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Autor Thema: Unfall mit dem Leihwagen  (Gelesen 5783 mal)

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nico77

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Unfall mit dem Leihwagen
« am: 07.11.2007, 13:01 Uhr »
Hallo …
folgende Sachlage: waren im Sep. in der USA. Haben über e-car einen wagen bei advantage gemietet. vollkasko mit selbstbeteidigung. am letzten tag ist uns einer reingefahren (motorhaube eingedellt). schuld lag eindeutig bei ihm, was er auch sofort eingesehen und uns seine kompletten kontaktdaten gegeben hat. tel. rückfrage bei advantage zu dem zeitpunkt bzgl. polizei o.ä. nicht möglich, da niemand zu erreichen war. haben die polizei dann auch nicht geholt. bei abgabe schien advantage sehr verständig. unfallprotokoll und daten des schuldigen haben wir weitergegeben und wurden mit einem "alles ok" entlassen. vor 2 wochen hat die versicherung des schuldigen bei uns angerufen zwecks genauer nachfrage zum unfallhergang, so dass wir davon ausgehen, dass advantage den schaden an diese gemeldet hat. jetzt haben sowohl mein freund wie auch ich unabhängig von einander eine zahlungsaufforderung über 900 Dollar erhalten von einer art inkasso-unternehmen (?) mit dem hinweis, dass wenn wir uns in 30 tagen nicht melden, wir deren anspruch anerkennen.
1) ist das rechtens 2) sollten wir so tun, als hätten wir den brief nicht erhalten und einfach abwarten oder 3) auf jeden fall antworten und die sachlage von unserer sicht aus klar stellen 4) können wir das auf deutsch tun?

ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand einen tip geben könnte … vielllicht hat ja jemand ähnliche erfahrungen gemacht ;-( gruß nico

groovy

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #1 am: 07.11.2007, 13:50 Uhr »
Nico,
ich an deiner Stelle würde sofort einen Anwalt aufsuchen.

MfG Volker

magnum

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #2 am: 07.11.2007, 13:50 Uhr »
Ei, das ist aber ärgerlich.

In wessen Auftrag schreibt Euch das Inkasso-Unternehmen ?

Und ich würde generell in englisch schreiben. Den Vorschlag mit dem Anwalt hat ja groovy schon geschrieben.

Doreen & Andreas

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #3 am: 07.11.2007, 13:58 Uhr »
[Klugscheiß] :dozent: Bei einem Unfall mit einem Mietwagen holt man immer die Polizei dazu!!![/Klugscheiß]

Wenn Ihr eine Vollkasko hattet, sollte das eigentlich abgedeckt sein. Wie hoch lag denn die Selbstbeteiligung? Wenn die 900$ mehr als die Selbstbeteiligung sind, würde ich auch einen Anwalt zu Rate ziehen, denn dann ist irgendwas faul...
Habt Ihr schon mal versucht, bei advantage etwas über den Vorgang zu erfahren???
Viele Grüße,
Andreas
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dschlei

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #4 am: 07.11.2007, 14:22 Uhr »
Es kann auch davon abhaengen, in welchem Bundesstaat der Unfall war, und in welchem Staat das Fahrzeug versichert war.  In vielen Staaten der USA gibt es fuer Unfaelle "No Fault" Gesetze.  Wenn bei dieser Regelung jemand einen Unfall hat, zahlt jeder fuer den Schaden am eigenen Fahrzeug (also nicht der Gegener oder dessen Versicherung).  Aus diesem Grunde kann es schon sein, dass selbst bei einem nicht verschuldeten Unfall gewisse Eigenkosten anfallen koennen.  Es waere daher wichtig zu wissen, woraus sich diese $900 denn zusammensetzen.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jack Black

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #5 am: 07.11.2007, 16:30 Uhr »
Wozu denn diese Panik? Wozu denn einen Anwalt?

Schreiben von Inkassounternehmen fliegen grundsätzlich in den Müll. Erst recht, wenn ich in Deutschland wohne und das Schreiben kommt aus den USA.

Was soll denn passieren?

Das allerhöchste, was ich vielleicht(?) täte, wäre eine Anfrage an den Autoverleiher (mit Kopie des Inkassoschreibens), was denn dort schief gelaufen wäre. Selbstverständlich auf Deutsch, wenn Englisch nicht gut geht.

Selbst wenn (was hier aber nicht der Fall ist) ein amerikanischer Staatsanwalt Euch anschriebe, würde Euch nichts drohen. Allenfalls ein Problem bei der nächsten Einreise - aber auch nur dann, wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt. Davon seit Ihr Lichtjahre entfernt.

