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Autor Thema: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?  (Gelesen 27315 mal)

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motorradsilke

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Re: Re:
« Antwort #15 am: 20.01.2016, 08:54 Uhr »
@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen F�hrerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitspr�fung.

Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im F�hrerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitspr�fung und/oder ein Attest vom Augenarzt ben�tigt. Viele M�nner haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach �berschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.

Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/

Die Betreffenden benötigen aber auch ohne eine Umschreibung eine ärztliche Untersuchung bei der Vollendung des 50.Lebensjahres, wenn sie entsprechende Fahrzeuge fahren wollen. D.h. der entsprechende Teil des Führerscheins wird auch beim rosa oder grauen "Lappen" mit Vollendung des 50.Lebensjahres ungültig, wenn man keine entsprechende Untersuchung vorweist.

partybombe

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Re: Re:
« Antwort #16 am: 21.01.2016, 11:26 Uhr »
@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen F�hrerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitspr�fung.

Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im F�hrerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitspr�fung und/oder ein Attest vom Augenarzt ben�tigt. Viele M�nner haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach �berschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.

Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/

Die Betreffenden benötigen aber auch ohne eine Umschreibung eine ärztliche Untersuchung bei der Vollendung des 50.Lebensjahres, wenn sie entsprechende Fahrzeuge fahren wollen. D.h. der entsprechende Teil des Führerscheins wird auch beim rosa oder grauen "Lappen" mit Vollendung des 50.Lebensjahres ungültig, wenn man keine entsprechende Untersuchung vorweist.

Hallo Motorradsilke,
wie aus dem Text aus www.bussgeldkatalog.org klar hervorgeht ist Deine Aussage in dieser Form wohl nicht richtig. Unter Punkt "Führerschein der Klasse 3 umschreiben" ist die spezielle Fragestellung aus meiner Sicht deutlich beantwortet:
"Sollte ein Altinhaber den Führerschein der Klasse 3 nicht umtauschen, erlischt ab dem 50. Geburtstag die Erlaubnis, Lkw über 12 t bedienen zu dürfen. Fahrzeuge, die ein geringeres Gewicht aufweisen, dürfen aber weiter mit dem alten Führerschein gefahren werden.
Für Sie entfällt dann übrigens auch die Notwendigkeit, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht."
Die Aussage deckt sich auch mit der Straßenverkehrsbehörde.

Meine Anfrage betrifft also schon alle  Nichtumschreiber zumindest ab 50.

Ich war/bin auch völlig überrascht, dass man lesen konnte, dass die RV-Verleiher wie auch Polizisten Probleme machen könnten, da ich bisher noch nie was davon gehört hatte oder selbst erleben musste. Deshalb meine Umfrage.

Bisher kann man die Erfahrungen und Diskussion hier wohl so zusammenfassen, dass im Endeffekt noch bei Niemanden der Internationale oder verpflichtend der Kartenführerschein verlangt wurde. Bei uns war das bis 2013 in 3 Reisen auch so. Dass in den Staaten nicht jeder mit dem Deutsch zu recht kommt, ist verständlich und könnte mal zu Problemen bzw. Nachragen führen.

Mir geht's jedoch weiterhin um Erfahrungen mit Verleihern oder auch der Polizei vor Ort.
Außerdem sollte einigen hierdurch Anregungen und neue Infos gegeben werden.

Liebe Grüße in der Hoffnung auf weiter rege Beteiligung am Erfahrungsaustausch.

Partybombe

motorradsilke

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Re:
« Antwort #17 am: 21.01.2016, 16:15 Uhr »
Du musst schon den ganzen Absatz lesen.
Der letzte Satz bezieht sich nur auf Fahrzeuge �ber 7,5t.
Aber diese Fahrzeuge d�rften f�r den Normalb�rger nicht interessant sein. Und wer beruflich damit zu tun hat, der wei�, was er zu tun hat.
F�r den Normalb�rger d�rfte interessant sein, dass er auch nach Umtausch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darf, wenn er es vorher durfte, und das ohne eine �rztliche Untersuchung ab 50.



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mannimanta

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #18 am: 21.01.2016, 20:43 Uhr »
wie sind Eure Erfahrungen?

bei bisher mehr als 20 Anmietungen bei unterschiedlichen Anbietern in unterschiedlichen US-Staaten hat sich noch nie (in Worten "nie") jemand für einen internationalen Führerschein interessiert.
Hatte mir vor der ersten US-Reise einen machen lassen: rausgeworfenes Geld. Und bis vor wenigen Jahren war ich auch noch mit dem "rosa Lappen" unterwegs. War nie ein Problem.
Auch bei diversen Polizei-Kontakten nicht. Alles easy!

