Aber hier reden wir von einem Vertrag mit einem US-Anbieter.
Bei dem offensichtlich ja die vom ADAC proklamierten Einschränkungen gar nicht zum tragen kommen...
Und grds. ist es egal ob Vertrag mit US Anbieter oder nicht - wenn der ADAC auf seiner Homepage als Vermittler mit einer Vollkasko ohne Risiko und Haftung unabhänig von der Verschuldensfrage wirbt und man dann im Kleingedruckten Einschränkungen der eigenen Werbeversprechen macht dann muss sich der ADAC das im Schadenfall auch selbst zurechnen lassen. Aber darüber kann man sich dann immer noch den Kopf zerbrechen wenn es tatsächlich so kommen sollte.
Momentan würde ich eher davon ausgehen das man bei Fahrzeugübergabe einen Mietvertrag erhält bei dem Glas und Reifen inkludiert ist (dann ist es wurscht was in den Mietbedingungen vom ADAC steht) und National regelt das im Schadenfall intern. Sollte es doch nur einen Vertrag mit Ausschluss von Glas und Reifen geben und es tritt ein Schaden ein den National vom Mieter ersetzt haben will würde ich das zunächst begleichen und die RE dann eiskalt an den ADAC weiterreichen, hier ist sich die Verbraucherschutzzentrale sehr sicher, dass die vom ADAC gemacht Einschränkgung eine überraschende und damit unwirksame AGB darstellt.
(Wobei man sich jetzt rechtstheoretisch auch trefflich streiten könnte mit wem man denn wirklich den Vertrag geschlossen hat - gebucht und bezahlt wurde über die ADAC Autovermietung GmbH, in den Buchungsunterlagen wird National lediglich als "local partner" angegeben.)
EDIT:
Weil zufällig per Mail gerade der finale Voucher reinkam, dort steht bei "Included items":
Alle Steuern und Bearbeitungsgebühren (handling fee, airport tax, road tax), KFZ-Diebstahlversicherung
(TP -without excess-),
Vollkaskoschutz (
SCDW/
SLDW -without excess-), unbegrenzte Kilometer
(unlimited mileage), Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner (UM/UIM),
Vollkaskoschutz(LDW without excess), Zusatzfahrer (additional driver), Zusatzhaftpflichtversicherung (LIS third party
liability)
Nun wurde plötzlich aus dem CDW / LDW aus der Buchungsbestätigung eine SCDW / SLDW - auch nicht schlecht, dafür gibt es dann zusätzlich noch mal die "normale" LDW - muss kein Mensch verstehen oder? (Die Einschränkung im Kleingedruckten steht aber nach wie vor da - allerdings erst auf Seite 3 und in deutsch, muss man ja nicht unbdingt mit ausdrucken
)