Aber Inkassounternehmen haben nicht mehr Rechte als normale Bürger - nämlich gar keine. Reine Angstmacher - und deswegen: ab in den Müll damit!

Grüße
Rainer

Aaronp

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #6 am: 07.11.2007, 19:52 Uhr »
Toller Tipp und dann bei der nächsten Einreise (denn keiner weiß, was in den
Staaten passiert ist) die Probleme bekommen. Es ist sicherlich durchaus möglich,
auch bei einer Verurteilung in Abwesenheit, für $900 mal die Gitterstäbe von innen
zu sehen.

Gruß
Aaronp

P.S. wenn es ein NoFault Gesetz in dem Staat gibt, dann ist die Schuld zu bezahlen,
genauso wie bei einem Ticket

Canyoncrawler

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #7 am: 07.11.2007, 20:44 Uhr »
Was ist denn, wenn ein Schaden am Fahrzeug nicht auf ein Unfallereignis zurückgeht sondern z.B. auf die Witterung ?

Eine heftige Böe während eines Sandsturm hat mit die Tür unseres Trailblazers aus der Hand gerissen und die Tür mit einer solchen Wucht gegen die Schließrichtung geblasen, dass die Tür bzw. die Türaufhängung/Scharnier anschl. defekt war.
Tür ging zunächst nicht mehr zu und nach kräftigem Zudrücken dann nur noch eine handbreit auf. Zusätzlich war ein Lackschaden und eine Beule am Übergang zwischen Tür und Kotflügel.

Der Schaden wurde telefonisch bei Alamo gemeldet, das Auto am nächsten Tag problemlos getauscht.
Hätten wir auch die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen müssen, obwohl offensichtlich kein Unfall vorgelegen hat ?

Ich warte noch immer auf ein Schadensformular, dass uns zwecks Ausfüllen nach Deutschland geschickt werden sollte (am 30.09.)
Auf der Quittung unseres Mietwagens war eine falsche Adresse (PLZ + Ort der führerscheinausstellenden Behörde  :roll: ) und ich habe handschriftlich am Schalter unsere korrekte Adresse und unsere Telefonnummer hinterlassen, bezweifle aber, dass die Dame am Schalter sich die Mühe gemacht hat, diese in den Computer zu tippen. 

Irgendwie habe ich inzwischen ein ungutes Gefühl, dass sich nichts tut und ch möchte nächstes Jahr wieder in die USA einreisen und nicht wegen evtl. noch bestehender Verbindlichkeiten aus einem Mietwagenvertrag meinen Einreisestempel verweigert bekommen. 
Gruss Kate
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Anoka

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #8 am: 07.11.2007, 21:20 Uhr »
Hallo Kate

Ich nehme doch aber an, dass Du den Mietwagen von Deutschland aus gebucht hast und auch die üblichen Versicherungen ohne Selbstbehalt abgeschlossen hast.

Nico77 hingegen schreibt folgendes:
Zitat
vollkasko mit selbstbeteidigung.


Das trifft doch auf Dich nicht zu. Hingegen müsste Nico77 die Selbstbeteiligung schon erbringen, wenn die Versicherung des Unfallverursachers nichts zahlt und die Vollkaskoversicherung der Mietwagenfirma zum tragen kommt.


Aber beim eigentlichen Thema schliesse ich mich Jack Black an. Diese Inkassounternehmen haben in den allermeisten Fällen gar keine rechtliche Handhabe. Ich würde denen ganz sicher nicht schreiben und damit auch noch die eigene Adresse verifizieren.

Hingegen würde ich mich schon an die Mietwagenfirma wenden und anfragen was los ist.


LG Anoka

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Jack Black

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #9 am: 07.11.2007, 21:28 Uhr »
Toller Tipp und dann bei der nächsten Einreise (denn keiner weiß, was in den
Staaten passiert ist) die Probleme bekommen. Es ist sicherlich durchaus möglich,
auch bei einer Verurteilung in Abwesenheit, für $900 mal die Gitterstäbe von innen
zu sehen.

Gruß
Aaronp

P.S. wenn es ein NoFault Gesetz in dem Staat gibt, dann ist die Schuld zu bezahlen,
genauso wie bei einem Ticket

Sorry - aber das ist so kindisch, glaubst Du wirklich ernsthaft, ein Inkassounternehmen(!) (die allerunterste Schublade fern jeder Justiz, oft nahe am Justizbruch) könne eine Einreise eines Gastes beeinflussen? Wie alt bist Du? 12? 13?

