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Autor Thema: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?  (Gelesen 27326 mal)

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partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #45 am: 06.02.2016, 13:02 Uhr »
Ok

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #46 am: 06.02.2016, 13:03 Uhr »
Aber immerhin gab es 1844 Aufrufe  :)

bacchus85

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #47 am: 06.02.2016, 13:20 Uhr »
Mir ist  das echt zu dumm jetzt hier. Man soll sich rechtfertigen weil man keinen IF will? So ein Kindergarten

EDVM96

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #48 am: 07.02.2016, 12:15 Uhr »
Man soll sich rechtfertigen weil man keinen IF will?
Wo hast du das denn gelesen? :kratzen:

Für die USA benötigt man keinen IF.
Und in Georgia und Kentucky fährt man als Deutscher im Grunde illegal - auch mit IF, denn der IF den du in Deutschland bekommst gilt formell nicht in den USA.

Zitat
So ein Kindergarten
Den Kindergarten veranstaltest ausschließlich du.

mrh400

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #49 am: 07.02.2016, 12:45 Uhr »
Und dass bei euch die Ämter nicht richtig funktionieren ist jetzt vermutlich auch noch meine Schuld.  :wink:
vermutlich nicht - aber es wird mehr Orte in D geben, wo eine online-Terminvereinbarung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. In Hildesheim z.B. findet man online nur Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle, nicht für die Führerscheinstelle :wink:. Deshalb ist der lapidare und pauschale Hinweis auf online-Termine wenig hilfreich.
Gruß
mrh400

EDVM96

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #50 am: 07.02.2016, 12:51 Uhr »
In Hildesheim z.B. findet man online nur Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle, nicht für die Führerscheinstelle :wink:.
Und ich kann dir sagen woran das liegt: Da wird derzeit umgebaut. Terminvereinbarungen sind während der Umbauphase nicht möglich.
Funktioniert aber grundsätzlich. Sonst hätte ich meinen IF nicht.  :wink:

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #51 am: 12.02.2016, 12:56 Uhr »
Hallo zusammen,
hier noch einen kurzen Zwischenbericht zum IF sowie zur Ausstellung eines Kartenführerscheines auf Basis einer Auskunft meiner Fahrerlaubnisbehörde.

Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.
Voraussetzung für den IF ist zwingend ein Kartenführerschein.
Die Kosten für Umtausch in Kartenführerschein und Ausstellung IF belaufen sich auf 48 € zuzüglich Zeitaufwand für Gang zur Gemeindeverwaltung (Abgabe Unterlagen) und Landrat (Abholung persönlich oder mit Vollmacht).
Bei Umtausch in einen Kartenführerschein bleiben die erworbenen Rechte im Prinzip erhalten. Alte Klasse 3 erhält AM, A1, B, BE, C1 und C1E mit Gültigkeit von 15 Jahren. Insgesamt bedeutet dies KFZ bis 7,5T mit Gesamtzuggewicht (also mit Anhänger) von 12T, Krafträder 125ccm mit ein paar kleinen Besonderheiten (wie bisher).
Die Besonderheiten kommen jetzt:

Nach Ablauf soll es keine Probleme bei der "Verlängerung"/Ausstellung geben, es ginge eigentlich lediglich um das Foto. Nun ja, die EU sieht dies wohl anders, mal abwarten :roll:

Es gibt jedoch hier auch eine beschränkte Klasse CE, die dann CE79 heißt (Gesamtzuggewicht über 12T, im günstigsten Fall wohl bis 18,5T), diese gilt jedoch lediglich bis zum 50. Lebensjahr und muss dann alle 5 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher Bescheinigung (weitere Kosten!) neu beantragt/verlängert werden.
Weiterhin gilt eine Einschränkung für die Klasse T (Traktoren). Hier ist eine Bescheinigung des Ortslandwirtes notwendig( kostet ggf. sicher auch etwas).

Wer also T und CE79 mit dem hohen Gesamtzuggewicht nicht benötigt, erhält für 15 Jahre ohne Einschränkung einen Kartenführerschein, der auch Voraussetzung für den IF ist.

Ich habe inzwischen den Kartenführerschein beantragt (soll nach 3 -4 Wochen kommen), da ich für mich entschieden habe, dass ich auch einen IF mitnehme, da dies in den Mitbedingungen meines RV-Verleihers so steht; hier ist auch nichts von Übersetzungen gesagt.
Mir ist bewusst, dass dieser vermutlich nicht benötigt/verlangt wird. Meine Emailanfragen haben alle betroffenen Staaten (NV, AZ, CO, UT) in dem Sinne beantwortet, dass der nationale Führerschein ausreicht. Aber wer weiß an wen ich bei dem RV-Empfang gerate.

