@ Playmaker:
Tut mir wirklich leid, dass die unzureichende Qualität meines Beitrags dein Unbehagen geweckt hat. Ich dachte doch wirklich, wenn ich in einem Forum schreibe, in dem vor allem juristische Laien unterwegs sind, sollte ich mich bemühen, das ganze möglichst ohne juristische Fachausdrücke darzustellen.
Böser Fehler!
Hätte ich doch bloß gewusst, dass hier vor allem auf die juristische Diktion Wert gelegt wird! Dann hätte ich mich selbstverständlich bemüht, meinen Vortrag in einen strafrechtlichen und einen zivilrechtlichen Teil zu untergliedern, hätte auf die entsprechenden Juris-Fundstellen der in Frage kommenden Straftatbestände und zivilrechtlichen Haftungsnormen verlinkt und ein paar BGH-Fundstellen eingestreut. Wie gesagt, böser Fehler.
Was den Inhalt meines Beitrags angeht: Ich bin ja immer bemüht, dazu zu lernen, und nachdem verkehrsrechtliche Fragen nur am Rande zu meinem Fachgebiet gehören, habe ich den Inhalt dieses Threads an einen meiner Freunde (der ganz zufällig derzeit Richter mit Spezialzuständigkeit für Versicherungsrecht ist, zuvor in einer Kammer mit Spezialzuständigkeit für Verkehrsrecht und zuvor Staatsanwalt war) weitergemailt. Mein Freund wäre auch sehr interessiert daran, welche Fehler du genau in meinem Vortrag gefunden hast, damit er künftig sein Urteilsfindung daran ausrichten kann.
So, Ironie aus.
Mir ging es darum, kurz darzustellen, welche Folgen strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Art bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden entstehen können, damit vor einer weiteren aufgeregten Diskussion zumindest mal die Voraussetzungen für eine strafrechtliche und finanzielle Haftung klar sind. Dass man mit vier Beispielen kein Handbuch zum Verkehrsrecht ersetzen kann, dürfte jedem klar sein.
Wenn mein Beitrag nicht hilfreich war, dann tut es mir (wirklich!) leid. Wenn sich der eine oder andere jetzt denkt: "Ach, so ist das also!", habe ich ja mein Ziel erreicht, und damit soll es gut sein.
Anmerkung: Ich habe gerade noch einen Teil meiner obigen Ausführungen entfernt, nachdem ich gerade festgestellt habe, dass ich selbst in meinen Beispielen den Einsatz eines Autos als "Waffe" aufgeführt habe und es insoweit tatsächlich Fälle gibt, in denen ein Auto so zweckentfremdet wird, dass auch eine Haftpflichtversicherung nicht einspringen könnte. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich zahlen muss, wenn ein Fußgänger geschädigt wird, auch wenn es für den Autofahrer unvermeidbar ist.