Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?
Nein. Diese Regelung greift nur bei Leistung durch eine andere Versicherung. Wenn Leistung erfolgt, würde die Versicherung greifen, soweit deren Bedingungen erfpllt sind(diese also nicht die Hafunt bei unbefestigten Wegen ausschließt.)
Wobei hier der Fall noch weiter ist, weil eigentlich reden wir hier über einen Haftungsverzicht des Anbieter, nicht um eine Versicherung. Auch wenn es gerne mit Vollkasko übersetzt wird, ist es gerade keine Versicherung, sondern der Mietwagenanbieter verzichtet nur auf die Durchsetzung seiner Ansprüche.
Verzicht ist doch keine Versicherung. Kann man es überhaupt von hinten aufziehen und sagen, es bewirkt, dass der Kunde für Schäden nicht haftet und daher mit einer Kaskoversicherung gleichzusetzen sei? Sicher nicht. Da könnte meine Großmutter bürgen und ich müsste auch nicht haften. Meine Großmutter ist jedoch auch keine Kaskoversicherung.
Und: Selbst Kasko und Kasko sind nicht gleich. Was ist mit Schäden, die eh nicht versichert sind? Und welcher ist der zeitliche Bezugspunkt? Zeitpunkt der Anmietung, oder Zeitpunkt des Schadenfalls?
Und M&Ms Aussage klingt an sich zwar gut. Aber: Wäre die Sache so einfach, dass ich bei Anmietungen, bei denen ich schon weiß, dass ich ggf. offroad fahren werde, einfach die Kaskoversicherung auschließe? Wohl kaum. Da komme ich nml. zur Frage, ob man die Mietsache bestimmungsgemäß gebraucht hat. Das ist ggf. nicht der Fall, wenn der Vermieter für offroad die Versicherung verfallen lässt. Und wenn ich die Versicherung schon gerade deswegen abwähle, kann ich mich auch nicht darauf berufen, es nicht gewußt und "nur fahrlässig" offroad gefahren zu sein.
Greift dann die Versicherung von M&M auch noch?
Mic