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Autor Thema: Probleme mit Versicherungsabwicklung über FTI + Gutschein-Angebot  (Gelesen 7051 mal)

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ilnyc

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Vorstellen könnte ich mir, dass es ggf. einige Orte gibt, bei denen Alamo eine Vertragswerkstatt offerieren würde. Schätze, man will sich einfach die Flexibilität halten, selbst zu entscheiden, ob und wie man dem Kunden mit der Panne hilft und auch im Blick haben, wo bzw. durch wen Reparaturen erfolgen.
Zumal Fuhrparkbetreiber in aller Regel mit bestimmten Werkstätten/Werkstattketten Rahmenverträge haben, die u.a. auch Preisrabatte beinhalten. Ich nehme an, daß Du das mit Vertragswerkstatt meintest.

Richtig!

lurvig

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hmm... dann spricht ja einiges dafür, dass das Problem aus meinem Nicht-Anrufen (oder UnAnrufen ;) ) resultiert.
Ich habe bewusst nicht bei Alamo angerufen, weil ich 2010 bestimmt eine Stunde am Telefon wegen eines Steinschlages in der Scheibe verhandelt habe. Eine unfähigere Hotline habe ich lange nicht erlebt (Alamo: "Where are you?" Ich: "In Page, Arizona". Alamo: irgendwelche anderen Fragen, Ich: allerlei Antworten. nach ca. 5 Minuten fragt Alamo "Where are you?". ich "Still in Page/Arizona". So ging das bestimmt zehn Mal.  Tut aber hier nichts zu Sache). Letztlich auch egal ob ich die für unfähig halte, ich hätte sie wohl besser anrufen sollen. Na mal sehen was FTI sagt. ich habe erstmal Details zum Gutschein angefragt. Wenn der - gegen Zuzahlung natürlich - verlängerbar und upgradebar ist, wäre das ja auch was nettes und könnte die Reifenkosten (ca. 180,-€) knapp decken.

Lurvig

Route68

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hmm... dann spricht ja einiges dafür, dass das Problem aus meinem Nicht-Anrufen (oder UnAnrufen ;) ) resultiert.

Nein, das Off-Road fahren ist schuld... :wink: (Unfug)

2010 Scheibe
2011 Reifen
2012 ist wohl das Dach oder Unterboden dran  :lol:
1993 FLL, 1994 TPA, 1995 MCO
1996 LAX, 1997 SFO, 1998 IAH
1999 DEN, 2000 IAD, 2002 LAX
2008 MIA,2010 PHL, 2011 DEN
2012 SFO, 2013 MIA, 2014 IAD
2017 LAX, 2017 LAS, 2018 LAS
2019 RSW, 2022 LAX, 2022 LAX
2023 LAX

playmaker11

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Nun mal langsam:
1) Reifen sind grds. nicht versichert (das ist auch hier D so, die Kasko zahlt keine kaputten Reifen). Wenn dann ist das ein gesondert abgeschlossener Vertrag - wie hier von Lurvig eingegangen.
2) Lurvig hat zwar einen Vertrag mit Alamo über die Anmietung, aber fraglich ist, wer der Versicherungsvertragspartner ist. Gibt es den in diesem Sinne überhaupt oder übernimmt Alamo die Kosten für den reifen in Eigenregie ?
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.

Soweit die Theorie hier für D.
No retreat, no surrender !

djohannw

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Nun mal langsam:
1) Reifen sind grds. nicht versichert (das ist auch hier D so, die Kasko zahlt keine kaputten Reifen). Wenn dann ist das ein gesondert abgeschlossener Vertrag - wie hier von Lurvig eingegangen.
[...]
Soweit die Theorie hier für D.

