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Autor Thema: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook  (Gelesen 5414 mal)

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playmaker11

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #15 am: 13.07.2007, 07:34 Uhr »
Hallo Bernd,

ich habe ja auch Kataloge zu Hause und hier ist es auch schon gepostet worden. Da verwendet jeder Veranstalter, teilweise jeder Anbieter andere Formulierungen.
Die Aussage, daß es in/ aus Deiner Erfahrung anders war, Du abewr andererseits noch nie bei Th. Cook gebucht hast, vernichtet Dein Argument schon wieder. Jeder ist eben in der Ausgestaltung seiner Verträge frei.

Mit der Formulierung haben Sie Dir Deinen Verständnisfehler aufgezeigt oder aufzeigen wollen.
Der Punkt an der Formulierung ist der, daß man im Sprachgebrauch mit einer Formulierung verschiedene Sachen ausdrücken kann. Wie hier schon das Bsp. Verkehrsnachrichten angeführt wird: Stau auf der A7 zwischen Hildesheim und Hannover heißt auf der Richtungsfahrbahn Norden, weil Hildesheim nunmal südlich von Hannover liegt und man erst an HI vorbei muß. Wenn Du daraus "in beide Richtungen" interpretierst ist das aus logischen Gesichtspunkten falsch.
Man kann aber auch sagen: "Stau zw. HI und H in beiden Richtungen (oder in Fahrtrichtung Süden)". Dann stimmts wieder.
Hier heißt es "zw. NV und CA", womit eigentlich logisch ist, daß es von NV (weil zuerst genannt) ausgeht.

Wie gesagt, ich verstehe Deinen Ärger, aber das ist nunmal die hohe Kunst der Formulierungen, bei der man sehr schnell, nicht nur im Reisebereich, reinfallen kann.

Für gefährlich halte ich allerdings den Ratschlag von thorsti. Gerade im Bereich des Reiserechts (und bitte jetzt nicht kommen und wieder auf den Unterschied zw. Pauschalreisen und Individualreisen hinweisen, ich weiß daß mein Terminus nicht genau ist) hat die Rspr. solche kleinen Gemeinheiten zugelassen.
Ich sehe da alles andere als gute Chancen.


Gruß
No retreat, no surrender !

Antje

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #16 am: 13.07.2007, 08:34 Uhr »
Hallo,

um auf Thorsti zurückzukommen - Thorsti hat seinen Mietwagen zwar mit einer Einwegmiete gemietet - aber ist innerhalb eines Staates geblieben - nämlich Los Angeles und San Francisco.

Und Alamo formuliert so:
Es werden keine Gebühren verlangt für Mieten innerhalb Kaliforniens, Floridas und Hawai'i und zwischen Kalifornien und Nevada.

Bei Thorsti wären also von Haus aus keine Einwegmiete angefallen, da innerhalb Kaliforniens keine verlangt wird.

Auch hier steht die ominöse Formulierung "zwischen Kalifornien und Nevada", die vorab dann wohl genau zu klären wäre.

Mit "Du bekommst bestimmt Recht bei ner Klage" wär ich ebenfalls überaus vorsichtig - denn wir hat ein Richter mal formuliert. Vor Gericht bekommst Du ein Urteil - ob Du Recht bekommst oder das, was Du dafür hältst.... schließlich glauben beide Parteien, daß sie Recht haben und Thomas Cook hat sicherlich seine Formulierungen juristisch vor Druck prüfen lassen...

Antje




PK

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #17 am: 13.07.2007, 10:38 Uhr »
um auf Thorsti zurückzukommen - Thorsti hat seinen Mietwagen zwar mit einer Einwegmiete gemietet - aber ist innerhalb eines Staates geblieben - nämlich Los Angeles und San Francisco.
Er hat aber LAS geschrieben = Las Vegas (Nevada) und nicht Los Angeles :wink:

Auch hier steht die ominöse Formulierung "zwischen Kalifornien und Nevada", die vorab dann wohl genau zu klären wäre.
Nö, da er ja bei Dertour angemietet hat war es ja klar denn Dertour beschreibt ja im Katalog das "Zwischen" bei ihnen "in beide Richtungen" bedeutet. :wink:

Gruss Patric

clint

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #18 am: 13.07.2007, 22:02 Uhr »
Hallo Bernd,
 
Die Aussage, daß es in/ aus Deiner Erfahrung anders war, Du abewr andererseits noch nie bei Th. Cook gebucht hast, vernichtet Dein Argument schon wieder. Jeder ist eben in der Ausgestaltung seiner Verträge frei.

