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Autor Thema: internationaler Führerschein  (Gelesen 19920 mal)

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Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #60 am: 02.12.2014, 22:52 Uhr »
Da kann es einem dann vielleicht ganz praktisch gedacht ein wenig Streß ersparen, wenn man dem ein Dokument unter die Nase halten kann, das nicht in "Ausländisch" geschrieben ist.

Der Vorteil beim EU-Führerschein ist aber doch, dass er auch verständlich ist, ohne dass man eine Übersetzung hat. Die Führerscheinklassen werden eindeutig in Form von Piktogrammen dargestellt und das Geburtsdatum sollte sich ebenfalls vom Ausstellungs/Erteilungsdatum unterscheiden lassen.

Edit: Ich habe mir gerade mal ein paar Fotos von diesem internationalen Wisch angeschaut. Übersichtlicher ist der auch nicht und das Format ist ja wohl mal unmöglich.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #61 am: 02.12.2014, 22:57 Uhr »
Dann solltest du dich aber nicht an eine deutsche Behörde wenden, sondern an die zuständige Behörde in den USA. Nur die können dir verbindlich sagen, ob ein internationaler Führerschein anerkannt wird.

Genauso kann natürlich keine Behörde in den USA verbindlich sagen, ob ihre Führerscheine für US-Bürger in Deutschland gültig sind, das könnte nur eine deutsche Behörde.
Die Aussage kenn' ich doch  :lachen07: :lachen07:
- keine deutsche Behörde wird sich in die Verantwortung dafür nehmen lassen (können), was eine ausländische Behörde irgendwo in der Welt in einer aktuellen Situation von sich gibt. Genauso wenig werden US-Behörden irgendwelche verbindliche Aussagen über die Gültigkeit von US-Führerscheinen in Deutschland treffen.

Es wäre nicht das erste mal, dass eine Information, die eh ohne Gewähr ist, auf der Webseite einer Behörde, sich als falsch erweist.
Sorry, aber jetzt verstehe ich Dich wirklich nicht mehr. Du vertraust einer Aussage einer Behörde aus dem Land, um dessen Recht es sich dreht, nicht, weil sie falsch sein könnte - bis da komme ich noch mit. Aber warum um Himmels Willen erwartest Du, daß eine Behörde in einem anderen Land (hier D) nicht ebenso falsch sein könnte? :roll:
Gruß
mrh400

motorradsilke

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #62 am: 03.12.2014, 08:13 Uhr »
Dann solltest du dich aber nicht an eine deutsche Behörde wenden, sondern an die zuständige Behörde in den USA. Nur die können dir verbindlich sagen, ob ein internationaler Führerschein anerkannt wird.

Genauso kann natürlich keine Behörde in den USA verbindlich sagen, ob ihre Führerscheine für US-Bürger in Deutschland gültig sind, das könnte nur eine deutsche Behörde.
Die Aussage kenn' ich doch  :lachen07: :lachen07:
- keine deutsche Behörde wird sich in die Verantwortung dafür nehmen lassen (können), was eine ausländische Behörde irgendwo in der Welt in einer aktuellen Situation von sich gibt. Genauso wenig werden US-Behörden irgendwelche verbindliche Aussagen über die Gültigkeit von US-Führerscheinen in Deutschland treffen.


Vielleicht glaubt er´s ja, wenn´s ihm mehrere Leute sagen :wink:

motorradsilke

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #63 am: 03.12.2014, 08:24 Uhr »

Der Vorteil beim EU-Führerschein ist aber doch, dass er auch verständlich ist, ohne dass man eine Übersetzung hat. Die Führerscheinklassen werden eindeutig in Form von Piktogrammen dargestellt


Findest du?
Kannst du bei Klasse B erkennen, dass du nur Pkw bis 3,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse C1 erkennen, dass du nur Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse BE erkennen, dass der Hänger max. 3,5 t wiegen darf?
Von C1E mal ganz zu schweigen.


Microbi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #64 am: 03.12.2014, 09:09 Uhr »
Was versteht man da nicht?

Ich möchte einfach eine brauchbare Begründung mit Belegen. Also z.B. ja, man darf mit dem deutschen FS fahren, weil es eine entsprechende Vereinbarung existiert. Die heißt so und so. Irgendwas! Abkommen, Verordnung, Absichtserklärung....
Ich habe doch schon weiter oben erzählt, dass die zwei Abkommen nicht anwendbar sind. Ich kann nicht glauben, dass sowas nicht geregelt ist. Aber wenn es so wäre, so wäre die Folge, dass man (als deutscher) keinen gültigen Führerschein in den USA haben kann.

