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Autor Thema: Unfall mit dem Leihwagen  (Gelesen 5900 mal)

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EDVM96

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #15 am: 08.11.2007, 03:33 Uhr »
Was glaubt ihr was ein Anwalt, der auf amerikanisches Recht spezialisiert ist, kostet?
Da kommt eigentlich nur einer in Frage:

Lionel Hutz...  :lol:



jillchurchill

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #16 am: 08.11.2007, 04:56 Uhr »
Hallo,
ein Inkasso-Unternehmen muss - zumindest in Deutschland - nicht zwangsläufig ein Schläger-Unternehmen sein.

Unsere Firma (keine Mietwagenbranche) gibt sein Jahren Außenstände (also offene Rechnungen) nach der Mahnung an ein seriöses Inkassounternehmen. (das sich bspw. auf unsere Branche spezialisiert hat).
Um sich den Aufwand zu sparen, den es mit sich bringt, weiteren Mahnungen zu betreiben, bei Insolvenz von Kunden den Anspruch geltend zu machen etc.

Zu Canyoncrawler: Ich hatte mal einen selbstverschuldeten Unfall mit einem Alamo-Wagen.
Gebucht über Reisebüro (ADAC-Reisen o.ä.).
Ich bin in Natchez beim Einparken an einen Pfeiler gefahren und hatte dadurch etliche tiefe Kratzer im Kotflügel verursacht.
Ich habe auch nicht die Polizei angerufen (hatte gar nicht daran gedacht), sondern bei Alamo angerufen und den Fall gemeldet.
Die wollten wissen, ob ich die Polizei gerufen hatte, ob ein anderes Auto oder eine andere Person beteiligt war, ob jemand verletzt wurde, und als ich alles verneint hatte, gesagt, sie hätten alles aufgenommen und es wäre okay. Ich hatte ein paar Fotos des Kotflügels gemacht, weiß aber nicht, ob mir das irgendwas geholfen hätte.
Beim Abgeben des Autos wurde ich befragt, ob ich das bereits gemeldet hätte. Als ich das bejaht habe, wurde mir gesagt, dass alles okay wäre. Es kam nie mehr was nach.

Jill












Floriana

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #17 am: 08.11.2007, 06:05 Uhr »
Hallo,

ein Inkasso-Unternehmen muss - zumindest in Deutschland - nicht zwangsläufig ein Schläger-Unternehmen sein.

in den USA auch nicht, siehe beispielsweise D&B.

Floriana

BlueChicago

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #18 am: 08.11.2007, 06:14 Uhr »
[Klugscheiß] :dozent: Bei einem Unfall mit einem Mietwagen holt man immer die Polizei dazu!!![/Klugscheiß]

...

Mal am Rande gefragt: Über die 911? Oder wie ruft man in den Wäldern des Nordostens bzw. den Wüsten des Südwestens die Polizei? Ist ernst gemeint, wüsste nicht mal, ob ich in D auch den allgemeinen Notruf bei soetwas anrufen müsste... :?
Viele Grüße
Sven

groovy

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #19 am: 08.11.2007, 07:02 Uhr »
wie ruft man in den Wäldern des Nordostens bzw. den Wüsten des Südwestens die Polizei?

Sven,
das wird dann wohl sowieso am fehlenden Handynetz oder fehlender Telefonzellen scheitern :roll:

MfG Volker

playmaker11

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #20 am: 08.11.2007, 07:12 Uhr »
Tolle Ratschläge die hier teilweise abgegeben werden........... :roll: :shock: :roll: :roll: :roll:

Zunächst ist mal ganz wichtig wer da was will (das Inkassounternehmen ist uninteressant, wer steht hinter der Forderung), der Unfallgegner, seine Versicherung, die eigene Versicherung, die MW- Firma........ ??????
Denn je nachdem kann man überhaupt erstmal schauen woraus wollen sie was, d.h. aus welchem Rechtsgrund.
Erst dann kann man beurteilen ob man hier lieber zahlen sollte, weil der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn es z.B. die SB der eigenen Vollkasko ist, dann sollte man tunlichst zahlen.....
Also: bitte mal genaue Angaben.