In Deutschland und für eine Versicherung, welche die CDW von Alamo aber nicht ist. CDW ist eine Haftungsbefreiung, also die Freistellung von allen Haftungsansprüchen aus Schäden am Mietfahrzeug, die vom Mieter bei vertragsgemäßer Nutzung entstanden sind:

Zitat
Collision Damage Waiver (CDW)

The renter or authorized driver is responsible for any damage to or loss of the rental vehicle up to the fair market value of the vehicle, regardless of who is at fault. In addition, unless prohibited or limited by law, the renter or authorized driver (s) is responsible for loss of use, administrative fees and diminishment of value.

If Renter purchases CDW, Alamo agrees, subject to the Terms and Conditions of the rental agreement, to eliminate all or part of the renter's responsibility for damage to or loss of the rental vehicle. CDW is NOT insurance. Alamo offers two levels of CDW to meet the needs of its customers.

· Maxi Waiver Saver - Alamo waives the renter's and authorized driver(s) responsibility for loss or damage to the rental vehicle up to the fair market value of the vehicle including loss of use, administrative fee and diminishment of value.

· Waiver Saver 3000 - (unless prohibited by state law) Alamo waives up to the first $3,000 of loss or damage to the rental vehicle, the renter or authorized driver(s) pays for any loss or damage in excess of $3,000 up to the fair market value of the vehicle.

Das "all or part" bezieht sich in dem Fall auf die Varianten, eben der vollständigen CDW (so wie sie in deutschen Verträgen enthalten ist) bzw. der, welche nur die ersten 3K$ abdeckt...in sofern wäre ein Reifenschaden bei abgeschlossener CDW eine Sache, die Alamo tragen muss.

Viele Grüße - Dirk

mrh400

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Hallo,
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
demgegenüber bezweifle ich nicht, daß drin steht, daß man sich im Schadensfall mit Alamo in Verbindung zu setzen hat - nicht zuletzt, damit die entscheiden können, was der Mieter tun soll.

4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.
Die Frage ist im ersten Teil imho eindeutig mit "ja" zu beantworten. Die Nichtanmeldung eines Schadens bei der dafür benannten Stelle ist zweifellos eine Obliegenheitsverletzung. Ein schönes Beispiel für potentielle Schadenserweiterung hat Kieckbusch ja genannt. Und den Streit, in welchem Umfang (Beweislast?!) die dann vielleicht doch schadenspflichtig seind, ist aufwendiger als eine rechtzeitige Schadensmeldung.
Gruß
mrh400

Microbi

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Ich denke nur laut nach:

Man mietete einen Wagen mit vier Reifen, die so und so viele Meilen schon gelaufen sind. Für die normale Abnutzung in der Mietzeit zahlt man ja die Miete.
Nun hat man aber den Reifen getauscht und Alamo bekommt einen "besseren" zurück, als er herausgegeben hatte. Insofern ist er "bereichert" und müsste zumindest den Mehrwert herauskehren.

Ich weiß nicht, ob man die Reifen isoliert bewerten kann. Es spricht einiges dafür, da man sie auch alleine handeln kann und es sind ja Verschleißteile.

Daraus folgt: Selbst wenn man dem Veranstalter gegenüber nicht den Anspruch auf Ersatz haben sollte, weil man sich nicht an die Bedingungen gehalten hat, müsste man die Differenz zwischen tatsächlichen Wert des Reifens und Wert des Neureifens ersetzt bekommen. Denn umgekehrt hätte Alamo nur einen Anspruch so gestellt zu werden, wie es im Augenblick der Rückgabe - inkl. gew. Abnutzung - gewesen wäre.

Ein Abzug "neu für alt" findet gerade bei KFZ-Schäden nur beschränkt, so eben bei Verschleißteilen, statt. Eine Anwenung bei Reifen scheint daher statthaft.