Angenommen, man ist in einem Unfall verwickelt. Der Schaden ist groß und der Versicherung der Mietwagenfirma gefällt es ganz und gar nicht. Tja und dann kommt irgendein findiger Anwalt auf die Idee zu schauen, ob der Fahrer überhaupt einen gültigen Führerschein hatte. Und siehe da, er wird keinen positiven Beleg dafür finden können, dass der deutsche Führerschein in den USA zum fahren berechtig. Soll man dann pauschal sagen, dass es aber so auf der Seite der Botschaft stand? Das wird wohl nicht reichen...

Und ich bin nun mal neugierig. Ich will es einfach wissen.

Mic

motorradsilke

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #65 am: 03.12.2014, 09:28 Uhr »
Angenommen, man ist in einem Unfall verwickelt. Der Schaden ist groß und der Versicherung der Mietwagenfirma gefällt es ganz und gar nicht. Tja und dann kommt irgendein findiger Anwalt auf die Idee zu schauen, ob der Fahrer überhaupt einen gültigen Führerschein hatte. Und siehe da, er wird keinen positiven Beleg dafür finden können, dass der deutsche Führerschein in den USA zum fahren berechtig. Soll man dann pauschal sagen, dass es aber so auf der Seite der Botschaft stand? Das wird wohl nicht reichen...

Und ich bin nun mal neugierig. Ich will es einfach wissen.

Mic

Dann mach dich doch einfach bei den entsprechenden Behörden in den USA kundig, wenn es dir so wichtig ist.

Uns reicht eben die Aussage der Botschaft.
In dem beschriebenen Szenario braucht man eh einen Anwalt in den USA, der wird sich dann schon kümmern. Und wenn nicht: bis es so weit ist, sollte man schon wieder in Deutschland sein :wink:

lonewolf81

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #66 am: 03.12.2014, 09:45 Uhr »
Geh den Weg andersherum: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Suche doch einen Beleg, der das Fahren verbietet.

mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #67 am: 03.12.2014, 09:53 Uhr »
Vielleicht hilft Dir ja das weiter - eine (allerdings ebenfalls unverbindliche, wie gesagt kann eine deutsche Stelle keine verbindliche Auskunft über das Recht anderer Staaten treffen) Auflistung der Vorschriften der Einzelstaaten, die auf den Seiten der deutschen Generalkonsulate zu finden ist (Beispiel Atlanta, unter Schlagwort Führerschein in den USA: Link). Sie basiert übrigens offenbar auf dem von Dir weiter oben schon kritisierten Link zu den einzelstaatlichen Behörden. Da kein Datum zum Stand angegeben ist (man kann nur feststellen, daß das nach dem 14.02.2013 redigiert wurde - siehe Florida), müßte man jetzt nur noch die Einzelvorschriften auf ihren Bestand prüfen, was angesichts der nunmehr einigermaßen exakten Quellen unschwer möglich sein sollte (dennoch bin ich zu faul dazu :wink: :lol:):

Klick!
Gruß
mrh400

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #68 am: 03.12.2014, 10:10 Uhr »
Vielleicht hilft Dir ja das weiter - eine (allerdings ebenfalls unverbindliche, wie gesagt kann eine deutsche Stelle keine verbindliche Auskunft über das Recht anderer Staaten treffen) Auflistung der Vorschriften der Einzelstaaten, die auf den Seiten der deutschen Generalkonsulate zu finden ist (Beispiel Atlanta, unter Schlagwort Führerschein in den USA: Link). Sie basiert übrigens offenbar auf dem von Dir weiter oben schon kritisierten Link zu den einzelstaatlichen Behörden. Da kein Datum zum Stand angegeben ist (man kann nur feststellen, daß das nach dem 14.02.2013 redigiert wurde - siehe Florida), müßte man jetzt nur noch die Einzelvorschriften auf ihren Bestand prüfen, was angesichts der nunmehr einigermaßen exakten Quellen unschwer möglich sein sollte (dennoch bin ich zu faul dazu :wink: :lol:):

Klick!

Das nenne ich mal einen Hinweis! Dankeschön, Nachbar!

Mic

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #69 am: 03.12.2014, 12:36 Uhr »
Findest du?
Kannst du bei Klasse B erkennen, dass du nur Pkw bis 3,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse C1 erkennen, dass du nur Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse BE erkennen, dass der Hänger max. 3,5 t wiegen darf?
Von C1E mal ganz zu schweigen.

Wenn der deutsche internationale Führerschein so aussieht wie der bei Wikipedia, dann wird der Polizist in den USA auch nicht schlauer sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

doctore

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #70 am: 03.12.2014, 13:54 Uhr »
Genau so sieht mein internationaler Führerschein auch aus...
Da wird keiner schlauer draus als aus dem "echten" zumal alles auf der Seite ausgefüllt ist wo die Sprache auf französisch ist. Einzige "vorteil" sind die Stempel der Behörde. Aber er kostet ja auch nicht die Welt und die paar Euro zu inverstieren ist es allemal wert als vor Ort mit einem amerikanischen Cop dirksutieren zu müssen.

motorradsilke

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #71 am: 03.12.2014, 16:32 Uhr »
Findest du?
Kannst du bei Klasse B erkennen, dass du nur Pkw bis 3,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse C1 erkennen, dass du nur Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darfst?
Kannst du bei Klasse BE erkennen, dass der Hänger max. 3,5 t wiegen darf?
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Wenn der deutsche internationale Führerschein so aussieht wie der bei Wikipedia, dann wird der Polizist in den USA auch nicht schlauer sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein

Da hast du völlig Recht.

