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Autor Thema: Unfall mit dem Leihwagen  (Gelesen 5899 mal)

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magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #30 am: 08.11.2007, 13:05 Uhr »
Zitat
Sie stehen rechtlich nicht anders da als Dein nachbar oder der Typ aus dem Supermarkt.
Naja, sie brauchen immerhin eine Zulassung, der Nachbar oder Typ im Supermarkt eher nicht ;)

Aber grundsätzlich ist das natürlich richtig. Ein Anwalt hat nicht automatisch durch seinen Beruf mehr 'Rechte' anderen Bürgern gegenüber. Außerdem verstehen es diese Herrschaften in der Regel gut, wohlformulierte Schreiben zu verfassen, welche bei den meisten schnell ein paar Schweißtropfen auf die Stirn zaubern.

Ich habe auch grade so eine Inkasso-Forderung wegen angeblicher Server-Nutzung. Und das ist alles deutsch. Trotzdem sehe ich der Geschichte gelassen und mit großem Interesse entgegen.

Jack Black

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #31 am: 08.11.2007, 13:45 Uhr »
Wende Dich mal lieber an einen Anwalt.

Das ist definitiv (in Eurem Neudeutsch) der "tollste" aller Vorschläge. Was soll denn der Anwalt machen, außer einen Haufen Geld kosten? Es ist doch noch nicht einmal ein Rechtsstreit ausgebrochen, was soll denn da ein Anwaltsmandat? Glaubst Du, die Gegenpartei (in den USA - wohlgemerkt) würde Deinen Anwalt bezahlen, weil sie einsehen, unrichtig gehandelt zu haben?

Ich bleibe dabei: wegschmeißen!

Ich habe selbst auch schon oft mit Inkassounternehmen zu tun gehabt, interessanterweise immer dann, wenn die Sachlage schlicht Unrecht war. Inkassounternehmen reagieren selten mit Einsicht, wenn man die Zahlung mit Begründung verweigert, weil sie auschließlich(!) dazu beautragt sind, Geld einzutreiben.

Das schlimmste im Grundsatz ist hier, dass der Mieter des Fahrzeugs nicht einmal eine Zahlungsaufforderung resp. Rechnung, mit ausführlicher Begründung, vom Verleiher erhalten hat. Das stinkt wie ein verfaulter Fisch zum Himmel! Und Du würdest dann problemlos mal 300,- Euro o.ä. zum Fenster rauswerfen, weil Du (nobel geht die Welt zu Grunde) Dir sofort einen Anwalt leistest. Toll!

Das beste an dem Schreiben ist auch noch die Unverfrorenheit zu schreiben, "wenn Sie nicht antworten, erkennen Sie die Forderung an" - wer stellt denn sicher, dass so ein Schreiben überhaupt ankommt?

Wenn Du bei jedem Popelsinkassoschreiben zum Anwalt rennst, dann gute Nacht Marie - gut für die Anwaltsbranche, aber Dich kostet es unnötig einen dicken Haufen Geld. Und selbst wer Rechtsschutz versichert ist, bleibt auf der Selbstbeteiligung hängen, denn Rechtsschutzversicherungen ohne Selbtsbeteiligung sind mordsteuer.

Und was die rechtliche Unsicherheit betrifft: so lange die Mietwagenfirma keinen Rechtsstreit anregt, passiert schon mal gar nichts. Und selbst wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist es Zivilrecht, nicht Strafrecht. Der Staat USA interessiert sich nicht die Bohne, ob ein Einreisender aus Deutschland ggf. einen Kaskoschaden (resp. den Eigenanteil) nicht gelöhnt hat. Dann und nur dann, wenn der Staat ein Interesse hat, drohen Konsequenzen bei der Einreise. Und eigentlich kann man nicht wirklich ernsthaft etwas anderes glauben.

