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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: jensw am 16.02.2013, 15:49 Uhr

Titel: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: jensw am 16.02.2013, 15:49 Uhr
Hi zusammen,

es ist ja oft andiskutiert, aber so klar habe ich noch keine Aussage gefunden:
Ist das Befahren von unpaved roads mit Mietwagen (SUV) verboten oder erlischt "lediglich" der Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden?
Ich gehe davon aus, dass es den Cops egal sein sollte, was ich mit dem Vermieter abgemacht habe, aber kann der Vermieter (neben Reparaturkosten) noch irgendwelche Strafen verhängen?

Oder anders gefragt:
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?
-Was passiert wenn man liegen bleibt (Polizei, Kosten, ...)
-Muss man dem Vermieter melden, wenn man irgendwo rausgezogen wurde?
-Wird man direkt verhaftet ;-)

Danke Euch,

Jens.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 16.02.2013, 16:27 Uhr
Es gibt kein Gesetz, dass Dir das Fahren mit einem Mietwagen auf unbefestigten Straßen in den USA verbietet, sondern nur der Vermieter Alamo verbietet es Dir laut seinen AGBs.  Die Sanktion, die er bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung vorsieht, ist der Verlust des Versicherungsschutzes. Wenn Du also auf unbefestigten Straßen fährst, verstößt Du gegen die AGBs, auf deren Einhaltung Du Dich mit Abschluß des Mietvertrages verpflichtet hast. Damit verlierst Du Deinen CDW-Versicherungsschutz und musst bei einem Unfall/Schaden auf einer unbefestigten Straße den Vermieter auf eigene Kosten schadlos stellen. Eine Ordnungswidrigkeit stellt das Fahren auf unbefestigten Straßen nicht dar, da es sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung handelt. Das heißt, einen Polizisten interessiert das überhaupt nicht.

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: motorradsilke am 16.02.2013, 17:31 Uhr

Oder anders gefragt:
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?


Würde ich nicht machen, da du gegen deren AGB verstösst.

Zitat
-Was passiert wenn man liegen bleibt (Polizei, Kosten, ...)


Die Kosten trägst du selbst. Die Polizei interessiert das nicht.

Zitat
-Muss man dem Vermieter melden, wenn man irgendwo rausgezogen wurde?


Würde ich auch nicht machen. Man muss nicht immer alles sagen. Wir hatten uns mal nen Platten auf einer unbefestigten Straße zugezogen. Haben das Rad gewechselt und dann den Wagen beim Vermieter getauscht. Hat Niemanden interessiert, wo wir uns den Platten zugezogen haben.

Zitat
-Wird man direkt verhaftet ;-)


Siehe Posting von Wilder Löwe.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 16.02.2013, 18:13 Uhr
sondern nur der Vermieter Alamo verbietet es Dir laut seinen AGBs.  

Anscheinend gibt es verschiedene Versionen dieser ominösen Alamo-AGB's. Dieses immer wieder konstatierte "Verbot" von Befahren unbefestigter Straßen gibt es zumindest in den AGB, die ich bei meinen letzten Anmietungen anerkannt habe schlicht und einfach nicht.

Es steht dort vielmehr nur, dass auf unbefestigten Straßen der CDW-Versicherungsschutz erlischt. Das dies eine "Sanktion" für einen Verstoß
gegen ein (nicht formuliertes) Verbot darstellt ist doch eher eine ganz persönliche Interpretation.

Hier der Auszug aus dem entsprechenden Paragraphen in den mir vorliegenden AGB:

Zitat
8. DRIVING AREAS

Vehicles can be driven in any state in the United States, but must be returned to the location from which they were rented or drop-off charges may apply. Vehicles may not be driven into Mexico. Vehicles rented in Alaska must be returned to Alaska. Vehicles can be driven into Canada but must be returned to the United States unless a prearranged drop off at one of the approved locations has been made. Canadian residents renting vehicles in the United States may not drive vehicles into Canada. Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.

So grundsätzlich kann man diese Aussage bzgl. eines Verbotes also wohl nicht treffen. Deshalb tippe ich eher darauf, dass es tatsächlich verschiedene Versionen der "Terms and Conditions" gibt, abhängig vielleicht auch davon, wo und wie man gebucht hat (?).


  
 
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: wilma61 am 16.02.2013, 18:41 Uhr
Verboten ist es nicht. Es wird halt nur im Schadensfall teuer für dich.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 16.02.2013, 19:44 Uhr
Es wird halt nur im Schadensfall teuer für dich.

Wenn ich z.B. hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=57129.msg773905#msg773905) den Mietwagen zerlegt hätte, wäre ich zigtausend Dollar
ärmer gewesen. Das ist unstrittig und zumindest uns auch jederzeit bewußt - kalkuliertes Risiko.

Was ist aber z.B. auf der Cottonwood Canyon Road? Oder auf der SR 109 zum Toroweap Overlook? Das sind offizielle und in Karten eingezeichnete Straßen - nur halt ungeteert. Sind das aber "unpaved roads" im Sinne der Alamo AGB? Heißt ungeteert = unbefestigt? Schon das scheint mir nicht abschließend geklärt und ich habe hierzu auch keine Definition von Alamo gefunden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang z.B. der vom User Lancer557 geschilderte Vorgang: Klick (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=58588.msg795859#msg795859)
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 16.02.2013, 20:13 Uhr
Hier nochmals die Infos zur Mieterhaftung von Alamo:

http://www.alamo.de/HelpfulInformation/732/de/MUN

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 00:46 Uhr
Und welche der strittigen Fragen wird in dem Link beantwortet?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jochen am 17.02.2013, 07:56 Uhr
Und welche der strittigen Fragen wird in dem Link beantwortet?



CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer
.
.
.
- wenn auf unbefestigten Straßen gefahren wird
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 09:38 Uhr
Das ist doch der einzige Punkt, in dem sich bisher alle
einig sind. Oder hast Du hier einen Post gefunden, der dem widerspricht?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 17.02.2013, 12:32 Uhr
Diese offizielle Antwort von Alamo habe ich hier schon mal gepostet:

"Traveling on an unpaved road is not an issue, if damage is not done to the vehicle. I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads. The coverage will take of flat tires, jumpstart fees, towing, fuel delivery, and key replacement fees. Having this added protection would cover the liability of the tires on your rental, and make unpaved roads would really be even less of an issue. Hopefully this answered some of your concerns about your upcoming rental, feel free to contact us with any further questions you may have."

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 12:55 Uhr
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: White Elephant am 17.02.2013, 13:08 Uhr
"I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads. The coverage will take of flat tires, jumpstart fees, towing, fuel delivery, and key replacement fees. "

[/quote]

Wisst Ihr, ob es auf der Website eine Möglichkeit gibt, sich über anfallende Kosten dafür zu informieren?

White Elephant
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jochen am 17.02.2013, 13:23 Uhr
Diese offizielle Antwort von Alamo habe ich hier schon mal gepostet:


Die sagt aber jetzt nichts über den CDW Versicherungssschutz aus. Einen Reifen oder die Abschleppkosten bezahlen zu müssen ist eher das kleinere Problem im Vergleich zu anderen möglichen Schäden am Auto. Vor allem die Formulierung "Kein Problem wenn kein Schaden entsteht" finde ich lustig.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 17.02.2013, 13:24 Uhr
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.

Es sind immer die AGBs des jeweiligen Vermieters maßgeblich. Laut deutscher ALAMO-AGBs verlierst Du definitiv den CDW-Schutz, wenn du auf unbefestigten Straßen fährst. Wenn Du in den USA direkt buchst, mag das anders sein, aber auch da wären für mich die Terms and Conditions, die ich unterschreibe, maßgeblich und nicht die Aussage eines Mitarbeiters, der mir eine zusätzlich Versicherung verkaufen will.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 17.02.2013, 13:34 Uhr
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Das sagt absolut nichts - aber auch rein gar nichts - über den Versicherungsschutz aus. Im Gegenteil, es wird nur gesagt, daß das Befahren von unbefestigten Straßen "kein Thema" ist, wenn kein Schaden passiert. Das ist aber eh´ klar. Interessant ist aber gerade was passiert, wenn ein Schaden entsteht und dazu gibts hier quasi nur die allgemeine Aussage, daß man die Roadside Plus abschließen sollte und was die enthält wird dann wieder gesagt.

Wilder Löwe hats eigentlich absolut richtig zusammengefasst, auch was die Gültigkeit der AGB betrifft.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 13:53 Uhr
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Das sagt absolut nichts - aber auch rein gar nichts - über den Versicherungsschutz aus.

Habe ich nicht - aber auch rein gar nicht - behauptet.

Den CDW-Versicherungsschutz verlierst Du laut allen mir bekannten Alamo AGB - Deutschland, USA, egal. Das hat doch hier auch überhaupt niemand bestritten.
Selbst ich nicht.

Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!

Da das aber anscheinend schwer zu verstehen ist:

Zitat
Vehicles may not be driven into Mexico.

Das ist ein Verbot.

Zitat
Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.


Das ist so etwas wie eine Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluß, aber kein Verbot.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: DocHoliday am 17.02.2013, 13:53 Uhr
Letztlich ist es fast egal. ob man den CDW verliert oder nicht. Wenn es nur um das fahren au Gravel-Roads geht und nicht um echte 4WD-Touren, sind das größte Risiken sicherlich Schäden am Unterboden und die sind auch beim CDW in der Regel ausgeschlossen. Strecken, wie die in dem Link von Malte beschriebene würde ich mit einem Miet-SUV sowieso niemals fahren. Und auf CCR, HITRR, Shafer Trail, Cathedral Valley, White Pocket & Co ist das Risiko, das Auto komplett "wegzuwerfen" (Überschlag, Kollision, etc.) dann  doch überschaubar.

Ich fahre weiter so als wäre das Auto nicht versichert. Und wenn mir das zu risikoreich erscheint, fahre ich die Strecke halt nicht.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 17.02.2013, 14:06 Uhr
Den CDW-Versicherungsschutz verlierst Du laut allen mir bekannten Alamo AGB - Deutschland, USA, egal. Das hat doch hier auch überhaupt niemand bestritten.
Selbst ich nicht.

Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!

Da das aber anscheinend schwer zu verstehen ist:

Zitat
Vehicles may not be driven into Mexico.



Zitat
Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.


Das ist so etwas wie eine Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluß, aber kein Verbot.

Ok, ich glaube jetzt habe ich verstanden, worauf Du hinauswillst. Nein, ALAMO verbietet es Dir nicht, jedenfalls nicht in dem Kapitel Mieterhaftung, und den Rest habe ich nicht gelesen, sondern weist Dich nur darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Du auf unbefestigten Straßen fährst. Das ist in der Tat ein Unterschied.

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 17.02.2013, 15:10 Uhr
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?

das darfst du ihm natürlich sagen. Aber eine besonders kluge Idee ist es wohl er nicht ;)
Ich frage auf dem Parkdeck auch oft explizit nach einem 4WD. Bisher hat sich kaum jemand dafür interessiert, warum ich gerade ein 4WD suche. Und wenn doch will ich eben in die Rockies, da liegt gerade noch Schnee und da fühle ich mich mit 4WD auf der Strasse einfach sicherer ;)

"Traveling on an unpaved road is not an issue, if damage is not done to the vehicle. I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads.

das hiesse ja, dass man im Falle z.B. eines platten Reifens auch auf einer "unpaved road" Hilfe bekäme, wenn man den RPPP hat? Auf dem "zerstörten" Auto bliebe man wohl freilich sitzen.


... sind das größte Risiken sicherlich Schäden am Unterboden und die sind auch beim CDW in der Regel ausgeschlossen. .

es gibt diverse deutsche Anbieter für US-Mietwagen, bei denen ausdrücklich steht, dass Glas, Reifen und Unterboden mit versichert sind.

Im Zweifelsfall sollte man sicht trotzdem immer bewusst sein, dass es ein teurer Spass werden kann, wenn man das Gefährt irgendwo in the middle of nowhere versenkt. Vorsichtig fahren, sich selbst und das Auto nicht überschätzen, kritische Streckenabschnitte ggf. vorher zu Fuss erkunden und im Zweifelsfall lieber umkehren. Dann klappts schon.

(http://www.danielkaempf.com/travel/North%20America/USA/2010%20SOUTHWEST/slides/2010-04-09_10-27-03.jpg)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 18:22 Uhr
Ok, ich glaube jetzt habe ich verstanden, worauf Du hinauswillst. Nein, ALAMO verbietet es Dir nicht, jedenfalls nicht in dem Kapitel Mieterhaftung, und den Rest habe ich nicht gelesen, sondern weist Dich nur darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Du auf unbefestigten Straßen fährst. Das ist in der Tat ein Unterschied.

Danke, Katrin! Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter  :zwinker:. Damit revidierst Du ja die Aussage aus Deinem ersten Post hier und genau darauf wollte ich hinaus - nämlich diesen Unterschied deutlich machen.

Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 17.02.2013, 18:47 Uhr
Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?

gute Frage. Sowas wie der Moki Dugway ist ja auch "befestigt", nur halt nicht mit Asphalt. Zudem ist er Teil einer ganz normalen Verbindungsstrasse. Auch Pisten wie die Hole In The Rock Road würde ich nicht als "unbefestigt" bezeichnen. Im Zweifelsfall wird Alamo aber wohl "asphaltiert" meinen... zumindest dann wenn es um einen echten Schadensfall geht ;-)
Sehr viele loop roads auf Campingplätzen sind auch nicht asphaltiert. Ist man übervorsichtig, dürfte man die dann auch nicht befahren. Vielleicht sollte man mal bei Alamo (oder anderen) anfragen, was genau die unter "unpaved" verstehen.

