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Autor Thema: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen  (Gelesen 18859 mal)

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DocHoliday

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #30 am: 27.06.2007, 22:59 Uhr »

Insofern geht auch der hysterische Wutausbruch von



Das ist schlicht eine absolute Unverschämtheit!



an der Sache völlig vorbei. Hier ist nicht dem Forum Zensur vorgeworfen worden! Mal genau lesen, DocHoliday!

LOL, der "hysterische Wutausbruch" rettet mir echt den Abend  :D :D!

Vielleicht nicht nur genau lesen, sondern auch verstehen, was Tocqueville mit seiner Aussage wohl gemeint haben könnte, bzw, was er damit andeuten wollte. Wird aus dem Zusammenhang heraus eigentlich recht klar. Haben ja außer Dir auch alle, die daruf eingegangen sind, so verstanden.
Aber klar, alles  Hysteriker, nur Du nicht ;).
Gruß
Dirk

Daniel

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #31 am: 27.06.2007, 23:18 Uhr »

Es fehlt den Herren Moderatoren einfach mal wieder sie Souveränität in solch einer Situation: "Solche Unterstellungen unterläßt Du in Zukunft bitte" und "eine unverschämte Unterstellung" sind kein Beweis für einen unaufgeregten Stil eines Moderators!


Und wie immer muss der Herr Doc Holliday mit zwei L sich über die Moderatoren auslassen. Langsam wird es langweilig.


The Kickin Chicken

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #32 am: 27.06.2007, 23:41 Uhr »


Und wie immer muss der Herr Doc Holliday mit zwei L sich über die Moderatoren auslassen. Langsam wird es langweilig.

Da ahnt man schon, welchem Doc man vertrauen sollte  :? :? :?
Gruß
Peter


playmaker11

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #33 am: 28.06.2007, 07:22 Uhr »
Ist schon witzig (und irgenwie wie jeden Tag im Büro):
da kommt einer und stellt einer Frage. Die Antwort die er hören möchte bekommt er aber nicht, weil es so einfach nicht geht und dann sind wieder mal alle anderen Schuld, keiner versteht ihn, keiner macht das richtig, alle wollen nur sein Geld usw., jedenfalls sind alle anderen blöd.
Und dann kommt auch noch einer der hat natürlich für alles Verständnis und zieht die Kreise gleich noch ein bisschen weiter, da sind dann auch die Mods usw. schuld..... :blecken:

Mein lieber Doc Doppel-LL: die Mods machen das hier nicht Hauptberuflich und selbst wenn müssen sie sich hier nicht solchen Unterstellungen aussetzen lassen (ob dies bereits eine Beleidigung ist, lasse ich mal offen).
Du bist jedenfalls nicht der Arzt dem die Frauen vertrauen.
No retreat, no surrender !

djohannw

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #34 am: 28.06.2007, 12:53 Uhr »
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Eine Möglichkeit gibt es, deutsche Mindesthaftpflichtsummen für einen Mietwagen in den USA zu erhalten:

Zitat
Mietwagenversicherung
Bezahlen Sie Ihren Mietwagen mit Ihrer NetBank MasterCard Platinum, so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert. Der Vollkaskoschutz gilt für alle berechtigten Fahrer, die im Fahrzeug-Mietvertrag eingetragen wurden. Außerdem besteht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung über die in Deutschland  orgeschriebenen gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese zusätzliche Sicherheit kommt Ihnen insbesondere bei einer Anmietung in Ländern zugute, in denen keine oder nur niedrige Haftpflichtdeckungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner auch Fahrer-Rechtsschutz versichert.

Sicher nicht die 100 Millionen oder unbegrenzte Haftpflicht, die man hier meistens abschließt, aber immerhin schonmal deutsche Mindestdeckung (Sachschäden: 500T€, Personenschäden bis 2,5 Millionen€) - gerade letzteres ist ja interessant und deutlich mehr als die Deckungssumme der Autovermieter insgesamt. Die Jahresgebühr der Karte beträgt 100€, wird aber abhängig vom Jahresumsatz wieder (anteilig) erstattet.

Einziger Haken ist die Voraussetzung für den Erhalt der Karte: ein (kostenloses) Girokonto bei der Netbank...sollte sich jemand dafür interessieren, werbe ich Euch gerne...;-)!

Viele Grüße - Dirk

Jack Black

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #35 am: 28.06.2007, 13:11 Uhr »
Also: wer kann eine gute non-owner liability insurance und/oder umbrella-police anbieten, die bis ca. 10 Mille hochgeht?