Diese Ratschläge: wegschmeißen, nicht reagieren sind hier in D schon nicht ganz unproblematisch, in fremden Rechtsordnungen würde ich dazu per se schon mal gar nicht raten, jedenfalls nicht ohne sich damit auszukennen. Sie sind nicht nur gefährlich, sondern auch ein wenig engstirnig (vorsichtig ausgedrückt).

Wende Dich mal lieber an einen Anwalt.
No retreat, no surrender !

Aaronp

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #21 am: 08.11.2007, 07:41 Uhr »
@ Playmaker11

Endlich mal eine vernünftige Meinung.

@ Jack Black

Ironie an
dann schick Nico77 eine notariell beglaubigte Kostenübernahme
und alles ist gut und er kann auf deinen Rat hören
Ironis aus

Alles andere wurde nun schon geschrieben: Klärung der Richtigkeit der
Forderung. Wenn falsch, nicht zahlen, wenn gerechtfertigt, zahlen. So
einfach kann es gehen.

Gruß
Aaronp

Anoka

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #22 am: 08.11.2007, 07:59 Uhr »
Alles andere wurde nun schon geschrieben: Klärung der Richtigkeit der
Forderung. Wenn falsch, nicht zahlen, wenn gerechtfertigt, zahlen. So
einfach kann es gehen.

Gruß
Aaronp

Aber trotzdem sollte man wissen, dass Inkassounternehmen oft gar keine rechtliche Handhabe haben, da Schulden nur unter gewissen Umständen übertragbar sind. So einfach wie hier ist es in den USA nicht und darum sollte man sich von solchen Firmen nicht beeindrucken lassen. Wer weiss, wo das Geld hingeht, wenn er zahlt und wieviele Zuschläge da drauf geschlagen wurden, ohne dass ihm eine ordentliche Rechnung vom Gläubiger zugestellt wurde.

Darum sollte er sich mit dem Mietwagenunternehmen - oder wer auch immer als Gläubiger angegeben ist - in Verbindung setzen und um Klärung bitten. Er sollte die Möglichkeit haben, eine ordentliche Rechnung mit nachvollziehbaren Rechnungspositionen zu bekommen.

Es geht hier darum, dass er nicht einfach kopflos handelt und alles akzeptiert, nur weil er einen Selbstbehalt bei der Vollkasko unterschrieben hat. 

 
LG Anoka

Minnesota
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Aaronp

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #23 am: 08.11.2007, 08:06 Uhr »
@ Anoka

Deshalb habe ich auch mehrfach geschrieben, dass die Richtigkeit geklärt
werden muss. Danach kann ein weiterer Schritt erfolgen...

BTW: bei den "großen" Vermietern sind solche Probleme wohl noch nicht
aufgetreten, oder hat dort schonmal ein User Post von einem Inkasso Büro
erhalten?

Gruß
Aaronp

Tom22alsgast

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #24 am: 08.11.2007, 08:17 Uhr »
Ich gehe doch einmal davon aus, dass bei der Anmietung eine Kreditkarte hinterlegt wurde. In dem Fall wird sich das Inkassounternehmen sicherlich über die Kreditkarte das Geld holen und es bringt nichts, dass Schreiben einfach unbeachtet zulassen.

Gruss Tom

Easy Going

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #25 am: 08.11.2007, 08:25 Uhr »
Ich gehe doch einmal davon aus, dass bei der Anmietung eine Kreditkarte hinterlegt wurde. In dem Fall wird sich das Inkassounternehmen sicherlich über die Kreditkarte das Geld holen und es bringt nichts, dass Schreiben einfach unbeachtet zulassen.

Gruss Tom
Das halte ich für unwahrscheinlich und einer solchen Abbuchung kann (und sollte) auch bei der Kreditkartenstelle leicht widersprochen werden.
Ich würde mich an den Autovermieter wenden. Eventuell mal anrufen (oder jemand der gut Englisch kann anrufen lassen). Das klärt das ganze vielleicht zügiger.