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 17.02.2013, 18:50 Uhr



Für mich bleibt jetzt nur die Frage, was Alamo denn tatsächlich unter "unpaved roads" versteht. Eine eindeutige Definition hiervon habe ich wie gesagt noch nirgendwo gefunden. Das die "Straßen" auf dem Dome Plateau (um bei dem Beispiel zu bleiben) "unpaved" sind ist wohl unstrittig. Was aber ist mit zwar unasphaltierten aber wohl dennoch als befestigt zu bezeichnenden und in allen Karten eingezeichneten offiziellen Straßen wie z.B. Cottonwood Canyon Road oder Hole in the Rock Road?

Hi Malte,
"unpaved" wird ja mit "umgepflastert" übersetzt...
Kommt wohl darauf an was wie und wo etwas passiert... Kurze Stücke "Gravel Road" sind ja oft gar nicht zu vermeiden... Ich denke, wenn du von einer ungeteerten Strecke abrutscht und den Wagen auf´s Dach legst wird´s teuer...
Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

Gruß Holger
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 17.02.2013, 19:00 Uhr
Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

leider ja.
Habe eben mal eine Mail an Alamo in USA geschickt und recht konkret angefragt, was die unter "unpaved road" verstehen. Bin gesapnnt, was da zurückkommt.
Anschreiben und Antwort werden dann hier veröffentlicht.

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 17.02.2013, 19:01 Uhr
Im Zweifelsfall wird Alamo aber wohl "asphaltiert" meinen... zumindest dann wenn es um einen echten Schadensfall geht ;-)

Genau davon gehe ich auch aus, denn

Versicherungen haben im allgemeinen die Tendenz Gründe zu suchen um den Schaden nicht zu bezahlen...

Sowas wie der Moki Dugway ist ja auch "befestigt", nur halt nicht mit Asphalt. Zudem ist er Teil einer ganz normalen Verbindungsstrasse.

Das ist wirklich ein ganz gutes Beispiel, mit dem man mal ganz konkret bei Alamo anfragen könnte.

Edit: lurvig war schneller...
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 17.02.2013, 19:15 Uhr

Habe eben mal eine Mail an Alamo in USA geschickt und recht konkret angefragt, was die unter "unpaved road" verstehen. Bin gesapnnt, was da zurückkommt.
Anschreiben und Antwort werden dann hier veröffentlicht.

Lurvig

Sehr gute Idee  :daumen: , bin gespannt...

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 18.02.2013, 07:08 Uhr
Zitat
Daraus allerdings ein Verbot und einen Verstoß gegen die AGB abzuleiten halte ich für mehr als fragwürdig. Nur darum geht es mir. Das ist ein riesiger Unterschied. Und das ist ja auch die Frage des Thread-Titels!
Alamo kann das nicht verbieten. Verbieten können daß die Behörden (mittels Verbotsschildern) und ggf. Privatleute, soweit es sich um deren Land handelt. Damit hat Alamo aber gar nichts zu tun. Alle Straßen, die offiziell befahren werden dürfen kannst Du somit auch mit einem Alamo- Fahrzeug befahren. Soweit sind wir schon längst gewesen.

Aber ein Verstoß gegen die AGB liegt darin dann sehr wohl.

D.h. der Sherriff der Dich rauszieht macht erstmal gar nichts, weil es ja erlaubt dort zu fahren (von dem bekommst Du ggf. eine Rechnung, aber keinen Strafzettel), aber Die Versicherung macht auch nichts, insb. zahlt sie nicht.

Die wirklich einzige Frage die man evtl. noch stellen kann ist die Frage, wie man unpaved übersetzen, bzw. auslegen will. Du hast das unten ja ganz gut dargestellt.
Persönlich - aber das ist jetzt nur meine Meinung (als jemand der damit täglich beschäftigt ist) - würde ich sagen, daß ein Stück Auffahrt zum Hotel, zur Campsite o.ä. kein Problem darstellt, allerdings hätte ich bei der Straße nach Bodie schon mehr Probleme. Den hier genannten Moki Dugway würde ich ausschließen.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 18.02.2013, 09:28 Uhr
Alamo kann das nicht verbieten.

Na ja, verbieten könnten sie es in ihren AGBs schon, genauso, wie sie die Einfahrt nach Mexiko verbieten. Die Frage ist nur, was für Sanktionen stehen ihnen bei einem Verstoß zur Verfügung und wie sollen sie das Verbot überwachen? Die Polizei interessiert es nicht, d.h. der Vermieter müsste private Sicherheitsdienste/Detekteien anstellen, um Beweise zu sammeln. Würde bei den Kunden wahrscheinlich nicht sehr gut ankommen.

Wie wird das eigentlich bei der Einreise nach Mexiko überwacht? Benötigt man da ein Carnet de Passage oder ein anderes Dokument, dass die Grenzbehörden - im Idealfall  :wink: - kontrollieren?

Im übrigen habe ich gestern bei irgendeinem Mietwagenverleiher in den Mietbestimmungen gelesen, dass die Einreise nach Mexiko auf Anfrage und gegen Entrichtung eines entsprechenden Obuluses möglich ist, ich glaube es war Dollar, bin mir aber nicht mehr sicher.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: TheHonk am 18.02.2013, 09:45 Uhr
Alamo kann das nicht verbieten.


Im übrigen habe ich gestern bei irgendeinem Mietwagenverleiher in den Mietbestimmungen gelesen, dass die Einreise nach Mexiko auf Anfrage und gegen Entrichtung eines entsprechenden Obuluses möglich ist, ich glaube es war Dollar, bin mir aber nicht mehr sicher.

Bei Dollar in San Diego ist das so.
Wir wurden letztes Jahr in SAN bei Dollar gefragt ob wir "rüber" wollen.
Wollten wir aber nicht, deswegen habe ich nicht weiter gefragt.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: HS777 am 18.02.2013, 10:02 Uhr
Ja,gelesen habe ich das auch schon mal,ist halt dann die Frage was sowas z.B. für eine Woche kostet und ob es dann der Spass wert ist :wink:
Bin auch schon Routen wie CCR,Moki Dugway oder Toroweep gefahren,war mir allerdings immer darüber in klaren das wenn ein Schaden auftritt ich erst mal selbst zahlen muß.Bei einem Reifen könnte man evtl. noch trixen aber bei einer defekten Ölwanne oder einem beschädigten Seitenschweller schaut die Sache schon anders aus.
Man sollte nun mal keine Haarspalterei betreiben und alles in Zweifel ziehen was in den AGB`s steht.
mfg
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 18.02.2013, 10:42 Uhr
Gedankenspiel:

Wenn es heißt, dass Feldwege zu befahren nicht verboten sei, sondern ggf. nur die Haftungsbefreiung wegfällt, so liegt keine vertragswidrige Nutzung vor(?), so dass ggf. die Versicherung der KK den Schaden bezahlen würde? Die zahlt eh nur, wenn der Schaden anderweitig nicht abgesichert ist.
Und wenn empfohlen wird für "solche Fälle" eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, ist man dann auf der sicheren Seite? Alamos Antwort könnte man auch in diese Richtung deuten..

Wobei echtes Offroad-Fahren gehört sicher nicht in diese Sparte. Wir reden nur von von Feldwegen, die auch ein Navi kennt. Die können auch schlimm genug sein.

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: DocHoliday am 18.02.2013, 11:01 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur um die Straßedecke geht (Asphalt oder nicht). Es gibt ja teilweise auch State Routes, die nicht asphaltiert sind. Z.B. die SR 2/71 in Nebraska von der Staatsgrenze zu South Dakota nach Crawford. Wird nirgendwo angekündigt und wenn man an der Stelle angekommen ist, würde es einen Umweg von 80 bis 100 Meilen bedeuten die ca. 20 Meilen ohne Asphalt zu vermeiden.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 18.02.2013, 12:11 Uhr
Zitat
Na ja, verbieten könnten sie es in ihren AGBs schon, genauso, wie sie die Einfahrt nach Mexiko verbieten. Die Frage ist nur, was für Sanktionen stehen ihnen bei einem Verstoß zur Verfügung und wie sollen sie das Verbot überwachen? Die Polizei interessiert es nicht, d.h. der Vermieter müsste private Sicherheitsdienste/Detekteien anstellen, um Beweise zu sammeln. Würde bei den Kunden wahrscheinlich nicht sehr gut ankommen.
Das Verbot gilt aber nur im Innenverhältnis zw. Alamo und Dir. Befahren kannst die, die Behörden setzen das Verbot nicht durch. Das ist was ich meine.
Wenn was passiert....

Zitat
Wenn es heißt, dass Feldwege zu befahren nicht verboten sei, sondern ggf. nur die Haftungsbefreiung wegfällt, so liegt keine vertragswidrige Nutzung vor(?), so dass ggf. die Versicherung der KK den Schaden bezahlen würde?
Doch vertragswidrig ist es. KK ? Was ist das ?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 18.02.2013, 12:27 Uhr
KK = Kreditkarte

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 12:57 Uhr
Vielleicht muss man hier mal unterscheiden zwischen "verboten" und "vertragswiedrig". Das eine geht natürlich mit dem anderen einher.

Verbieten kann man vieles, aber man muss sich ja nicht daran halten. Man bekommt ja keine Strafe wie wenn man beispielsweise verkehrt in eine Einbahnstraße fährt. Das ist natürlich "verboten".

Die Straße als solche darf ja befahren werden, es liegt also kein "Verbot" vor.
Der Vermieter kann es sich allenfalls "verbitten", dass unbefestigte Straßen befahren werden.  Macht man es dann trotzdem (obwohl beide Seiten dem Vertrag zugestimmt haben), dann kann der Vermieter hier einen Vertragsbruch feststellen und beispielsweise die Kaution einbehalten.

Ist halt vergleichbar mit Untemietern in einer Wohnung. Im Mietvertrag ist es vielleicht nicht vorgesehen, aber der Vermieter kann es erstmal nicht verbieten. Macht man es trotzdem, kann er hier dann einen "Ausgleich" wegen Vertragsbruch verlangen.

Oder um es kurz zu machen: Man befährt die Straßen auf eigenes Risiko. Geht was kaputt oder baut man einen Unfall, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 18.02.2013, 13:15 Uhr
Ja Magnum, man kann es auch so sagen: Straf- und Ordnungsrechtlich verboten = Strafe durch die Justiz und vertragliches Verbot (welches bei Vertragsschluß vereinbart wurde).
Hier ist eigentlich nur das letzte interessant. Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 18.02.2013, 14:06 Uhr
Alamo kann das nicht verbieten. Verbieten können daß die Behörden (mittels Verbotsschildern) und ggf. Privatleute, soweit es sich um deren Land handelt. Damit hat Alamo aber gar nichts zu tun. Alle Straßen, die offiziell befahren werden dürfen kannst Du somit auch mit einem Alamo- Fahrzeug befahren. Soweit sind wir schon längst gewesen.

Das Verbot gilt aber nur im Innenverhältnis zw. Alamo und Dir. Befahren kannst die, die Behörden setzen das Verbot nicht durch. Das ist was ich meine.
Wenn was passiert....

Ich kann Deiner Argumentation überhaupt nicht folgen. Das liegt vor allem daran, daß Du mir noch immer nicht erklärt hast, wo Du in diesem von mir eingangs zitierten Auszug aus dem entsprechenden Paragraphen einer Alamo-AGB-Version

Zitat
8. DRIVING AREAS

Vehicles can be driven in any state in the United States, but must be returned to the location from which they were rented or drop-off charges may apply. Vehicles may not be driven into Mexico. Vehicles rented in Alaska must be returned to Alaska. Vehicles can be driven into Canada but must be returned to the United States unless a prearranged drop off at one of the approved locations has been made. Canadian residents renting vehicles in the United States may not drive vehicles into Canada. Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.

herausgelesen hast, daß das Befahren von "unpaved roads" verboten ist bzw. einen Verstoß gegen die AGB darstellt bzw. es vertragswidrig ist.

Ich habe versucht zu erklären, dass dies meiner Meinung nach kein Verbot ist, sondern vielmehr lediglich so etwas wie ein Haftungsausschluß/Haftungsbeschränkung. Ähnlich wie das Schild "Für Garderobe keine Haftung" in einem Restaurant. Damit verbietet oder verbittet sich der Wirt ja auch nicht, daß du deine Jacke auf den Haken hängst. Er sagt Dir nur, daß du im Schadensfall selbst dafür verantwortlich bist.

Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

Und ich kenne keine AGB, die eine "Strafe" - oder besser Folge - für eine vorher nicht eindeutig formulierte Zuwiderhandlung festlegen. Das der Verlust des CDW-Versicherungsschutzes eine "Strafe" ist, ist doch Deine ganz persönliche Interpretation oder auf welcher Grundlage behauptest Du das? 
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 14:09 Uhr
Ja Magnum, man kann es auch so sagen: Straf- und Ordnungsrechtlich verboten = Strafe durch die Justiz und vertragliches Verbot (welches bei Vertragsschluß vereinbart wurde).
Hier ist eigentlich nur das letzte interessant. Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.
Vertragsstrafen sind gang und gäbe im Geschäftsleben. Und mal Hand aufs Herz: Wer liest jedesmal die vollen AGB durch,wenn er einen Wagen übernimmt?

