usa-reise.de Forum

Autor Thema: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?  (Gelesen 7339 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Knalltüte

  • Es gibt ein Leben außerhalb der Technologie-Abhängigkeit
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 449
  • Knalltüte
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #15 am: 30.05.2011, 17:53 Uhr »
Es sind exakt und genau 38%.

was ja in etwa 40 % entspricht. Gibt doch bitte ein exaktes und genaues Rechenbeispiel, ich glaube nicht, das es exakt 38% sind.


Es sind 38%, warum sollte ich Dir etwas vorrechnen? Diese 38% sind eine Vereinbarung von Alamo mit verschiedenen Kooperationspartnern, und immer bezogen auf Alamo (com/de) Preise. Du scheinst Dich aufzuhängen an den 40% / exakt 38%, nun ja, exakt eben deshalb, weil wir ja auch nicht ............ungefähr 900,- € an Lufthansa für unseren Flug zahlen.


Angesichts der aber teilweise sehr verwirrenden oder willkürlichen Rabattmöglichkeiten finde ich es eben nicht schlimm; nur weil du offensichtlich wohl der journalistischen Schiene zuzuordnen bist bekommst du Rabatt (wieso eigentlich??? - Hoffnung auf posititve Berichterstattung?!);


Was ist an einer Kooperation verschiedener Firmen "teilweise verwirrend"? Oder auch willkürlich? Diese Kooperation besteht u.a. auch mit Sixt, ebenso die Frage, was ist daran verwirrend? Und im Gegenzug die Frage, nur so als Beispiel, LH gibt Rabatte, DB AG gibt Rabatte.......aber immer und eben nur "wenn die Bedingungen erfüllt sind"


wenn man Germanwho-Mitglied ist bekommt man auch Rabatt, wenn man zu bestimmten Zeiten bucht bekommt man Rabatt,...


Jedermann frei zugänglich und außer einigen Registrierungen und ein wenig Zeitaufwand nicht dem obigen Thema "zuzuordnen".



wenn du nun meinst: nur du hättest das Anrecht auf diesen Code und alle, die ähnliche Berufe wie du haben: ok - viel Spaß mit dem Standesdünkel...


??????? Ich sprach und schrieb von "Betrug" bei nicht vorliegen der Bedingungen. Was hat das damit zu tun ob ICH oder ANDERE diesen Rabatt bekommen? Deiner Argumentation zufolge hätte jeder ..........."VW Mitarbeiter",............."Mercedes Mitarbeiter"........."DB AG Mitarbeiter"............"Lufthansa Mitarbeiter"............."SAP Mitarbeiter".............."1. FC Köln Mitarbeiter" (sorry, die Liste ist unendlich) Standesdünkel, denn diese "Mitarbeiter/innen" bekommen aufgrund verschiedener Kooperationen verschiedene (nicht nur Firmeneigen) Rabatte, hat jetzt mal nichts mit Alamo zu tun.

Was allerdings nichts an meiner Aussage ändert, egal in welchen Beziehungen, wenn man "bewusst" Rabatte in Anspruch nimmt ohne die geforderten Bedingungen, ist das schlichtweg Betrug.

Grüße Knalltüte

Grüße Knalltüte*

*Knalltüte:
............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

Wilder Löwe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.540
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #16 am: 31.05.2011, 13:13 Uhr »
Wo in den AGBs ist eigentlich ersichtlich, dass zur Nutzung des ISIC-Rabatts bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen??? Ich habe die Mietbedingungen sehr genau studiert und nichts zu diesem Thema gefunden, weder in den AGBs noch in den FAQs. Es steht NIRGENDS, dass dieser Tarif nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Wenn man im Besitz des entsprechenden Links ist - egal aus welcher Quelle - kann man ohne Einschränkung buchen. Ich habe bisher mehrmals diesen Tarif gebucht und musste noch nie einen Ausweis o.ä. vorlegen. Allerdings handelt es sich hier um ISIC und nicht um ITIC, vielleicht gelten da andere Spielregeln.
Viele Grüße
Katrin