Wenn etwas zu bezahlen ist, dann hat das Unternehmen die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Auch in den USA gilt selbstverständlich "in dubio pro reo". Aber eine rechtliche Massnahme ist (wahrscheinlich aus gutem Grund) überhaupt nicht erfolgt. Stattdessen ein "Schlägertrupp" (nichts anderes ist ein Inkassounternehmen). Es gibt keine begründete Forderung, keine Klage, kein Urteil. Nichts.

Wenn es irgendein Gesetz gibt, welches irgendeine Zahlung begründen würde, muss auch ein Autoverleiher den Rechtsweg einschlagen. Ist Dir das neu?

Grüße
Rainer

Aaronp

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #10 am: 07.11.2007, 21:41 Uhr »
@ Jack Black

Warum persönlich angreifen? Ist das deine Art?

Wenn du dich so gut im US Recht auskennst, kann sich Nico77
ja sicherlich auf dich berufen...

Die Mietwagenfirma hat nach meinem Rechtsverständnis die Möglichkeit
eine Klage vor Gericht einzureichen. In D hätte dir Firma dann einen Titel
vorliegen, der wohl 30 Jahre vollstreckbar ist. Im US Recht kann es sowas
geben.

Aber ich glaube kaum, dass du die Garantie übernimmst, dass Nico77 keine
Probleme in der Zukunft bekommen würde, oder? Erstattest du ihm dann eventuell
alle Kosten?

Deine Einstellung ist hier kindisch, wenn ich etwas verursacht habe
(unter der Voraussetzung, dass die $900 rechtens sind) muss ich dafür aufkommen
und kann mich nicht darauf berufen, dass ich ja aus einem anderen Land komme.
Was gäbe es für einen Aufschrei, wenn ein Tourist sich in D so verhalten würde.

Im Endeffekt werden solche Kosten, die die Firma nicht zurückerhält, halt in die Preise
einkalkuliert. Da ist es für jeden besser, dass jeder für seine eigenen Kosten bezahlt.

Gruß
Aaronp

Flicka

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #11 am: 07.11.2007, 22:16 Uhr »
Es bringt überhaupt nichts, sich hier gegenseitig die Köpfe einzuschlagen. Was wissen wir denn von der ganzen Sache überhaupt? Dass es einen Unfall gab, dass nach Ansicht des Fragestellers der Unfallgegner daran schuld war und dass es eine Versicherung mit Selbstbeteiligung gibt. Wer jetzt überhaupt die 900 Dollar geltend macht und warum, wie sich der Unfall abgespielt hat, wie hoch die Selbstbeteiligung war etc. wurde vom Fragesteller gar nicht mitgeteilt. Schon alleine deshalb lässt sich weder auf die Frage, ob eine Forderung oder eine Vorgehensweise rechtens ist noch was jetzt zu unternehmen ist mit gutem Gewissen eine abschließende Antwort geben.

Ich würde mich vorbehaltlos dem Rat anschließen, einen Anwalt zu beauftragen. Schließlich geht es mit 900 Dollar ja auch nicht gerade um "Peanuts". Und wäre der Fragesteller "kaltblütig" genug, die Rechnung in den Schredder zu werfen und sich anschließend ruhig schlafen zu legen, hätte er hier ohnehin nicht um Hilfe gebeten.

Und was das Thema Inkasso betrifft: Natürlich wäre ich grundsätzlich auch sehr vorsichtig, wenn ein Inkassounternehmen mir mit subtilen Drohungen die Zahlung nahelegt. Darüber darf man allerdings nicht vergessen, dass es durchaus seriöse Firmen gibt, die ihre Forderungen in gewissen Fällen zur Geltendmachtung an (im Idealfall ebenfalls seriöse) Inkassounternehmen weiterverkaufen. Die sind dann zwar auch nicht besser gestellt als jeder andere Bürger, aber mit Sicherheit auch nicht schlechter.


Canyoncrawler

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #12 am: 07.11.2007, 22:32 Uhr »
Zitat
Hallo Kate

Ich nehme doch aber an, dass Du den Mietwagen von Deutschland aus gebucht hast und auch die üblichen Versicherungen ohne Selbstbehalt abgeschlossen hast.

Ja, wir hatten einen Voucher eines deutschen Veranstalters über Haftungsausschluss (CDW) ohne Selbstbeteiligung.   
Das mit der Selbstbeteiligung bei Nico77 hatte ich überlesen.  :oops:
Gruss Kate
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Jack Black

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #13 am: 07.11.2007, 22:43 Uhr »
Warum persönlich angreifen? Ist das deine Art?