Allein der Wegfall des Versicherungsschutzes kann einen finanziell schon in den Ruin treiben, da brauchts auch keine Strafe mehr.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 18.02.2013, 14:27 Uhr
Allein der Wegfall des Versicherungsschutzes kann einen finanziell schon in den Ruin treiben, da brauchts auch keine Strafe mehr.

stimmt allerdings.
Da kann man es ja fast als "Vorteil" sehen, dass die Vermieter immer billigere Autos in die ChoiceLine stellen  :lol:

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: jensw am 18.02.2013, 14:29 Uhr
Hallo zusammen,

wow, ich bin immer wieder begeistert von der konstruktiven Diskussionsfreude in diesem Forum!  :daumen:
Es ist auch immer wieder interessant, wie viele Sichtweisen es zu eigentlich alltäglichen Fragen gibt.

Ich fasse das als kleines Zwischenfazit mal aus rein PRAKTISCHER Sicht zusammen:

-Fahren auf unbefestigten Straßen ist mit dem Mietwagen nicht verboten, es gibt keinerlei Sanktionen seitens der Behörden, man macht sich nicht strafbar.
-Den Vermietern ist es i.d.R. auch egal, solange man die Fahrzege nicht beschädigt
-Sollte ein Schaden am Fahrzeug beim Fahren auf unbefestigten Wegen auftreten, erlischt aber der Versicherungsschutz, man hat für den Schaden also i.d.R. selbst gerade zu stehen.

Für mich heißt das jetzt, dass ich ohne schlechtes Gewissen mit meinem Miet-SUV auf Gravelroads fahren werde (CCR etc.), sofern der Straßenzustand dies zulässt. Das muss wohl jeder selber wissen, aber ich fahre ungern mit schlechtem Gewissen.
Ich werde mir aber der Gefahr bewusst sein müssen, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe. Aber ganz ehrlich: Wenn ich meinen eigenen PKW in Deutschland zersemmel, weil ich abseits der Wege unterwegs bin, wird sich meine Versicherung sicher auch schwer tun den Schaden zu begleigen (grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz).
Extrem vorsichtig sollte man bezüglich der Haftpflicht sein, also nach Möglichkeit keine anderen Autos beschädigen, aber das ist auch eher unwahrscheinlich.

Ich danke Euch schon einmal für diese fruchtbare Diskussion!

Yehaw,
Jens.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 18.02.2013, 18:58 Uhr

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.

Hi,
bist du sicher? Bei Haftpflicht ok, (um die Deckungssumme zu erhöhen) aber bei einer Vollkasko... ???
Die Kasko von der Mietwagenfirma reicht ja normalerweise immer, mehr als Totalschaden oder Verlust geht ja nicht.
Wozu ist dann die Vollkasko für Mietwagen per KK da?

Gruß Holger
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 19:07 Uhr

Für mich heißt das jetzt, dass ich ohne schlechtes Gewissen mit meinem Miet-SUV auf Gravelroads fahren werde (CCR etc.), sofern der Straßenzustand dies zulässt. Das muss wohl jeder selber wissen, aber ich fahre ungern mit schlechtem Gewissen.
Ich werde mir aber der Gefahr bewusst sein müssen, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe. Aber ganz ehrlich: Wenn ich meinen eigenen PKW in Deutschland zersemmel, weil ich abseits der Wege unterwegs bin, wird sich meine Versicherung sicher auch schwer tun den Schaden zu begleigen (grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz).
Extrem vorsichtig sollte man bezüglich der Haftpflicht sein, also nach Möglichkeit keine anderen Autos beschädigen, aber das ist auch eher unwahrscheinlich.

Ich danke Euch schon einmal für diese fruchtbare Diskussion!

Yehaw,
Jens.
Du kannst noch so vorsichtig sein, das schützt Dich aber nicht vor der Dummheit anderer. Deine Versicherung schützt Dich auch, wenn der Unfallgegner unversichert ist. Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast, hast Du auch keinen Versicherungsschutz.

Und wenn Du aufgrund der Unachtsamkeit eines anderen jemanden überfährst... Ich rede mal lieber nicht weiter.
Also bitte nicht den Fehler machen und nur über mögliche Sachschäden Gedanken machen.

Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er eingeht.
Vermutlich gibt es auch noch eine gewisse Grauzone, aber die sollte man besser nicht ausloten.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 18.02.2013, 19:31 Uhr
Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast

Und auch dich frage ich: wo steht das in oben zitierten AGB?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 19:56 Uhr
Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast

Und auch dich frage ich: wo steht das in oben zitierten AGB?

Es stand zumindest immer in den Verträgen, die ich mit den Vermietern abgeschlossen habe.

Und wenn man sich nicht an die Verträge hält, dann sind sie entweder teilweise oder gänzlich nichtig. Das ist Vertragsrecht, das dürfte in den USA nicht anders sein.

Hier steht auch noch was dazu: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=58588.msg795859#msg795859

Demnach macht man durchaus Unterschiede zwischen unbefestigten Straßen und Offroad. Streiche als mein "unbefestigte Straßen" und setze "Offroad" im Beitrag vorher.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 18.02.2013, 20:03 Uhr
Also bestätigst Du, dass in der AGB-Version über die wir hier die ganze
Zeit sprechen davon nichts steht? Dann können wir ja vielleicht auch mal
aufhören hier die ganze Zeit irgendwelche Verbote, Vertragsbrüche und Strafen
hineinzuinterpretieren.

Der Unterschied zwischen offroad und unpaved hat doch damit erstmal
überhaupt nichts zu tun. Das ist eine ganz andere Fragestellung, in die lurvig
gerade versucht etwas Licht zu bringen.

Dass du einen Thread verlinkst, den ich hier auch schon verlinkt habe zeigt mir
aber, dass du meine Beiträge in diesem Thema gar nicht richtig gelesen hast.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 21:11 Uhr
Ich habe nicht gesagt, dass es verboten ist oder eine Strafe ausgesprochen wird. Ein möglicher Vertragsbruch bleibt aber für mich bestehen.

Ach übrigens: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road? (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=29514.0)

Und jährlich grüßt das Murmeltier...
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 18.02.2013, 21:50 Uhr
Und nochmal: wie willst du mit etwas einen Vertrag brechen, das hier überhaupt nicht als vertragswidrig formuliert ist?

Du akzeptierst bei Vetragsabschluß mit den AGB, dass auf "unpaved roads" dein CDW-Versicherungsschutz erlischt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 18.02.2013, 22:10 Uhr
Und nochmal: wie willst du mit etwas einen Vertrag brechen, das hier überhaupt nicht als vertragswidrig formuliert ist?

Du akzeptierst bei Vetragsabschluß mit den AGB, dass auf "unpaved roads" dein CDW-Versicherungsschutz erlischt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Und der Versicherungsschutz ist Bestandteil des Vertrags, somit ist dieser teilweise ungültig.

Was genau reitest Du jetzt auf dem originären Wortlaut rum? Ich denke, es weiß mittlerweile jeder, was gemeint ist.
Ich habe hier nicht aufgebracht, dass irgendwas verboten ist.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 19.02.2013, 07:43 Uhr
@MalteMontana:
Ich habe so das gefühl, daß Deine ganze Argumentation ist darauf ausgerichtet uns zu verklickern, daß man upavend roads (was auch immer das exakt ist) befahren darf ohne, daß es irgendwelche Konsequenzen hat (weder zivilrechtlich noch strafrechtlich) - weil Du das gerne so hättest.
Guck einfach mal hier: http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US (http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US) unter CDW, Punkt 11.
Das ist eindeutig.

Anders als in dem von Dir angeführten Beispiel mit dem Schild "Für Garderobe keine Haftung", welches keine rechtlichen Konsequenzen hat, hat das Befahren einer unbefestigten Straße sehr wohl rechtliche Konsequenzen, nämlich den Fortfall des Versicherungsschutzes. Und daran gibts nichts hinwegzudiskutieren.

Zitat
Und ich kenne keine AGB, die eine "Strafe" - oder besser Folge - für eine vorher nicht eindeutig formulierte Zuwiderhandlung festlegen. Das der Verlust des CDW-Versicherungsschutzes eine "Strafe" ist, ist doch Deine ganz persönliche Interpretation oder auf welcher Grundlage behauptest Du das?
Lies doch einfach meine Aussage mal. Strafe ist dort in "" gesetzt und wird durch "oder besser die Folge" präzisiert. Damit ist alles gesagt, insb. auch durch meine vorherigen Aussagen. Da braucht man nichts interpretieren.
Nur wo wir gerade bei den AGB sind: kennst Du Deine eigenen "ABG" für Dein Kfz hier in H ?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 19.02.2013, 12:19 Uhr
Diesem Beitrag ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Muss halt jeder selbst wissen, was er da treibt.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 19.02.2013, 12:43 Uhr
Diesem Beitrag ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Doch, eine ganze Menge:

@playmaker11

Ich habe so das Gefühl, dass Du einfach nicht begreifen willst, welchen Unterschied ich hier die ganze Zeit versuche zu erklären.

Außerdem habe nicht ein einziges Mal behauptet, dass das Befahren von "unpaved roads" keine Konsequenzen hat! Den Fortfall des CDW-Versicherungsschutzes habe ich an keiner Stelle "wegdiskutiert". Auch nicht, wenn Du das vielleicht gerne so hättest.

Also noch mal von vorne:

Wir sind und einig, dass immer die AGB Vertragsbestandteil sind, die einem bei Abschluß des Mietvertrages zur Kenntnis gegeben werden?

Eine Version dieser AGB ist die, die Du verlinkt hast. Eine andere Version ist die, auf die ich mich in allen meinen Beiträgen hier bezogen habe. Weil es nämlich die ist, die Grundlage meiner letzten sieben Alamo-Anmietungen war. Den entsprechenden Paragraphen hieraus habe ich hier mehrfach zitiert, im Ganzen sind sie z.B. hier nachzulesen: http://www.alamo.co.uk/rentalpolicies/740/uk/US.

In deiner verlinkten Version steht:

"Unbefestigte Straßen dürfen mit dem Mietwagen nicht befahren werden."

Das bedeutet eindeutig: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man gegen die AGB. Man handelt vertragswidrig, so dass natürlich u.a. auch alle Versicherungen erlöschen (neben CDW also z.B. auch LDW, EP, SLI, Roadside Assistance etc.)

Wenn das so in allen AGB-Versionen stehen würde, müsste es hier keinen bisher vierseitigen Thread unter der Überschrift "SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz" geben.

Es gibt aber auch die Version, auf die ich mich hier ausschließlich und ausdrücklich bezogen habe. In der steht:

"Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage."   

Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".
Dann wäre eindeutig, dass bei Zuwiderhandlung alle Versicherungen erlöschen und ein Hinweis speziell auf die CDW unnötig bzw. sehr merkwürdig.

Können wir also vielleicht festhalten: eine generelle/grundsätzliche Aussage "Das Fahren auf unbefestigten Straßen ist verboten und/oder verstößt gegen die AGB" kann so nicht gemacht werden? Es ist davon abhängig, was genau in den AGB steht.

Nur wo wir gerade bei den AGB sind: kennst Du Deine eigenen "ABG" für Dein Kfz hier in H ?

Auch wenn Du mir meine Frage an Dich eine Seite vorher noch nicht beantwortet hast versuche ich es nochmal mit einer Frage:

Was genau hat es mit diesem Thema zu tun, ob ich die AGB für mein Auto hier kenne und inwiefern würde uns das an dieser Stelle weiterbringen?

Was genau reitest Du jetzt auf dem originären Wortlaut rum?

Da reite ich nicht drauf herum, der ist nur von entscheidender Bedeutung. Warum habe ich eben ein drittes (und letztes Mal) erklärt.

Ich denke, es weiß mittlerweile jeder, was gemeint ist.

Anscheinend nicht.

Muss halt jeder selbst wissen, was er da treibt.

Das stimmt. Wissen die meisten ja auch.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 19.02.2013, 12:55 Uhr
Die Version der AGB von Playmaker ist die korrekte. Warum? Weil wir hier in DE sind und die AGB für Mieter aus DE gilt.

CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer 1. den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat; 2. unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgiften gestanden hat; 3. an einem Wett- oder Autorennen teilgenommen hat; 4. den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; 5. den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt hat; 6. den Wagen als Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Sachen oder zum Abschleppen oder Anschieben irgendwelcher Sachen benutzt hat; 7. den Zündschlüssel im Wagen gelassen hat und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde; 8. das Einreiseverbot nach Mexiko missachtet hat; 9. es unterlassen hat, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrags angegebene nächstgelegene Alamo-Station anzurufen; 10. einem unbefugten, nicht angemeldetem Fahrer erlaubt hat, den Wagen zu fahren; 11. auf unbefestigten Straßen gefahren ist.

http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US

Zitat
Das bedeutet eindeutig: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man gegen die AGB. Man handelt vertragswidrig, so dass natürlich u.a. auch alle Versicherungen erlöschen (neben CDW also z.B. auch LDW, EP, SLI, Roadside Assistance etc.)
Und was haben wir bisher anderes festgestellt?

Einzig das "alle" wäre zu diskutieren, der Passus bezieht sich nur auf die CDW.