Knalltüte

  • Es gibt ein Leben außerhalb der Technologie-Abhängigkeit
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 449
  • Knalltüte
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #17 am: 31.05.2011, 14:53 Uhr »
Wo in den AGBs ist eigentlich ersichtlich, dass zur Nutzung des ISIC-Rabatts bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen??? Ich habe die Mietbedingungen sehr genau studiert und nichts zu diesem Thema gefunden, weder in den AGBs noch in den FAQs. Es steht NIRGENDS, dass dieser Tarif nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Wenn man im Besitz des entsprechenden Links ist - egal aus welcher Quelle - kann man ohne Einschränkung buchen. Ich habe bisher mehrmals diesen Tarif gebucht und musste noch nie einen Ausweis o.ä. vorlegen. Allerdings handelt es sich hier um ISIC und nicht um ITIC, vielleicht gelten da andere Spielregeln.

Guckst Du hier:

  • Voraussetzungen für die Anmietung bei Alamo:

    gültiger ISIC/ITIC (muss bei Abholung vorgelegt werden)

Das die ISIC Karte auch Geld kostet, lassen wir mal außen vor. Wichtiger ist, dass der Besitz/die Beantragung einer solchen Karte die Bedingung "aktueller Nachweis des Studenten-/ Schüler-/Auszubildenden-Status" erfordert.

Ebenso die ITIC – International Teacher Identity Card. Sie bedingt bei Beantragung "eine aktuelle Bescheinigung über die Beschäftigung als Vollzeit-Lehrender"

Und damit auch wieder die Thematik, es ist eigentlich heute ein jeder Link und Code zu finden, aber die Nutzung ist und bleibt eben an bestimmte Bedingungen gebunden.

Grüße Knalltüte
Grüße Knalltüte*

*Knalltüte:
............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

Wilder Löwe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.540
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #18 am: 31.05.2011, 15:53 Uhr »

Guckst Du hier:

  • Voraussetzungen für die Anmietung bei Alamo:

    gültiger ISIC/ITIC (muss bei Abholung vorgelegt werden)


Wo hast Du das gefunden, in den mir vorliegenden AGBs (Alamo Deutschland) steht dieser Satz definitiv nicht? Da wir beide auf die 50 zugehen, ist es auch recht unwahrscheinlich, dass wir so einfach als Studenten durchgehen. Aber bisher hat nie jemand nach einem Studentenausweis gefragt. Wenn ich aber mal suche, finde ich meinen aus den 80ern sicher noch   :wink:

Wenn ich den ISIC-Link bei Alamo öffne, kommt die ganz normale Buchungsseite, die sich durch nichts von der "offiziellen" Buchungsseite unterscheidet. Nur aus der URL geht hervor, dass es die ISIC-Seite ist und die Preise sind natürlich erheblich besser. Wie gesagt, weder in den AGBs noch in den FAQs steht irgendein Hinweis auf einen besonderen Nachweis.
Viele Grüße
Katrin

Knalltüte

  • Es gibt ein Leben außerhalb der Technologie-Abhängigkeit
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 449
  • Knalltüte
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #19 am: 31.05.2011, 16:28 Uhr »
@Wilder Löwe

Das wirst Du auch nicht bei Alamo finden, die Bedingungen erstellt immer der/die den Rabatt gewähren. Hier auf Deine Frage bezogen gewährt den Rabatt http://www.isic.de/isicpartner.php?cocms_story_id=3586&cocms_page_id=&cocms_session_id=
Und dann eben, bei Erfüllung der Voraussetzungen, kann man bei Alamo (nicht nur) buchen.
Das einzige was Alamo an dieser Geschichte interessiert, ob Du eine gültige ISIC/ITIC Karte hast.............WENN sie es kontrollieren. Wenn der Teufel (Alamo) es will, dann kontrollieren sie es und wenn man dieses Dingens dann nicht vorweisen kann........gibt es kein Auto. Man sollte sich da nicht so sehr drauf versteifen, dass nicht kontrolliert wird, denn im Voucher / Reservierung steht dieser Code drinnen, und wenn es den Alamo Mitarbeiter vor Ort juckt, dann eben........kein Auto.