Du hattest aber geschrieben, dass der deutsche Führerschein allein schon eindeutig sei, und das ist er leider nicht.

Wimpi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #72 am: 03.12.2014, 17:03 Uhr »
Wenn der deutsche internationale Führerschein so aussieht wie der bei Wikipedia, dann wird der Polizist in den USA auch nicht schlauer sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein

Wobei das nur die letzte Doppelseite ist, diese Seiten sind in mehrfacher Ausführung und Sprache im Internationalen Führerschein abgebildet (Englisch, Spanisch usw.), nur das Foto ist einmalig drin. Und die Stempel, welche Klassen der Inhaber führen darf.
Die Verknüpfung mit den Gewichten (oder auch Maßen oder auch Personenzahlen) ist eine nationale Regelung, die Tonnenangaben von oben aus diesem Thread gelten für das Führen der Fahrzeuge in Deutschland. In den USA darf man mit dem gleichen (deutschen) Führerschein das dortige Fahrzeug mit den landestypischen Beschränkungen fahren, die erheblich von den deutschen Maßen abweichen. Das gilt für die Längen, für die Gewichte und auch für die Anzahl Personen, die befördert werden dürfen. Im Prinzip gilt im jeweiligen Land für jeden Fahrer die gleiche Beschränkung, egal wo der Führerschein herkommt. Deutsche dürfen in den USA also u.U. Fahrzeuge führen, die sie in Deutschland nicht führen dürften. Wobei es in den USA ganze andere Klassen gibt und die deutschen Klassen auf bestimmte amerikanische Klassen angewandt werden. Das ist insofern auch wichtig, sonst müßten Deutsche in den USA für viele Fahrzeuge im Führerschein andere Klassen erfüllen, typischerweise eher LKW Klassen. Denn die Fahrzeuge in den USA haben erheblich höhere Gewichte und Maße, insbesondere Womos, die man hier nicht mit einem normalen PKW Führerschein fahren dürfte (sehr wohl in den USA). Auch der größte VAN (15 Insassen) dürfte hier nicht mehr mit dem normalen PKW Führerschein gefahren werden (hier ist die Grenze bei 9 Personen), aber als Deutsche in den USA darf man diesen VAN fahren auch nur mit PKW Klasse.

Tinerfeño

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #73 am: 03.12.2014, 17:17 Uhr »
Du hattest aber geschrieben, dass der deutsche Führerschein allein schon eindeutig sei, und das ist er leider nicht.

Ich gehe immer davon aus, was das normale Forumsmitglied in den USA anmietet. In der Regel sind es normale PKW und das entsprechende Symbol kann man auf dem Führerschein sehen.

Interessant wird es allerdings bei den großen RVs. Diejenigen, die erst nach 1999 einen normalen PKW-Führerschein Klasse B gemacht haben, dürften diese in Deutschland keinesfalls fahren. Wimpi hat ja schon angedeutet, dass diese Grenzen eventuell in den USA aber gar nicht gelten.
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Wimpi

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Re: internationaler Führerschein
« Antwort #74 am: 03.12.2014, 17:29 Uhr »
Wimpi hat ja schon angedeutet, dass diese Grenzen eventuell in den USA aber gar nicht gelten.

Das ist auch so, ich habe das irgendwann auf einer offiziellen Seite *.gov mal nachgelesen. Der amerikanische Führerschein hat erheblich weniger Klassen als unserer und im Prinzip wird es so gehandhabt, als hätte man einen amerikanischen Führerschein (und nicht einen deutschen), wobei bestimmte Klassen aufeinander gemapped werden. In den USA ist (so weit ich es richtig in Erinnerung habe) die "Class A" der Standard PKW Führerschein. Und alle deutschen Führerscheine, die irgendeine Klasse B besitzen, werden virtuell als amerikanische Führerscheine mit Class A gewertet. Und danach richtet sich dann, welches Fahrzeug gefahren werden darf.
Das ist wie gesagt ganz wichtig zu wissen für das Fahren von Womos (bzw. RVs). Das steht auch irgendwo bei CANUSA erklärt, die ja Womos vermitteln, weil das eine Standardfrage ist, ob man überhaupt dieses oder jenes Fahrzeug fahren darf. Die deutschen Klassen gehen dann in den amerikanischen Klassen auf, ohne weitere Einschränkung.