Wo ich allerhöchstens noch Bedenken habe ist eine Auslegung der Mietbedingungen durch eine Versicherung in einem eventuellen Schadensfall - wenn mir der Wagen aber zu den Bedingungen ausgehändigt wurde ohne eventuelle Rabattberechtigungen vorher kontrolliert zu haben, würde ich mal behaupten (hoffen?!), dass das nicht passieren kann, eben weil es für mich ja nur aufgrund der URL nicht wirklich ersichtlich war, dass ich dazu nicht berechtigt sein soll.
Die Hoffnung ist der Bruder der Erinnerung, hier nur ein kleines Beispiel:
"CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer ... den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet haben"Dazu wäre nur zu sagen, ein Mietpreis den man löhnt bezieht sich nicht nur auf das reine Auto als fahrbarer Untersatz, sondern generell auf alle Leistungen innerhalb des Paketes. Und somit sind auch die enthaltenen Versicherungen rabattiert und ich würde darauf wetten, im Falle eines Falles gewinnt auf dieser Basis die Versicherung.
Und nochmals: der ISIC bzw. ITIC Ausweis ist nur eine Marketinginstrument der Reiseindustrie, nichts Offizielles.
Was nichts an der Tatsache ändert, dass seine Ausstellung (ISIC / ITIC Ausweis) bestimmte Bedingungen fordert. Die Du offensichtlich nicht erfüllst, denn wie würde es sonst zusammen passen wenn Du "Ersatz Buchungen" in das Auge fasst?
Die Frage ist, was im Falle eines Schadens passiert. Der Vertrag kam dann unter nicht regulären Bedingungen zustande.
Vielleicht eine Möglichkeit für eine Versicherung nicht zu leisten, wenn man nicht zum Rabattkreis gehört. Meine
das auch irgendwo bei Alamo mal gelesen zu haben, finde aber den Link nicht mehr.
Gruß
Aaronp
Du sagst eigentlich dass, worauf es ankommt, nur scheint es viele zu geben die sich gerne auf Gerichtlichem Wege mit Versicherungen - Vertragsbedingungen - AGB`s und vielem Kleingedruckten auseinander setzen.
Ich stelle mich hier einfach mal auf den Standpunkt, dass die dem Mietvertrag zugrundeliegenden AGBs für mich maßgebend sind. Da in den AGBs nichts von einem eingeschränkten Berechtigtenkreis erwähnt ist und auch sonst auf der Website dazu keinerlei Hinweise zu finden sind, müsste das EIGENTLICH relativ wasserdicht sein. Was dann findige Versicherungsanwälte darauf machen, steht natürlich auf einem anderen Blatt, genauso wie ein Gericht dann entscheiden würde, besonders wenn man diesen Schriftverkehr hier finden würde....
Aber hoffen wir einfach mal, dass nichts passiert.
Der Hinweise auf die "Berechtigung" gibt es viele, und, für mich jedenfalls, ist bei einer Buchung guckst Du hier
http://www.alamo-affiliate.de/isic/isic_de.htm"Alamo offeriert Inhabern des internationalen Studentenausweises ISIC an über 1600 Stationen in 56 Ländern ganzjährig
Sonderkonditionen auf Alamo Mietwagen."dann keine Frage mehr offen. Du hast keinen Internationalen Studentenausweis und wirst wohl auch keinen bekommen, somit erfüllst Du eben die Bedingungen nicht.
Und nun habe ich keine Lust mehr, obwohl ich das Thema geil finde, denn im Kreis drehen, ach ne Leutes, tanzen mag ich einfach nicht.
Es gibt doch für die Anmietung eines Mietwagens eigentlich nur drei Möglichkeiten:
- Unberechtigterweise mit einem Rabatt buchen und hoffen es fragt niemand nach der Berechtigung (den schlimmeren Fall der Versicherungsthematik lassen wir mal außen vor unter dem Gesichtspunkt, et hät noch emme jot jejange
- Ein Auto mieten mit der Berechtigung für einen Rabatt
- Ein wenig nachforschen und den billigsten Anbieter/Vermittler nehmen auf regulärem Wege
Und ein jeder ist seines Glückes Schmied........
Grüße Knalltüte