Lurvig

He,he,he...
das kann ich toppen!
Seit 1990 13mal in den USA unterwegs, aber mit dem "grauen Lappen"!!!!!!
Fazit:
Nie Probleme bei der Übernahme gehabt.
Selbst bei Highway Patrol Stops (wegen "speeding")  :roll: no problemo!

Gruss,
Manni


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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #19 am: 21.01.2016, 20:58 Uhr »
Seit 1990 13mal in den USA unterwegs, aber mit dem "grauen Lappen"!!!!!!

Sieht bei uns ähnlich aus und in dem grauen Lappen ist ein sehr junger Herr abgebildet, der vielleicht mein Sohn oder gar Enkel sein könnte....  :oops:
Bis auf ketzerische Bemerkungen gab es noch ein Problem.

partybombe

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Re:
« Antwort #20 am: 22.01.2016, 14:59 Uhr »
Du musst schon den ganzen Absatz lesen.
Der letzte Satz bezieht sich nur auf Fahrzeuge �ber 7,5t.
Aber diese Fahrzeuge d�rften f�r den Normalb�rger nicht interessant sein. Und wer beruflich damit zu tun hat, der wei�, was er zu tun hat.
F�r den Normalb�rger d�rfte interessant sein, dass er auch nach Umtausch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darf, wenn er es vorher durfte, und das ohne eine �rztliche Untersuchung ab 50.

Hallo Motorradsilke,
Irgendwie haben wir wohl bisher aneinander vorbei geredet.
Wir sind uns nun jedoch wohl einig, dass die "Altfälle", die einen rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 haben ( dort steht dann : "alle übrigen KFZ" - gemeint sind unter Klasse 2, also gemäß den Anmerkungen dort bis 7,5 Tonnen) ohne Umtausch in Kartenführerschein weiterhin bis 7,5 t fahren dürfen; eine ärztliche Untersuchung gibt es dann nicht. Wenn jedoch der Umtausch vorgenommen/beantragt wird, ist ab 50 Jahren alle 5 Jahre eine Verlängerung mit vorangehender ärztlicher Untersucgung notwendig.

Das siehst Du auch so?

Liebe Grüße
Partybombe

motorradsilke

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Re:
« Antwort #21 am: 22.01.2016, 17:00 Uhr »
Nein, so sehe ich es nicht und so ist es nicht. Wenn du den alten rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 hast, kannst du den umtauschen und nach dem Umtausch weiter Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, ohne Untersuchung und Befristung.



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partybombe

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Re:
« Antwort #22 am: 22.01.2016, 17:23 Uhr »
Nein, so sehe ich es nicht und so ist es nicht. Wenn du den alten rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 hast, kannst du den umtauschen und nach dem Umtausch weiter Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, ohne Untersuchung und Befristung.
Ok, liebe Motorradsilke, wir haben eine unterschiedliche Auffassung, doch das wird zu klären sein.
Ich weiß es natürlich auch nicht persönlich, verweise aber auf die Internetseite https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/ und dort auf Nummer 3 vor Sonderfall 1. Hier wird klar beschrieben, dass und jetzt Zitat "für Besitzer der alten Scheine (dann übrigens) auch die Notwendigkeit entfällt, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht."
Ich habe die Seite nicht geschrieben, diese sieht aber doch recht zuverlässig aus.

Ich werde noch mal weiter recherchieren und mich dann melden.

Vielleicht kennt sich ja auch hier jemand aus?

Liebe Grüße und vielen Dank für unseren Austausch
Partybombe

motorradsilke

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Re:
« Antwort #23 am: 22.01.2016, 21:25 Uhr »
Nun gut, dann recherchier mal. Ich kann aus eigener Erfahrung (und der meines Mannes und vieler Bekannter) berichten. Wir haben alle schon den neuen Kartenführerschein. Und hatten alle vorher den 3er. Und haben jetzt C1 und C1E, ohne zeitliche Beschränkung.

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partybombe

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Re:
« Antwort #24 am: 23.01.2016, 12:23 Uhr »
Motorradsilke hat wohl Recht
Ich kann aus eigener Erfahrung (und der meines Mannes und vieler Bekannter) berichten. Wir haben alle schon den neuen Kartenführerschein. Und hatten alle vorher den 3er. Und haben jetzt C1 und C1E, ohne zeitliche Beschränkung.

Es ist schon merkwürdig, dass derart unterschiedliche Bekanntgaben veröffentlicht werden. Bei
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm wird im Gegensatz zu meinem Vorlink ausgesagt :
"Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.
Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart."