Unzählige Beispiele dass es funktioniert und nicht kontrolliert wird gibt es unzählige im Netz, die reingefallen sind werden einen Deut tun das auch noch heraus zu posaunen, denn wer blamiert sich schon gerne.

Grüße Knalltüte
Grüße Knalltüte*

*Knalltüte:
............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

Wilder Löwe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.540
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #20 am: 31.05.2011, 17:14 Uhr »
@Wilder Löwe

Das wirst Du auch nicht bei Alamo finden, die Bedingungen erstellt immer der/die den Rabatt gewähren. Hier auf Deine Frage bezogen gewährt den Rabatt http://www.isic.de/isicpartner.php?cocms_story_id=3586&cocms_page_id=&cocms_session_id=
Und dann eben, bei Erfüllung der Voraussetzungen, kann man bei Alamo (nicht nur) buchen.
Das einzige was Alamo an dieser Geschichte interessiert, ob Du eine gültige ISIC/ITIC Karte hast.............WENN sie es kontrollieren. Wenn der Teufel (Alamo) es will, dann kontrollieren sie es und wenn man dieses Dingens dann nicht vorweisen kann........gibt es kein Auto. Man sollte sich da nicht so sehr drauf versteifen, dass nicht kontrolliert wird, denn im Voucher / Reservierung steht dieser Code drinnen, und wenn es den Alamo Mitarbeiter vor Ort juckt, dann eben........kein Auto.

Unzählige Beispiele dass es funktioniert und nicht kontrolliert wird gibt es unzählige im Netz, die reingefallen sind werden einen Deut tun das auch noch heraus zu posaunen, denn wer blamiert sich schon gerne.

Grüße Knalltüte


Ok, aber mein Vertragspartner ist Alamo und nicht ISIC. Ich miete das Auto bei Alamo zu den mir dort angezeigten Konditionen und AGBs. Wenn mir auf dieser Seite nicht angezeigt wird, dass ich mich ausweisen muss, dann muss ich das auch nicht. Das Vertragsverhältnis zwischen ISIC und Alamo interessiert mich erst einmal nicht, denn ISIC kann mich als dritte Partei nicht zu etwas verpflichten, wenn mit denen kein Vertragsverhältnis besteht. Niemand kann von mir erwarten, dass ich alleine aus einer wurmlangen ALAMO-URL, die die Buchstaben ISIC enthält, erkennen kann, dass es sich hier nicht um eine reguläre Buchungsseite von Alamo handelt.

Davon abgesehen gibt es hier im Forum recht viele Beiträge, in denen User andere User warnen, in die eine oder andere Vergünstigungsfalle zu tappen, ich habe den Eindruck, dass man sich nicht zu fein ist, den eigenen Schaden zuzugeben, wenn man andere davor bewahren kann. Sollte es bei uns bei der nächsten Anmietung schief gehen, dann werde ich hier sicher davon berichten.
Viele Grüße
Katrin

WestSucht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 99
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #21 am: 31.05.2011, 17:26 Uhr »

Sollte es bei uns bei der nächsten Anmietung schief gehen, dann werde ich hier sicher davon berichten.


würde ich auch so machen;

wenn ich den Wagen zudem wirklich mal nicht bekommen sollte (was ja wohl in absoluten Einzelfällen wirklich mal passiert ist - es sei denn hier geistern hunderte verschämte User rum, die sich (und uns) dieses 'Scheitern' nicht eingestehen wollen) - dann gehe ich eben kurz um die Ecke und buche einen neuen Wagen zu den regulären Bedingungen oder suche mir eine andere Vergünstigungsmöglichkeit raus und komme dann mit einigen Minuten Verspätung (ok, evtl je nach Länge der Warteschlange auch ein paar Minuten mehr) zu meinem Auto, so what....