Welchen Nutzen sollte die für Dich speziell haben? Auch dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht Null, dass die Deckung eines Schadens nicht ausreicht und Du finanziell ruiniert bist. Also entweder konsequent nach unbegrenzter Deckung Ausschau halten, oder andererseits einsehen, dass es Risiken auf der Welt gibt, die man nicht ausschalten kann.

Wobei ich mich auch noch frage, wie ein Amerikaner seinen Schadenanspruch gegen Dich persönlich gelten machen will (wenn die 2 Million aus der Haftpflicht nicht reichen) - dazu müßtest Du vor Ort inhaftiert werden, was seinerseits eine Straftat voraussetzt. Aber das ist wieder ein anderes Problem - nur frage ich mich ernsthaft, was Dir solche Sorgen bereitet?

MfG
Rainer

Jack Black

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #36 am: 28.06.2007, 13:57 Uhr »
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Eine Möglichkeit gibt es, deutsche Mindesthaftpflichtsummen für einen Mietwagen in den USA zu erhalten:

Zitat
Mietwagenversicherung
Bezahlen Sie Ihren Mietwagen mit Ihrer NetBank MasterCard Platinum, so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert. Der Vollkaskoschutz gilt für alle berechtigten Fahrer, die im Fahrzeug-Mietvertrag eingetragen wurden. Außerdem besteht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung über die in Deutschland  orgeschriebenen gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese zusätzliche Sicherheit kommt Ihnen insbesondere bei einer Anmietung in Ländern zugute, in denen keine oder nur niedrige Haftpflichtdeckungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner auch Fahrer-Rechtsschutz versichert.

Einziger Haken ist die Voraussetzung für den Erhalt der Karte: ein (kostenloses) Girokonto bei der Netbank...sollte sich jemand dafür interessieren, werbe ich Euch gerne...;-)!

Viele Grüße - Dirk

Ja wie geil ist das denn? Nicht nur wegen der Haftpflicht - auch (und gerade) die Vollkasko. Da kann man auf CDW usw. verzichten, wer sich mal die Mühe macht, bei Alamo beispielsweise die Tarife für die Autos ohne CDW usw. anzuschauen (Tipp: einfach USA als "where do you live" angeben - ist übrigens auch nicht verboten, die Vorauswahl des Landes hat nur den Sinn, fertige Pakete anzubieten; habe ich mal via Email bei Alamo erfragt), der wird feststellen, dass die Versicherungen ca. die Hälfte (manchmal sogar mehr) des Mietpreises ausmachen. Da sind 100,- Euro Jahresgebühr ganz schnell wieder reingeholt, außerdem kann ich dann die andere Mastercard (Gebühr 20,- Euro) wieder einstampfen. Macht also nur 80,- Euro mehr.

Ich habe sogar ein Konto bei der Netbank - aber das habe ich nicht gewusst. SUPERINFO!! Vielen Dank.

Grüße
Rainer

DocHoliday

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #37 am: 28.06.2007, 14:16 Uhr »
Klingt nicht schlecht. Aber Vorsicht, die Versicherungsbedigungen sollte man genauestens studieren. Ich hab' mich auch mal für eine KK mit solchen Zusatzleistungen interessiert aber dann stellte sich heraus, dass z.B. die Kaskoversicherung nur dann gilt, wenn man bereits den Maximalschutz, den der Vermieter anbietet gewählt wurde. Also in den USA, wo full CDW möglich ist, nie.

Außerdem gab es noch diverse andere Einschränkungen.

In den hier zitierten Bedingungen: "so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert" stört mich z.B. das Wörtchen "zusätzlich". Zusätzlich zu was? Zu einer Versicherung beim Mietwagen-Anbieter, die abgeschlossen werden muss?