Zitat
Was genau hat es mit diesem Thema zu tun, ob ich die AGB für mein Auto hier kenne und inwiefern würde uns das an dieser Stelle weiterbringen?
Weil die AGB Bestandteil des Vertrages sind, den Du mit Alamo abgeschlossen hast? Daher wäre es sicher von Vorteil, wenn Du die kennst. Es sind nicht die AGB für ein Auto, sondern für die Anmietung.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 19.02.2013, 16:11 Uhr
Die Version der AGB von Playmaker ist die korrekte. Warum? Weil wir hier in DE sind und die AGB für Mieter aus DE gilt.

Falsch! Die Version von playmaker ist die korrekte, wenn man über alamo.de bucht, nicht weil man aus Deutschland kommt.

Zitat
Das bedeutet eindeutig: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man gegen die AGB. Man handelt vertragswidrig, so dass natürlich u.a. auch alle Versicherungen erlöschen (neben CDW also z.B. auch LDW, EP, SLI, Roadside Assistance etc.)
Und was haben wir bisher anderes festgestellt?

playmaker und Du haben festgestellt, dass dies auch für die AGB-Version gilt, auf die ich mich die ganze Zeit beziehe. Und das ist schlicht falsch! Warum das Eurer Meinung nach so ist, habt ihr mir beide noch nicht erklärt.

Warum Du nochmal den Auszug zitierst, der besagt wann die CDW hinfällig wird verstehe ich überhaupt nicht. Das dem so ist hat auch jetzt immer noch niemand bestritten.

Zitat
Was genau hat es mit diesem Thema zu tun, ob ich die AGB für mein Auto hier kenne und inwiefern würde uns das an dieser Stelle weiterbringen?
Weil die AGB Bestandteil des Vertrages sind, den Du mit Alamo abgeschlossen hast? Daher wäre es sicher von Vorteil, wenn Du die kennst. Es sind nicht die AGB für ein Auto, sondern für die Anmietung.

Ach nee, danke für die Aufklärung. Hättest Du auch die Frage von Playmaker gelesen, auf die sich meine Aussage bezieht

Nur wo wir gerade bei den AGB sind: kennst Du Deine eigenen "ABG" für Dein Kfz hier in H ?

hättest Du vielleicht verstanden, warum ich mich wundere, was jetzt die AGB für meinen Privat-PKW in Hannover mit der Thematik hier zu tun haben.

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 19.02.2013, 19:13 Uhr
Zitat
Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".
Das ist nichts anderes als daß was ich die ganze Zeit gesagt habe. Andere im übrigen auch.
Nochmal: ein Verbot kann nur der Staat ausprechen, Alamo kann nur "vertragliche Verbote" vorgeben, die Du aber bei Vertragsschluß absegnest und damit ist es eine Vereinbarung geworden, gegen die Du verstößt.

Bei Alamo.com steht folgendes:
Zitat
...If you purchase CDW, we agree, subject to the actions listed on the rental agreement that invalidate CDW...
Zu gut Deutsch, die genauen Bedingungen bekommst Du mit dem Mietvertrag.
AGB´s finde ich nicht auf der Seite.

Was Du zitiert hast sind offensichtlich UK-Bedingungen - jedenfalls wenn man Deinen Link so sieht. US-Bürger und Canadier können schon mal nicht reservieren.
Dann habe ich mir Deine Bedingungen (per Link) mal angesehen und ich finde nichts darüber was die CDW abdeckt - ledglich den Satz, daß die CDW inkludiert ist.
Geht man dann hier http://www.alamo.co.uk/HelpfulInformation/740/uk/CDW (http://www.alamo.co.uk/HelpfulInformation/740/uk/CDW) hin findet man für die CDW das:
Zitat
Please refer to the rental agreement, rental jacket and any underlying policies for complete terms and conditions
und weiter:
Zitat
For rentals in the United States and Canada, protection applies as long as the terms of the rental agreement have not been violated.
.
Also auch: was im rental- agreement, d.h. im Vertrag steht.

Was im Vertrag steht kann man jetzt mutmaßen.
Allerdings bin ich fest überzeugt, daß Alamo keine unterschiedlichen Vertragsbedigungen hat (warum sollten Sie es den Deutschen versagen, den Engländern aber nicht ? Das sind "genormte" Bedingungen, egal von wo Du buchst. Die Frage ist nur, ob sie Dir diese, nach dem jeweiligen Landesrecht schon vorher zur Verfügung stellen müssen....

Zitat
warum ich mich wundere, was jetzt die AGB für meinen Privat-PKW in Hannover mit der Thematik hier zu tun haben.
Ist nur mal ne Frage (hat in der Tat mit dem Thema wenig zu tun), weil ich dafür wetten könnte, daß Du mir nicht sagen kannst, was in § 7 steht.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 19.02.2013, 21:47 Uhr
Zitat
Allerdings bin ich fest überzeugt, daß Alamo keine unterschiedlichen Vertragsbedigungen hat (warum sollten Sie es den Deutschen versagen, den Engländern aber nicht ? Das sind "genormte" Bedingungen, egal von wo Du buchst. Die Frage ist nur, ob sie Dir diese, nach dem jeweiligen Landesrecht schon vorher zur Verfügung stellen müssen....
Sicher?

Dann würde ich nicht verstehen, warum man oft in den Mietbedingungen steht, dass man kein "US-Citizen" sein darf. Also müssten für die andere Bedingungen gelten, und sei es nur wegen der anderen Versicherungsbedingungen
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: MalteMontana am 20.02.2013, 16:26 Uhr
@playmaker

Zitat
Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".

Das ist nichts anderes als daß was ich die ganze Zeit gesagt habe.

Doch, sonst hätten wir beide hier die ganze Diskussion ja nicht. Schon im übernächsten Satz sagst Du wieder etwas anderes:

Alamo kann nur "vertragliche Verbote" vorgeben, die Du aber bei Vertragsschluß absegnest und damit ist es eine Vereinbarung geworden, gegen die Du verstößt.

Wir reden hier doch die ganze Zeit über das Thema "vertragliches Verbot" ja oder nein. Ich weiß gar nicht, warum du immer ein "staatliches Verbot"

ein Verbot kann nur der Staat ausprechen

hier in die Diskussion einbringst? Darum geht es überhaupt nicht.

Was ich zitiert habe sind die Mietbedingungen meiner letzten Alamo-Anmietungen - so wie sie mir bei Buchung vorgelegen haben/vorgelegt wurden. Da ich ebenso wie Du diese auf der alamo.com Seite nicht gefunden habe, habe ich auf alamo.co.uk verlinkt, weil sie dort in dem entsprechenden Paragraphen inhaltlich identisch mit meinen sind. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich gerade diesen Paragraphen immer ganz besonders aufmerksam lese, da ich sehr viel auf unbefestigten Straßen unterwegs bin.     

Dann habe ich mir Deine Bedingungen (per Link) mal angesehen und ich finde nichts darüber was die CDW abdeckt

Was die CDW abdeckt ist doch gar nicht Gegenstand der Diskussion und damit hier völlig uninteressant.


Zitat
Please refer to the rental agreement, rental jacket and any underlying policies for complete terms and conditions
und weiter:
Zitat
For rentals in the United States and Canada, protection applies as long as the terms of the rental agreement have not been violated.
.
Also auch: was im rental- agreement, d.h. im Vertrag steht.

Was im Vertrag steht kann man jetzt mutmaßen.
Allerdings bin ich fest überzeugt, daß Alamo keine unterschiedlichen Vertragsbedigungen hat (warum sollten Sie es den Deutschen versagen, den Engländern aber nicht ? Das sind "genormte" Bedingungen, egal von wo Du buchst.

Was im "rental agreement jacket" steht kann auch ich nur mutmaßen. Ich finde hier bei mir leider keines dieser Exemplare mehr (falls ich richtig davon ausgehe, dass es sich hierbei um das "Faltblatt" handelt, was man vor Ort zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag ausgehändigt bekommt). Grundsätzlich bin ich da deiner Meinung, dass unterschiedliche Vertragsbedingungen keinen Sinn machen. Das es unterschiedliche AGB-Versionen gibt haben wir ja aber hier eindeutig festgestellt. Wenn sich Alamo nun darauf beruft, dass geltend ist, was im "rental agreement jacket" steht (welches man erst vor Ort erhält), dann wäre ja entweder die eine oder andere AGB-Version (denn nur eine davon kann ja inhaltlich mit dem "jacket" identisch sein), die man bei Buchung zur Kenntnis erhält nichtig. Ich bin kein Jurist, aber das kann doch so nicht möglich sein, denn

Die Frage ist nur, ob sie Dir diese, nach dem jeweiligen Landesrecht schon vorher zur Verfügung stellen müssen....

davon gehe ich aus.

Wie auch immer: du kannst oder willst nicht verstehen, um was es mir geht. Das ist mir nun letztlich auch egal. Ich habe das hier jetzt drei mal lang und breit erklärt, ein viertes Mal werde ich das nicht tun. Andere haben es verstanden.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 17:34 Uhr
alles schön und gut, aber was eine "unpaved road" nun eigentlich per Definition ist, wissen wir immer noch nicht.  Meine Anfrage an Alamo wurde bisher nicht beantwortet. Vermutlich hat denen noch nie jemand so eine komische Frage gestellt und sie wissen nicht, was sie antworten sollen ;)
Frühere Anfragen zu anderen Themen wurden immer sehr schell beantwortet...

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 20:05 Uhr
Alamo hat geantwortet. Hier die gesamte Kommuniktion:

Zitat von: lurvig
Dear Alamo Service,

frequently I read about restricted driving areas for rental cars especially on unpaved roads. What I´m missing is a definition of an "unpaved road". Particularly in the american southwest there are some official connection roads partly not asphaltic. For example highway 261 in southern Utah is a well maintained asphaltic highway but has a section with steep switchbacks that is just gravel. Also many campgrounds cannot be reached without driving on maintained gravel roads. So my question is, what exactly is your definition of an "unpaved road"? Where can I take my Alamo rental car w/o violating your terms and conditions?

thanks,
Lurvig

und hier die - leider weniger erfreuliche, aber irgendwie zu erwartende - Antwort von Alamo:

Zitat von: Alamo
Dear Lurvig,

Thank you for contacting Alamo!

An unpaved road is any road where the surface is not covered by either concrete or asphalt. Gravel roads, even hard packed gravel roads are unpaved, and therefore Alamo vehicles are not permitted on these roads.

If you are driving on a road and it goes from asphalt to gravel, and you continue to drive on this road, you would be violating the rules for unpaved roads.

Roadside assistance is also not available in areas that are unpaved.

Please let me know if I can be of any further assistance!


Sincerely,

*****
Customer Support Representative

hmmm... schade eigentlich. Aber irgendwie auch nichts wirklich neues...



Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: mrh400 am 20.02.2013, 20:34 Uhr
Hallo,
alles schön und gut, aber was eine "unpaved road" nun eigentlich per Definition ist, wissen wir immer noch nicht.
das scheint mir eigentlich unproblematisch zu sein - unpaved leitet sich von pavement = Pflasterung ab, also ein (wasser)fester Belag, nicht nur "gestampftes Erdreich". Ist ja inzwischen geklärt, ich stelle den Beitrag dennoch ein.

Die von Dir weiter oben angesprochene Alternative der "klassifizierten" ungeteerten Straßen sind "maintained roads". Die finden sich z.B. in den Vertragsbedingungen von Hertz.

Anbei mal ein ausschnittweiser Scan der Mietverträge von Hertz, wie man sie früher erhalten hat, sowie ein Ausschnitt eines uralten Alamo-Vertrags (2001). In den Gold-Bedingungen steht im wesentlichen dasselbe drin: Immer wird der Begriff "strictly prohibited" verwendet - ergo handelt es sich um ein vertragliches Verbot, dem man sich unterwirft. Allerdings wird der Vertrag bei einem Verstoß nicht unwirksam oder nichtig (sonst hätte der Vermieter ja keine vertraglichen Ansprüche mehr auf die Mietzahlung!) - man hat schlicht und einfach die Folgen des Verstoßes zu tragen, nämlich Verlust des Versicherungsschutzes und ggfs. Schadensersatzverpflichtungen gegenüber dem Vermieter (vgl. den Hertz-Vertrag). Es gab Fälle, in denen Vermieter mittels GPS die Verwendung auf "unerlaubten" Straßen aufgespürt haben und dem Mieter Ersatz für den dadurch verursachten erhöhten Verschleiß in Rechnung gestellt haben.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 20.02.2013, 20:43 Uhr

An unpaved road is any road where the surface is not covered by either concrete or asphalt. Gravel roads, even hard packed gravel roads are unpaved, and therefore Alamo vehicles are not permitted on these roads.


Womit wir wieder am Anfang wären: laut diesem Schreiben ist das Fahren von Alamo-Fahrzeugen auf unbefestigten Straßen verboten.

Mit welchen Konsequenzen? Nur Wegfall des Versicherungsschutzes oder käme da ggf. doch noch was nach?

