usa-reise.de Forum

Autor Thema: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?  (Gelesen 4138 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

USAflo

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.496
  • Wo wir hinfahren brauchen wir keine Straßen...
    • Unser-OM-und-umzu
Re: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?
« Antwort #30 am: 26.01.2012, 11:37 Uhr »
Die Rente ist auch nicht dazu da Therapien zu bezahlen, das macht die Krankenkasse ohnehin ein Leben lang. Das ist eine Schmerzensgeldrente, d.h. on top, neben allen Therapien, vermehrten Aufwendungen usw.. Das ist quasi ein Nettoeinkommen in jedem Monat.
Wenn Du mit der Aussage zur Krankenkasse recht hast wirft das ja ein schlechtes Licht auf USAflo - trägt doch die Allgemeinheit die Therapiekosten die eigentlich der Unfallverursacher tragen müsste. Das dies einem "Fachmann" der einen mit Halbwissen ausgestatten Laien zurechtweist passieren kann. Auf jeden Fall haben wir nun wohl ein Beispiel für Krankheitsfolgekosten.


ganz ehrlich: ich verstehe deine Aussagen hier immer weniger...und ich glaube du hast das ganze System der Sozialversicherungsträger und dieser im Zusammenspiel mit den KH-Versicherer nicht ansatzweise verstanden. DAS kann ich dann aber doch nachvollziehen, denn es ist nunmal eine sehr schwere Materie weshalb es ja dafür Fachleute gibt.
Wenn du dich für weiteres zu diesem Thema interessieren solltest, empfehle ich ein Jurastudium und dann diese Lektüre:

http://www.beck-shop.de/K%C3%BCppersbusch-Ersatzanspr%C3%BCche-Personenschaden/productview.aspx?product=26580

Damit ist dann für mich an dieser Stelle alles gesagt!

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?
« Antwort #31 am: 26.01.2012, 12:38 Uhr »
Zitat
Ich gehe davon aus, dass ein Teilbetrag der 500.000 € aufgewendet werden muss um z.B. die Wohnung/das Haus behindertengerecht umgebaut zu werden. Des weiteren muss vielleicht ein geeignetes Fahrzeug angeschafft werden um dem Kind eine Anbindung an die Familie zu ermöglichen usw.
Da gehst Du von falschen Voraussetzungen aus, denn die sind gesondert zu übernehmen - vermehrte Bedürfnisse.
Schmerzensgeld ist Schmerzensgeld.

Zitat
Nichts für ungut - aber wenn Du Dich im Pflegebereich auskennen würdest, dann wüsstest Du das die Versicherungen sich gerne verweigern,
Das hat nichts mit meiner Aussage zu tun, im übrigen habe ich fast täglich mit Pflegekassen und deren Regressforderungen zu tun.

Zitat
trägt doch die Allgemeinheit die Therapiekosten
Nö, die (Krankenkassen) holen sie sich beim Verursacher (KH- Versicherung) im Regreßwege zurück.
Wenn Du alleingegen einen Baum fährst, dann trägt Deine KK die Kosten allein - und damit nach Deiner Aussage trägt die Allgemeinheit die Kosten für Deine eigene Blödheit....
Also überleg mal was Du postulierst, denn das System ist nunmal ein Solidarsystem, wenn Du daraus ausschwenken willst, wird hier niemand mehr irgendwas bezahlen können, dann bist Du bei Deinem ersten Krankenhausaufenthalt pleite und das Krankenhaus, weil Du es nicht bezahlen kannst.

Zitat
Und zu den 500 EUR Taschengeld - die Leistungen für Pflegestufe 3 sind keinesfalls "prall". Da ist man gefordert "draufzuzahlen".
Den Kapitalstock finde ich für solche Fälle sehr ungklücklich. Eine höhere Rente deckt m.M.n. die Bedürfnisse besser ab.
Die Spitzbeträge trägt auch die Versicherung des Unfallgegners, nur eben direkt, nicht im Regreßwege der Pflegeversicherung. Das ist und bleibt ein "Taschengeld" was eben die gesundheitlichen Einschränkungen wett machen soll (wie gesagt, daß ist schwer nachzuvollziehen, weil man diese nicht in Geld errechen kann).

Die Frage des Kapitalstocks ist eine, die man den Eltern stellen muß - es gibt nämlich leider auch Leute, die das Geld in einem solchen Fall verprassen, statt es dem verltzten Kind zukommen zu lassen, da ist eine höhere Rente sicherlich besser, aber da kann man als Versicherung und Gericht nicht so viel machen, weil der Geschädigte (sein RA) die Anträge stellt.
No retreat, no surrender !

TGW712

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.576
Re: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?
« Antwort #32 am: 26.01.2012, 13:55 Uhr »
Ich muss leider ins gleiche Horn blasen, Du, Gabenga hast das System schlicht nicht verstanden. Das Unfallopfer wird - bei entsprechender Versicherung des Unfallverursachers - besser gestellt als der, der beispielsweise selbst einen Unfall verursacht udn dabei zu schaden kommt. An der Allgemeinheit bleibt dabei nichts hängen bsi auf allenfalls ein kleiner Zinseffekt weil die Krankenkasse in Vorleistung tritt. Ob alternative Therapien, vom "Üblichen" abweichende Behandlungsformen und Hilfsmittel bezahlt werden entscheidet dann ebenfalls nicht die Regelung der gesetzlichen Kanken- und Pflegeversicherung sondern das Zivlgericht. Gerade bei einem Kleinkind, welches dauerhaft geschädigt ist, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass das Gerichte jede nur erdenkliche, sinnvolle Hilfe zuspricht. Hängen bleibt es dann bei der Haftpflicht des Schädigers und nicht bei uns.
Von daher hilft Dir hier auch nicht Deine Zivierfahrung weiter.

gabenga

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.394
Re: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?
« Antwort #33 am: 26.01.2012, 15:07 Uhr »
Also gut, dann ist ja jetzt alles geklärt....

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Ist 1 Mio USD Versicherungssumme OK?
« Antwort #34 am: 26.01.2012, 20:43 Uhr »
Zitat
Gerade bei einem Kleinkind, welches dauerhaft geschädigt ist, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass das Gerichte jede nur erdenkliche, sinnvolle Hilfe zuspricht
Für unser Haus kann ich nur sagen, daß wir das selbst so wollen (sinnvoll und erfolgversprechend muß es natürlich sein), denn der Profit zeigt sich darin, daß es billiger ist mehr in die Therapie, in die Schuler und Ausbildung zu investieren als in den späteren Verdienstausfall.
No retreat, no surrender !