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Autor Thema: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte  (Gelesen 10370 mal)

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Microbi

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #15 am: 22.02.2016, 17:39 Uhr »
Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?

Nein. Diese Regelung greift nur bei Leistung durch eine andere Versicherung. Wenn Leistung erfolgt, würde die Versicherung greifen, soweit deren Bedingungen erfpllt sind(diese also nicht die Hafunt bei unbefestigten Wegen ausschließt.)

Wobei hier der Fall noch weiter ist, weil eigentlich reden wir hier über einen Haftungsverzicht des Anbieter, nicht um eine Versicherung. Auch wenn es gerne mit Vollkasko übersetzt wird, ist es gerade keine Versicherung, sondern der Mietwagenanbieter verzichtet nur auf die Durchsetzung seiner Ansprüche.

Verzicht ist doch keine Versicherung. Kann man es überhaupt von hinten aufziehen und sagen, es bewirkt, dass der Kunde für Schäden nicht haftet und daher mit einer Kaskoversicherung gleichzusetzen sei? Sicher nicht. Da könnte meine Großmutter bürgen und ich müsste auch nicht haften. Meine Großmutter ist jedoch auch keine Kaskoversicherung.
Und: Selbst Kasko und Kasko sind nicht gleich. Was ist mit Schäden, die eh nicht versichert sind? Und welcher ist der zeitliche Bezugspunkt? Zeitpunkt der Anmietung, oder Zeitpunkt des Schadenfalls?

Und M&Ms Aussage klingt an sich zwar gut. Aber: Wäre die Sache so einfach, dass ich bei Anmietungen, bei denen ich schon weiß, dass ich ggf. offroad fahren werde, einfach die Kaskoversicherung auschließe? Wohl kaum. Da komme ich nml. zur Frage, ob man die Mietsache bestimmungsgemäß gebraucht hat. Das ist ggf. nicht der Fall, wenn der Vermieter für offroad die Versicherung verfallen lässt. Und wenn ich die Versicherung schon gerade deswegen abwähle, kann ich mich auch nicht darauf berufen, es nicht gewußt und "nur fahrlässig" offroad gefahren zu sein.
Greift dann die Versicherung von M&M auch noch?

Mic

gecko1a

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #16 am: 22.02.2016, 19:31 Uhr »
Der einzige, der das hier sagen kann, ist die Versicherung.

Vielleicht kann man noch einmal ein Fall anfragen:
unbefestigte, aber eingezeichnete Straße. Man rutscht von der Straße.
Der Vermieter will Schadensersatz, weil er nicht verzichten will.
Zahlt dann die M&M bis auf die 230€?

partybombe

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #17 am: 22.02.2016, 19:51 Uhr »
Hallo Lurvig,

"...erstreckt sich nicht auf Schäden die bei einer durch das Mietwagenuntermnehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkasko erfasst sind..."


Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlosse Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.

Im Ergebnis kann es also problematisch werden, wenn zwei Versicherungen zum gleichen Schutz bestehen - insbesondere dann, wenn beide so eine Klausel haben.
Also wenn Miles & More keine weitere VS abschließen bzw. eine 100%Vollkasko als weitere abschließen, was halt im entsprechenden Fall besser ist. Zumindest mache ich dies so.

Gruß
Partybombe

pierremw

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #18 am: 23.02.2016, 08:11 Uhr »
Hi,

Zitat
Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlossene Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.

Das Ganze nennt sich im Fachchinesischen 'Subsidiärdeckung'. Heißt, wie erwähnt: Nur wenn aus anderen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus der Zusatzversicherung ein. Privatkrankenversicherung mit Auslandsdeckung zieht also vor einer kurzfristig abgeschlossenen Reiseversicherung. Ähnlich verhält es sich mit einer Reisegepäckversicherung, wenn evtl. in der vorhandenen Haushaltsversicherung Deckung für Reisegepäckschäden besteht.
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Microbi

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #19 am: 23.02.2016, 08:19 Uhr »
Hi,

Zitat
Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlossene Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.

Das Ganze nennt sich im Fachchinesischen 'Subsidiärdeckung'. Heißt, wie erwähnt: Nur wenn aus anderen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus der Zusatzversicherung ein. Privatkrankenversicherung mit Auslandsdeckung zieht also vor einer kurzfristig abgeschlossenen Reiseversicherung. Ähnlich verhält es sich mit einer Reisegepäckversicherung, wenn evtl. in der vorhandenen Haushaltsversicherung Deckung für Reisegepäckschäden besteht.

So, wie Du es sagst, wäre es sehr verbraucherfreundlich. Denn dann schaden doppelt abgeschlossene Versicherungen nicht. Eine zweite kann ggf. die Lücken der ersten füllen, oder die Differenz über deren Höchstbetrag übernehmen.
Ist das so? Oder haftet die subsidäre Versicherung schon dann nicht, wenn eine andere primär haften sollte, selbst wenn z.B. deren Höchstdeckung nicht, aber die der subsidären Versicherung den Schaden decken könnte?

