Wir sind doch noch gar nicht beim Vertragsschluss....
Es geht hier noch um das "Angebot", nicht um AGBs, die erst mit Vertragsschluss Bestandteil werden. Und ob man eine Überschrift als AGB betrachten kann, ist ein ganz andere Frage.
Es reicht also, wenn die Bedingung - gut wahrnehmbar - vor Vertragsschluss "erscheint". Wir müssten also sehen, ob vor dem finalen "Klick" irgendwo der Hinweis erscheint. Vorher reden wir hier nur über eine "Invitatio ad offerendum". Die ist noch dazu "abhanden gekommen".
Hier geht es noch darum, ob man erkennen kann, bei Anwendung im Verkehr erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt, dass es sich nicht um ein Angebot an einen uneingeschränkten Kundenkreis handelt?
Und meine Frage ist immer noch unbeantwortet: An wen richtet sich nach Eure Meinung das Angebot? Wie versteht Ihr es?
Meint Ihr, dass ich es Euch nicht gönne, oder es schlecht mit Euch meine?
Es gibt aber eine einfache Lösung: Bucht es einfach! Sollte es schiefgehen, dann könnt Ihr die Argumente gerne anbringen und sehen, was passiert.
Mic