Dass der Veranstallter sich auf das Fehlen der sofortigen Meldung berufen hat, kommt mir nur teilweise seltsam vor. Solche Klauseln sind nicht selten.
Die sofortige Meldung soll die glaubhafte Schadensprotokollierung sichern - wenn nun Alamo zumindest bei der Rückgabe den Schaden festgehalten hat, so ist der deutsche Veranstallter nicht schlechter gestellt, denn er hätte eh erst nach Rückkehr vom Schaden erfahren. Die Berufung auf die sofortige Meldung schien mir eher eine Förmelei zu sein.
D.h. ein Gericht würde durchaus prüfen, ob diese Regelung die berechtigten Interessen des Versicherers schützt und ob sie durch die Abweichung verletzt worden sind.

Aber da niemand was verschenkt, deutet das Gutscheinangebot darauf hin, dass man weiß, dass die Sache nicht "optimal" gelaufen ist.

Wie gesagt, ich denke nur laut nach...

Mic

playmaker11

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@ djohannw:
Das ist schon klar, daß es eine Haftungsfreistellung ist - ob da eine Kasko im Hintergrund steht (die hat ja ohnehin nur das Mietwagenunternehmen als Halter) ist insoweit für Lurvig als Mieter nicht interessant. Auch in D gibt es nur eine Haftungsfreistellung bei Mietfahrzeugen. Ich hab nur in die Richtung derjenigen "gedacht" die hier über die Frage spekulierten, daß der Reifen ja bei der Kasko versichert sei.

Zitat
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
demgegenüber bezweifle ich nicht, daß drin steht, daß man sich im Schadensfall mit Alamo in Verbindung zu setzen hat - nicht zuletzt, damit die entscheiden können, was der Mieter tun soll.
Wissen wir aber nicht.

Zitat
4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.
Die Frage ist im ersten Teil imho eindeutig mit "ja" zu beantworten. Die Nichtanmeldung eines Schadens bei der dafür benannten Stelle ist zweifellos eine Obliegenheitsverletzung. Ein schönes Beispiel für potentielle Schadenserweiterung hat Kieckbusch ja genannt. Und den Streit, in welchem Umfang (Beweislast?!) die dann vielleicht doch schadenspflichtig seind, ist aufwendiger als eine rechtzeitige Schadensmeldung.
O.k. sei es eine Obliegenheitsverletzung, fraglich ist, ob eben dadurch kausal ein Schaden und in welcher Höhe entstanden ist.
In dem Beispiel von kiekebusch beläuft sich der Schaden auf 80$. Und nur diese 80$ könnte Alamo von Lurvig verlangen (bzw. würden eben nur 100$ an ihn ersetzen).

So jedenfalls in D.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Hallo,
Ich denke nur laut nach:
ich spinne den Gedanken mal weiter:
es mag zwar sein, daß man die Reifen auch einzeln betrachten könnte. Aus der Sicht eines Autohalters (die hier unter dem Blickwinkel der "Bereicherung" wohl maßgebend ist) kommt es aber wohl eher darauf an, ob das Auto insgesamt einen Mehrwert erfahren hat. Wie hoch ist der Wertunterschied zwischen einem Auto mit vier mehr oder weniger gleichmäßig und sagen wir mal unterstellt zu 30% abgenutzten (das Fahrzeug war wohl relativ neu) Reifen gegenüber einem Auto mit drei gleichmäßig abgenutzten und einem neuen Reifen? - ich weiß nicht, ob das den Marktwert wirklich beeinflußt (vielleicht sogar negativ, wenn es sich um unterschiedliche Reifenmodelle handeln sollte und die Beseitigung der Mischbereifung zusätzlich Geld kostet - aber jetzt geht mir die Phantasie durch  :lol:).
Gruß
mrh400

playmaker11

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Theoretisch beeinfluß der Reifen schon den Marktwert.
Wenn Restwerte (bei Schrottautos) geboten werden, da wird z.T. auch geboten, weil die Reifen/ Felgen noch heile sind.
Halte ich hier aber für vernachlässigenswert.
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mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Hallo,
Theoretisch beeinfluß der Reifen schon den Marktwert.
...
Halte ich hier aber für vernachlässigenswert.
eben
Gruß
mrh400

Microbi

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  • "il vino si puo fare anche con l'uva"
Nun... wenn ich meine Reifen, Felgen beispielsweise in einer Waschstraße kaputtfahre, weil da etwas lag, was nicht da hingehört, so bekomme ich den Schaden ersetzt. Jedoch nur nach dem Abzug "neu für alt".