Rainer, wenn Du die Versicherungsbedingungen genau durchgeschaut hast, ohne einen Haken zu finden, lass es mich wissen. Dann wäre dieses Angebot wirklich Gold wert!
Gruß
Dirk

mrh400

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #38 am: 28.06.2007, 14:37 Uhr »
Hallo,
...Versicherungsbedingungen genau durchgeschaut hast, ohne einen Haken zu finden...
:arrow: hier zum Selbsstudium; Störend ist wohl allenfalls (abgesehen, daß Ferraris o.ä ausgeschlossen sind  :D) :
g) Schäden, die von dem Karteninhaber mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren.
da kann man trefflich streiten
Gruß
mrh400

djohannw

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #39 am: 28.06.2007, 16:55 Uhr »
Interessant ist m.M.n. auch, dass diese Haftpflicht (im Gegensatz zur ADAC Traveler-Police) keine Basisdeckung des Vermieters nach den staatlichen Mindestbedingungen voraussetzt, damit also auch in Kalifornien greift, wo der FAHRER eine Mindestversicherung haben muss, nicht aber das zu mietende Auto (alle anderen US-Bundesstaaten haben eine Mindestdeckung pro Auto gesetzlich vorgeschrieben)...

Ansonsten habe ich auch keine essentiellen Haken gefunden und werde im Zuge der Umstrukturierung meines Kartenportfolios wohl demnächst auch auf diese Karte wechseln. Dazu dann eine Kaufhof Payback Visa (kostenlose Geldabhebung am Automaten), und ich bin für alle Reisen perfekt ausgestattet.

btw: Die Netbank Mastercard hat wie nur noch wenige Karten nur eine 1%ige Auslandseinsatzgebühr, fast alle anderen sind da teurer (und ja, ich weiß, dass es auch welche ohne Gebühr gibt).

Viele Grüße - Dirk

Aaronp

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #40 am: 28.06.2007, 17:44 Uhr »
Je nach Auto könnten die 50000 Eur knapp werden, falls der Vermieter Mietausfall,
Ersatzbeschaffungskosten etc. geltend machen will oder eventuell auch kann. Dazu müsste
man das amerikanische Recht genaustens kennen. Auch muss man sich dann selbst um die Abwicklung kümmern.
Wie hoch ist da die wirkliche Ersparnis (den Ärger und die Zeit mal vom Geldfaktor abgezogen?)

Zitat
Wobei ich mich auch noch frage, wie ein Amerikaner seinen Schadenanspruch gegen Dich persönlich gelten machen will (wenn die 2 Million aus der Haftpflicht nicht reichen) - dazu müßtest Du vor Ort inhaftiert werden, was seinerseits eine Straftat voraussetzt. Aber das ist wieder ein anderes Problem - nur frage ich mich ernsthaft, was Dir solche Sorgen bereitet?

Wenn du einen Unfall mit Personenschaden verursachst, hast du eine Straftat begangen und wirst so schnell nicht
aus der USA ausreisen können  :(

Gruß
Aaronp

The Kickin Chicken

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #41 am: 28.06.2007, 17:51 Uhr »
@djohannw:
Danke, das ist wirklich ein super Tipp!
Wenn man sich die kompletten Bedingungen durchliest, sieht man auch all die weiteren Vorteile (Reiserücktritt, Auslandskrankenschutz...) die die meisten Gold-Masterkarten haben.
Gruß
Peter


Jack Black

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #42 am: 28.06.2007, 20:51 Uhr »
Wenn du einen Unfall mit Personenschaden verursachst, hast du eine Straftat begangen und wirst so schnell nicht
aus der USA ausreisen können  :(

Da das ein Querstand zum deutschen Recht wäre, würde mich die Quelle interessieren? Wieso ist den Staaten grundsätzlich ein Unfall mit Personenschaden (ein relativ häufiger Vorgang) eine Straftat? Worauf basiert das?

MfG
Rainer

Aaronp

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #43 am: 28.06.2007, 22:08 Uhr »
Wenn ich jemanden verletze, begehe ich meines Wissens nach eine Straftat. Der Geschädigte hat Anspruch
auf ein Schmerzensgeld. Es erfolgt eine Anzeige z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wenn es nicht so sein sollte, ok, dann haben sich vielleicht auch in D Gesetze geändert. Das wird
wohl auch in den Staaten so sein (wo ein Unfall mit Todesfolge auch je nach Art und Weise einem Mord
gleichgesetzt wird).

Bei einem Blechschaden ist das was anderes.

Gruß
Aaronp

OWL

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #44 am: 28.06.2007, 22:16 Uhr »
Zitat
(wo ein Unfall mit Todesfolge auch je nach Art und Weise einem Mord
gleichgesetzt wird).

Wirklich? Ist das nicht eher fahrlässige Tötung? Ein Unfall nach sehr aggresiver Revanche-Fahrweise könnte ich mir evtl. noch als Totschlag vorstellen.

Aber Mord liegt doch auch in den USA nur bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt vor, oder?
:zuck:

Quid licet Iovi, non licet bovi