Liebe Grüße
Partybombe

Las Vegas Fan

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #52 am: 12.02.2016, 13:02 Uhr »
Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.

Dann gibt es mind. 3 Arten, denn unser IF gilt (besser: galt) 2 Jahre. 2 Jahre vor sich hinstauben, denn benutzt wurde er nie, es hat nie jemand danach gefragt und wir haben ihn nirgends vorgelegt. Und wir haben durchaus einige Kontrollen gehabt, u.a. auch diese Grenzkontrollen im grenznahen Raum (naja, so richtig nahe ist das eigentlich nicht, Tombstone beispielsweise) von Mexico. Nun ist er abgelaufen und nochmal holen wir uns keinen.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #53 am: 12.02.2016, 14:38 Uhr »

Dann gibt es mind. 3 Arten, denn unser IF gilt (besser: galt) 2 Jahre. 2 Jahre vor sich hinstauben, denn benutzt wurde er nie, es hat nie jemand danach gefragt und wir haben ihn nirgends vorgelegt. Und wir haben durchaus einige Kontrollen gehabt, u.a. auch diese Grenzkontrollen im grenznahen Raum (naja, so richtig nahe ist das eigentlich nicht, Tombstone beispielsweise) von Mexico.

Hallo Las Vegas Fan,
danke für den Hinweis.
Mit den IF ist es wohl eh so eine Sache. Mein Vermieter schreibt Ihn vor, ich hatte ihn bisher nicht gebraucht, die betroffenen Staten sehen keine Notwendigkeit, ich nehme an auch bei der Fahrzeugübernahme wird er nicht nachgefragt.

Übrigens gilt laut Auskunft meiner Fahrerlaubnisstelle in Mexiko nur der IF mit Gültigkeit 1 Jahr.

Hier im Forum wurde ja bereits diskutiert, ob der IF überhaupt für die USA gilt. Außerdem, dass bei Polizeikontrollen in den USA auf den IF auch blöd gesehen wird.

Ein richtiges Chaos also :(

Gruß
Partybombe

EDVM96

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #54 am: 12.02.2016, 23:44 Uhr »
auf Basis einer Auskunft meiner Fahrerlaubnisbehörde.
Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.
Das ist Nonsens. Nochmal: Für deutsche Staatsbürger war und ist es nicht möglich, einen legal in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein zu erhalten.

In DE bekommst du ausschließlich den IF in der Version „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“.
In den USA (bzw. Georgia und Kentucky) benötigt man jedoch die IF Version  „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“.

In allen anderen Bundesstaaten (außer GA und KY) reicht aber sowieso der deutsche bzw. EU Führerschein um legal Auto fahren zu dürfen.

Mein Vermieter schreibt Ihn vor
Wer ist denn dein Vermieter? Keine der großen US-Mietwagenfirmen schreibt ihn vor. Du meinst vermutlich deinen deutschen Mietwagenvermittler.
Dort liest man so etwas häufig. Ist aber Quatsch. Diese Firmen vermitteln i.d.R. weltweit Mietwagen, und solch ein Passus steht dort aus diesem Grund nunmal generell.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #55 am: 14.02.2016, 18:30 Uhr »
Das ist Nonsens. Nochmal: Für deutsche Staatsbürger war und ist es nicht möglich, einen legal in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein zu erhalten.

In DE bekommst du ausschließlich den IF in der Version „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“.
In den USA (bzw. Georgia und Kentucky) benötigt man jedoch die IF Version  „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“.

In allen anderen Bundesstaaten (außer GA und KY) reicht aber sowieso der deutsche bzw. EU Führerschein um legal Auto fahren zu dürfen.

Der Nonsens ist allerdings die schriftliche Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Aber ich gebe Dir insoweit recht, da mir zum einen diese Diskussion bekannt ist und außerdem ich bei meinen geplanten Staaten angefragt habe (steht ja auch in meiner Zusammenfassung). Richtig schwierig würde es jedoch dann, wenn es um GA und KY geht.

Wer ist denn dein Vermieter? Keine der großen US-Mietwagenfirmen schreibt ihn vor. Du meinst vermutlich deinen deutschen Mietwagenvermittler.
Dort liest man so etwas häufig. Ist aber Quatsch. Diese Firmen vermitteln i.d.R. weltweit Mietwagen, und solch ein Passus steht dort aus diesem Grund nunmal generell.


Ich habe einen Text meines Verleihers Apollo vorliegen, wonach bei Anmietung der Nationale und der Internationale Führerschein vorzulegen ist. Ich betone, es ist ein Schreiben von Apollo mit allen möglichen Hinweisen. Auf der Internetseite von Apollo steht IF oder beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache sofern die Lizenz nicht in englischer Sprache ausgestellt ist; was weder beim rosa,  grauem oder Karten-Führerschein der Fall ist.
Es wird also  von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.

