshalb nochmal nachharken, ob es bei Jemanden bei der Anmietung zu Problemen oder Nachfagen kam.................
Bei mir war das nämlich in den letzten Jahren - zu letzt 2013 - noch nie der Fall. Ich habe es allerdings auch zum erstenmal so bei Apollo gelesen.

Danke im voraus für weitere Hinweise.
Partybombe

marhen

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #7 am: 16.01.2016, 10:40 Uhr »
Der Hntergrunf ist für uns auch, dass wie die rosa Ausweise noch haben. Zum IF benötigt man jedoch einen neuen im Scheckkartenformat und die gelten dann lediglich noch 15 Jahre..............

Dein aktueller Führerschein ist auch "nur" bis zum 19. Januar 2033 gültig, so viel verlierst du da gar nicht.

Ich würde mir da keinen großen Kopf machen: Entweder du bist dir unsicher (dann hilft es auch nicht, wenn fünf Leute hier berichten, dass sie persönlich keine Probleme hatten) und holst dir halt für ein paar Euro sicherheitshalber den internationalen Führerschein (auch wenn es der falsche ist) oder du bist dir sicher, dass es kein Problem geben wird und verzichtest drauf.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #8 am: 16.01.2016, 17:29 Uhr »
Danke!
Und doch ist dies Sache mit dem Internationalen Führerschein nicht so ganz einfach:
Es geht mir nicnt um die Kosten sondern

Ich bin einer mit den rosa Lappen - Klasse 3 bis 7,5 Tonnen. Hier gibt es keinem IF mehr; man benötigt Kartenführerschein.
Wenn ich umstelle benötige ich über 3,5 Tonnen C1 bzw. C1E. Die sind aber ab Ausstellung Kartenführerschein 5 Jahre befristet.
Das heißt alle 5 Jahre Gesundheits- sowie Augenarztprüfung mit entsprechenden Kosten sowie gut ca. 45 € Gebühr für die Verlängerung, dazu die Lauferei.
Ohne Umstellung (also rosa Lappen) gilt die alte Regelung bis 7,5 Tonnen weiter. Es gibt aber keinen Internatinalen Führerschein.

Daher ist es schon relevant, ob die Verleiher nach dem IF fragen.

Gruß
Partybombe

lurvig

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #9 am: 16.01.2016, 17:34 Uhr »
wie sind Eure Erfahrungen?

bei bisher mehr als 20 Anmietungen bei unterschiedlichen Anbietern in unterschiedlichen US-Staaten hat sich noch nie (in Worten "nie") jemand für einen internationalen Führerschein interessiert.
Hatte mir vor der ersten US-Reise einen machen lassen: rausgeworfenes Geld. Und bis vor wenigen Jahren war ich auch noch mit dem "rosa Lappen" unterwegs. War nie ein Problem.
Auch bei diversen Polizei-Kontakten nicht. Alles easy!

Lurvig

Muffin

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #10 am: 16.01.2016, 20:34 Uhr »
Ich habe auch den "rosa" Führerschein mit LKW bis 7,5 Tonnen gehabt. Habe den dann auf Karten-FS umschreiben lassen und immer noch C1 und C1E (ohne Zeitbeschränkung) Ausstellung meines FS 1989.

Für C brauchst Du doch eh einen anderen FS als Klasse 3 oder? Und meines Wissens ist nur der FS Klasse C nach 5 Jahren zu verlängern.

Würd ich mal bei Deiner FS-Stelle nachfragen.

Allerdings habe ich in USA auch noch nie einen internationalen FS benötigt. Eher im Gegenteil: int. vorgelegt bei Anmietung und ich wurde gefragt, ob ich nicht den rosafarbenen hätte...
Muffin

motorradsilke

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Re:
« Antwort #11 am: 17.01.2016, 08:34 Uhr »
@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen Führerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitsprüfung.


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MisterB

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #12 am: 18.01.2016, 11:52 Uhr »
Letztes Jahr in Anchorage nen Mietwagen übernommen. Der internationale Führerschein wurde nicht nachgefragt.
Habe vor Jahren in Las Vegas, Salt Lake, Denver, Hawaii schon Wagen übernommen mit dem alten rosa Lappen. Da kamen die ganz gut klar mit.
Einzig in Las Vegas kamen sie mit den mit den German-Umlauts  nicht zurecht. Mein Kumpel hatte den Wagen mit OE im Namen gemietetet im Pass und FS stand aber Ö. Das hat den ganzen Laden dann länger beschäftigt. Irgendwann wurde dann mal ein Scheff geholt der was zu sagen hatte. Der hat das Ö dann durchgewunken :)

Und wenn ich das richtig im Kopf habe (habe mir jetzt das Layout der Karte nicht so wirklich eingeprägt) aber steht auf dem neuen Kartenführerschein nicht auch alles nochmal auf englisch drauf (wie im Ausweis) ?
Da sollte man ja dann garkeine Probleme mit haben.

Gruß
Bernd

Meine kleine Reiseseite mit meinen Reiseberichten
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Re:
« Antwort #13 am: 18.01.2016, 12:10 Uhr »
@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen Führerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitsprüfung.

Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im Führerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitsprüfung und/oder ein Attest vom Augenarzt benötigt. Viele Männer haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach überschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.

Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/

Kar98

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #14 am: 19.01.2016, 22:14 Uhr »

Und wenn ich das richtig im Kopf habe (habe mir jetzt das Layout der Karte nicht so wirklich eingeprägt) aber steht auf dem neuen Kartenführerschein nicht auch alles nochmal auf englisch drauf (wie im Ausweis) ?
Da sollte man ja dann garkeine


Google Image Search sagt: "nein". Wobei gesagt werden muss, dass man durchaus 4 Stellen fuer die Jahreszahlen reserviert haben koennte, dann spraengen die Geburtsdaten und das Verfallsdatum des FS eher ins Auge. Der Rest ist dann selbsterklaerend.