Ich gehe davon aus, dass ein Teilbetrag der 500.000 € aufgewendet werden muss um z.B. die Wohnung/das Haus behindertengerecht umgebaut zu werden. Des weiteren muss vielleicht ein geeignetes Fahrzeug angeschafft werden um dem Kind eine Anbindung an die Familie zu ermöglichen usw.
Da gehst Du von falschen Voraussetzungen aus, denn die sind gesondert zu übernehmen - vermehrte Bedürfnisse.
Schmerzensgeld ist Schmerzensgeld.
Nichts für ungut - aber wenn Du Dich im Pflegebereich auskennen würdest, dann wüsstest Du das die Versicherungen sich gerne verweigern,
Das hat nichts mit meiner Aussage zu tun, im übrigen habe ich fast täglich mit Pflegekassen und deren Regressforderungen zu tun.
trägt doch die Allgemeinheit die Therapiekosten
Nö, die (Krankenkassen) holen sie sich beim Verursacher (KH- Versicherung) im Regreßwege zurück.
Wenn Du alleingegen einen Baum fährst, dann trägt Deine KK die Kosten allein - und damit nach Deiner Aussage trägt die Allgemeinheit die Kosten für Deine eigene Blödheit....
Also überleg mal was Du postulierst, denn das System ist nunmal ein Solidarsystem, wenn Du daraus ausschwenken willst, wird hier niemand mehr irgendwas bezahlen können, dann bist Du bei Deinem ersten Krankenhausaufenthalt pleite und das Krankenhaus, weil Du es nicht bezahlen kannst.
Und zu den 500 EUR Taschengeld - die Leistungen für Pflegestufe 3 sind keinesfalls "prall". Da ist man gefordert "draufzuzahlen".
Den Kapitalstock finde ich für solche Fälle sehr ungklücklich. Eine höhere Rente deckt m.M.n. die Bedürfnisse besser ab.
Die Spitzbeträge trägt auch die Versicherung des Unfallgegners, nur eben direkt, nicht im Regreßwege der Pflegeversicherung. Das ist und bleibt ein "Taschengeld" was eben die gesundheitlichen Einschränkungen wett machen soll (wie gesagt, daß ist schwer nachzuvollziehen, weil man diese nicht in Geld errechen kann).
Die Frage des Kapitalstocks ist eine, die man den Eltern stellen muß - es gibt nämlich leider auch Leute, die das Geld in einem solchen Fall verprassen, statt es dem verltzten Kind zukommen zu lassen, da ist eine höhere Rente sicherlich besser, aber da kann man als Versicherung und Gericht nicht so viel machen, weil der Geschädigte (sein RA) die Anträge stellt.