Die Ersparnis von etwa 40% (sorry, natürlich "genau 38%"...) ist es mir dann doch wert.

Wo ich allerhöchstens noch Bedenken habe ist eine Auslegung der Mietbedingungen durch eine Versicherung in einem eventuellen Schadensfall - wenn mir der Wagen aber zu den Bedingungen ausgehändigt wurde ohne eventuelle Rabattberechtigungen vorher kontrolliert zu haben, würde ich mal behaupten (hoffen?!), dass das nicht passieren kann, eben weil es für mich ja nur aufgrund der URL nicht wirklich ersichtlich war, dass ich dazu nicht berechtigt sein soll.

Und nochmals: der ISIC bzw. ITIC Ausweis ist nur eine Marketinginstrument der Reiseindustrie, nichts Offizielles.

Grüße
USA Westen 2003, 2004, 2006, 2007, 2008; Florida 2008

Aaronp

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.578
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #22 am: 31.05.2011, 18:56 Uhr »
Die Frage ist, was im Falle eines Schadens passiert. Der Vertrag kam dann unter nicht regulären Bedingungen zustande.
Vielleicht eine Möglichkeit für eine Versicherung nicht zu leisten, wenn man nicht zum Rabattkreis gehört. Meine
das auch irgendwo bei Alamo mal gelesen zu haben, finde aber den Link nicht mehr.

Gruß
Aaronp

Route68

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 766
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #23 am: 01.06.2011, 08:49 Uhr »
Es sind exakt und genau 38%.

was ja in etwa 40 % entspricht. Gibt doch bitte ein exaktes und genaues Rechenbeispiel, ich glaube nicht, das es exakt 38% sind.


Es sind 38%, warum sollte ich Dir etwas vorrechnen?

Brauchts Du nicht, den Leute die nicht rechnen können werden einen "Deut tun das auch noch heraus zu posaunen, denn wer blamiert sich schon gerne" :wink:
1993 FLL, 1994 TPA, 1995 MCO
1996 LAX, 1997 SFO, 1998 IAH
1999 DEN, 2000 IAD, 2002 LAX
2008 MIA,2010 PHL, 2011 DEN
2012 SFO, 2013 MIA, 2014 IAD
2017 LAX, 2017 LAS, 2018 LAS
2019 RSW, 2022 LAX, 2022 LAX
2023 LAX

Wilder Löwe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.540
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #24 am: 01.06.2011, 09:38 Uhr »
Die Frage ist, was im Falle eines Schadens passiert. Der Vertrag kam dann unter nicht regulären Bedingungen zustande.
Vielleicht eine Möglichkeit für eine Versicherung nicht zu leisten, wenn man nicht zum Rabattkreis gehört. Meine
das auch irgendwo bei Alamo mal gelesen zu haben, finde aber den Link nicht mehr.

Gruß
Aaronp

Ich stelle mich hier einfach mal auf den Standpunkt, dass die dem Mietvertrag zugrundeliegenden AGBs für mich maßgebend sind. Da in den AGBs nichts von einem eingeschränkten Berechtigtenkreis erwähnt ist und auch sonst auf der Website dazu keinerlei Hinweise zu finden sind, müsste das EIGENTLICH relativ wasserdicht sein. Was dann findige Versicherungsanwälte darauf machen, steht natürlich auf einem anderen Blatt, genauso wie ein Gericht dann entscheiden würde, besonders wenn man diesen Schriftverkehr hier finden würde....