Wir werden wohl warten müssen, bis hier jemand seinen Mietwagen auf gravel schrottet und dann auch noch willens ist zu berichten  :lol:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: McC am 20.02.2013, 20:51 Uhr
Ich habe schon 2x einen Wagen auf Schotter geschrottet... Sand- und Schlammspuren waren deutlich am Wagen beim Fzg-Wechsel erkennbar. National hat es nicht interessiert und ich bekam anstandlos Ersatz. Sie haben sich sogar für die Unannehmlichkeiten entschuldigt  :wink:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 20:53 Uhr
Wir werden wohl warten müssen, bis hier jemand seinen Mietwagen auf gravel schrottet und dann auch noch willens ist zu berichten  :lol:

ich hoffe nicht. Habe mal etwas konkreter bei Alamo nachgefragt, was das nun genau bedeutet. Antwort gibts hier, sobald ich sie habe. Da das nichts kostet und man nicht dümmer davon wird, werde ich das Frage-Antwort-Spiel mit Alamo mal weiter treiben... mal sehen, was wir noch so erfahren.

Letzlich ändert sich für den "Mietwagen-Offroader" aber wenig. Wir haben das früher gemacht und wir werden das weiter tun, bis ... ja bis mal was passiert und jemand davon berichtet. Ich hoffe, dass das nicht passieren wird.

Ich habe schon 2x einen Wagen auf Schotter geschrottet... Sand- und Schlammspuren waren deutlich am Wagen beim Fzg-Wechsel erkennbar. National hat es nicht interessiert und ich bekam anstandlos Ersatz. Sie haben sich sogar für die Unannehmlichkeiten entschuldigt  :wink:

solange man die beschädigte Kiste zurück auf die "paved road" bringt sehe ich da auch kein Problem. Unangenehm wird es vermutlich erst, wenn man irgendwo auf einer dirt road abgeschleppt werden muss (wobei das auch "nur" teuer wird, der Vermieter muss das nicht erfahren) oder den Wagen hoffnungslos versenkt ;)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: mrh400 am 20.02.2013, 20:59 Uhr
Mit welchen Konsequenzen? Nur Wegfall des Versicherungsschutzes oder käme da ggf. doch noch was nach?
siehe die blau unterlegten Passagen in dem oben angehängten Hertz-Vertrag - das wird bei Alamo kaum anders sein.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: McC am 20.02.2013, 21:03 Uhr
solange man die beschädigte Kiste zurück auf die "paved road" bringt sehe ich da auch kein Problem. Unangenehm wird es vermutlich erst, wenn man irgendwo auf einer dirt road abgeschleppt werden muss (wobei das auch "nur" teuer wird, der Vermieter muss das nicht erfahren) oder den Wagen hoffnungslos versenkt ;)

Stimmt... es war nur etwas zugig auf dem Lolo Pass bei "geöffneten" Fenster.
(http://www.web-house.net/usa/tour/11/bilder/nw_108.jpg)
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 20.02.2013, 21:35 Uhr
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 20.02.2013, 21:38 Uhr
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
Bei Personenschaden wird es immer teuer.

Und auch wenn der Unfallgegner keine eigene Versicherung hat, könnte es böse ausgehen, selbst wenn man nicht schuld ist.

Wie gesagt, muss jeder selbst wissen, wieviel Risiko er geht.  Unpaved mag noch einhergehen, Offroad nicht. Fremdes Auto, fremdes Gelände. Wer da sagt, er habe das Auto immer unter Kontrolle ist sehr optimistisch.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 22:06 Uhr
news from Alamo (jetzt gehts plötzlich richtig schnell)

Zitat von: lurvig
Dear ***,

thank you very much for your answer.
You mentioned the "rules for unpaved roads". What exactly do they mean? What happens if I´m driving on an
unpaved road with an Alamo rental car? Sometimes even on well maintained highways there are hard packed
gravel stretches, e.g. in construction sites. I mean sometimes it´s virtually not possible to avoid gravel sections
like if you want to stay on a campground where the loop roads are mostly not covered by concrete or asphalt.
How should I understand your rules? Am I not allowed to stay on a campground using an Alamo rental while this
would not be a problem with any rental RV?
Please don´t get me wrong, but I would like to have some more information. What will happen if I would
"violating the rules for unpaved roads" by driving on a campground or on a hard packed gravel shortcut for a few
miles? I´m not planning to do this but I want to understand the risk anyway.

Thanks,
Lurvig

und nun wieder Alamo:

Zitat von: Alamo
Dear Lurvig,

Our cars are simply not allowed on unpaved roads. We advise our customers to use their best judgment when traveling in areas that are subject to unpaved roads.
You would be charged for any damage to the vehicle, whether it occurred on a gravel road, or driving on a perfectly good paved road with a pothole.
Please let me know if I can be of any further assistance.

Sincerely,

****
Customer Support Representative


was absolut nichts klarer macht, ganz im Gegenteil. Demnach darf ich auch zahlen, wenn ich auf einer befestigten Strasse die Kiste in einem Schlagloch beschädige? Hääää?
Ich frage weiter nach... denn diese "Antwort" stiftet mehr Verwirrung als Klarheit.
Kann man als amerikanischer Alamo-Kunde eventuell gar keine Haftplicht abschliessen, so wir wir das könnnen und wird man deshalb "for any damage" gecharged? ;) Dann würde es ja auch wieder keinen Unterschied machen, ob man paved oder unpaved fährt. Ich vermute irgendwie, dass die "customer representatives" bei Alamo auch nicht so genau wissen, was los ist. Kennt man ja von ihren Berufskollegen deutscher Unternehmen ähnlich ;)

Ich bleibe dran...

Lurvig


Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 22:25 Uhr
jetzt sind die richtig schnell. leider wirds immer wirrer. Lest selbst:

Zitat von: lurvig
Dear ***,

thanks for your answer, but this doesn´t make any sence for me.
You wrote "You would be charged for any damage to the vehicle, whether it occurred on a gravel road, or driving on a perfectly good paved road with a pothole."
I can understand that I will be charged for a damage caused by driving on an unpaved droad, but why should I be charged for
a damage caused by a pothole on a "perfectly good paved road"? I pay for insurances like CDW when I rent a car with you
so it will not be an issue if the car´s get damaged on a paved road, isn´t it? I once had such a damage and it was no problem.
So your answer really confuses me.
Can you please explain in detail what is the difference - from a insurance perspective - between driving on a paved or unpaved
road. Your answer let me assume that there is no difference and I will be charged anyway. So it would make no difference for
me to drive on a paved or unpaved road and it also confuses me cause I´m paying for insurances which should cover damages
on paved roads at least...

thanks,
Lurvig

darauf Alamo:

Zitat von: lurvig
Dear Lurvig,

I apologize that my explanation caused you confusion.
The bottom line with Alamo is that you are not allowed to drive on any unpaved roads. If you are planning on staying in a campsite with unpaved roads, you would not be allowed to drive the rental vehicle in this campsite.
If it were determined that damage to a rental vehicle was caused by driving on an unpaved surface, any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract.

Sincerely,

***

 :verwirrt:

Kann jemand was mit dieser Aussage anfangen:
"...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."
Ich leider nicht. Zudem frage ich mich, ob die mich nicht verstehen wollen oder nur nicht können? ;)
Egal... ich fahre halt wie all die Jahre davor und was im "worst case" wirklich passiert erfährt man halt, wenn er eintritt. Oder hoffentlich nie.

Lurvig

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 20.02.2013, 22:25 Uhr
Da bleib mal dran, die Antwort ist ja wirklich der Hammer. Ein Schlagloch in einer geteerten Straße kann doch niemals zum Verlust der Versicherungsdeckung führen. Das glauben die doch wohl selbst nicht.

Vielleicht ist die Antwort allerdings so zu sehen, dass man für jeden selbst verursachten Schaden am Auto aufkommen muss, was ja unstrittig ist. Allerdings schützt man sich gegen die finanziellen Folgen, indem man eine Versicherung abschließt, die die Kosten dann übernimmt. Das Thema Versicherung wird ja in dieser Antwort nicht berücksichtigt.


Edit: Lurvig, du warst schneller. Der Satz: "...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."

bedeutet einfach, dass die Versicherungen, die du abgeschlossen hast (any coverages added to the rental) nicht für den Schaden in Anspruch genommen werden können, da das Fahren auf unbefestigten Straßen einen Vertragsbruch darstellt.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 22:32 Uhr
"...any coverages added to the rental would not cover the damage as this would be a breach of our contract..."

"Alle Absicherungen, die zur Miete hinzugefügt wurden würden die Beschädigungen nicht abdecken, da dies einen Bruch unseres Vertrags wäre..."  ... oder so ähnlich, deute ich mal heraus. Also im Grund nichts neues: unpaved = nicht versichert.
Ich habe den Eindruck, die wollen sich gar nicht konkret dazu äussern. Oder dürfen nicht. Oder können nicht. Vielleicht hat das wirklich noch niemand angefragt oder Mrs. **** hat nur einfach keine Ahnung oder darf sich nicht konkreter äussern. Wie auch immer... wir sind nicht schlauer als zuvor. Schade.

Immerhin wissen wir jetzt, dass man mit Alamo-Mietwagen diverse Campingplätze nicht befahren darf  :lol:

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 20.02.2013, 22:37 Uhr
das geht ja schneller als ich tippen kann. Hier das Update.

Zitat von: lurvig
I´m still confused cause this doen´t answer my questions.
Maybe I should rent my car with somebody else....

Zitat von: Alamo
Dear Lurvig,

I have forwarded this issue to regional offices. Please allow 3-5 business days for a representative of these offices to call you and explain more in depth the regulations on unpaved roads.

Sincerely,
****

ich bin gespannt.
Womöglich kriegen wir Alamo noch dazu, ihre T&C zu überdenken  :lol:

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 20.02.2013, 22:57 Uhr
Sieht so aus, als ob Du tatsächlich der Erste bist, der das sooooo genau wissen will. Wenigstens hat der Agent erkannt, dass er die Frage evtl. nicht zufriedenstellend beantwortet hat und es mal weitergereicht. Bin gespannt, was die antworten. Das mit dem Schlagloch kann ja wohl nicht sein.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 21.02.2013, 07:14 Uhr
Interessant wäre es auch zu wissen, was passiert wenn eine dritte Partei zu schaden kommt. Verliert man aufgrund des Verstoßes gegen eine Vertragspflicht auch den Schutz der Haftpflichtversicherung und der amerikanische Richter legt noch ein Milliönchen obendrauf, weil man grob fahrlässig gehandelt hat? Dann ist der geschrottete Wagen Peanuts.
In D läuft das so, daß Du den Versicherungsschutz verlierst, der Dritte aber trotzdem aus der Haftpflicht entscxhädigt wird, da es nicht zu seinen Lasten gehen darf. Di wirst von Deiner eigenen Versicherung in Regreß genommen.
Wie das in den USA läuft weiß ich nicht. Aber wenn der Versicherungsschutz weg ist, ist es weg und das (o.g.) wäre das schlimmste Szenario.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 21.02.2013, 07:20 Uhr
@playmaker

Zitat
Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".

Das ist nichts anderes als daß was ich die ganze Zeit gesagt habe.

Doch, sonst hätten wir beide hier die ganze Diskussion ja nicht. Schon im übernächsten Satz sagst Du wieder etwas anderes:

Alamo kann nur "vertragliche Verbote" vorgeben, die Du aber bei Vertragsschluß absegnest und damit ist es eine Vereinbarung geworden, gegen die Du verstößt.

Wir reden hier doch die ganze Zeit über das Thema "vertragliches Verbot" ja oder nein. Ich weiß gar nicht, warum du immer ein "staatliches Verbot"

ein Verbot kann nur der Staat ausprechen

hier in die Diskussion einbringst? Darum geht es überhaupt nicht.

Was ich zitiert habe sind die Mietbedingungen meiner letzten Alamo-Anmietungen - so wie sie mir bei Buchung vorgelegen haben/vorgelegt wurden. Da ich ebenso wie Du diese auf der alamo.com Seite nicht gefunden habe, habe ich auf alamo.co.uk verlinkt, weil sie dort in dem entsprechenden Paragraphen inhaltlich identisch mit meinen sind. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich gerade diesen Paragraphen immer ganz besonders aufmerksam lese, da ich sehr viel auf unbefestigten Straßen unterwegs bin.     

Dann habe ich mir Deine Bedingungen (per Link) mal angesehen und ich finde nichts darüber was die CDW abdeckt

Was die CDW abdeckt ist doch gar nicht Gegenstand der Diskussion und damit hier völlig uninteressant.


Zitat
Please refer to the rental agreement, rental jacket and any underlying policies for complete terms and conditions
und weiter:
Zitat
For rentals in the United States and Canada, protection applies as long as the terms of the rental agreement have not been violated.
.
Also auch: was im rental- agreement, d.h. im Vertrag steht.

Was im Vertrag steht kann man jetzt mutmaßen.
Allerdings bin ich fest überzeugt, daß Alamo keine unterschiedlichen Vertragsbedigungen hat (warum sollten Sie es den Deutschen versagen, den Engländern aber nicht ? Das sind "genormte" Bedingungen, egal von wo Du buchst.

Was im "rental agreement jacket" steht kann auch ich nur mutmaßen. Ich finde hier bei mir leider keines dieser Exemplare mehr (falls ich richtig davon ausgehe, dass es sich hierbei um das "Faltblatt" handelt, was man vor Ort zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag ausgehändigt bekommt). Grundsätzlich bin ich da deiner Meinung, dass unterschiedliche Vertragsbedingungen keinen Sinn machen. Das es unterschiedliche AGB-Versionen gibt haben wir ja aber hier eindeutig festgestellt. Wenn sich Alamo nun darauf beruft, dass geltend ist, was im "rental agreement jacket" steht (welches man erst vor Ort erhält), dann wäre ja entweder die eine oder andere AGB-Version (denn nur eine davon kann ja inhaltlich mit dem "jacket" identisch sein), die man bei Buchung zur Kenntnis erhält nichtig. Ich bin kein Jurist, aber das kann doch so nicht möglich sein, denn

Die Frage ist nur, ob sie Dir diese, nach dem jeweiligen Landesrecht schon vorher zur Verfügung stellen müssen....

davon gehe ich aus.