Gruß Easy


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Anoka

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #26 am: 08.11.2007, 09:12 Uhr »


BTW: bei den "großen" Vermietern sind solche Probleme wohl noch nicht
aufgetreten, oder hat dort schonmal ein User Post von einem Inkasso Büro
erhalten?

Gruß
Aaronp

Ein Inkasso Büro kann einem immer blühen, nur gehen im Normalfall Rechnungen und Mahnungen voraus. Das war bei Nico77 nicht so und das macht mich stutzig.

Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit bei den "grossen" Vermietern gering, da man gleich mit Kreditkarte das zahlt, was auf dem Vertrag steht oder man hat einen Voucher. Selbstbeteiligungen gibt es bei Vollversicherung in der Regel keine. Was manchmal noch anfällt sind z. B. Tankfüllungen usw. Das sind aber kleine Beträge und werden auch noch nachträglich der KK belastet. 

Bei Nico77 wird aber ein Betrag von insgesamt $ 1800.- verlangt.
LG Anoka

Minnesota
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Scooby Doo

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #27 am: 08.11.2007, 12:47 Uhr »
Mal am Rande gefragt: Über die 911? Oder wie ruft man in den Wäldern des Nordostens bzw. den Wüsten des Südwestens die Polizei? Ist ernst gemeint, wüsste nicht mal, ob ich in D auch den allgemeinen Notruf bei soetwas anrufen müsste... :?

Alternativ kann man auch die '0' wählen (Operator), der würde einem schon die richtige Nummer nennen können.
911 würde ich aber sofort wählen, wenn es bei dem Unfall Verletzte gab.
Viele Grüße, Markus

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magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #28 am: 08.11.2007, 12:56 Uhr »
Ich glaube eher, er meinte die Tatsache, daß es dort möglicherweise gar keine Verbindung gibt.

Oder ist das Mobilfunk-Netz in USA derart ausgebaut, daß es keine Funklöcher gibt ?

playmaker11

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #29 am: 08.11.2007, 12:59 Uhr »
Aber trotzdem sollte man wissen, dass Inkassounternehmen oft gar keine rechtliche Handhabe haben, da Schulden nur unter gewissen Umständen übertragbar sind. So einfach wie hier ist es in den USA nicht und darum sollte man sich von solchen Firmen nicht beeindrucken lassen. Wer weiss, wo das Geld hingeht, wenn er zahlt und wieviele Zuschläge da drauf geschlagen wurden, ohne dass ihm eine ordentliche Rechnung vom Gläubiger zugestellt wurde. 
Inkassounternehmen sind in aller Regel nur eine "Art Rechtsanwalt", d.h. nur jemand der die Forderung eintreibt. Sie stehen rechtlich nicht anders da als Dein nachbar oder der Typ aus dem Supermarkt. Auch sie müssen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, d.h. einen Titel erwirken und diesen dann vollstrecken lassen.
Ob sie das können ist fraglich (Stichwort: RechtsBerG) und hängt nicht zuletzt von der Vertraggestaltung mit dem Gläubiger ab. Es gibt auch welche die kaufen dem Gläubiger den Anspruch ab und sind dann selbst Inhaber der Forderung - daher kann es gafährlich sein, zu meinen sie hätten keine rechtliche Handhabe - in einer fremden Rechtsordnung gleich gar !

Zitat
Es geht hier darum, dass er nicht einfach kopflos handelt und alles akzeptiert, nur weil er einen Selbstbehalt bei der Vollkasko unterschrieben hat. 
Letzteres weißt Du nicht, vielleicht hat er viel mehr unterschrieben....... Daher soll der Ausgangsposter hier ruhig mal Butter beigeben, wenn er vernünftige Auskünfte haben will. Bisher hat er nur eine "Quizfrage" gestellt, deren Beantwortung redlicher Weise so nicht unbedingt richtig erfolgen kann.
No retreat, no surrender !