Fällt aber etwas aufs Autodach in der Waschstarße, so wird die Reparatur vollständig zzgl. Wertmindrung bezahlt! Das Dach teilt nml. das Schicksal des Fahrzeuges und ist nicht von diesem Trennbar. Ich kann das Dach nicht getrennt verkaufen, es ist auch kein Verschleißteil. Reifen schon.

Und wie im Umkehrschluss: Worauf hätte denn Alamo Anspruch? Nicht auf einen neuen Reifen, sondern nur auf einen, der in Qualität und Abnutzung des vermieteten entsprach.

Hat er mehr bekommen, so muss er den Mehrwert herausgeben.

Ist aber müßig - wer klagt schon deswegen?

Mic

Tommy

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Also bei meinen letzten paar Alamo-Anmietung in Miami direkt vor Ort waren Reifen-Glas-und Unterbodenschäden immer haftungsbefreit. Das stand auch direkt im Vertrag btw. in den Broschüren.

Wir hatten auch prompt einen Nagel im Reifen. Reifenflickspray im Walmart gelauft (5,95 Dollar) Alamo angerufen, Spray reingesprüht und zu Alamo gefahren.
5,95 auf der KK erstattet und neues Auto bekommen.

tutti.frutti

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@lurvig: Hab die dir wegen des Gutscheins geantwortet? Eigentlich finde ich es recht kulant, dass sie dir das anbieten, aber mich würd's echt interessieren welche Bedingungen da dran hängen.
Wegen der neuen "besseren" Reifen: Vielleicht haben die da einfach auch eigene Regeln, an die sie sich halten müssen: welche Reifen von welcher Firma von welchen Werkstätten montiert, die Autos haben dürfen (möglicherweise versicherungstechnische Gründe). Hätte man wahrscheinlich echt kurz telefonische absprechen müssen, aber das hast du ja selbst schon geschrieben. Obwohl ich es echt verstehe, dass man keine Lust hat 298mal die gleichen Fragen am Telefon zu beantworten. Sowas hatte ich im Urlaub auch schon mal, da vergehts einem echt...

lurvig

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es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Nachdem ich mich vor vielen Wochen ein wenig mit FTI wegen der "Versicherungsbedingungen" herumgestritten haben und nicht mehr wirklich mit irgend einer Reaktion seitens FTI gerechnet habe, fand ich gestern ein FTI-Schreiben im Briefkasten! Kurze, knappe Erklärung, dass man nach nochmaliger Prüfung des Vorfalls zu dem Schluss gekommen sei, mir die Kosten für den Reifen in Höhe von IrgendwievielEuroEinundfünfzigCent doch zu erstatten. Beiligend ein Verrechnungsscheck. Na also, geht doch!
Nach der ersten Ablehnung seitens FTI und dem Angebot eines irgendwie sinnfreien Alamo-Gutscheins habe ich ja nochmal den Fall genau geschildert und seit dem wochenlang nichts von FTI gehört. Die Erklärung der Lage - es gibt kaum Reifenwechsler-Alternativen in Page, ein Anruf hätte den Reifen auch nicht wieder ganz gemacht und es wäre mir ein Vergnügen, in "einschlägigen Reiseforen" vor FTI zu warnen - hat vielleicht (?) doch etwas bewirkt. Wie auch immer: happy end nach 6 Monaten. FTI kommt für den tatsächlich entstandenen Schaden auf. So wie sie es in Hochglanzprospekten auch versprechen. Schade nur, dass man dafür recht hartnäckig kämpfen muss. Wie auch immer, es lohnt sich also, im Zweifelsfall nicht klein beizugeben und Geduld zu haben.
Akte geschlossen :-)

Lurvig