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Autor Thema: Mietwagen mit vorläufigem Führerschein???  (Gelesen 3159 mal)

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nirschi

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Re: Mietwagen mit vorläufigem Führerschein???
« Antwort #15 am: 17.01.2003, 18:58 Uhr »
@arizona!

Hatten beim ersten Mal einen internationalen dabei und sie wollten den nicht, sondern den alten Führerschein. Also beantragen wir auch keinen intern.  mehr.
Aber bei längerem Aufenthalt und evtl.  Auto-oder Motorradkauf sollte es sicherheitshalber ein internationaler sein.

Gruss nirschi  

arizona

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Re: Mietwagen mit vorläufigem Führerschein???
« Antwort #16 am: 18.01.2003, 01:48 Uhr »
@atecki und alle anderen!
Ich gebe euch ja Recht, normalerweise braucht man keinen IFS, aber einmal brauchte ich ihn nunmal.
Es steht halt so in den AGB's und wenn die es darauf anlegen haste halt ein Problem.

Ich habe auch schon Autos in Afrika, Asien, Australien, Europa, Amerika angemietet und keinen IFS gegraucht, bis auf dieses eine Mal.
Seid dem immer mit.

gruss
arizona

Ikone

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Re: Mietwagen mit vorläufigem Führerschein???
« Antwort #17 am: 18.01.2003, 08:29 Uhr »
O-Ton der Sachbearbeiterin in der Meldestelle in F'hain: Internationaler Führerschein wofür brauch man den denn?
[f5]Eisern Union &  MfG

Ikone[/f5]

Homer_74

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Re: Mietwagen mit vorläufigem Führerschein???
« Antwort #18 am: 18.01.2003, 10:28 Uhr »
Auszug aus der Homepage unseres Vermieters (Holidayautos):

... ein gültiger nationaler führerschein muss vorgelegt werden (intern. führerschein nur gültig i.v. mit nationalen führerschein, kein usa führerschein)...

Zumindest da ist die Sache eindeutig.

Grüße

Homer