Wie auch immer: du kannst oder willst nicht verstehen, um was es mir geht. Das ist mir nun letztlich auch egal. Ich habe das hier jetzt drei mal lang und breit erklärt, ein viertes Mal werde ich das nicht tun. Andere haben es verstanden.
Ich gebs auf - macht echt keinen Sinn da noch drauf zu antworten..... :roll:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 21.02.2013, 08:40 Uhr
"Schön", dass die aktuelle Antwort der von mir zitierten widerspricht. Zumindest teilweise. Es ist glaube ich nicht das erste mal, dass man unterschiedliche Antworten kriegt.

So weit ich es mitbekommen habe, haften amerikansiche Versicherungen meist auch bei Fahrzeuganmietungen. Unterschiede gibt es nur in den Bedingungen, so dass manche offroad mit abdecken, manche nicht. Zumindest schloss ich dass aus Hinweisen eines offroad Vermieters, der darauf hinwies, dass man mit der, oder der Versicherung noch eine zusätzliche abschließen soll, weil jene offroad Schäden nicht abdecken.

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Scooby Doo am 21.02.2013, 11:15 Uhr
Zitat von: lurvig
I´m still confused cause this doen´t answer my questions.
Maybe I should rent my car with somebody else....

Vielleicht sollte man auch die anderen Vermieter wie National, Hertz oder Avis mal anschreiben, wie die den Begriff "unpaved" auslegen und ob man mit deren Wagen Camping-Plätze ansteuern darf. Bei letzteres wäre ja auch die Meinung von El Monte und co interessant.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 21.02.2013, 11:41 Uhr
Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?

Wenn dem so ist, wundern mich die für uns verwirrenden Aussagen von Alamo nicht.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 21.02.2013, 11:52 Uhr
Zitat
Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?

Genau darauf wollte ich auch hinaus!

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Wilder Löwe am 21.02.2013, 12:14 Uhr
Zitat
Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?

Genau darauf wollte ich auch hinaus!

Mic

Man müsste diese Frage mal Alamo Deutschland stellen, schließlich dürften die meisten hier über Alamo.de buchen. Für die deutschen Alamö-Sachbearbeiter ist die Versicherungsfrage wahrscheinlich leichter nachvollziehbar als für die amerikanischen.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: magnum am 21.02.2013, 14:09 Uhr
Zitat
Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?

Genau darauf wollte ich auch hinaus!

Mic

Man müsste diese Frage mal Alamo Deutschland stellen, schließlich dürften die meisten hier über Alamo.de buchen. Für die deutschen Alamö-Sachbearbeiter ist die Versicherungsfrage wahrscheinlich leichter nachvollziehbar als für die amerikanischen.
Die meisten dürften eher über einen Broker wie billiger-mietwagen.de buchen. Was und wie die damit umgehen, weiß man ja oft nicht.

Ich habe gerade über mietwagenmarkt.de gebucht. Die Reservierung finde ich auf alamo.com, nicht aber auf alamo.de

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 21.02.2013, 19:35 Uhr
habe jetzt Kontakt mit dem Area Manager von Enterprise Rent A Car , zuständig für southern Utah. Habe dem nochmal mein Anliegen geschrieben und um einen genaue Definition von "unpaved road" gebeten, nach den konkreten Regelungen von Alamo dazu sowie nach möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß gefragt. Wieder mit dem Moki Dugway als Beispiel, denn hier handelt es sich ja nur um ein relativ kurzes gravel-Stück mitten auf einem ganz normalen Highway. Vielleicht war er ja schonmal dort? ;)
Ich halte euch informiert...

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 22.02.2013, 07:12 Uhr
Zitat
Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?

Genau darauf wollte ich auch hinaus!

Mic

Man müsste diese Frage mal Alamo Deutschland stellen, schließlich dürften die meisten hier über Alamo.de buchen. Für die deutschen Alamö-Sachbearbeiter ist die Versicherungsfrage wahrscheinlich leichter nachvollziehbar als für die amerikanischen.
Ob die Dir weiter helfen können ?
Alamo hat - wie auch Avis o.a. - seine Flotte bei einer (oder mehrerem) großen dt. Versicherung versichert. Die SB dort kennen sich allenfalls damit aus....
Die Antwort kann ich Dir aber auch geben:
In den dt. Bedingungen ist es ja deutlich geregelt. (http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US).
Fährst Du auf einer unbefestigten Straße versagt Dir die Versicherung den Versicherungsschutz. Nach dt. Recht müssen die Haftpflicht dann den Dritten geschädigten Dritten entschädigen, kann aber bei Dir Regreß nehmen. Im Kaskobereich verlierst Du den Versicherungsschutz und es gibt kein Geld.
So erstmal vereinfacht. Aber keine Regel ohne Ausnahme:
a) Ggf. Quotierung (seit 2008 ist das Alles-oder-Nichts-Prinzip weggefallen), d.h. ggf. zahlen sie 50% oder 30%, das hängt von den genauen Umständen ab, dazu kann auch die Tatsache gehören, daß nur ein kleiner Teil des Highways nicht geteert war und darauf nicht hingewiesen wurde.
b) Probleme gibts, wenn VN und Fahrer auseinanderfallen, dann kann ggf. für den VN doch Versicherungsschutz bestehen, für den Fahrer aber nicht.

Allerdings sind noch drei Sachen zu bedenken:
1) Ist überhaupt dt. Recht anwendbar ?
2) Es handelt sich um eine Haftungsfreistellung (-reduzierung) nicht um eine Kaskoversicherung, d.h. da gibts (wohl) keine Quote, da es sich eine vertragliche Vereinbarung handelt (also nicht a), sondern die Regel greift ein).
3) 2) gilt daher auch als Abweichung von b).
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 23.02.2013, 11:14 Uhr
mittlerweile beschäftige ich die halbe Alamo-Belegschaft ;)
Hier die neueste Kommunikation, die auf meine letzte Anfrage erfolgte.

Mail von meinem für Southern Utah zuständigen Alamo-Mann an einen weiteren (ich war auf Copy)
Zitat von: Alamo Customer Representative 1
****- can you look into the questions about "paved roads" with alamo...it looks like he is renting in las vegas.
If you want to email Lurvig directly or me and I will forward it on.

der leitet das weiter an den nächsten:
Zitat von: Alamo Customer Representative 2
****, are you able to provide assistance for this inquiry below regarding an upcoming Alamo - Las Vegas rental?
Thanks! - ****

dieser schreibt zurück an den ersten:
Zitat von: Alamo Customer Representative 3
The concern is for undercarriage damage that may occur while a vehicle is on a non-paved road or off road.  If due care is taken while driving on a non-paved road then it should not be an issue. A vehicle driven at high rate of speed for the road conditions or into very rough terrain which damages the vehicle due the road or off road conditions that would be the concern, if damage occurred. Damage wavier does not cover undercarriage damage due to that type of driving or road/off road conditions.

und der erste dann wieder an mich:
Zitat von: Alamo Customer Representative 1
Lurvig- please see the note below from ****, who is the loss control manager in Las Vegas, where you would be renting the vehicle.  I think this is a very good explanation of the policy and should answer most of your questions.  And going forward I would suggest communicating directly with **** as he will have the best answers for this as he is specialized in this field and knows more of the specifics.
Let me know if there is anything else that I can do for you!!
Hope you have a great weekend!

hmm.... so richtig klar ist es immer noch nicht. das interessante steckt aber in Aussage von "Alamo Customer Representative 3":
"...If due care is taken while driving on a non-paved road then it should not be an issue. A vehicle driven at high rate of speed for the road conditions or into very rough terrain which damages the vehicle due the road or off road conditions that would be the concern, if damage occurred..."

Übersetze ich mal so:
Wenn mit der nötigen Sorgfalt/Vorsicht auf einer nicht befestigten Strasse gefahren wird, sollte das kein Problem sein. Wird ein Fahrzeug für die Strassenverhältnisse zu schnell gefahren oder in sehr unebenem/rauhen Gelände welches das Fahrzeug dann beschädigt (wegen der Strassen- oder off-road-Bedingungen), das wäre dann ein Problem...

Und das hiesse ja, dass man vorsichtig auf unpaved roads fahren darf.. solange man nichts kaputt macht. Was im Falle einer Beschädigung dann aber passiert, ist noch nicht ganz klar. Die Versicherung deckt - laut seiner Aussage - keine Schäden am Fahrzeugbode/Fahrwerk ab. Ok. Aber offenbar am Rest des Autos und das scheinbar auch auf unpoaved roads. Oder doch nicht? Ich muss da wohl mal weiter nachfragen. So langsam bestätigt sich mein Eindruck, dass noch niemand sowas bei Alamo hinterfragt hat ;)

Lurvig

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jochen am 23.02.2013, 15:13 Uhr
Ich lese interessiert mit. Zuerst einmal Danke lurvig  :wink:

Mein bisheriger Eindruck:
Entweder bei Alamo weiss keiner selbst so richtig was denn nun Sache ist, oder es traut sich keiner dem Kunden einfach zu sagen: wenn Du auf einer Strasse die nicht geteert ist das Auto kaputt machst, dann  bezahlst den Schaden am Auto selbst.

Es wundert mich dabei schon etwas, dass dort noch keiner auf die Idee gekommen ist, solche Fahrten einfach mit einer zusätzlichen Versicherung - auch mit einer Selbstbeteiligung - zu erlauben. Ich persönlich würde durchaus einen entsprechenden Aufpreis bezahlen.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 23.02.2013, 15:48 Uhr
Es wundert mich dabei schon etwas, dass dort noch keiner auf die Idee gekommen ist, solche Fahrten einfach mit einer zusätzlichen Versicherung - auch mit einer Selbstbeteiligung - zu erlauben. Ich persönlich würde durchaus einen entsprechenden Aufpreis bezahlen.

vermutlich will man den Kunden nicht noch animieren, den Mietwagen offroad zu fahren. Es ist ja nicht nur eine Frage des Autos, sondern auch eine Frage der Erfahrung des Fahrers. Wenn man dann einen "Versicherungsfreibrief" hat, geht man womöglich viel unvorsichtiger mit dem Mietwagen um, wenn man den Asphalt verlässt. ich sehe schon hunderte von Mietwägen irgendwo auf Felsen hängen und im Sand stecken ;)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jochen am 23.02.2013, 15:52 Uhr
vermutlich will man den Kunden nicht noch animieren, den Mietwagen offroad zu fahren. Es ist ja nicht nur eine Frage des Autos, sondern auch eine Frage der Erfahrung des Fahrers. Wenn man dann einen "Versicherungsfreibrief" hat, geht man womöglich viel unvorsichtiger mit dem Mietwagen um, wenn man den Asphalt verlässt. ich sehe schon hunderte von Mietwägen irgendwo auf Felsen hängen und im Sand stecken ;)

Da stimme ich Dir zu. Deshalb ja auch die Sache mit der Selbstbeteiligung. Stell Dir diese mal in der Höhe von ca. $500,- vor. Das tut schon etwas weh um vorsichtig zu sein, beruhigt aber doch in der Hinsicht falls das Auto wirklich Schrott ist.

Man könnte auch das echte offroad ausklammern, und nur solche Strassen wie z.B. House Rock Valley Road erlauben.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 23.02.2013, 15:53 Uhr
Da stimme ich Dir zu. Deshalb ja auch die Sache mit der Selbstbeteiligung. Stell Dir diese mal in der Höhe von ca. $500,- vor. Das tut schon etwas weh um vorsichtig zu sein, beruhigt aber doch in der Hinsicht falls das Auto wirklich Schrott ist.
Man könnte auch das echte offroad ausklammern, und nur solche Strassen wie z.B. House Rock Valley Road erlauben.

ich wäre dafür!
Sollte ich vielleicht mal meinen neuen Freunden bei Alamo vorschlagen. Montag nerve ich die weiter mit diversen Fragen ;)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 23.02.2013, 15:57 Uhr
Deine Mails wandern bestimmt bereits in den Spam-Ordner  :lol: :wink:.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 23.02.2013, 20:17 Uhr
Deine Mails wandern bestimmt bereits in den Spam-Ordner  :lol: :wink:.

bestimmt. Das erklärt dann ja auch, warum ich Antworten darauf bekomme.... ;)
Ich bin zumindest positiv überrascht von Alamo. Da kümmert man sich doch offenbar ernsthaft um mein Anliegen und es antwortet nicht nur irgend ein schlecht bezahlter Zeitarbeiter im "customer service center" mit vorgefertigten Serienbriefen.

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 24.02.2013, 11:46 Uhr
Vielen Dank erst mal an Lurvig für seine Mühe - besser gesagt für Deine Mühe!  :dankeschoen:

Die letzte Aussage deckt sich jetzt eher mit der von mir zitierten. Immerhin.

