Ich denke nur laut nach:
Man mietete einen Wagen mit vier Reifen, die so und so viele Meilen schon gelaufen sind. Für die normale Abnutzung in der Mietzeit zahlt man ja die Miete.
Nun hat man aber den Reifen getauscht und Alamo bekommt einen "besseren" zurück, als er herausgegeben hatte. Insofern ist er "bereichert" und müsste zumindest den Mehrwert herauskehren.
Ich weiß nicht, ob man die Reifen isoliert bewerten kann. Es spricht einiges dafür, da man sie auch alleine handeln kann und es sind ja Verschleißteile.
Daraus folgt: Selbst wenn man dem Veranstalter gegenüber nicht den Anspruch auf Ersatz haben sollte, weil man sich nicht an die Bedingungen gehalten hat, müsste man die Differenz zwischen tatsächlichen Wert des Reifens und Wert des Neureifens ersetzt bekommen. Denn umgekehrt hätte Alamo nur einen Anspruch so gestellt zu werden, wie es im Augenblick der Rückgabe - inkl. gew. Abnutzung - gewesen wäre.
Ein Abzug "neu für alt" findet gerade bei KFZ-Schäden nur beschränkt, so eben bei Verschleißteilen, statt. Eine Anwenung bei Reifen scheint daher statthaft.
Dass der Veranstallter sich auf das Fehlen der sofortigen Meldung berufen hat, kommt mir nur teilweise seltsam vor. Solche Klauseln sind nicht selten.
Die sofortige Meldung soll die glaubhafte Schadensprotokollierung sichern - wenn nun Alamo zumindest bei der Rückgabe den Schaden festgehalten hat, so ist der deutsche Veranstallter nicht schlechter gestellt, denn er hätte eh erst nach Rückkehr vom Schaden erfahren. Die Berufung auf die sofortige Meldung schien mir eher eine Förmelei zu sein.
D.h. ein Gericht würde durchaus prüfen, ob diese Regelung die berechtigten Interessen des Versicherers schützt und ob sie durch die Abweichung verletzt worden sind.
Aber da niemand was verschenkt, deutet das Gutscheinangebot darauf hin, dass man weiß, dass die Sache nicht "optimal" gelaufen ist.
Wie gesagt, ich denke nur laut nach...
Mic