Grüße
Rainer

EDVM96

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #32 am: 08.11.2007, 13:50 Uhr »
Mal am Rande gefragt: Über die 911?
Einfach *HP wählen, dann landet man bei der Highway Patrol. 

dschlei

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #33 am: 08.11.2007, 14:13 Uhr »
Und was die rechtliche Unsicherheit betrifft: so lange die Mietwagenfirma keinen Rechtsstreit anregt, passiert schon mal gar nichts. Und selbst wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist es Zivilrecht, nicht Strafrecht. Der Staat USA interessiert sich nicht die Bohne, ob ein Einreisender aus Deutschland ggf. einen Kaskoschaden (resp. den Eigenanteil) nicht gelöhnt hat. Dann und nur dann, wenn der Staat ein Interesse hat, drohen Konsequenzen bei der Einreise. Und eigentlich kann man nicht wirklich ernsthaft etwas anderes glauben.

Grüße
Rainer
Man muss da etwas vorsichtig sein.  Da hier anglikanisches Rechtswesen herrscht, sind manchmal die Grenzen zwischen Zivi- und Strafrecht etwas unklar (da es ncht so etwas wie ein BGB oder oder STGB gibt, sondern Case Law).  Der Richter oder der Staatsanwalt koennen daher entscheiden, wie ein solches Verfahren eingeordnet wird.  Zum Beispeil kann es so gedeuted werden, dass sich der Schuldner in ein anderes Land abgesetzt hat, also sich dem Rechtswesen der USA entzogen hat, und dann kann aus der ganzen Sache ein strafrechtliches Verfahren werden und das wird dann an die Einreisebehoerden gemeldet!
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Scooby Doo

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #34 am: 08.11.2007, 14:14 Uhr »
Oder ist das Mobilfunk-Netz in USA derart ausgebaut, daß es keine Funklöcher gibt ?

Doch, Funklöcher gibt's noch jede Menge. Dieses Jahr konnten wir in Cody, WY, mit keinem einzigen von 4 verschiedenen Handys von teilweise verschiedenen Anbietern ein Netz finden.
Viele Grüße, Markus

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magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #35 am: 08.11.2007, 14:23 Uhr »
Oder ist das Mobilfunk-Netz in USA derart ausgebaut, daß es keine Funklöcher gibt ?

Doch, Funklöcher gibt's noch jede Menge. Dieses Jahr konnten wir in Cody, WY, mit keinem einzigen von 4 verschiedenen Handys von teilweise verschiedenen Anbietern ein Netz finden.
Naja, dann ist es dort ja eher wurscht, ob ich 911 oder 0 wähle.....

Welche Möglichkeiten hat man dann da noch, die Polizei zu rufen ? Trommeln, Rauchzeichen ?

OWL

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #36 am: 08.11.2007, 14:27 Uhr »
Die Motorhaube hochklappen und warten, daß ein Polizeiwagen oder -hubschrauber es sieht.

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EDVM96

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #37 am: 08.11.2007, 14:28 Uhr »
Welche Möglichkeiten hat man dann da noch, die Polizei zu rufen ? Trommeln, Rauchzeichen ?
Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es einfach keine Mobiltelefone. Hat auch irgendwie geklappt, oder?  :wink:

Jack Black

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #38 am: 08.11.2007, 14:54 Uhr »
Da hier anglikanisches Rechtswesen herrscht, sind manchmal die Grenzen zwischen Zivi- und Strafrecht etwas unklar (da es ncht so etwas wie ein BGB oder oder STGB gibt, sondern Case Law).

Klingt ein wenig wüst - selbstverständlich gibt es Strafrecht und Zivilrecht in den USA, auch wenn es ein anderes Rechtssystem ist. Bekanntestes Beispiel ist der Fall O. J. Simpson, der strafrechtlich frei gesprochen wurde, aber zivilrechtlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde. Ein solches Szenario wäre nach Deiner Darstellung nicht möglich, weil es demnach wohl nur ein Verfahren gegeben hätte?!

Auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_den_USA unterscheidet durchaus zwischen Zivil- und Strafrecht.