Aber hoffen wir einfach mal, dass nichts passiert.
Viele Grüße
Katrin

Knalltüte

  • Es gibt ein Leben außerhalb der Technologie-Abhängigkeit
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 449
  • Knalltüte
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #25 am: 01.06.2011, 10:14 Uhr »

Wo ich allerhöchstens noch Bedenken habe ist eine Auslegung der Mietbedingungen durch eine Versicherung in einem eventuellen Schadensfall - wenn mir der Wagen aber zu den Bedingungen ausgehändigt wurde ohne eventuelle Rabattberechtigungen vorher kontrolliert zu haben, würde ich mal behaupten (hoffen?!), dass das nicht passieren kann, eben weil es für mich ja nur aufgrund der URL nicht wirklich ersichtlich war, dass ich dazu nicht berechtigt sein soll.




Die Hoffnung ist der Bruder der Erinnerung, hier nur ein kleines Beispiel:

"CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer ... den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet haben"

Dazu wäre nur zu sagen, ein Mietpreis den man löhnt bezieht sich nicht nur auf das reine Auto als fahrbarer Untersatz, sondern generell auf alle Leistungen innerhalb des Paketes. Und somit sind auch die enthaltenen Versicherungen rabattiert und ich würde darauf wetten, im Falle eines Falles gewinnt auf dieser Basis die Versicherung.

Und nochmals: der ISIC bzw. ITIC Ausweis ist nur eine Marketinginstrument der Reiseindustrie, nichts Offizielles.

Was nichts an der Tatsache ändert, dass seine Ausstellung (ISIC / ITIC Ausweis) bestimmte Bedingungen fordert. Die Du offensichtlich nicht erfüllst, denn wie würde es sonst zusammen passen wenn Du "Ersatz Buchungen" in das Auge fasst?

Die Frage ist, was im Falle eines Schadens passiert. Der Vertrag kam dann unter nicht regulären Bedingungen zustande.
Vielleicht eine Möglichkeit für eine Versicherung nicht zu leisten, wenn man nicht zum Rabattkreis gehört. Meine
das auch irgendwo bei Alamo mal gelesen zu haben, finde aber den Link nicht mehr.

Gruß
Aaronp

Du sagst eigentlich dass, worauf es ankommt, nur scheint es viele zu geben die sich gerne auf Gerichtlichem Wege mit Versicherungen - Vertragsbedingungen - AGB`s und vielem Kleingedruckten auseinander setzen.


Ich stelle mich hier einfach mal auf den Standpunkt, dass die dem Mietvertrag zugrundeliegenden AGBs für mich maßgebend sind. Da in den AGBs nichts von einem eingeschränkten Berechtigtenkreis erwähnt ist und auch sonst auf der Website dazu keinerlei Hinweise zu finden sind, müsste das EIGENTLICH relativ wasserdicht sein. Was dann findige Versicherungsanwälte darauf machen, steht natürlich auf einem anderen Blatt, genauso wie ein Gericht dann entscheiden würde, besonders wenn man diesen Schriftverkehr hier finden würde....

Aber hoffen wir einfach mal, dass nichts passiert.

Der Hinweise auf die "Berechtigung" gibt es viele, und, für mich jedenfalls, ist bei einer Buchung guckst Du hier http://www.alamo-affiliate.de/isic/isic_de.htm

"Alamo offeriert Inhabern des internationalen Studentenausweises ISIC an über 1600 Stationen in 56 Ländern ganzjährig
Sonderkonditionen auf Alamo Mietwagen."


dann keine Frage mehr offen. Du hast keinen Internationalen Studentenausweis und wirst wohl auch keinen bekommen, somit erfüllst Du eben die Bedingungen nicht.

Und nun habe ich keine Lust mehr, obwohl ich das Thema geil finde, denn im Kreis drehen, ach ne Leutes, tanzen mag ich einfach nicht.