Mit der Formulierung haben Sie Dir Deinen Verständnisfehler aufgezeigt oder aufzeigen wollen.
Der Punkt an der Formulierung ist der, daß man im Sprachgebrauch mit einer Formulierung verschiedene Sachen ausdrücken kann. Wie hier schon das Bsp. Verkehrsnachrichten angeführt wird: Stau auf der A7 zwischen Hildesheim und Hannover heißt auf der Richtungsfahrbahn Norden, weil Hildesheim nunmal südlich von Hannover liegt und man erst an HI vorbei muß. Wenn Du daraus "in beide Richtungen" interpretierst ist das aus logischen Gesichtspunkten falsch.
Man kann aber auch sagen: "Stau zw. HI und H in beiden Richtungen (oder in Fahrtrichtung Süden)". Dann stimmts wieder.
Hier heißt es "zw. NV und CA", womit eigentlich logisch ist, daß es von NV (weil zuerst genannt) ausgeht.


Gruß
Hallo playmaker,
ich kann Deiner Argumentation hier schon folgen und verstehe was Du meinst. Dennoch, daß es auch anders geht zeigen ja z.B. Dertour, TUI und Fti. Denn hier ist ganz klar beschrieben, was sie bei der Angabe "zwischen" verstehen. Darum halte ich die Beschreibung im TC Katalog für irreführend. Und wie man sieht, stehe ich mit dieser Behauptung nicht alleine da.
Aber wie ich schon erwähnte, werde ich wohl nicht gerichtlich gegen TC vorgehen, hier teile ich Deine Meinung. Ich werde TC in Zukunft streichen und wollte über dieses Forum künftige USA-Reisende vor dieser Falle warnen.

um auf Thorsti zurückzukommen - Thorsti hat seinen Mietwagen zwar mit einer Einwegmiete gemietet - aber ist innerhalb eines Staates geblieben - nämlich Los Angeles und San Francisco.
Er hat aber LAS geschrieben = Las Vegas (Nevada) und nicht Los Angeles :wink:

Auch hier steht die ominöse Formulierung "zwischen Kalifornien und Nevada", die vorab dann wohl genau zu klären wäre.
Nö, da er ja bei Dertour angemietet hat war es ja klar denn Dertour beschreibt ja im Katalog das "Zwischen" bei ihnen "in beide Richtungen" bedeutet. :wink:

Gruss Patric

Genau so ist es, PK. Bei denen gab es auch in der Vergangenheit keine Probleme.
Ich hatte letztes Jahr sogar einen Mietwagen über Dertour bei Hertz in Seattle ( Washington ) angemietet und in Las Vegas abgegeben. Ohne Einwegmiete zu zahlen. Und was stand im Katalog:
Keine Gebühren bei folgenden Einwegmieten:....u.a. Zwischen den US-Bundesstaaten Arizona, California, Nevada, Oregon und Washington.
Und nichts anderes erwartete ich, als ich diese Formulierung bei TC las. :x
Gruß an alle,

Bernd

clint

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #19 am: 23.09.2007, 14:24 Uhr »
Interessante Neuigkeit im vorliegenden Fall !

Absolut überraschend bekam ich vor ca. 6 Wochen einen Anruf der Kundenbetreuerin, die o. beschriebenen Fall bearbeitete, mit dem Hinweis, daß sie sich nun doch bei National für mich einsetzte und erreichen konnte, daß National bereit sei, die angefallene Einwegmiete zu erstatten. Dies erstaunte mich sehr, da ich ja, wie beschrieben, sowohl fernmündlich als auch schriftlich eine Absage auf Erstattung bekam.
Nun war allerdings auch nach 4 Wochen noch kein Geldeingang auf meinem Kreditkartenkonto zu verzeichnen, worauf ich noch einmal bei Th. Cook nachfragte und siehe da, 4 Tage später wurde mir die angefallene Einwegmiete inkl. Steuern in Dollar gutgeschrieben.
Warum nun die Miete plötzlich doch erstattet wurde, weiß ich nicht, ich kann es höchstens erahnen.
Egal wie es auch sei, ich freue mich natürlich darüber und wollte dies der Fairness wegen hier erwähnen.
Einwegmiete wurde also trotz zunächst negativer Auskunft plötzlich doch erstattet. Vielen Dank dafür an Th. Cook bzw. National!

playmaker11

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Re: Achtung bei Mietwagenreservierungen über Thomas Cook
« Antwort #20 am: 24.09.2007, 07:25 Uhr »
Na siehst Du !! Ende gut alles gut !!  :wink:
No retreat, no surrender !