@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen F�hrerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitspr�fung.
Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im F�hrerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitspr�fung und/oder ein Attest vom Augenarzt ben�tigt. Viele M�nner haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach �berschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.
Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
Die Betreffenden benötigen aber auch ohne eine Umschreibung eine ärztliche Untersuchung bei der Vollendung des 50.Lebensjahres, wenn sie entsprechende Fahrzeuge fahren wollen. D.h. der entsprechende Teil des Führerscheins wird auch beim rosa oder grauen "Lappen" mit Vollendung des 50.Lebensjahres ungültig, wenn man keine entsprechende Untersuchung vorweist.
Hallo Motorradsilke,
wie aus dem Text aus
www.bussgeldkatalog.org klar hervorgeht ist Deine Aussage in dieser Form wohl nicht richtig. Unter Punkt "Führerschein der Klasse 3 umschreiben" ist die spezielle Fragestellung aus meiner Sicht deutlich beantwortet:
"Sollte ein Altinhaber den Führerschein der Klasse 3 nicht umtauschen, erlischt ab dem 50. Geburtstag die Erlaubnis, Lkw über 12 t bedienen zu dürfen. Fahrzeuge, die ein geringeres Gewicht aufweisen, dürfen aber weiter mit dem alten Führerschein gefahren werden.
Für Sie entfällt dann übrigens auch die Notwendigkeit, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht."
Die Aussage deckt sich auch mit der Straßenverkehrsbehörde.
Meine Anfrage betrifft also schon alle Nichtumschreiber zumindest ab 50.
Ich war/bin auch völlig überrascht, dass man lesen konnte, dass die RV-Verleiher wie auch Polizisten Probleme machen könnten, da ich bisher noch nie was davon gehört hatte oder selbst erleben musste. Deshalb meine Umfrage.
Bisher kann man die Erfahrungen und Diskussion hier wohl so zusammenfassen, dass im Endeffekt noch bei Niemanden der Internationale oder verpflichtend der Kartenführerschein verlangt wurde. Bei uns war das bis 2013 in 3 Reisen auch so. Dass in den Staaten nicht jeder mit dem Deutsch zu recht kommt, ist verständlich und könnte mal zu Problemen bzw. Nachragen führen.
Mir geht's jedoch weiterhin um Erfahrungen mit Verleihern oder auch der Polizei vor Ort.
Außerdem sollte einigen hierdurch Anregungen und neue Infos gegeben werden.
Liebe Grüße in der Hoffnung auf weiter rege Beteiligung am Erfahrungsaustausch.
Partybombe