Du verwechselst da etwas - Du hast den "Angriffskrieg" geführt! Jetzt schon vergessen - "Toller Tipp" (neudeutsch für "man bist Du bescheuert"), das warst DU! Ich habe nur auf die Frage geantwortet, Du aber persönlich(!) auf mich. Und jetzt kannst Du die Verteidigung nicht vertragen? Das solltest Du ggf. in Zukunft vorher überlegen, wenn Du Antwort nicht verträgst.

Wenn du dich so gut im US Recht auskennst, kann sich Nico77
ja sicherlich auf dich berufen...

Ja, kann er. Oder machen wir es doch andersherum: zahl Du ihm den Anwalt und dann ist doch alles im Lot. Ach - ein Anwalt kostet Geld? Ja, und nicht zu knapp.

Die Mietwagenfirma hat nach meinem Rechtsverständnis die Möglichkeit
eine Klage vor Gericht einzureichen. In D hätte dir Firma dann einen Titel
vorliegen, der wohl 30 Jahre vollstreckbar ist. Im US Recht kann es sowas
geben.

Klagen darf jeder überall auf der Welt. Die Frage ist, was ist Gegenstand der Klage, welche Aussicht auf Erfolg hat sie. Welche Informationen liegen Dir GESICHERT(!) vor, dass Du glaubst, die Mietwagenfirma könnte eine (welche?) Klage gewinnen?

Und: wieso klagt sie dann nicht? Ein Inkassounternehmen ist kein Gericht, sondern ein tumber Geldeintreiber.

Aber ich glaube kaum, dass du die Garantie übernimmst, dass Nico77 keine
Probleme in der Zukunft bekommen würde, oder? Erstattest du ihm dann eventuell
alle Kosten?

Übernehme ich hiermit. Zufrieden? Oder übernimmst Du besser seine vergeudeten Anwaltskosten?

Deine Einstellung ist hier kindisch, wenn ich etwas verursacht habe
(unter der Voraussetzung, dass die $900 rechtens sind) muss ich dafür aufkommen
und kann mich nicht darauf berufen, dass ich ja aus einem anderen Land komme.
Was gäbe es für einen Aufschrei, wenn ein Tourist sich in D so verhalten würde.

Richtig! Wenn(!!) die 900$ rechtens sind. Kindisch ist es aber, diese Entscheidung einem Inkassounternehmen zu überlassen, anstelle einem Gericht. Verstehst Du den Unterschied?

Im Endeffekt werden solche Kosten, die die Firma nicht zurückerhält, halt in die Preise
einkalkuliert. Da ist es für jeden besser, dass jeder für seine eigenen Kosten bezahlt.

Nö. Auch nicht.

Wieso hat das Mietwagenunternehmen nicht bei der Rückgabe des offensichtlich beschädigten Fahrzeugs (was sie mit absoluter Sicherheit gesehen und registriert haben) nicht den Mieter "zur Kasse" gebeten?

Mehr noch: wieso haben sie den Schaden nicht einmal mündlich, geschweige denn schriftlich geltend gemacht?

Wieso haben sie die Abschlussrechnung (die IMMER erst nach Rückgabe erfolgt) nicht mit dem Schaden verrechnet?

Wieso haben sie selbst danach nicht den Mieter angeschrieben und eine Rechnung gestellt (was das normalste vom normalen wäre)?

Wieso wird direkt ein Inkassounternehmen beauftragt?

Wieso wird nicht Klage eingereicht?

Wieso wird nicht der Rechtsweg eingeschlagen?

Grüße
Rainer

In-Tim

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Re: Unfall mit dem Leihwagen
« Antwort #14 am: 08.11.2007, 00:25 Uhr »
Ich würde bei einer Forderung eines Inkasso-Unternehmens das gleiche machen wie auch hier in Deutschland. Einfach nicht drauf reagieren.. Wenn jemand wirklich Geld haben will wird er sich schon melden. Und sollte es eine Klage geben wird man darüber informiert werden und kann dann immer noch zahlen.

Sowieso kommt ein Brief, besonders ein internatonaler Brief, nicht unbedingt beim Empfänger an.

Also wenn die Forderung unberechtigt ist (das kann ja momentan nur nico beurteilen) links liegen lassen und evtl. mit dem Mietwagenunternehmen Kontakt aufnehmen was das schief gelaufen ist. Sollte die Zahlungsaufforderung evtl. berechtigt sein auf jeden Fall Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen! Aber dem (amerikanische) Inkasso-Büro sollte man dann trotzdem nichts schreiben.


Die Aufforderung einen Anwalt zu nehmen (zu diesem Zeitpunkt) halte ich wirklich für eine blöde Idee. Was glaubt ihr was ein Anwalt, der auf amerikanisches Recht spezialisiert ist, kostet?

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