Zusammenfassend habe ich jedoch nie behauptet, dass der IF wirklich benötigt wird, dies war ja gerade die Fragestellung der Anfrage hier. Ich habe diesen noch nie auf meinen drei Reisen benötigt. Allerdings stand dies auch noch nie in meinen von den Verleihern (bisher ebenfalls Apollo und Roadbear) verteilten Regelungen. Der Apollotext hat sich definitiv genau an dieser Stelle geändert. Und genau deshalb bin ich vorsichtig.

Gruß
Partybombe
Partybombe

EDVM96

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #56 am: 14.02.2016, 19:52 Uhr »
Der Nonsens ist allerdings die schriftliche Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde.
Macht ja nix. Ich wette die wissen gar nicht, dass es 2 Versionen des internationalen Führerscheins gibt.  :wink:

Zitat
Es wird also  von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Nunja, ich sprach von den großen US-Mietwagenanbietern, nicht von irgendwelchen RV-Anbietern.

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #57 am: 15.02.2016, 19:29 Uhr »

Zitat
Es wird also  von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Nunja, ich sprach von den großen US-Mietwagenanbietern, nicht von irgendwelchen RV-Anbietern.

Bereits bei meiner Anfrage, aber auch meiner "großen" Zusammenfassung, ging es immer um ein RV 25!

Freundliche Grüße
Partybombe

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #58 am: 23.02.2016, 19:30 Uhr »
Hallo zusammen,

heute ist nun der neue Kartenführerschein eingetroffen und von mir beim Landrat abgeholt worden.
Die erworbenen Rechte blieben soweit erhalten. Alte Klasse 3 erhält AM, A1, B, BE, C1 und C1E. Insgesamt bedeutet dies KFZ bis 7,5T mit Gesamtzuggewicht (also mit Anhänger) von 12T, Krafträder 125ccm mit ein paar kleinen Besonderheiten (wie bisher).
Es gilt eine Gesamtbeschränkung von 15 Jahre. Laut Aussage der Bearbeiter wir in 15 Jahren ohne Probleme ein neuer Führerschein ausgestellt; bis dahin ist ja noch Zeit :roll:
Die von mir bereits erwähnten Einschränkungen bezüglich Traktor und CE79 (über 12 Tonnen Gesamtzuggewicht) betreffen mich im Augenblick nicht.

Dank an alle, die mitdiskutiert haben, insbesondere an Motorradsilke bezüglich einiger Klarstellungen.

Nach dem Urlaub werde ich nochmal Bericht abgeben, ob der IF vom Anbieter eingesehen wurde.

Liebe Grüße
Partybombe

partybombe

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Re: Internationaler Führerschein bei Anmietung notwendig?
« Antwort #59 am: 19.06.2016, 09:30 Uhr »
Hallo zusammen,
ich bin inzwischen von meiner Reise zurück und gebe meinen Bericht zum IF:

Der Anbieter Apollo Las Vegas hat bei der Anmietung des Wohnmobils nach dem Internationalen Führerschein gefragt, den ich - neben meinem neuen Kartenführerschein - auch vorlegen konnte.
Ich hatte natürlich vorher eine entsprechende Wartezeit und habe in Gesprächen mit 6 europäischen Anmietern etwas überrascht festgestellt, dass alle einen IF dabei hatten. Es ist inzwischen wohl so, dass verstärkt nach dem IF gefragt wird bzw. dieser - wie bei Apollo in den Anmietunterlagen beschrieben (vgl. hierzu meinen Beitrag weiter vorne) - gefordert wird.
Nach meinen Erfahrungen würde ich bei Wohnmobilanmietungen einen IF mitnehmen. Dies gilt zumindest immer dann  dann, wenn ich eine bereits bezahlte Vorreservierung eines Fahrzeugs habe. Sollte ich die Anmietung komplett vor Ort vornehmen, kann ich ja immer noch zu einem anderen Anbieter gehen; dies gilt aber wohl meist nurv für PKW-Anmietungen.

Noch eine weitere Anmerkung die in eine etwas andere Fragestellung beleuchtet:
Es ist von uns beobachtet worden, wie ein Anmietversuch daran gescheiterte, dass ein Mieter nicht über einen Führerschein für das  entsprechende Gesamtzuggewicht verfügte. Aus meinen Erfahrungen wurde das früher lax gehandhabt.
Insgesamt scheint eine strengere Vorschriftenauslegung bei Anmietungen vorgenommen zu werden.

Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für die fruchtbare Diskussion
Partybombe