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jack Black am 24.02.2013, 13:03 Uhr
Falle einer Beschädigung dann aber passiert, ist noch nicht ganz klar. Die Versicherung deckt - laut seiner Aussage - keine Schäden am Fahrzeugbode/Fahrwerk ab. Ok. Aber offenbar am Rest des Autos und das scheinbar auch auf unpoaved roads. Oder doch nicht?

Also aus dieser Antwort würde ich das nicht herleiten, der entsprechende Mitarbeiter setzt sich nur mit dem Unterbodenschaden auseinander:

Zitat
The concern is for undercarriage damage that may occur while a vehicle is on a non-paved road or off road.

Möglicherweise hat der nur versucht, die Frage zu interpretieren resp. zu verstehen, was Du denn genau wissen willst. Für mich klingt es so, als wenn der er die Frage direkt so versteht, was passiert eigentlich bei dem (wahrscheinlich typischsten) Schaden, der Unterbodenschaden, falls dieser auf einer Schotterstraße auftritt.

Daraus würde ich jetzt nicht ableiten, dass alle anderen Schäden, die auch durch das Fahren auf der nicht geteerten Straße entstehen können (Plattfuss beispielsweise) dennoch gedeckt sind. Für mich klingt es eher wie ein Beispielschaden, der eben nicht gedeckt ist, weil er ursächlich durch das Befahren der Schotterstraße entstanden ist.

Wenn durch zu hohe Geschwindigkeit und Überfahren eines großen Steins o.ä. die Achse bricht, würde mich nicht darauf verlassen, dass ALAMO das durchwinkt, wenn sie erfahren, weswegen der Schaden entstanden ist.

Ich würde es eher in die Richtung interpretieren, fahre darauf, wenn Du willst, ALAMO verbietet es nicht, aber wenn Du die Karre ruinierst, dann ist das Dein Problem und nicht das von ALAMO.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 24.02.2013, 15:22 Uhr
Vielleicht sollte lurvig einfach mal konkret anfragen was passiert, wenn ich auf einer gravel-road (unpaved-road) in den Straßengraben fahre und das Auto einen Totalschaden hat.
Wer bezahlt dann a) die Bergungs-/ Abchleppkosten und b) das Fahrzeug.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: DocHoliday am 24.02.2013, 15:39 Uhr
Vielleicht sollte lurvig einfach mal konkret anfragen was passiert, wenn ich auf einer gravel-road (unpaved-road) in den Straßengraben fahre und das Auto einen Totalschaden hat.
Wer bezahlt dann a) die Bergungs-/ Abchleppkosten und b) das Fahrzeug.

Dazu gab es ja schon mal in diesem Thread (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=58588.msg795859#msg795859) eine Aussage (es ging um die Strecke zum Toroweap Point):

Zur Info an die welche glauben, dass das Auto auf dieser befestigten Straße nicht versichert sei: Wir haben den Fall Alamo in Las Vegas geschildert. Wir bekamen zur Auskunft, dass wenn wir eine Roadside-Assistance-Versicherung gehabt hätten, die Abschleppkosten bezahlt worden wären. Wenn an dem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, so bezahlt diesen die Vollkasko-versicherung.
Die SR 109 ist eine nicht geteerte Staatsstraße und kein Offroad.


Erscheint mir auch logisch. Wie ich weiter oben schon mal geschrieben habe, kann es einem ja durchaus passieren, dass auch auf einer SR der Aspahlt auf einmal aufhört.
Die Frage bleibt natürlich, welche offiziellen Straßen dann noch erlaubt sind. County Roads? Forest Roads? Indian Roads? BLM Roads?


Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Chiricahua am 24.02.2013, 16:16 Uhr
Zur Info an die welche glauben, dass das Auto auf dieser befestigten Straße nicht versichert sei: Wir haben den Fall Alamo in Las Vegas geschildert. Wir bekamen zur Auskunft, dass wenn wir eine Roadside-Assistance-Versicherung gehabt hätten, die Abschleppkosten bezahlt worden wären. Wenn an dem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, so bezahlt diesen die Vollkasko-versicherung.
Die SR 109 ist eine nicht geteerte Staatsstraße und kein Offroad.

Das gilt so also auch z. B. für den Apache Trail? Hier handelt es sich ja um AZ-188 und AZ-88. Bisher war ich der Meinung, man dürfe mit dem Mietwagen dort offiziell nicht fahren (bzw. Versicherungsschutz erlischt). Alles ganz anders?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jochen am 24.02.2013, 16:36 Uhr
Erscheint mir auch logisch. Wie ich weiter oben schon mal geschrieben habe, kann es einem ja durchaus passieren, dass auch auf einer SR der Aspahlt auf einmal aufhört.
Die Frage bleibt natürlich, welche offiziellen Straßen dann noch erlaubt sind. County Roads? Forest Roads? Indian Roads? BLM Roads?

Auf die Logik würde ich mich nicht verlassen.
Hier unterscheidet Alamo zwischen "unpaved" und "off road" in der Form dass beides erwähnt ist:
https://alamo.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/3053

Bei den Bedingungen der Roadside Assistance findet man nichts, in dem steht dass beim Befahren auf "Unpaved" oder "Off Road" der Schaden übernommen wird.
https://alamo.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/1656/kw/roadside%20plus

Es ist nach meinem Verständnis sogar so, dass die Roadside Assistance ungültig wird, wenn die CDW nicht mehr wirkt.
RSP IS VOID AND OF NO FORCE OR EFFECT IF AT THE TIME OF INCIDENT RENTER (OR ANY AAD) WERE USING THE VEHICLE IN VIOLATION OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT OR ANY OF THE ACTIONS THAT INVALIDATE DAMAGE WAIVER


Auf die mündliche Aussage eines Mitarbeiters würde ich mich niemals verlassen, Worte sind Schall und Rauch...

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 25.02.2013, 07:51 Uhr
Wie verlässlich die Aussagen von Mitarbeitern sind sieht man ja an den vielen Antworten die Lurvig bekommen hat.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: DocHoliday am 25.02.2013, 09:01 Uhr
Wie verlässlich die Aussagen von Mitarbeitern sind sieht man ja an den vielen Antworten die Lurvig bekommen hat.

Stimmt schon. Immerhin lese ich heraus, dass fahren auf Gravelroads nicht verboten ist. Also kann man im Fall der Fälle zumindest mal probieren, ob die CDW doch gilt. Letztlich bleibt für mich aber alles beim alten. Wenn ich off pavement fahre, gehe ich davon aus, dass ich gegen Schäden am Auto nicht versichert bin und versuche entsprechend vorsichtig zu fahren.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 25.02.2013, 09:29 Uhr
Vielleicht sollte lurvig einfach mal konkret anfragen was passiert, wenn ich auf einer gravel-road (unpaved-road) in den Straßengraben fahre und das Auto einen Totalschaden hat.
Wer bezahlt dann a) die Bergungs-/ Abchleppkosten und b) das Fahrzeug.

genau das - und einiges mehr- habe ich gerade angefragt. Ich halte euch auf dem laufenden, sobald ich Antwort von Alamo (mittlerweile vom "loss control manager" aus Las Vegas) habe.

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 25.02.2013, 11:27 Uhr
 :lol: :lol:
Zitat
Also kann man im Fall der Fälle zumindest mal probieren, ob die CDW doch gilt.
  :lol: :lol:
Willst Du den Wagen kaputt fahren und die Probe auf Exempel machen ?  :wink:

Scherz bei Seite, natürlich solltest Du das so machen wenns Dich mal erwischt. Selbst wenn es verboten sein sollte: villeicht hast Du Glück und einer übersieht es.
Was glaubst Du was hier raus geht, weil die Kollegen nicht aufpassen oder nicht up to date sind.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: wilma61 am 25.02.2013, 15:01 Uhr
sobald ich Antwort von Alamo (mittlerweile vom "loss control manager" aus Las Vegas) habe.
Aha, die haben also jemanden der sich um die Anfragen der Kunden kümmert,

die unter Kontrollverlust leiden?

Interessant. :lol:

Ich mach es wie der Doc. Ich fahr da, wo ich will und passe auf, das ich die Karre nicht

schredder. Also wie bisher. :whistle:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 25.02.2013, 20:10 Uhr
so, frische Infos von Alamo aus Las Vegas.
Meine Fragen und die Antworten von Keith, seines Zeichens "loss control manager" (was immer das ist ) bei Alamo

Q1:
Zitat von: Lurvig
If I´m driving an Alamo rental on an "unpaved road" which is neither asphalt nor concrete but some kind  of hard packed gravel and I will not damage the car, is this a violation of your T&C just because I´m driving on an unpaved road?

A1:
Zitat von: Keith/Alamo
No, the contract issue would be if you purchased CDW or LDW in which damage occurred due to the unpaved road. If damage occurred you would be responsible for the damage as the CDW or LDW would not cover the damage.


Q2:
Zitat von: Lurvig
If I´m driving an Alamo rental on an unpaved road and get stuck due to (mechanical) technical problems with the car that are not caused by the road conditions or my way of driving, will I get charged for rescue?

A2:
Zitat von: Keith/Alamo
Depending on the type of breakdown you should be fine as normal roadside assistance would apply.


Q2.1
Zitat von: Lurvig
Would the Alamo Roadside Assist Plan covers this kind of rescue?

A2.1
Zitat von: Keith/Alamo
Yes


Q3.1:
Zitat von: Lurvig
If I´m driving an Alamo rental on an unpaved road and damage the car due to road conditions or my way of driving what will be the consequences for me? You would be responsible for the repair cost for the vehicle.

A3.1
Zitat von: Keith/Alamo
You would be responsible for the repair cost for the vehicle.  


Q3.2:
Zitat von: Lurvig
Will I get charged for rescue and damage even if I have sufficient insurances (LDW, CDW, ---)?

A3.2:
Zitat von: Keith/Alamo
Yes, as damage caused by not being on a paved road would be considered a contract violation and the LDW or CDW would not cover the damage.  You would be responsible for the repair cost.


Q4:
Zitat von: Lurvig
You wrote "....If due care is taken while driving on a non-paved road then it should not be an issue.."
Does this mean that it WILL BE NO problem to drive on non-paved roads as long as I´m driving with care and do not damage the undercarriage of the car? There is no clear statement from Alamo on this issue so far.

A4:
Zitat von: Keith/Alamo
If no damage, then it is not a concern.


Also.... daraus lese ich, dass es NICHT grundsätzlich verboten ist, mit einem Alamo Mietwagen auf "unpaved roads" zu fahren. Tut man das und es passiert nichts, so ist alles gut. Hat man eine "normale" Panne auf einer "unpaved road" ist scheinbar auch alles ok und Alamo wird kostenfrei helfen. Reitet man die Kiste auf einen Felsen oder versenkt sie im Sand, hat man ein Problem und darf für die anfallenden Kosten aufkommen. Im Grunde nichts neues, aber immerhin scheint nun klar(?), dass das befahren von unbefestigten Strassen nicht verboten ist... wie gerne mal behauptet wird.*

also: habt Spass auf den dirtroads... aber seid vorsichtig!

(http://www.danielkaempf.com/travel/North%20America/USA/2011%20SOUTHWEST/slides/2011-04-24_15-34-57.jpg)

Lurvig

* alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Ich gebe hier nur die Kommunikation zwischen Alamo und mir wieder. Wie sowas im "Ernstfall" gehandhabt wird, ist nach wie vor nicht 100% klar.

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 25.02.2013, 20:13 Uhr
und nach meinem Dank an Keith dann noch das:
"... Glad I could help... Have a great trip! ..."

Das nenn ich mal Service. Schnelle Antworten und man hat als Kunde wirklich das Gefühl, dass ich da jemand Gedanken macht und nicht nur auf Knopfdruck vorgefertigte Serienbriefe verschickt, die mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten. Entspricht alles in allem auch den Erlebnissen, die ich mit amerikanischen Geschäftspartnern öfters habe. Da kann man sich hierzulande noch ein paar (dicke) Scheiben von abschneiden!

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: McC am 25.02.2013, 20:28 Uhr
und nach meinem Dank an Keith dann noch das:
"... Glad I could help... Have a great trip! ..."

Darauf solltest Du dir aber nichts einbilden. Das ist eine gängige "Geschäftsfloskel", wie ich es schon zig Male bei amerikanischen Firmen erlebt habe. Wobei manchmal der Service hervorragend sein kann... ich habe vor kurzen einen Software-Bug gemeldet und anschließend Software im Wert von $400 gratis bekommen. Das nenne ich Kundenbindung... war aber nicht Apple  :wink:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 25.02.2013, 20:35 Uhr
Darauf solltest Du dir aber nichts einbilden. Das ist eine gängige "Geschäftsfloskel", wie ich es schon zig Male bei amerikanischen Firmen erlebt habe.

keine Sorge, ich bilde mir darauf nichts ein. Ich finds halt nur nett, ganz egal wie oberflächlich das ist. Auch beim 1000sten mal: nette Kleinigkeiten wirken auch.
Und das können viele deutsche Firmen nicht... und selbst viele deutsche Dependancen amerikanischer Firmen können das nicht. Ich weiss es, ich hab für sowas gearbeitet ;)

Ist aber auch egal, es geht um die Aussage zu den "unpaved roads" und ich meine, das ist die bisher gesicherteste Aussage zu dem Thema, die wir haben. Zumindest solange niemand in die Verlegenheit kommt, das direkt austesten zu müssen.

