Eure Rechtsausführungen sind wirklich interessant.
Daß wir alle im US- Recht wohl im Nebel rumstochern ist schon logisch, aber die Ausführungen zum dt. Recht sind aber auch sehr laienhaft (@ Flicka).
Ich kann nur jedem raten, das nicht so richtig ernst zu nehmen, allein der letzte Absatz ist dermaßen falsch und auch schon wie hier die (zivilrechtliche) Unabwendbarkeit mit strafrechtlichen Fragen gemischt wird
Nur mal so am Rande: wenn Du hier jmd. vorsätzlich schädigst, zahlt dafür auch keine Versicherung.
Aber um nochmals auf das Thema zurückzukommen:
Mal zum Vergleich die Mindestdeckungssummen in der dt. Kfz- Haftpflicht (geregelt im Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG):
für Personenschäden: 2,5 Mio€ (wenn mehr als 3 Personen betroffen sind 7,5 Mio)
für Sachschäden: 500.000,- €
für andere Schäden (Vermögensschäden) 50.000,-€.
Es gibt dann noch ein paar Sonderregeln für Busse etc.. Wenn man die mal vergleicht, dann merkt man, daß die Amis gar nicht so unterversichert sind und vorallem die Tarife der Vermieter noch weniger unter dem dt. Recht liegen.
Die Frage, ob hier in D nicht die meisten eine höhere Deckungssumme habe (bei uns sind die meisten Verträge mit rd. 25 Mio€ policiert) ist ja eine Frage der Freiwilligkeit.
Von daher verstehe ich die Aufregung hier nicht wirklich.
Achtung: bitte die Deckungssumme nicht mit der Höchsthaftungssumme nach § 12 StVG verwechselnDie entscheidende Frage ist vielmehr:
was passiert, wenn die Versicherung (soweit überhaupt möglich) sich auf die Erschöpfung der Deckungs-/ Haftungssumme beruft ?????
Wer hier die entsprechende Regelung im US-Recht kennt (soweit es nicht nur Rspr. ist), der soll sich melden und die Frage ist geklärt.