Mic

pierremw

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #20 am: 23.02.2016, 09:25 Uhr »
Zitat von: Microbi
Eine zweite kann ggf. die Lücken der ersten füllen, oder die Differenz über deren Höchstbetrag übernehmen.
Ist das so? Oder haftet die subsidäre Versicherung schon dann nicht, wenn eine andere primär haften sollte, selbst wenn z.B. deren Höchstdeckung nicht, aber die der subsidären Versicherung den Schaden decken könnte?

Wenn die Höchstdeckungssumme aus der Erstversicherung nicht ausreicht, kommt im Regelfall die subsidiäre Versicherung für eine etwaige Differenz auf. Sicherheitshalber sollte man aber vor Abschluss der Zusatzversicherung die Bedingungen für die Subsidiarität beim jeweiligen Versicherer hinterfragen bzw. nachlesen.
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TGW712

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #21 am: 23.02.2016, 09:29 Uhr »
bliebe noch die Frage, wo man überhaupt (für die USA) einen Mietwagen mit ausreichender Haftpflicht aber ohne Vollkasko bekommt. Bei Hertz habe ich gerade geschaut, auch als GOLD kann ich dort nichts finden, das mir das Abwählen erlauben würde.

Volare

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #22 am: 23.02.2016, 10:50 Uhr »
bliebe noch die Frage, wo man überhaupt (für die USA) einen Mietwagen mit ausreichender Haftpflicht aber ohne Vollkasko bekommt. Bei Hertz habe ich gerade geschaut, auch als GOLD kann ich dort nichts finden, das mir das Abwählen erlauben würde.

Das geht. Man muss beim Land auf United States umstellen. Die Rate enthält so keine CDW bzw. überhaupt keine Versicherungen. Im Verlauf der Buchung hat man die Möglichkeit die Versicherungen, wie die LIS über 1 Mio. $, hinzu zu buchen.

CK

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #23 am: 23.02.2016, 12:43 Uhr »
Das man das auf der Homepage irgendwie einstellen kann, ist durchaus möglich.
Die Frage ist aber doch : Ob der Vermieter generell bereit ist, einen Mietwagen,
an einen "ausländischen" Kunden auszuhändigen, wenn dieser nur mit einer KK ankommt
und ihm erzählt da sei bereits eine Versicherung inklusive.
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Buster

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #24 am: 23.02.2016, 16:26 Uhr »
Bleibt meine bereits gestern gestellte Frage, wo ist eine Vollkassko abwählbar. Und wo ersehe ich aus den Versicherungsbedingungen bei M&M Kreditkarte eine Auflistung aus der hervorgeht dass Glas und Unterboden / Reifen ein- oder ausgeschlossen sind.

Insofern ist die Vollkassko bei der M&M Kreditkarte Sinnlos*
*für mich



Frage nur, wie ist das mit den entsprechenden und bekannten Anbietern kompatibel? Mir ist auf die Schnelle keine Plattform oder Vermieter bekannt wo man eine Vollkassko, ob mit oder ohne Selbstbehalt, generell ausschließen kann.

Kurt

Microbi

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #25 am: 23.02.2016, 17:00 Uhr »
Ich miete regelmäßig ohne Versicherung, da meine KK auch die Kasko- und Haftpflichtversicherung beinhaltet. In den USA bis jetzt nur einmal, da ich vorort, spontan was anmieten wollte. Das ging ohne weiteres.

Mic

partybombe

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #26 am: 23.02.2016, 17:48 Uhr »

Insofern ist die Vollkassko bei der M&M Kreditkarte Sinnlos*
*für mich

Da Du dies für Dich so siehst, kann ich wenig dagegen sagen.
Jeder muss entscheiden, ob ihm die Bedingungen und der Selbstbehalt der M&M ausreichen. Ich habe für mich entschieden möglichst vorab in Deutschland ein VK ohne  SB abzuschließen ( tlw. mit späterer Rückerstattung). Für spontane Anmietungen vor Ort - mir fällt dazu Griechenland ein - ist die M&M mir eine Beruhigung; dort ist manchmal VK ohne SB nicht möglich oder viel zu teuer.
Also in der Regel vorab VK von D aus
Gruß
Partybombe

Wilder Löwe

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Re: Mietwagen-Vollkasko mit LH M&M Kreditkarte
« Antwort #27 am: 28.02.2016, 07:16 Uhr »
Wir haben auch schon spontan in den USA ein Auto für einen Tag komplett ohne Versicherungen gemietet. Da dort im Gegensatz zu Deutschland Versicherungen auf den Fahrer und nicht auf das Fahrzeug abgeschlossen werden, ist das in den USA der normale Vorgang. Jeder bringt sozusagen seine eigene Versicherung mit. Nur wenn man keine hat oder sich höher versichern möchte, schließt man beim Autovermieter eine ab.
Viele Grüße
Katrin