Aber solange die Mietwagenfirma nicht einmal eine Klage einreicht, haben wir allenfalls die dritte Form des Rechts, das "United Nations" Recht, Kurzform UNrecht...  :roll: :roll: :lol: :lol:

Grüße
Rainer

magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #39 am: 08.11.2007, 14:55 Uhr »
Welche Möglichkeiten hat man dann da noch, die Polizei zu rufen ? Trommeln, Rauchzeichen ?
Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es einfach keine Mobiltelefone. Hat auch irgendwie geklappt, oder?  :wink:
Öh, ja, stimmt auch wieder...  :oops:

 Die Frage ist nur: Wie ist 'irgendwie' ;)

OWL

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #40 am: 08.11.2007, 15:08 Uhr »
Zitat
Die Frage ist nur: Wie ist 'irgendwie'

Na, mit viel Geduld: :wink:

Die Motorhaube hochklappen und warten, daß ein Polizeiwagen oder -hubschrauber es sieht.

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Scooby Doo

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #41 am: 08.11.2007, 15:21 Uhr »
oder halt irgendwem Bescheid sagen, er möge zum nächsten Telefon fahren und von dort die Polizei anrufen.

Wir sind z.B. dieses Jahr im Badlands NP liegen geblieben, Motorhaube hochgeklappt und schon hielt der nächste Wagen an. Dem haben wir gesagt, er möge an der Ranger Station Bescheid geben und keine 5 Minuten später stand auch schon der Ranger da (war etwa 2 Meilen von der Station entfernt passiert).
Viele Grüße, Markus

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magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #42 am: 08.11.2007, 15:22 Uhr »
Zitat
Die Frage ist nur: Wie ist 'irgendwie'

Na, mit viel Geduld: :wink:

Die Motorhaube hochklappen und warten, daß ein Polizeiwagen oder -hubschrauber es sieht.
*seufz*

Die hatte man wohl früher mehr....

dschlei

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #43 am: 08.11.2007, 15:59 Uhr »
. Bekanntestes Beispiel ist der Fall O. J. Simpson, der strafrechtlich frei gesprochen wurde, aber zivilrechtlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde. Ein solches Szenario wäre nach Deiner Darstellung nicht möglich, weil es demnach wohl nur ein Verfahren gegeben hätte?!

Rainer
Ich hab ja nicht gesagt, dass es kein Straf oder Zivielrecht gibt, es gibt keine Gesetzbuecher fuer diese Rechte, sondern Case Law.  Desweiteren habe ich gesagt, dass manchmal die Gernzen zwischen den Rechtslagen etwas verwischt sind, je nach der Auslegung vom Magistrat, der eine Fall anehmen kann, oder von der Staatsanwaltschaft, falls sie an der Verfolgung interesse hat.

O.J. war ein anderer Fall, er ist zuerst strafrechtlich angeklagt worden, und da wegen mangels an Beweisen freigesprochen worden.  Nach US Recht kann er nicht mehr fuer den selben Fall angeklagt werden.  Daher wurde dann Zivielrechtlich seine "Estate" verklagt, und der Prozess wurde gewonnen, weil da nicht so viele Beweise hergebracht wwerden muessen.  Allerdings kann eine "Estate" nie ins Gefaengnis geworfen werden, weil es keine Perosn ist.  Daher koennen da nur Geldstrafen in Frage kommen.
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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #44 am: 08.11.2007, 16:43 Uhr »
Ich musste mal ganz doll schmunzeln wie sich dieser Thread entwickelt hat  :lolsign:

Wir sind bei diesem Thema inzwischen von den anfänglichen "Inkasso-Schlägern" über Sandstürme, das Absetzen von Notrufen bei O.J. Simpson gelandet und Nico77 hat sich mit keinem Wort mehr dazu geäussert.
Ich kann ihn verstehen.  :wink:

:sorry: für :offtopic:
Gruss Kate
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