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jack Black am 25.02.2013, 21:06 Uhr
Ist aber auch egal, es geht um die Aussage zu den "unpaved roads" und ich meine, das ist die bisher gesicherteste Aussage zu dem Thema, die wir haben.

Jetzt fehlt nur noch das Tüpfelchen auf dem i (falls Du Keith noch einmal fragen magst), das ist die Problematik, dass man auf einmal unpaved fährt, ohne es gewollt zu haben (Moki Dugway beispielsweise, bzw. Highway 261).

Das ist ja auf allen Karten eine normale Straße, da steht auch bei der Einbiegung von der 163 kein entsprechender Hinweis, für den "gut bürgerlichen" Autofahrer ist das eine nomale Straße. Und auf einmal gibt es keinen Belag. Ist das im Sinne der Rechtssprechung eine "unpaved Road" oder ist es eine "Paved Road", auch wenn der Belag fehlt?

Wie soll man sich als Mieter verhalten, wenn man sich ohne Vorsatz auf eine nicht befestigte Straße begibt?
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 25.02.2013, 21:09 Uhr
Jetzt fehlt nur noch das Tüpfelchen auf dem i (falls Du Keith noch einmal fragen magst), das ist die Problematik, dass man auf einmal unpaved fährt, ohne es gewollt zu haben (Moki Dugway beispielsweise, bzw. Highway 261).

ja, das ist unklar. Aber was soll denn da passieren?
Wie auch immer... feel free to ask Alamo. Ich habe nur gute Erfahrungen damit gemacht :)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: mrh400 am 25.02.2013, 21:29 Uhr
wenn man sich ohne Vorsatz auf eine nicht befestigte Straße begibt?
für mich schwer vorstellbar - Vorsatz heißt Wissen und Wollen dessen, was man tut. Wenn man bei Ende des Teers dieses erkennt (wie will man das vermeiden? - mit Augenbinde?) und weiterfährt, begibt man sich in dem Moment vorsätzlich auf die nicht befestigte Straße.

Wie soll man sich als Mieter verhalten
streng genommen "if possible make a legal U-turn"
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Jack Black am 25.02.2013, 21:43 Uhr
für mich schwer vorstellbar - Vorsatz heißt Wissen und Wollen dessen, was man tut. Wenn man bei Ende des Teers dieses erkennt (wie will man das vermeiden? - mit Augenbinde?) und weiterfährt, begibt man sich in dem Moment vorsätzlich auf die nicht befestigte Straße.

Selbstverständlich - allerdings in Ermangelung sinnvoller Alternativen. Das kann ja man dann beliebig ausweiten, was ist bei temporären Baustellen, wo die Straßendecke auf einer gewissen Länge durch Schotter ersetzt wurde (haben wir alles schon gehabt, sicherlich jeder von uns). Wirklich umdrehen, ohne konkrete Alternative, nur um den Erhalt des Versicherungsgsschutzes? Wie beispielsweise bei unserem letzten Besuch (09/2012) im Sequoia NP, da war meilenweit nur noch einspuriger Schrott. Das würde ja bedeuten, grundsätzlich bei Ankündigung von Baustellen sowieso gar nicht in den Park zu fahren - wenn das einzige Besuch im Leben ist, eine schwierige Option.

streng genommen "if possible make a legal U-turn"

s.o. - das wäre armselig, weil das einen Wahnsinnsumweg bedeutet und zudem nicht einmal vom Schwerverkehr so gehandhabt wird.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: wilma61 am 25.02.2013, 21:50 Uhr
Das:

(http://www.danielkaempf.com/travel/North%20America/USA/2011%20SOUTHWEST/slides/2011-04-24_15-34-57.jpg)
ist meines Wissens nach auch eine offizielle Straße. :lol:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 26.02.2013, 07:17 Uhr
Ist aber auch egal, es geht um die Aussage zu den "unpaved roads" und ich meine, das ist die bisher gesicherteste Aussage zu dem Thema, die wir haben.

Jetzt fehlt nur noch das Tüpfelchen auf dem i (falls Du Keith noch einmal fragen magst), das ist die Problematik, dass man auf einmal unpaved fährt, ohne es gewollt zu haben (Moki Dugway beispielsweise, bzw. Highway 261).

Das ist ja auf allen Karten eine normale Straße, da steht auch bei der Einbiegung von der 163 kein entsprechender Hinweis, für den "gut bürgerlichen" Autofahrer ist das eine nomale Straße. Und auf einmal gibt es keinen Belag. Ist das im Sinne der Rechtssprechung eine "unpaved Road" oder ist es eine "Paved Road", auch wenn der Belag fehlt?

Wie soll man sich als Mieter verhalten, wenn man sich ohne Vorsatz auf eine nicht befestigte Straße begibt?
Das ist vollkommen egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig. Du bist als Fahrer (wie Keith es auch sagt) verantwortlich für Deine Fahrweise. Ggf. mußt Du eben umkehren oder Dich vorher ausreichend erkundigen.
Nach dem Motto: "Huch, da war der Moki Dugway mit einemmal unpaved..." geht nicht.
Da ist es auch sch.... egal wie groß Dein Umweg ist und ob es sinnvoll ist oder nicht. Du argumentierst hier mit Deiner eigenen Bequemlichkeit und das zählt nicht.
MRH400 hat vollkommen recht. Im Zweifel hast Du umzudrehen !
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: McC am 26.02.2013, 07:44 Uhr
ist meines Wissens nach auch eine offizielle Straße.

Natürlich, ist das eine offizielle Straße. Die "Verbindungsstraße" ins Cathedral Valley  :wink:

(http://www.web-house.net/usa/tour/08/bilder/094.jpg)

Ist auch nicht schwierig zu fahren... auf meiner Off-Road-Skala eine 3 von 10.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 26.02.2013, 10:39 Uhr
Das:
...
ist meines Wissens nach auch eine offizielle Straße. :lol:

klar, noch nie was von einer Wasserstrasse gehört? ;)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: wilma61 am 26.02.2013, 11:04 Uhr
Natürlich, ist das eine offizielle Straße. Die "Verbindungsstraße" ins Cathedral Valley  :wink:
auf meiner Off-Road-Skala eine 3 von 10.

Ja was denn nun? Du hast eine offizielle Straße auf deiner Off Road Skala???? :lol:

Cathedral Valley ist eine meiner Lieblingsstrecken. Gibt ja auch mehrere Variationen.

Hier mal ne schicke Info Seite dazu:

http://www.westernladys-world.net/infos/ut_cathedral_valley.php
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 26.02.2013, 17:19 Uhr
Hi,
das Cathedral Valley finde ich auch sehr schön...

Ich hätte mal auf so was Lust:   



Gruß Holger
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: lurvig am 26.02.2013, 17:24 Uhr
Ich hätte mal auf so was Lust:   

mach mal.... dann wissen wir auch, wie sich Alamo verhält, wenn der Mietwagen offroad geschrottet wird ;)
Mit einem Mietwagen dürfte das kaum machbar sein...

Aber Spass machen würde das schon. Ich war 2011 zur Moab Jeep Safari vor Ort. Schon erstaunlich, was da so rumgefahren ist...
(http://www.danielkaempf.com/travel/North%20America/USA/2011%20SOUTHWEST/slides/2011-04-15_13-37-06.jpg)

Lurvig
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 26.02.2013, 17:44 Uhr
Ich hätte mal auf so was Lust:   

mach mal.... dann wissen wir auch, wie sich Alamo verhält, wenn der Mietwagen offroad geschrottet wird ;)
Mit einem Mietwagen dürfte das kaum machbar sein...

Aber Spass machen würde das schon. Ich war 2011 zur Moab Jeep Safari vor Ort. Schon erstaunlich, was da so rumgefahren ist...


Lurvig

Das ist doch kein Offroad, oder???  :verwirrt:       :wink: :wink: :wink:

Nee, mit nem Mietwagen möchte ich das auch nicht versuchen...... 

Die Wrangler aus dem Film sind aber nicht alle extrem umgebaut, der Serien Wrangler mit leichter Höherlegung und vernüftigen Reifen geht schon sehr gut...

Wie sieht´s eigentlich mit den Rental Jeeps aus die man in Moab an fast jeder Ecke zum ausleihen bekommt, sind die versichert?
Wir wollten im letzten Jahr einen Rubicon in Ouray/Colorado mieten was leider nicht funktionierte da ich keine Versicherung hatte. Der Vermieter hat mir erklärt, dass ich keine Versicherung bei ihm abschließen kann, die Autos wären nicht grundsätzlich versichert, im Schadensfall würde über die eigene Versicherung abgerechnet...

Gruß Holger
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Microbi am 26.02.2013, 17:47 Uhr
In Moab gibts schon Vermieter, die eine optionale Versicherung anbieten... im Forum gabs mal was dazu. Und die Fahrzeuge sind dort auch ok. Manche auch höhergelegt, mit gescheiten Reifen. Das kostet dann aber ein wenig mehr. So weit ich mich erinnere, sollte man mit 2-300,-/Tag schon mindestens rechnen.

Mic
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: McC am 26.02.2013, 18:09 Uhr
Hi,
das Cathedral Valley finde ich auch sehr schön...

Ich hätte mal auf so was Lust:   



Ein gestandener MTB'ler versägt die gnadenlos.  :wink:
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Zoolander am 26.02.2013, 18:19 Uhr

Ein gestandener MTB'ler versägt die gnadenlos.  :wink:

Hi Claus,

achte mal bei ca. 3,50 min auf das Schild...

"Fahrräder Verboten"...     :wink:

Gruß Holger
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: Fistball am 26.02.2013, 18:39 Uhr

Wie sieht´s eigentlich mit den Rental Jeeps aus die man in Moab an fast jeder Ecke zum ausleihen bekommt, sind die versichert?
Wir wollten im letzten Jahr einen Rubicon in Ouray/Colorado mieten was leider nicht funktionierte da ich keine Versicherung hatte. Der Vermieter hat mir erklärt, dass ich keine Versicherung bei ihm abschließen kann, die Autos wären nicht grundsätzlich versichert, im Schadensfall würde über die eigene Versicherung abgerechnet...

Gruß Holger

Eine CWD Versicherung ist kein Problem die kannst Du abschließen und sie deckt alle Schäden die Du an dem Fahrzeug verursachst.
Das dürfte wohl auch das größte Risiko sein.

Was nicht angeboten wird ist eine Haftpflichtversicherung für Ausländer. Das heißt für Schäden die Du anderen zufügst haftest Du selbst wenn die Schadenshöhe über die geringe Haftpflichversicherung des Fahrzeuges hinaus geht.

Aber mal ehrlich, wenn Du so abseits von allen Straßen Offroad fährst ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du Jemandem die Vorfahrt nimmst serh gring.
Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: EDVM96 am 27.02.2013, 00:30 Uhr
Was nicht angeboten wird ist eine Haftpflichtversicherung für Ausländer. Das heißt für Schäden die Du anderen zufügst haftest Du selbst wenn die Schadenshöhe über die geringe Haftpflichversicherung des Fahrzeuges hinaus geht.
Genau. Und bei einer "externen" Mietwagen-Haftpflichtversicherung über die Kreditkarte sollte man auf jeden Fall vorher das Kleingedruckte lesen.
Bei der Deutsche Bank Platin Mastercard steht dort z.B.:

Für USA und Kanada:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ist, dass für den Mietwagen in den USA
und Kanada bereits eine Auto-Haftpflichtversicherung
besteht, die mindestens den
gesetzlichen Erfordernissen des
betreffenden Landes genügt.

Der Versicherungsschutz von AGA besteht
erst, wenn die beim Mietwagen-
Unternehmen abgeschlossene
Grunddeckung und sonstige für das Auto-
Haftpflichtrisiko des Mietwagens
bestehende Versicherungen in Anspruch
genommen und vollständig ausgeschöpft
wurden.


Die Voraussetzung für den Haftpflicht-Versicherungsschutz wäre hier also gar nicht erfüllt. Dumm gelaufen.

Titel: Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
Beitrag von: playmaker11 am 27.02.2013, 07:34 Uhr

Wie sieht´s eigentlich mit den Rental Jeeps aus die man in Moab an fast jeder Ecke zum ausleihen bekommt, sind die versichert?
Wir wollten im letzten Jahr einen Rubicon in Ouray/Colorado mieten was leider nicht funktionierte da ich keine Versicherung hatte. Der Vermieter hat mir erklärt, dass ich keine Versicherung bei ihm abschließen kann, die Autos wären nicht grundsätzlich versichert, im Schadensfall würde über die eigene Versicherung abgerechnet...

Gruß Holger

Eine CWD Versicherung ist kein Problem die kannst Du abschließen und sie deckt alle Schäden die Du an dem Fahrzeug verursachst.
Das dürfte wohl auch das größte Risiko sein.

Was nicht angeboten wird ist eine Haftpflichtversicherung für Ausländer. Das heißt für Schäden die Du anderen zufügst haftest Du selbst wenn die Schadenshöhe über die geringe Haftpflichversicherung des Fahrzeuges hinaus geht.

Aber mal ehrlich, wenn Du so abseits von allen Straßen Offroad fährst ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du Jemandem die Vorfahrt nimmst serh gring.
Recht kurzsichtig, denn es geht nicht nur um andere Autos.
Dein Beifahrer ist Dritter und insb. auch der Staat (County, State oder was auch immer) sind Dritte. Läuft z.B. Öl in die Umwelt haftest Du dafür auch - und das wird richtig teuer.....