Es gibt doch für die Anmietung eines Mietwagens eigentlich nur drei Möglichkeiten:
  • Unberechtigterweise mit einem Rabatt buchen und hoffen es fragt niemand nach der Berechtigung (den schlimmeren Fall der Versicherungsthematik lassen wir mal außen vor unter dem Gesichtspunkt, et hät noch emme jot jejange
  • Ein Auto mieten mit der Berechtigung für einen Rabatt
  • Ein wenig nachforschen und den billigsten Anbieter/Vermittler nehmen auf regulärem Wege
Und ein jeder ist seines Glückes Schmied........


Grüße Knalltüte


Grüße Knalltüte*

*Knalltüte:
............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

WestSucht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 99
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #26 am: 01.06.2011, 10:21 Uhr »

Und nun habe ich keine Lust mehr, obwohl ich das Thema geil finde, denn im Kreis drehen, ach ne Leutes, tanzen mag ich einfach nicht.

[...]

Und ein jeder ist seines Glückes Schmied........

Grüße Knalltüte


dito... - immerhin sind wir hier mal einer Meinung

Grüße zurück
USA Westen 2003, 2004, 2006, 2007, 2008; Florida 2008

WestSucht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 99
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #27 am: 01.06.2011, 10:52 Uhr »

Und nochmals: der ISIC bzw. ITIC Ausweis ist nur eine Marketinginstrument der Reiseindustrie, nichts Offizielles.

Was nichts an der Tatsache ändert, dass seine Ausstellung (ISIC / ITIC Ausweis) bestimmte Bedingungen fordert. Die Du offensichtlich nicht erfüllst, denn wie würde es sonst zusammen passen wenn Du "Ersatz Buchungen" in das Auge fasst?


Ein letzter doch noch:
Ich habe nie behauptet, dass ich bzw. wir die Bedingungen nicht erfüllen könnten (im Gegenteil, wir  bzw. zumindest einer von uns könnte das);
wir haben aber bisher zumindest von dem ITIC (und dessen quasi Gleichstellung mit dem ISIC) nichts gewusst; es hat bisher auch immer so geklappt....
USA Westen 2003, 2004, 2006, 2007, 2008; Florida 2008

Jack Black

  • Gast
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #28 am: 01.06.2011, 10:58 Uhr »
Aber hoffen wir einfach mal, dass nichts passiert.

Wenn das WIRKLICH das ist, was Du bei so einer Buchung denkst, frage ich mich, wieso Du überhaupt ein Versicherungspaket wählst? Entweder ist man doch überzeugt davon, dass das alles seine Richtigkeit hat, oder man schließt so eine Buchung nicht ab.

Ich könnte nicht wochenlang durch die USA flitzen in der Ungewissheit, ob im Falle eines Falles wirklich nichts passiert. Das wären mir die paar Kröten nicht wert.

Wobei ich nicht behaupte, es wäre Unrecht. Das interessiert mich nicht, ich mache es einfach nicht, aber wer anders denkt, soll es machen. Nur wundert mich es eben, dass Du dann doch so unsicher bist.

Last not least kann ich auch die propagierten 38% nicht nachvollziehen. Ich habe probeweise ein Premium Auto gebucht und als Vergleich bei TUI die gleiche Buchung angestoßen (da haben wir die letzten Jahre gebucht) - da spart man vielleicht 10% (wenn überhaupt). Und meine aktuelle Buchung über sunshineflights.de ist sogar günstiger als die ISIC Angebote. Da gebe ich mir doch lieber die Mühe und finde so ein gutes Angebot, als mich unsicher zu fühlen und zu "hoffen", dass schon nichts passieren wird.

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.763
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Probleme bei der Anmietung mit ITIC ?
« Antwort #29 am: 01.06.2011, 13:18 Uhr »
Hallo,
Last not least kann ich auch die propagierten 38% nicht nachvollziehen.
die Aussage, es seien exakt 38%, stimmt ja auch nicht. Auf der Alamo-Seite zum ITIC-Angebot steht ausdrücklich "bis zu"; das kann auch knapp über 0 sein.
Gruß
mrh400