Das ist in den fraglichen Fragen der Befristung und Untersuchungen das Gegenteil zum von mir vorher zitierten Link
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/.

Ich kann mich bei Motorradsilke nur bedanken für ihre Hartnäckigkeit in der Sache und die letzte Aufklärung aus Ihrer eigener Erfahrung bei Umstellung auf den Kartenführerschein. Im Verhältnis zu den divergierenden Aussagen blicke ich wieder einmal auf Fluch und Segen des Internet.

Ich hoffe nun, dass meine Führerscheinstelle die Sache genauso sieht. Ich werde dann dazu (natürlich) berichten; bitte noch etwas Geduld.

Vielen Dank Dir Motorradsilke
Partybombe

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #25 am: 23.01.2016, 12:46 Uhr »
Hallo Ihr Lieben,
Nachdem ich mich eben insbesondere und dankend an Motorradsilke gewandt habe, möchte ich an dieser Stelle noch eine weitere Stelle zitieren, die ich gestern gefunden habe und die Motorradsilke stützen.

https://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/behoerdenlotse/oft-nachgefragt/dienstleistung/fuehrerschein-in-eu-fuehrerschein-umtauschen.html

"Hinweise für Klasse-3-Fahrer
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden."

Nach den Erfahrung und Einlassung von Motorradsilke ist dies (wohl) die einzig richtige Darstellung für Altfälle (mit grauem oder rosa Führerschein). Der wohl einzig kleine Haken ist die 15 jährige Befristung des Kartenführerscheins. Ist ist aber eigentlich mittlerweile Vernachlässigbar, da zu Januar 2033 sowieso ein Umtausch Pflicht wird -  Umschreibung 2016 führt wohl zur Gültigkeit bei 2031.

Partybombe

PS. Ich hoffe ich habe es diesmal richtig zusammengefasst!




Hibis

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #26 am: 24.01.2016, 19:43 Uhr »
Hallo,

habe Ende Sept. 2015 bei Alamo in Seattle ein Auto angemietet.
Der Mitarbeiter dort war mit meinem neuen Kartenführerschein  vollauf zufrieden.
Ich hatte zwar einen internationalen FS dabei, habe ihn aber überhaupt nicht benötigt.

Vielen Dank für die für mich interessanten Ausführungen über den alten grauen und den
neuen Kartenführerschein.
Habe meinen alten FS 2009 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht.
Durch die Ausführungen hier, habe ich meinen FS wirklich zum ersten Mal genauer unter die
Lupe genommen.

Danke an Motorradsilke.  :dankeschoen:

Interessiert hat mich natürlich auch die Rückseite des FS insbesondere die Spalte 12.
Was sich hinter diesen, für mich bis heute unbekannten Zahlen, verbirgt, könnt ihr hier
nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php

Hibis



Muffin

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #27 am: 24.01.2016, 21:22 Uhr »
Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?

Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.

Zum Ursprungsthema: mich hat bei Dollar mal eine Dame gefragt, ob ich nicht den rosa FS hätte. Mit dem internationalen konnte sie nix anfangen.  :)

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #28 am: 24.01.2016, 22:12 Uhr »
Zum Ursprungsthema: mich hat bei Dollar mal eine Dame gefragt, ob ich nicht den rosa FS hätte. Mit dem internationalen konnte sie nix anfangen.  :)

Das ist ja auch klar. Man darf nicht vergessen: der internationale Führerschein ersetzt NICHT den richtigen Führerschein. Er ist nur in Begleitung mit dem richtigen Führerschein gültig. Wer also seinen Führerschein zu Hause läßt und sich auf den internationalen Führerschein verläßt, bekommt wirklich richtig Probleme bei der Fahrzeugübernahme.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #29 am: 25.01.2016, 00:36 Uhr »
Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?

Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.

Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?
Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.

Ich bin inzwischen total gespannt, was zum heutigen Stand nun gilt. Es ist sogar auch denkbar, dass es früher anders war. Jedenfalls steht heute in der EU-Regelung, dass 2033 die alten ersetzt sein sollen/müssen. Deutschland bezieht die 15 Jahresfrist auf ein neues Foto, die Kartenverlängerung soll ohne Einschränkungen laufen, also einfach sein.

Mein Problem bezog sich allerdings auf die C1 Regelung für Altfälle, denn die Neuen müsse alle 5 Jahre antragsbezogen ärztlich geprüft werden; dies gilt (wohl) nicht für Altfälle - gemäß der Hilfe und Erfahrungen von  Motorradsilke sowie was auch ich inzwischen gefunden habe spricht alles dafür. In ein paar Tagen weiß ich es in meinem Fall dann auch.....

Liebe Grüße
Partybombe